Wirksame Tourismusförderung. Steuerabzug für Ferien in der Schweiz
- ShortId
-
16.3235
- Id
-
20163235
- Updated
-
28.07.2023 05:27
- Language
-
de
- Title
-
Wirksame Tourismusförderung. Steuerabzug für Ferien in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
15;2446
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Schweizer Tourismus leidet schwer unter der Frankenstärke. Es stellt sich nicht nur die Problematik, dass Gäste aus Drittstaaten ausbleiben, sondern insbesondere auch, dass immer mehr in der Schweiz wohnhafte Personen aus Kostengründen ihren Urlaub im Ausland verbringen. Besonders Randgebiete wie z. B. Graubünden, St. Gallen oder das Tessin sind schwer betroffen, da mit ähnlichen Reisezeiten Destinationen im Ausland erreicht werden können. Dies schlägt sich in den Logiernächten durch Schweizer Touristen nieder: So gingen diese in Graubünden um 2,7 Prozent und im Kanton Tessin um 3,5 Prozent im Jahr 2015 im Vergleich zu 2014 zurück. Viele touristische Betriebe leben von Schweizer Gästen: Der Rückgang ist existenzgefährdend. </p><p>Die beschlossenen Sofort-Beiträge für den Tourismus mit dem Impulsprogramm über 210 Millionen Franken haben bisher keine Wirkung erzielt. Bundespräsident Schneider-Ammann gab es in der aktuellen Debatte zur Wirtschaftslage am 16. März 2016 auch zu: "Der Tourismus ist eine Exportindustrie, ist ausserordentlich gefordert. Wir haben miteinander ein Impulsprogramm beschlossen, das sich immerhin auf 210 Millionen Schweizerfranken beläuft. Wir haben die Innotour, die 10 Millionen Franken mehr Geld bekommen hat. Diese Gelder stehen jetzt kurzfristig zur Verfügung, sie sollen jetzt eingesetzt werden. Ich verfolge, ob und wie sie eingesetzt werden. Es ist offensichtlich gar nicht so einfach, Gelder sofort sinnvoll und nachhaltig zu investieren." (AB 2016 N 418)</p><p>Der Steuerabzug für Ferien in der Schweiz ist demgegenüber eine schnellere, unbürokratische Lösung mit grosser Wirkung: Durch mögliche Steuerabzüge aufgrund in der Schweiz verbrachter Urlaube können diese Urlaube wieder attraktiver gemacht werden, ohne dass staatliche Subventionen für Kostensenkungen aufgebracht werden müssen.</p><p>Die Steuerausfälle selbst halten sich in Grenzen, da Unternehmen aufgrund einer besseren wirtschaftlichen Lage dazu befähigt sind, selbst grössere Summen an Steuern zu bezahlen. Arbeitsplätze werden erhalten, was Mehrkosten für staatliche Sozialversicherungen vorbeugt. Auf diese Weise werden ebenfalls Steuerausfälle kompensiert. Die Ergebnisse sind zu evaluieren: Im Idealfall zeigt sich eine positive Einwirkung auf den Bundeshaushalt. Alle profitieren.</p>
- <p>Der Tourismus ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Volkswirtschaft. Die touristische Wertschöpfung trägt 2,8 Prozent zur Schweizer Wirtschaftsleistung bei. Mit nahezu 167 000 Vollzeitstellen entfallen landesweit 4,3 Prozent der Beschäftigung auf diesen Sektor (Satellitenkonto Tourismus der Schweiz 2011). Der Bundesrat ist sich der grossen Herausforderung der Frankenstärke und der Zweitwohnungsgesetzgebung für die Tourismusbranche bewusst. Entsprechend zielt sein Impulsprogramm 2016-2019 darauf ab, den Tourismus gezielt zu unterstützen. Im Rahmen dieses Impulsprogramms stehen seitens Bund über Innotour sowie über die neue Regionalpolitik 2016-2019 zusätzliche Fördermittel im Umfang von 210 Millionen Franken zur Verfügung. Ziel ist es, die Beherbergungswirtschaft zu modernisieren, die Produkt- und Qualitätsentwicklung zu fördern, Strukturen zu modernisieren, Kooperationen zu fördern sowie den Wissensaufbau und die Wissensdiffusion zu verstärken.