Aufnahme von Migrantinnen und Migranten. Die Kantone werden von der finanziellen Last erdrückt
- ShortId
-
16.3258
- Id
-
20163258
- Updated
-
28.07.2023 05:37
- Language
-
de
- Title
-
Aufnahme von Migrantinnen und Migranten. Die Kantone werden von der finanziellen Last erdrückt
- AdditionalIndexing
-
24;2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die politischen Entscheidungen über die Aufnahme von Migrantinnen und Migranten werden vom Bundesrat gefällt, aber die Kosten tragen zumindest teilweise die Kantone. Wir stellen fest, dass der Bundesrat trotz der heutigen Situation im Nahen Osten und den dadurch verursachten Flüchtlingsströmen keine Massnahmen ergreift, um die Ankunft neuer Migrantinnen und Migranten zu verhindern oder einzudämmen. Daher müssen die Kantone eine beträchtliche Anzahl Asylsuchender aufnehmen, was zusätzliche erhebliche Kosten verursacht. Dies setzt die Kantonshaushalte einer gehörigen Belastungsprobe aus. In einigen Kantonen kann die Bundespolitik nicht mehr sichergestellt werden, ohne dass die Kantonsfinanzen aus dem Gleichgewicht geraten und in die roten Zahlen rutschen. Nehmen wir zum Beispiel den Kanton Genf: Dort beliefen sich die kantonalen Beiträge im Asylbereich 2012 auf 15,2 Millionen Franken. 2015 hatte sich der Betrag schon auf 32 Millionen verdoppelt, und 2018 werden Prognosen zufolge 63,3 Millionen in diesem Bereich eingesetzt werden (Quelle: Hospice général du canton de Genève). Der massive und wachsende Zustrom von Asylsuchenden bringt die Sozialdienste des Kantons in eine kritische Lage. 2015 sind in Genf mehr als 1300 zusätzliche Personen aufgenommen worden, und im Januar, der normalerweise als schwacher Monat gilt, waren es bereits mehr als 100. Ende Januar 2016 waren in Genf 6634 Personen als Asylsuchende registriert. Ende des Jahres werden es 8000 Personen sein, wenn man sich auf die Prognosen des Staatssekretariats für Migration stützt, das für die Schweiz 2016 mit mindestens 40 000 neu ankommenden Personen rechnet. Die Situation ist nicht nur in Genf kritisch, sondern auch in vielen anderen Kantonen. Da der Bund für 2015 mit einem Rechnungsüberschuss von 2,3 Milliarden Franken rechnet, wäre es angemessen, wenn er die Kantone stärker unterstützen würde, um seine Migrationspolitik sicherzustellen. Er könnte dafür namentlich vorübergehend den beachtlichen Gesamtbetrag reduzieren, der der Entwicklungshilfe zugeteilt ist. Der Bund muss eine kohärente Politik verfolgen, damit die Migrationsprobleme geregelt werden, ohne dass er seine Verantwortung auf die Kantone abwälzt und ihnen so zahlreiche Probleme verursacht.</p>
- <p>Einleitend ist festzuhalten, dass es sich entgegen der Behauptung des Motionärs bei der Asylgewährung nicht um einen politischen, sondern um einen rechtlichen Entscheid handelt. Die Behörden haben sich dabei an das Asylgesetz und die Flüchtlingskonvention zu halten.</p><p>Bund und Kantone haben in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen ergriffen, um effiziente Asylverfahren zu gewährleisten und namentlich die Zahl schwach begründeter Asylgesuche zu senken (prioritäre Behandlung schwach begründeter Gesuche, 48-Stunden-Verfahren, Fast-Track-Verfahren, Rückweisung von Dublin-Mehrfachgesuchen). Die Zahl dieser Gesuche ist in der Folge markant zurückgegangen, was dazu beigetragen hat, dass der Anteil der Schweiz an den gesamteuropäischen Asylgesuchen im Jahre 2015 2,9 Prozent betrug - der tiefste Wert seit zwanzig Jahren.</p><p>Die Höhe der Bundesabgeltungen ist an den Bestand der Personen bzw. deren Verteilung auf die Kantone gekoppelt. Deshalb steigen und sinken die Abgeltungen proportional mit den Gesuchen. Eine Zunahme von Asylgesuchen wird im Rahmen der finanziellen Abgeltungen stets berücksichtigt, und es werden dadurch keine zusätzlichen ungedeckten Kosten in den Kantonen verursacht. Kostensteigernde Effekte haben hingegen namentlich Kantone zu verzeichnen, die ihrer Vollzugspflicht nicht genügend nachkommen oder über keine kostengünstigen Strukturen verfügen.