Stärkung unserer KMU durch die Schaffung von Anreizen zur Internationalisierung

ShortId
16.3262
Id
20163262
Updated
28.07.2023 05:38
Language
de
Title
Stärkung unserer KMU durch die Schaffung von Anreizen zur Internationalisierung
AdditionalIndexing
15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Grossunternehmen haben die negativen Auswirkungen des starken Schweizerfrankens im Grossen und Ganzen weniger zu spüren bekommen. Durch ihre starke internationale Präsenz profitierten sie davon, dass sie bereits davor ihre Risiken deutlich besser gestreut und die Kosten optimiert hatten. Es wäre gut, wenn wir unsere innovativen KMU darin unterstützen würden, dies ebenfalls zu tun, indem wir sie in diesem Prozess begleiten, der für viele von ihnen wenig vertraut ist. Eine entscheidende und kritische Phase für diese Unternehmen ist zum Beispiel der Sprung auf die internationale Ebene, weil es dafür Kapital und Erfahrung braucht.</p><p>Diese Unterstützung könnte nach dem Modell der Regierungsstelle International Enterprise in Singapur gewährt werden.</p><p>Denkbar sind auch weitere Massnahmen in der Schweiz, um die Differenz zwischen unseren hohen Preisen im Inland und den Exportmärkten zu reduzieren.</p>
  • <p>Es existieren bereits heute zahlreiche vom Bund unterstützte Angebote für exportorientierte KMU, so z. B. die Dienstleistungen von Switzerland Global Enterprise (S-GE) und der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (Serv). Im Fokus der Beratungen von S-GE stehen aufgrund der Frankenstärke eine weitere Diversifizierung der Absatzmärkte sowie die konsequente Nutzung bestehender Freihandelsabkommen. Trotz gedämpfter Konjunkturlage mit leicht steigender Arbeitslosigkeit zeichnet sich für die Schweiz keine schwere gesamtwirtschaftliche Krise ab. Daher sind aus Sicht des Bundesrates konjunkturpolitische Massnahmen derzeit nicht angebracht. Der Bundesrat hat jedoch am 17. Februar 2016 zusätzliche Sondermassnahmen zur Innovationsförderung im Umfang von 61 Millionen Franken genehmigt. Damit will er insbesondere die durch die Frankenstärke bedingten kurzfristigen Nachteile für exportorientierte KMU ausgleichen. Diese Sondermassnahmen sind auf Ende 2016 befristet.</p><p>1. Direktinvestitionen bzw. Auslagerungen ins Ausland können dank Einsparungen bei den Produktions- und Lohnkosten die Heimbasis und die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer KMU stärken. Gleichzeitig können solche Auslandaktivitäten aber auch negative Auswirkungen auf die Wertschöpfung und die Arbeitsplatzsituation im Inland zur Folge haben. Es dürfte schwierig sein, Kriterien zu entwickeln, anhand denen zwischen förderungswürdigen und -unwürdigen Vorhaben unterschieden werden kann, um die Risiken für die Wertschöpfung und den Arbeitsmarkt in der Schweiz zu minimieren. Daneben gibt es bereits private Anbieter entsprechender Beratungen. Bei der Vergabe eines solchen Auftrags an S-GE würde deshalb wohl das gesetzlich vorgeschriebene Subsidiaritätsprinzip verletzt.</p><p>2. Der Gesetzgeber hat das sogenannte Totalgewinnprinzip (Loss Carry Forward) bei juristischen Personen insoweit berücksichtigt, als er die Verrechnung von Verlustvorträgen unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen hat. Im geltenden Recht können Verluste aus sieben der Steuerperiode vorangegangenen Geschäftsjahren abgezogen werden. Im internationalen Verhältnis besteht heute zudem die Möglichkeit, dass ein Schweizer Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen auch Verluste aus einer ausländischen Betriebsstätte mit inländischen Gewinnen verrechnen kann.</p><p>3. Der sogenannte Kostendifferenzialgrenze-Kalkulator (Cost Differential Frontier) der Universität Lausanne wurde im Mai 2015 über den KMU-Newsletter des Seco vorgestellt und ist seither auf dem KMU-Portal unter der Rubrik "News" abrufbar. Das KMU-Portal stellt praxisrelevante Informationen und Werkzeuge für KMU zur Verfügung und verzeichnete 2015 über 1,74 Millionen Besucher.