Keine weitere Erhöhung der Mineralölsteuer. Moratorium

ShortId
16.3238
Id
20163238
Updated
28.07.2023 05:27
Language
de
Title
Keine weitere Erhöhung der Mineralölsteuer. Moratorium
AdditionalIndexing
66;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Unveränderte Neueinreichung, da die Motion 13.4016 vom 25. November 2013 zwei Jahre lang nicht behandelt worden ist und ohne Abstimmung abgeschrieben wird. Die Folgen der Euroschwäche mit der schwierigen Situation für die Wirtschaft nach der Aufhebung des Euromindestkurses machen dieses Moratorium noch bedeutender. Der Bundesrat wollte den Mineralölsteuerzuschlag in diesem Zusammenhang zunächst von heute 30 auf 45 Rappen pro Liter erhöhen. Nach heftiger Kritik in der Vernehmlassung krebste er zurück: Ende Februar gab der Bundesrat bekannt, während mindestens einem Jahr auf eine Erhöhung der Mineralölsteuer zu verzichten. Für die Wirtschaft und insbesondere für die Tankstellenbetreiber im grenznahen Raum käme eine Erhöhung zu einem "sehr ungünstigen Zeitpunkt". Doch schon 2017 könnte die böse Überraschung folgen. Dies muss verhindert werden: Aus staatspolitischer wie auch aus ökonomischer Sicht ist keine weitere Zusatzsteuer tragbar und im Sinne der Rechtssicherheit ein zehnjähriges Moratorium die beste Alternative.</p><p>Die Schweizer Bevölkerung hat sich klar gegen eine Erhöhung des Vignettenpreises ausgesprochen. Es wäre eine Missachtung des Volkswillens und der Demokratie, wenn nun einfach der Benzinpreis erhöht würde, so, wie dies Bundesrätin Doris Leuthard angekündigt hat. Für den notwendigen Ausbau der Strasseninfrastruktur braucht es keine neuen Steuern, Gebühren oder Abgaben der Strassenbenutzer.</p><p>9,5 Milliarden Franken bezahlen diese jährlich an den Bund. 70 Prozent davon werden für die allgemeine Bundeskasse und den öffentlichen Verkehr im In- und Ausland zweckentfremdet. Das Stimmvolk hat kein Verständnis dafür, dass am Schluss Geld für den Strassenbau im eigenen Land fehlen soll. Es fragt sich zu Recht, was in den vergangenen fünfzehn Jahren mit dem grosszügigen jährlichen Obolus überhaupt gemacht wurde, denn Engpässe, Staus und schlecht unterhaltene Strassen nehmen in unserem Land massiv zu.</p><p>Die Botschaft des Stimmvolkes ist klar: Es ist genug Geld für die Strassen da. Bundesrat, Parlament und zuständiges Departement sollten die Energie künftig dafür verwenden, die 9,5 Milliarden Franken der Strassenbenutzer in erster Linie zweckgebunden für die Strasse einzusetzen. Das Volk hat deutlich gemacht, dass es keine weiteren Gebühren-, Abgaben- und Steuererhöhungen im Privatverkehr mehr hinnimmt. Bundesrat und Parlament haben diesen Volkswillen zu akzeptieren.</p>
  • <p>Die Tarife der Mineralölsteuer und des Mineralölsteuerzuschlags sind in Artikel 12 bzw. in Anhang 1 des Mineralölsteuergesetzes vom 21. Juni 1996 (SR 641.61) geregelt. Eine Erhöhung der entsprechenden Tarife liegt somit in der Kompetenz der Bundesversammlung bzw. im Falle eines Referendums in der des Stimmvolkes. Die Mineralölsteuer wurde seit 1993 und der Mineralölsteuerzuschlag gar seit 1974 nicht mehr erhöht. Eine Anpassung an die aufgelaufene Teuerung blieb seitdem aus. Dank effizienteren Motoren sinkt im Durchschnitt der Treibstoffverbrauch pro gefahrenen Kilometer. Aus diesen Gründen ist die durchschnittliche Steuerbelastung für eine gefahrene Strecke in den letzten Jahren sowohl nominal als auch real gesunken.