</p><p>Der Tourismus-Standortförderung stehen mit Innotour, der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) und Schweiz Tourismus drei Förderinstrumente zur Seite. Die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour) wird für die Jahre 2016 bis 2019 mit insgesamt 30 Millionen Franken unterstützt. Die SGH gewährt Kredite für die Beherbergungswirtschaft mit dem Ziel, deren Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit zu erhalten und zu verbessern. Der Bund unterstützt die SGH mit einem zinslosen Darlehen. Dieses Darlehen beläuft sich auf rund 136 Millionen Franken. Hinzu kommt das vom Parlament 2011 bewilligte Zusatzdarlehen im Umfang von 100 Millionen Franken. Die bis 2019 eingesetzten Mittel des Zusatzdarlehens werden als dauerhafte Erhöhung des bestehenden Bundesdarlehens bei der SGH belassen. Zudem hat der Bundesgesetzgeber zugunsten Schweiz Tourismus für die Stärkung des Marktauftritts des Tourismuslandes Schweiz einen Rahmenkredit von 230 Millionen Franken für die Jahre 2016 bis 2019 beschlossen. Schliesslich ist zur Äufnung des Fonds für Regionalentwickung in den Jahren 2016 bis 2023 ein Zahlungsrahmen von maximal 230 Millionen Franken zulasten der Finanzierungsrechnung des Bundes genehmigt worden.</p><p>Im Bereich der Steuern profitiert das Beherbergungsgewerbe von dem bis am 31. Dezember 2017 befristeten Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3,8 Prozent. So wäre mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 190 Millionen Franken zu rechnen, wenn der genannte Sondersatz aufgehoben würde und diese Leistungen zum Normalsatz von 8 Prozent besteuert würden. In diesem Ausmass profitiert die Beherbergungsbranche heute von einer Steuervergünstigung. Eine hängige parlamentarische Initiative (15.410) will die Sonderbehandlung dauerhaft gesetzlich verankern.</p><p>Angesichts der im Rahmen des Impulsprogramms beschlossenen Unterstützungsmassnahmen und vor dem Hintergrund der verschlechterten Haushaltslage des Bundes erachtet es der Bundesrat als nicht angebracht, neue steuerliche Massnahmen zur Unterstützung des Tourismus zu ergreifen. Ungeachtet dessen fordert der Motionär einen befristeten Steuerabzug für touristische Aufenthalte in der Schweiz. Darunter dürften in erster Linie Aufwendungen für Beherbergungsleistungen in Hotels oder Ferienwohnungen und gastgewerbliche Leistungen in Hotels oder Restaurants fallen. Diese Übernachtungs- und Konsumationskosten stellen wie andere Ausgaben für den täglichen privaten Bedarf nichtabzugsberechtigte Lebenshaltungskosten dar. Die geforderte steuerliche Abzugsmöglichkeit für im schweizerischen Tourismusgewerbe getätigte Auslagen hätte eine Bevorzugung gegenüber anderen Wirtschaftsbranchen zur Folge. Diese könnten versucht sein, ebenfalls Forderungen nach zusätzlichen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten zu stellen. Progressionsbedingt würden zudem einkommensstarke Steuerpflichtige, die sich ohnehin Ferien in der Schweiz leisten können, stärker entlastet, sodass mit hohen Mitnahmeeffekten zu rechnen wäre. Im Übrigen gilt es, darauf hinzuweisen, dass die Einführung dieses neuen, befristeten Abzuges (im DBG und StHG) ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren erfordert, womit eine "schnellere, unbürokratische Lösung mit grosser Wirkung" nicht zu realisieren ist. Wie schon bei früher eingereichten Vorstössen mit gleicher Stossrichtung (Motion 12.3950, Postulat 15.3252, Motion 15.3253) lehnt der Bundesrat die vorgeschlagene Massnahme ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage für einen befristeten Steuerabzug für touristische Aufenthalte in der Schweiz zu präsentieren.</p>