</p><p>Der Bund hat 2015 Massnahmen getroffen, um die Kantone bei der Bewältigung der verhältnismässig hohen Gesuchseingänge zu unterstützen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat seine Unterkunftsplätze in den Empfangs- und Verfahrenszentren im letzten Jahr von 2300 auf 5000 Plätze erhöht, was bundesseitig zu Betriebsausgaben von rund 107 Millionen Franken geführt hat, gegenüber 77 Millionen Franken im Jahr 2014. Im Jahr 2015 hat es zudem für die Globalpauschalen 860 Millionen Franken aufgewendet, im Jahr 2014 waren es noch 684 Millionen Franken.</p><p>Der Bund teilt die Sorgen der Kantone bezüglich der steigenden Kosten im Asylbereich. Es ist deshalb ein zentrales Anliegen des Bundesrates, dass Personen, die des Schutzes der Schweiz bedürfen und für längere Zeit oder dauerhaft in der Schweiz verbleiben, rasch und nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert werden. Der Bund ist daher bereit, den Dialog für eine gezielte und verstärkte Integration dieser Personengruppe mit den Kantonen zu führen und mit ihnen zusammen auch die Kostensituation zu analysieren.</p><p>Was eine allfällige Kürzung bei der Entwicklungshilfe betrifft, ist festzuhalten, dass bereits im Rahmen des Voranschlags 2016 und des Legislaturfinanzplans 2017-2019 90 Millionen Franken pro Jahr bei den geplanten Mitteln für die internationale Zusammenarbeit gekürzt wurden. Die Ausgaben für die internationale Zusammenarbeit verzeichneten bereits einen Rückgang zwischen 2015 und 2016 (minus 116 Millionen Franken). Weitere kurzfristige Kürzungen lehnt der Bundesrat ab.</p><p>Letztlich ist zu erwähnen, dass mit der Umsetzung der Beschleunigungsvorlage im Asylbereich, über welche die Bevölkerung am 5. Juni 2016 befindet, eine Reduktion der Zuweisungen von Personen des Asylbereichs an die Kantone erfolgen wird. Auch dies führt im Resultat zu einer finanziellen Entlastung der Kantone, welche im Rahmen der Vorarbeiten für die Revision auf jährlich rund 90 Millionen Franken beziffert wurde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu veranlassen, dass der Bund die gesamten Kosten übernimmt, die durch die Aufnahme von Flüchtlingen in der Schweiz verursacht werden. Falls nötig soll dafür ein Teil des Geldes eingesetzt werden, das der Entwicklungshilfe zugeteilt ist.</p>
- Aufnahme von Migrantinnen und Migranten. Die Kantone werden von der finanziellen Last erdrückt
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die politischen Entscheidungen über die Aufnahme von Migrantinnen und Migranten werden vom Bundesrat gefällt, aber die Kosten tragen zumindest teilweise die Kantone. Wir stellen fest, dass der Bundesrat trotz der heutigen Situation im Nahen Osten und den dadurch verursachten Flüchtlingsströmen keine Massnahmen ergreift, um die Ankunft neuer Migrantinnen und Migranten zu verhindern oder einzudämmen. Daher müssen die Kantone eine beträchtliche Anzahl Asylsuchender aufnehmen, was zusätzliche erhebliche Kosten verursacht. Dies setzt die Kantonshaushalte einer gehörigen Belastungsprobe aus. In einigen Kantonen kann die Bundespolitik nicht mehr sichergestellt werden, ohne dass die Kantonsfinanzen aus dem Gleichgewicht geraten und in die roten Zahlen rutschen. Nehmen wir zum Beispiel den Kanton Genf: Dort beliefen sich die kantonalen Beiträge im Asylbereich 2012 auf 15,2 Millionen Franken. 2015 hatte sich der Betrag schon auf 32 Millionen verdoppelt, und 2018 werden Prognosen zufolge 63,3 Millionen in diesem Bereich eingesetzt werden (Quelle: Hospice général du canton de Genève). Der massive und wachsende Zustrom von Asylsuchenden bringt die Sozialdienste des Kantons in eine kritische Lage. 2015 sind in Genf mehr als 1300 zusätzliche Personen aufgenommen worden, und im Januar, der normalerweise als schwacher Monat gilt, waren es bereits mehr als 100. Ende Januar 2016 waren in Genf 6634 Personen als Asylsuchende registriert. Ende des Jahres werden es 8000 Personen sein, wenn man sich auf die Prognosen des Staatssekretariats für Migration stützt, das für die Schweiz 2016 mit mindestens 40 000 neu ankommenden Personen rechnet. Die Situation ist nicht nur in Genf kritisch, sondern auch in vielen anderen Kantonen. Da der Bund für 2015 mit einem Rechnungsüberschuss von 2,3 Milliarden Franken rechnet, wäre es angemessen, wenn er die Kantone stärker unterstützen würde, um seine Migrationspolitik sicherzustellen. Er könnte dafür namentlich vorübergehend den beachtlichen Gesamtbetrag reduzieren, der der Entwicklungshilfe zugeteilt ist. Der Bund muss eine kohärente Politik verfolgen, damit die Migrationsprobleme geregelt werden, ohne dass er seine Verantwortung auf die Kantone abwälzt und ihnen so zahlreiche Probleme verursacht.</p>