</p><p>Die spezifischen, aus dem Strassenverkehr resultierenden Einnahmen auf Bundesebene betrugen im Jahr 2015 rund 6,8 Milliarden Franken: Mineralölsteuer 2,8 Milliarden Franken, Mineralölsteuerzuschlag 1,8 Milliarden Franken, Reinertrag Nationalstrassenabgabe 0,3 Milliarden Franken, Nettoeinnahmen leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe 1,5 Milliarden Franken, Automobilsteuer 0,4 Milliarden Franken. Die Verwendung dieser Einnahmen ist in der Bundesverfassung und in Bundesgesetzen geregelt. Sie wurde in mehreren Volksabstimmungen gutgeheissen. Artikel 86 der Bundesverfassung nennt die zweckgebundenen Ertragsbestandteile sowie die Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr.</p><p>Der Bundesrat hat mit der NAF-Botschaft vom 18. Februar 2015 auf die künftige Finanzierungslücke in der Spezialfinanzierung Strassenverkehr bzw. im vorgesehenen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) hingewiesen und dabei verschiedene Massnahmen zu deren Schliessung vorgeschlagen, u. a. eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 6 Rappen pro Liter. Der Ständerat hat die NAF-Vorlage am 15. März 2016 beraten und eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 4 Rappen pro Liter beschlossen. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat diesen Beschluss in ihren Beratungen vom 4. und 5. April 2016 unterstützt. Der Nationalrat wird voraussichtlich in der Sommersession 2016 über die Vorlage beraten.</p><p>Ohne eine Anpassung des seit vierzig Jahren unveränderten Mineralölsteuerzuschlags kann eine Unterfinanzierung nur mit einschneidenden Sparmassnahmen verhindert werden. Dies würde die Leistungsfähigkeit und die Qualität der Verkehrsinfrastrukturen, insbesondere der Nationalstrassen, welche einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung der Standortattraktivität der Schweiz leisten, entscheidend gefährden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Preis der Mineralölsteuer und der Mineralölsteuerzuschläge für die kommenden zehn Jahre nicht zu erhöhen. Über das Mineralölsteuergesetz bzw. die Mineralölsteuerverordnung ist ein zehnjähriges Moratorium festzulegen.</p>
  • Keine weitere Erhöhung der Mineralölsteuer. Moratorium
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Unveränderte Neueinreichung, da die Motion 13.4016 vom 25. November 2013 zwei Jahre lang nicht behandelt worden ist und ohne Abstimmung abgeschrieben wird. Die Folgen der Euroschwäche mit der schwierigen Situation für die Wirtschaft nach der Aufhebung des Euromindestkurses machen dieses Moratorium noch bedeutender. Der Bundesrat wollte den Mineralölsteuerzuschlag in diesem Zusammenhang zunächst von heute 30 auf 45 Rappen pro Liter erhöhen. Nach heftiger Kritik in der Vernehmlassung krebste er zurück: Ende Februar gab der Bundesrat bekannt, während mindestens einem Jahr auf eine Erhöhung der Mineralölsteuer zu verzichten. Für die Wirtschaft und insbesondere für die Tankstellenbetreiber im grenznahen Raum käme eine Erhöhung zu einem "sehr ungünstigen Zeitpunkt". Doch schon 2017 könnte die böse Überraschung folgen. Dies muss verhindert werden: Aus staatspolitischer wie auch aus ökonomischer Sicht ist keine weitere Zusatzsteuer tragbar und im Sinne der Rechtssicherheit ein zehnjähriges Moratorium die beste Alternative.</p><p>Die Schweizer Bevölkerung hat sich klar gegen eine Erhöhung des Vignettenpreises ausgesprochen. Es wäre eine Missachtung des Volkswillens und der Demokratie, wenn nun einfach der Benzinpreis erhöht würde, so, wie dies Bundesrätin Doris Leuthard angekündigt hat. Für den notwendigen Ausbau der Strasseninfrastruktur braucht es keine neuen Steuern, Gebühren oder Abgaben der Strassenbenutzer.</p><p>9,5 Milliarden Franken bezahlen diese jährlich an den Bund. 70 Prozent davon werden für die allgemeine Bundeskasse und den öffentlichen Verkehr im In- und Ausland zweckentfremdet. Das Stimmvolk hat kein Verständnis dafür, dass am Schluss Geld für den Strassenbau im eigenen Land fehlen soll. Es fragt sich zu Recht, was in den vergangenen fünfzehn Jahren mit dem grosszügigen jährlichen Obolus überhaupt gemacht wurde, denn Engpässe, Staus und schlecht unterhaltene Strassen nehmen in unserem Land massiv zu.