- Wirksame Tourismusförderung. Steuerabzug für Ferien in der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Schweizer Tourismus leidet schwer unter der Frankenstärke. Es stellt sich nicht nur die Problematik, dass Gäste aus Drittstaaten ausbleiben, sondern insbesondere auch, dass immer mehr in der Schweiz wohnhafte Personen aus Kostengründen ihren Urlaub im Ausland verbringen. Besonders Randgebiete wie z. B. Graubünden, St. Gallen oder das Tessin sind schwer betroffen, da mit ähnlichen Reisezeiten Destinationen im Ausland erreicht werden können. Dies schlägt sich in den Logiernächten durch Schweizer Touristen nieder: So gingen diese in Graubünden um 2,7 Prozent und im Kanton Tessin um 3,5 Prozent im Jahr 2015 im Vergleich zu 2014 zurück. Viele touristische Betriebe leben von Schweizer Gästen: Der Rückgang ist existenzgefährdend. </p><p>Die beschlossenen Sofort-Beiträge für den Tourismus mit dem Impulsprogramm über 210 Millionen Franken haben bisher keine Wirkung erzielt. Bundespräsident Schneider-Ammann gab es in der aktuellen Debatte zur Wirtschaftslage am 16. März 2016 auch zu: "Der Tourismus ist eine Exportindustrie, ist ausserordentlich gefordert. Wir haben miteinander ein Impulsprogramm beschlossen, das sich immerhin auf 210 Millionen Schweizerfranken beläuft. Wir haben die Innotour, die 10 Millionen Franken mehr Geld bekommen hat. Diese Gelder stehen jetzt kurzfristig zur Verfügung, sie sollen jetzt eingesetzt werden. Ich verfolge, ob und wie sie eingesetzt werden. Es ist offensichtlich gar nicht so einfach, Gelder sofort sinnvoll und nachhaltig zu investieren." (AB 2016 N 418)</p><p>Der Steuerabzug für Ferien in der Schweiz ist demgegenüber eine schnellere, unbürokratische Lösung mit grosser Wirkung: Durch mögliche Steuerabzüge aufgrund in der Schweiz verbrachter Urlaube können diese Urlaube wieder attraktiver gemacht werden, ohne dass staatliche Subventionen für Kostensenkungen aufgebracht werden müssen.</p><p>Die Steuerausfälle selbst halten sich in Grenzen, da Unternehmen aufgrund einer besseren wirtschaftlichen Lage dazu befähigt sind, selbst grössere Summen an Steuern zu bezahlen. Arbeitsplätze werden erhalten, was Mehrkosten für staatliche Sozialversicherungen vorbeugt. Auf diese Weise werden ebenfalls Steuerausfälle kompensiert. Die Ergebnisse sind zu evaluieren: Im Idealfall zeigt sich eine positive Einwirkung auf den Bundeshaushalt. Alle profitieren.</p>
- <p>Der Tourismus ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Volkswirtschaft. Die touristische Wertschöpfung trägt 2,8 Prozent zur Schweizer Wirtschaftsleistung bei. Mit nahezu 167 000 Vollzeitstellen entfallen landesweit 4,3 Prozent der Beschäftigung auf diesen Sektor (Satellitenkonto Tourismus der Schweiz 2011). Der Bundesrat ist sich der grossen Herausforderung der Frankenstärke und der Zweitwohnungsgesetzgebung für die Tourismusbranche bewusst. Entsprechend zielt sein Impulsprogramm 2016-2019 darauf ab, den Tourismus gezielt zu unterstützen. Im Rahmen dieses Impulsprogramms stehen seitens Bund über Innotour sowie über die neue Regionalpolitik 2016-2019 zusätzliche Fördermittel im Umfang von 210 Millionen Franken zur Verfügung. Ziel ist es, die Beherbergungswirtschaft zu modernisieren, die Produkt- und Qualitätsentwicklung zu fördern, Strukturen zu modernisieren, Kooperationen zu fördern sowie den Wissensaufbau und die Wissensdiffusion zu verstärken.