Sponsoringvereinbarungen an den Schweizer Hochschulen. Die Schweizerische Hochschulkonferenz soll Regeln festlegen

ShortId
16.3270
Id
20163270
Updated
28.07.2023 05:25
Language
de
Title
Sponsoringvereinbarungen an den Schweizer Hochschulen. Die Schweizerische Hochschulkonferenz soll Regeln festlegen
AdditionalIndexing
32;24;15;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Privaten stärkt die gegenseitige Rückkoppelung von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft und erzeugt wichtige Impulse für unseren Forschungs- und Innovationsplatz. Es ist der explizite Wille des Gesetzgebers, dass sich die Hochschulen auch um Drittmittel von Privaten bemühen. So ist beispielsweise die Akquisition von Drittmitteln im Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG; SR 414.20) als finanzierungswirksames Leistungskriterium vorgesehen. Gesamtschweizerisch betrachtet machen Drittmittel von Privaten heute weniger als 10 Prozent der Gesamteinnahmen an den universitären Hochschulen aus. Dieser Anteil blieb in den letzten Jahren relativ stabil. Die öffentlichen Mittel bleiben die wichtigste Finanzierungsquelle der Hochschulen.</p><p>2. Die Wahrung der akademischen Grundwerte wie die Freiheit von Lehre und Forschung ist in der Bundesverfassung (SR 101), im ETH-Gesetz (SR 414.110) sowie in kantonalen Hochschulgesetzen solide verankert. Sie zu gewährleisten ist nach Meinung des Bundesrates oberstes Gebot.</p><p>3. Die von der Interpellantin anvisierte Transparenz ist durch das Öffentlichkeitsgesetz vom 17. Dezember 2004 (BGÖ; SR 152.3) und analoge kantonale Gesetze im Grundsatz schon gegeben. Der Bundesrat begrüsst in speziell relevanten Fällen auch eine proaktive Transparenz und Kommunikation, die über die Vorgaben des BGÖ hinausgeht. Die Erfahrungen mit vereinzelten kontrovers diskutierten Fällen haben gezeigt, dass durch proaktive Information und zeitgerechte angemessene Transparenz Missverständnisse hätten vermieden werden können. Der Bundesrat möchte aber die Beurteilung der jeweils unterschiedlichen Einzelfälle und die Abwägung der legitimen Interessen der Vertragsparteien den kompetenten Stellen an den Hochschulen und den jeweils zuständigen Aufsichtsinstanzen überlassen. Es sind zweckmässige Aufsichts- und Kontrollinstrumente vorhanden, und es ist auch klar geregelt, wer für die Gewährleistung der Umsetzung verantwortlich ist. Ausserdem darf das Risiko nicht ausser Acht gelassen werden, dass sich potenzielle in- und ausländische Kooperationspartner unserer Hochschulen von einer Zusammenarbeit abhalten lassen könnten, weil sie durch eine aktive Veröffentlichung von deren Inhalten Wettbewerbsnachteile befürchteten. Es gilt auch zu beachten, dass es zum Beispiel zwischen Forschungsaufträgen von Privaten, der Finanzierung von Lehrstühlen oder Schenkungen zu unterscheiden gilt. Aus den dargelegten Gründen erachtet der Bundesrat ein nationales öffentliches Verzeichnis aller Sponsoringverträge für nicht opportun.</p><p>4. Der Abschluss von Verträgen mit privaten und öffentlichen Partnern fällt auf der Basis der einschlägigen gesetzlichen Regelungen in die Kompetenz der jeweiligen Hochschule respektive ihrer Trägerschaft. Das HFKG enthält keine Delegation an die gemeinsamen Organe von Bund und Kantonen, verbindliche inhaltliche Vorgaben über Sponsoringvereinbarungen festzulegen. Gemäss Auskunft von Swissuniversities sind alle Hochschulen sensibilisiert für die Aspekte, die bei Kooperationen mit Wirtschaft und Gesellschaft zu beachten sind. Sie verfügen auch über Prinzipien beziehungsweise Regularien dazu. Die Rektorinnen und Rektoren werden sich bei nächster Gelegenheit zum Thema austauschen.</p><p>Swissuniversities wird die Schweizerische Hochschulkonferenz über den Ausgang dieser Diskussionen informieren. Diese kann auf der Grundlage der Diskussionen entscheiden, ob eine verstärkte Informationstätigkeit durch Swissuniversities und/oder den Hochschulrat erfolgen soll.