</p><p>Die Botschaft des Stimmvolkes ist klar: Es ist genug Geld für die Strassen da. Bundesrat, Parlament und zuständiges Departement sollten die Energie künftig dafür verwenden, die 9,5 Milliarden Franken der Strassenbenutzer in erster Linie zweckgebunden für die Strasse einzusetzen. Das Volk hat deutlich gemacht, dass es keine weiteren Gebühren-, Abgaben- und Steuererhöhungen im Privatverkehr mehr hinnimmt. Bundesrat und Parlament haben diesen Volkswillen zu akzeptieren.</p>
    • <p>Die Tarife der Mineralölsteuer und des Mineralölsteuerzuschlags sind in Artikel 12 bzw. in Anhang 1 des Mineralölsteuergesetzes vom 21. Juni 1996 (SR 641.61) geregelt. Eine Erhöhung der entsprechenden Tarife liegt somit in der Kompetenz der Bundesversammlung bzw. im Falle eines Referendums in der des Stimmvolkes. Die Mineralölsteuer wurde seit 1993 und der Mineralölsteuerzuschlag gar seit 1974 nicht mehr erhöht. Eine Anpassung an die aufgelaufene Teuerung blieb seitdem aus. Dank effizienteren Motoren sinkt im Durchschnitt der Treibstoffverbrauch pro gefahrenen Kilometer. Aus diesen Gründen ist die durchschnittliche Steuerbelastung für eine gefahrene Strecke in den letzten Jahren sowohl nominal als auch real gesunken.</p><p>Die spezifischen, aus dem Strassenverkehr resultierenden Einnahmen auf Bundesebene betrugen im Jahr 2015 rund 6,8 Milliarden Franken: Mineralölsteuer 2,8 Milliarden Franken, Mineralölsteuerzuschlag 1,8 Milliarden Franken, Reinertrag Nationalstrassenabgabe 0,3 Milliarden Franken, Nettoeinnahmen leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe 1,5 Milliarden Franken, Automobilsteuer 0,4 Milliarden Franken. Die Verwendung dieser Einnahmen ist in der Bundesverfassung und in Bundesgesetzen geregelt. Sie wurde in mehreren Volksabstimmungen gutgeheissen. Artikel 86 der Bundesverfassung nennt die zweckgebundenen Ertragsbestandteile sowie die Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr.</p><p>Der Bundesrat hat mit der NAF-Botschaft vom 18. Februar 2015 auf die künftige Finanzierungslücke in der Spezialfinanzierung Strassenverkehr bzw. im vorgesehenen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) hingewiesen und dabei verschiedene Massnahmen zu deren Schliessung vorgeschlagen, u. a. eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 6 Rappen pro Liter. Der Ständerat hat die NAF-Vorlage am 15. März 2016 beraten und eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 4 Rappen pro Liter beschlossen. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat diesen Beschluss in ihren Beratungen vom 4. und 5. April 2016 unterstützt. Der Nationalrat wird voraussichtlich in der Sommersession 2016 über die Vorlage beraten.</p><p>Ohne eine Anpassung des seit vierzig Jahren unveränderten Mineralölsteuerzuschlags kann eine Unterfinanzierung nur mit einschneidenden Sparmassnahmen verhindert werden. Dies würde die Leistungsfähigkeit und die Qualität der Verkehrsinfrastrukturen, insbesondere der Nationalstrassen, welche einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung der Standortattraktivität der Schweiz leisten, entscheidend gefährden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Preis der Mineralölsteuer und der Mineralölsteuerzuschläge für die kommenden zehn Jahre nicht zu erhöhen. Über das Mineralölsteuergesetz bzw. die Mineralölsteuerverordnung ist ein zehnjähriges Moratorium festzulegen.</p>
    • Keine weitere Erhöhung der Mineralölsteuer. Moratorium

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