</p><p>4. Die Arbeitslosenversicherung gewährt Erwerbsersatz für versicherte Arbeitsnehmende, die ihre Arbeitsstelle effektiv verloren haben. Sie kann deshalb Schweizer Unternehmen, die auf eine Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland verzichten, nicht für dadurch entgangene Lohneinsparungen kompensieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, zu prüfen, ob eine Reihe punktueller Massnahmen vorzuschlagen ist, die den KMU helfen sollen, sich in der schlechten Wirtschaftslage und insbesondere unter dem starken Schweizerfranken halten zu können. Diese Massnahmen sollen sich vor allem an KMU richten, die innovative Produkte und Dienstleistungen für den internationalen Markt anbieten. Mögliche Massnahmen sind:</p><p>1. Eine proaktive Begleitung unserer KMU und Start-ups: Dies könnte den Unternehmen helfen, im Ausland Fuss zu fassen. Anstatt uns über die Auswirkungen der Globalisierung zu beklagen, sollten wir die Internationalisierung unserer KMU vereinfachen und ihnen so helfen, wettbewerbsfähig zu bleiben. Wir sollten getrost Anreize für eine Ansiedlung im Ausland schaffen, wo diese Unternehmen kostengünstiger produzieren und ihre Risiken streuen können. Der Kern der Geschäftstätigkeit und somit die höchste Wertschöpfung könnten so längerfristig bei uns angelegt und verstärkt werden. Eine solche Aufgabe könnte Teil des Mandats von Switzerland Global Enterprise oder einer ähnlichen Organisation sein.</p><p>2. Eine Anpassung des Verlustvortragssystems: Damit könnten die Verlagerungen ins Ausland beschränkt werden, weil den Aktionärinnen und Aktionären ein grosser Anreiz geboten würde, in der Schweiz zu bleiben. Ausserdem würden dadurch die Investitionen selbst in Krisenzeiten gefördert.</p><p>3. Die Förderung eines neuen Tools, des an der Universität Lausanne entwickelten Cost Differential Frontier: Damit könnten die versteckten Kosten einer Verlagerung berechnet und optimiert werden.</p><p>4. Eine Art Erweiterung der Kurzarbeit: Für Stellen, die nicht ins Ausland verlagert werden, wird die Lohndifferenz (Schweizer Gehalt minus Gehalt im Ausland) während fünf Jahren vergütet. Die Angestellten arbeiten natürlich weiter.</p>
  • Stärkung unserer KMU durch die Schaffung von Anreizen zur Internationalisierung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Grossunternehmen haben die negativen Auswirkungen des starken Schweizerfrankens im Grossen und Ganzen weniger zu spüren bekommen. Durch ihre starke internationale Präsenz profitierten sie davon, dass sie bereits davor ihre Risiken deutlich besser gestreut und die Kosten optimiert hatten. Es wäre gut, wenn wir unsere innovativen KMU darin unterstützen würden, dies ebenfalls zu tun, indem wir sie in diesem Prozess begleiten, der für viele von ihnen wenig vertraut ist. Eine entscheidende und kritische Phase für diese Unternehmen ist zum Beispiel der Sprung auf die internationale Ebene, weil es dafür Kapital und Erfahrung braucht.</p><p>Diese Unterstützung könnte nach dem Modell der Regierungsstelle International Enterprise in Singapur gewährt werden.</p><p>Denkbar sind auch weitere Massnahmen in der Schweiz, um die Differenz zwischen unseren hohen Preisen im Inland und den Exportmärkten zu reduzieren.</p>
    • <p>Es existieren bereits heute zahlreiche vom Bund unterstützte Angebote für exportorientierte KMU, so z. B. die Dienstleistungen von Switzerland Global Enterprise (S-GE) und der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (Serv). Im Fokus der Beratungen von S-GE stehen aufgrund der Frankenstärke eine weitere Diversifizierung der Absatzmärkte sowie die konsequente Nutzung bestehender Freihandelsabkommen. Trotz gedämpfter Konjunkturlage mit leicht steigender Arbeitslosigkeit zeichnet sich für die Schweiz keine schwere gesamtwirtschaftliche Krise ab. Daher sind aus Sicht des Bundesrates konjunkturpolitische Massnahmen derzeit nicht angebracht. Der Bundesrat hat jedoch am 17. Februar 2016 zusätzliche Sondermassnahmen zur Innovationsförderung im Umfang von 61 Millionen Franken genehmigt. Damit will er insbesondere die durch die Frankenstärke bedingten kurzfristigen Nachteile für exportorientierte KMU ausgleichen. Diese Sondermassnahmen sind auf Ende 2016 befristet.