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schweizer Hochschulen erhalten den Grossteil ihrer Finanzmittel vom Bund und von den Kantonen. Neben der öffentlichen Finanzierung bemühen sich die Eidgenössischen Technischen Hochschulen sowie die kantonalen Universitäten und Fachhochschulen im Wettbewerb zunehmend um Drittmittel. In diesem Kontext steigt die Bedeutung von privaten Sponsorengeldern. Heute sind in der Schweiz mehrere Hundert Sponsoringverträge zwischen Hochschulen und Privaten in Kraft.</p><p>Grundsätzlich ist es erfreulich, dass die Schweizer Hochschulen eng mit der Wirtschaft zusammenarbeiten und dass Unternehmen auf die Leistungen unserer Lehr- und Forschungsinstitutionen vertrauen.</p><p>Verschiedene Beispiele zeigen jedoch, dass durch Sponsoring Abhängigkeitsverhältnisse entstehen, welche die Freiheit von Forschung und Lehre infrage stellen oder gar gefährden, da Hochschulen und Private nicht a priori die gleichen Interessen verfolgen. Verschärft wird diese Entwicklung durch die mangelnde Transparenz der Unterstützungsverhältnisse.</p><p>Heute gibt es in der Schweiz keine einheitlichen Regeln, an denen sich die Hochschulen beim Abschluss von Verträgen mit privaten Sponsoren orientieren können. Der Bedarf nach Leitlinien im Sinne von Best Practices ist jedoch angesichts der zunehmenden Bedeutung privater Mittel grösser denn je. Um die Freiheit von Lehre und Forschung an den Schweizer Hochschulen und die Transparenz gegenüber dem Steuerzahler zu gewährleisten, wäre es daher wünschenswert, dass die Träger der Institutionen gemeinsam mit deren Leitungen klare Regeln erarbeiten.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die zunehmende finanzielle Abhängigkeit unserer Hochschulen von privaten Sponsoren, insbesondere im Hinblick auf die rückläufigen Wachstumszahlen in der BFI-Botschaft 2017-2020?</p><p>2. Ist er der Meinung, dass die Freiheit von Forschung und Lehre schützenswert ist?</p><p>3. Unterstützt er im Dienste der Transparenz ein öffentliches Verzeichnis aller Sponsoringverträge?</p><p>4. Ist er bereit, sich gemeinsam mit den Kantonen im Rahmen der Schweizerischen Hochschulkonferenz für die Schaffung klarer Regeln zu engagieren?</p>
  • Sponsoringvereinbarungen an den Schweizer Hochschulen. Die Schweizerische Hochschulkonferenz soll Regeln festlegen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Privaten stärkt die gegenseitige Rückkoppelung von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft und erzeugt wichtige Impulse für unseren Forschungs- und Innovationsplatz. Es ist der explizite Wille des Gesetzgebers, dass sich die Hochschulen auch um Drittmittel von Privaten bemühen. So ist beispielsweise die Akquisition von Drittmitteln im Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG; SR 414.20) als finanzierungswirksames Leistungskriterium vorgesehen. Gesamtschweizerisch betrachtet machen Drittmittel von Privaten heute weniger als 10 Prozent der Gesamteinnahmen an den universitären Hochschulen aus. Dieser Anteil blieb in den letzten Jahren relativ stabil. Die öffentlichen Mittel bleiben die wichtigste Finanzierungsquelle der Hochschulen.</p><p>2. Die Wahrung der akademischen Grundwerte wie die Freiheit von Lehre und Forschung ist in der Bundesverfassung (SR 101), im ETH-Gesetz (SR 414.110) sowie in kantonalen Hochschulgesetzen solide verankert. Sie zu gewährleisten ist nach Meinung des Bundesrates oberstes Gebot.</p><p>3. Die von der Interpellantin anvisierte Transparenz ist durch das Öffentlichkeitsgesetz vom 17. Dezember 2004 (BGÖ; SR 152.3) und analoge kantonale Gesetze im Grundsatz schon gegeben. Der Bundesrat begrüsst in speziell relevanten Fällen auch eine proaktive Transparenz und Kommunikation, die über die Vorgaben des BGÖ hinausgeht. Die Erfahrungen mit vereinzelten kontrovers diskutierten Fällen haben gezeigt, dass durch proaktive Information und zeitgerechte angemessene Transparenz Missverständnisse hätten vermieden werden können. Der Bundesrat möchte aber die Beurteilung der jeweils unterschiedlichen Einzelfälle und die Abwägung der legitimen Interessen der Vertragsparteien den kompetenten Stellen an den Hochschulen und den jeweils zuständigen Aufsichtsinstanzen überlassen. Es sind zweckmässige