- <p>Einleitend ist festzuhalten, dass es sich entgegen der Behauptung des Motionärs bei der Asylgewährung nicht um einen politischen, sondern um einen rechtlichen Entscheid handelt. Die Behörden haben sich dabei an das Asylgesetz und die Flüchtlingskonvention zu halten.</p><p>Bund und Kantone haben in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen ergriffen, um effiziente Asylverfahren zu gewährleisten und namentlich die Zahl schwach begründeter Asylgesuche zu senken (prioritäre Behandlung schwach begründeter Gesuche, 48-Stunden-Verfahren, Fast-Track-Verfahren, Rückweisung von Dublin-Mehrfachgesuchen). Die Zahl dieser Gesuche ist in der Folge markant zurückgegangen, was dazu beigetragen hat, dass der Anteil der Schweiz an den gesamteuropäischen Asylgesuchen im Jahre 2015 2,9 Prozent betrug - der tiefste Wert seit zwanzig Jahren.</p><p>Die Höhe der Bundesabgeltungen ist an den Bestand der Personen bzw. deren Verteilung auf die Kantone gekoppelt. Deshalb steigen und sinken die Abgeltungen proportional mit den Gesuchen. Eine Zunahme von Asylgesuchen wird im Rahmen der finanziellen Abgeltungen stets berücksichtigt, und es werden dadurch keine zusätzlichen ungedeckten Kosten in den Kantonen verursacht. Kostensteigernde Effekte haben hingegen namentlich Kantone zu verzeichnen, die ihrer Vollzugspflicht nicht genügend nachkommen oder über keine kostengünstigen Strukturen verfügen.</p><p>Der Bund hat 2015 Massnahmen getroffen, um die Kantone bei der Bewältigung der verhältnismässig hohen Gesuchseingänge zu unterstützen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat seine Unterkunftsplätze in den Empfangs- und Verfahrenszentren im letzten Jahr von 2300 auf 5000 Plätze erhöht, was bundesseitig zu Betriebsausgaben von rund 107 Millionen Franken geführt hat, gegenüber 77 Millionen Franken im Jahr 2014. Im Jahr 2015 hat es zudem für die Globalpauschalen 860 Millionen Franken aufgewendet, im Jahr 2014 waren es noch 684 Millionen Franken.</p><p>Der Bund teilt die Sorgen der Kantone bezüglich der steigenden Kosten im Asylbereich. Es ist deshalb ein zentrales Anliegen des Bundesrates, dass Personen, die des Schutzes der Schweiz bedürfen und für längere Zeit oder dauerhaft in der Schweiz verbleiben, rasch und nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert werden. Der Bund ist daher bereit, den Dialog für eine gezielte und verstärkte Integration dieser Personengruppe mit den Kantonen zu führen und mit ihnen zusammen auch die Kostensituation zu analysieren.</p><p>Was eine allfällige Kürzung bei der Entwicklungshilfe betrifft, ist festzuhalten, dass bereits im Rahmen des Voranschlags 2016 und des Legislaturfinanzplans 2017-2019 90 Millionen Franken pro Jahr bei den geplanten Mitteln für die internationale Zusammenarbeit gekürzt wurden. Die Ausgaben für die internationale Zusammenarbeit verzeichneten bereits einen Rückgang zwischen 2015 und 2016 (minus 116 Millionen Franken). Weitere kurzfristige Kürzungen lehnt der Bundesrat ab.</p><p>Letztlich ist zu erwähnen, dass mit der Umsetzung der Beschleunigungsvorlage im Asylbereich, über welche die Bevölkerung am 5. Juni 2016 befindet, eine Reduktion der Zuweisungen von Personen des Asylbereichs an die Kantone erfolgen wird. Auch dies führt im Resultat zu einer finanziellen Entlastung der Kantone, welche im Rahmen der Vorarbeiten für die Revision auf jährlich rund 90 Millionen Franken beziffert wurde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu veranlassen, dass der Bund die gesamten Kosten übernimmt, die durch die Aufnahme von Flüchtlingen in der Schweiz verursacht werden. Falls nötig soll dafür ein Teil des Geldes eingesetzt werden, das der Entwicklungshilfe zugeteilt ist.</p>
- Aufnahme von Migrantinnen und Migranten. Die Kantone werden von der finanziellen Last erdrückt
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