</p><p>Der Tourismus-Standortförderung stehen mit Innotour, der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) und Schweiz Tourismus drei Förderinstrumente zur Seite. Die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour) wird für die Jahre 2016 bis 2019 mit insgesamt 30 Millionen Franken unterstützt. Die SGH gewährt Kredite für die Beherbergungswirtschaft mit dem Ziel, deren Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit zu erhalten und zu verbessern. Der Bund unterstützt die SGH mit einem zinslosen Darlehen. Dieses Darlehen beläuft sich auf rund 136 Millionen Franken. Hinzu kommt das vom Parlament 2011 bewilligte Zusatzdarlehen im Umfang von 100 Millionen Franken. Die bis 2019 eingesetzten Mittel des Zusatzdarlehens werden als dauerhafte Erhöhung des bestehenden Bundesdarlehens bei der SGH belassen. Zudem hat der Bundesgesetzgeber zugunsten Schweiz Tourismus für die Stärkung des Marktauftritts des Tourismuslandes Schweiz einen Rahmenkredit von 230 Millionen Franken für die Jahre 2016 bis 2019 beschlossen. Schliesslich ist zur Äufnung des Fonds für Regionalentwickung in den Jahren 2016 bis 2023 ein Zahlungsrahmen von maximal 230 Millionen Franken zulasten der Finanzierungsrechnung des Bundes genehmigt worden.</p><p>Im Bereich der Steuern profitiert das Beherbergungsgewerbe von dem bis am 31. Dezember 2017 befristeten Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3,8 Prozent. So wäre mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 190 Millionen Franken zu rechnen, wenn der genannte Sondersatz aufgehoben würde und diese Leistungen zum Normalsatz von 8 Prozent besteuert würden. In diesem Ausmass profitiert die Beherbergungsbranche heute von einer Steuervergünstigung. Eine hängige parlamentarische Initiative (15.410) will die Sonderbehandlung dauerhaft gesetzlich verankern.</p><p>Angesichts der im Rahmen des Impulsprogramms beschlossenen Unterstützungsmassnahmen und vor dem Hintergrund der verschlechterten Haushaltslage des Bundes erachtet es der Bundesrat als nicht angebracht, neue steuerliche Massnahmen zur Unterstützung des Tourismus zu ergreifen. Ungeachtet dessen fordert der Motionär einen befristeten Steuerabzug für touristische Aufenthalte in der Schweiz. Darunter dürften in erster Linie Aufwendungen für Beherbergungsleistungen in Hotels oder Ferienwohnungen und gastgewerbliche Leistungen in Hotels oder Restaurants fallen. Diese Übernachtungs- und Konsumationskosten stellen wie andere Ausgaben für den täglichen privaten Bedarf nichtabzugsberechtigte Lebenshaltungskosten dar. Die geforderte steuerliche Abzugsmöglichkeit für im schweizerischen Tourismusgewerbe getätigte Auslagen hätte eine Bevorzugung gegenüber anderen Wirtschaftsbranchen zur Folge. Diese könnten versucht sein, ebenfalls Forderungen nach zusätzlichen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten zu stellen. Progressionsbedingt würden zudem einkommensstarke Steuerpflichtige, die sich ohnehin Ferien in der Schweiz leisten können, stärker entlastet, sodass mit hohen Mitnahmeeffekten zu rechnen wäre. Im Übrigen gilt es, darauf hinzuweisen, dass die Einführung dieses neuen, befristeten Abzuges (im DBG und StHG) ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren erfordert, womit eine "schnellere, unbürokratische Lösung mit grosser Wirkung" nicht zu realisieren ist. Wie schon bei früher eingereichten Vorstössen mit gleicher Stossrichtung (Motion 12.3950, Postulat 15.3252, Motion 15.3253) lehnt der Bundesrat die vorgeschlagene Massnahme ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage für einen befristeten Steuerabzug für touristische Aufenthalte in der Schweiz zu präsentieren.</p>
- Wirksame Tourismusförderung. Steuerabzug für Ferien in der Schweiz
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