Aufsichts- und Kontrollinstrumente vorhanden, und es ist auch klar geregelt, wer für die Gewährleistung der Umsetzung verantwortlich ist. Ausserdem darf das Risiko nicht ausser Acht gelassen werden, dass sich potenzielle in- und ausländische Kooperationspartner unserer Hochschulen von einer Zusammenarbeit abhalten lassen könnten, weil sie durch eine aktive Veröffentlichung von deren Inhalten Wettbewerbsnachteile befürchteten. Es gilt auch zu beachten, dass es zum Beispiel zwischen Forschungsaufträgen von Privaten, der Finanzierung von Lehrstühlen oder Schenkungen zu unterscheiden gilt. Aus den dargelegten Gründen erachtet der Bundesrat ein nationales öffentliches Verzeichnis aller Sponsoringverträge für nicht opportun.</p><p>4. Der Abschluss von Verträgen mit privaten und öffentlichen Partnern fällt auf der Basis der einschlägigen gesetzlichen Regelungen in die Kompetenz der jeweiligen Hochschule respektive ihrer Trägerschaft. Das HFKG enthält keine Delegation an die gemeinsamen Organe von Bund und Kantonen, verbindliche inhaltliche Vorgaben über Sponsoringvereinbarungen festzulegen. Gemäss Auskunft von Swissuniversities sind alle Hochschulen sensibilisiert für die Aspekte, die bei Kooperationen mit Wirtschaft und Gesellschaft zu beachten sind. Sie verfügen auch über Prinzipien beziehungsweise Regularien dazu. Die Rektorinnen und Rektoren werden sich bei nächster Gelegenheit zum Thema austauschen.</p><p>Swissuniversities wird die Schweizerische Hochschulkonferenz über den Ausgang dieser Diskussionen informieren. Diese kann auf der Grundlage der Diskussionen entscheiden, ob eine verstärkte Informationstätigkeit durch Swissuniversities und/oder den Hochschulrat erfolgen soll.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schweizer Hochschulen erhalten den Grossteil ihrer Finanzmittel vom Bund und von den Kantonen. Neben der öffentlichen Finanzierung bemühen sich die Eidgenössischen Technischen Hochschulen sowie die kantonalen Universitäten und Fachhochschulen im Wettbewerb zunehmend um Drittmittel. In diesem Kontext steigt die Bedeutung von privaten Sponsorengeldern. Heute sind in der Schweiz mehrere Hundert Sponsoringverträge zwischen Hochschulen und Privaten in Kraft.</p><p>Grundsätzlich ist es erfreulich, dass die Schweizer Hochschulen eng mit der Wirtschaft zusammenarbeiten und dass Unternehmen auf die Leistungen unserer Lehr- und Forschungsinstitutionen vertrauen.</p><p>Verschiedene Beispiele zeigen jedoch, dass durch Sponsoring Abhängigkeitsverhältnisse entstehen, welche die Freiheit von Forschung und Lehre infrage stellen oder gar gefährden, da Hochschulen und Private nicht a priori die gleichen Interessen verfolgen. Verschärft wird diese Entwicklung durch die mangelnde Transparenz der Unterstützungsverhältnisse.</p><p>Heute gibt es in der Schweiz keine einheitlichen Regeln, an denen sich die Hochschulen beim Abschluss von Verträgen mit privaten Sponsoren orientieren können. Der Bedarf nach Leitlinien im Sinne von Best Practices ist jedoch angesichts der zunehmenden Bedeutung privater Mittel grösser denn je. Um die Freiheit von Lehre und Forschung an den Schweizer Hochschulen und die Transparenz gegenüber dem Steuerzahler zu gewährleisten, wäre es daher wünschenswert, dass die Träger der Institutionen gemeinsam mit deren Leitungen klare Regeln erarbeiten.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die zunehmende finanzielle Abhängigkeit unserer Hochschulen von privaten Sponsoren, insbesondere im Hinblick auf die rückläufigen Wachstumszahlen in der BFI-Botschaft 2017-2020?</p><p>2. Ist er der Meinung, dass die Freiheit von Forschung und Lehre schützenswert ist?</p><p>3. Unterstützt er im Dienste der Transparenz ein öffentliches Verzeichnis aller Sponsoringverträge?</p><p>4. Ist er bereit, sich gemeinsam mit den Kantonen im Rahmen der Schweizerischen Hochschulkonferenz für die Schaffung klarer Regeln zu engagieren?</p>
    • Sponsoringvereinbarungen an den Schweizer Hochschulen. Die Schweizerische Hochschulkonferenz soll Regeln festlegen

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