</p><p>1. Direktinvestitionen bzw. Auslagerungen ins Ausland können dank Einsparungen bei den Produktions- und Lohnkosten die Heimbasis und die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer KMU stärken. Gleichzeitig können solche Auslandaktivitäten aber auch negative Auswirkungen auf die Wertschöpfung und die Arbeitsplatzsituation im Inland zur Folge haben. Es dürfte schwierig sein, Kriterien zu entwickeln, anhand denen zwischen förderungswürdigen und -unwürdigen Vorhaben unterschieden werden kann, um die Risiken für die Wertschöpfung und den Arbeitsmarkt in der Schweiz zu minimieren. Daneben gibt es bereits private Anbieter entsprechender Beratungen. Bei der Vergabe eines solchen Auftrags an S-GE würde deshalb wohl das gesetzlich vorgeschriebene Subsidiaritätsprinzip verletzt.</p><p>2. Der Gesetzgeber hat das sogenannte Totalgewinnprinzip (Loss Carry Forward) bei juristischen Personen insoweit berücksichtigt, als er die Verrechnung von Verlustvorträgen unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen hat. Im geltenden Recht können Verluste aus sieben der Steuerperiode vorangegangenen Geschäftsjahren abgezogen werden. Im internationalen Verhältnis besteht heute zudem die Möglichkeit, dass ein Schweizer Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen auch Verluste aus einer ausländischen Betriebsstätte mit inländischen Gewinnen verrechnen kann.</p><p>3. Der sogenannte Kostendifferenzialgrenze-Kalkulator (Cost Differential Frontier) der Universität Lausanne wurde im Mai 2015 über den KMU-Newsletter des Seco vorgestellt und ist seither auf dem KMU-Portal unter der Rubrik "News" abrufbar. Das KMU-Portal stellt praxisrelevante Informationen und Werkzeuge für KMU zur Verfügung und verzeichnete 2015 über 1,74 Millionen Besucher.</p><p>4. Die Arbeitslosenversicherung gewährt Erwerbsersatz für versicherte Arbeitsnehmende, die ihre Arbeitsstelle effektiv verloren haben. Sie kann deshalb Schweizer Unternehmen, die auf eine Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland verzichten, nicht für dadurch entgangene Lohneinsparungen kompensieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, zu prüfen, ob eine Reihe punktueller Massnahmen vorzuschlagen ist, die den KMU helfen sollen, sich in der schlechten Wirtschaftslage und insbesondere unter dem starken Schweizerfranken halten zu können. Diese Massnahmen sollen sich vor allem an KMU richten, die innovative Produkte und Dienstleistungen für den internationalen Markt anbieten. Mögliche Massnahmen sind:</p><p>1. Eine proaktive Begleitung unserer KMU und Start-ups: Dies könnte den Unternehmen helfen, im Ausland Fuss zu fassen. Anstatt uns über die Auswirkungen der Globalisierung zu beklagen, sollten wir die Internationalisierung unserer KMU vereinfachen und ihnen so helfen, wettbewerbsfähig zu bleiben. Wir sollten getrost Anreize für eine Ansiedlung im Ausland schaffen, wo diese Unternehmen kostengünstiger produzieren und ihre Risiken streuen können. Der Kern der Geschäftstätigkeit und somit die höchste Wertschöpfung könnten so längerfristig bei uns angelegt und verstärkt werden. Eine solche Aufgabe könnte Teil des Mandats von Switzerland Global Enterprise oder einer ähnlichen Organisation sein.</p><p>2. Eine Anpassung des Verlustvortragssystems: Damit könnten die Verlagerungen ins Ausland beschränkt werden, weil den Aktionärinnen und Aktionären ein grosser Anreiz geboten würde, in der Schweiz zu bleiben. Ausserdem würden dadurch die Investitionen selbst in Krisenzeiten gefördert.</p><p>3. Die Förderung eines neuen Tools, des an der Universität Lausanne entwickelten Cost Differential Frontier: Damit könnten die versteckten Kosten einer Verlagerung berechnet und optimiert werden.</p><p>4. Eine Art Erweiterung der Kurzarbeit: Für Stellen, die nicht ins Ausland verlagert werden, wird die Lohndifferenz (Schweizer Gehalt minus Gehalt im Ausland) während fünf Jahren vergütet. Die Angestellten arbeiten natürlich weiter.</p>
    • Stärkung unserer KMU durch die Schaffung von Anreizen zur Internationalisierung

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