Einbürgerungskandidaten und Einwohner, die vom Nachrichtendienst des Bundes überwacht werden
- ShortId
-
16.3280
- Id
-
20163280
- Updated
-
28.07.2023 05:40
- Language
-
de
- Title
-
Einbürgerungskandidaten und Einwohner, die vom Nachrichtendienst des Bundes überwacht werden
- AdditionalIndexing
-
04;2811;09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Bürgerrechtsgesetz (BüG; SR 141.0) verlangt explizit die Ablehnung der Gesuche einbürgerungswilliger Personen, welche die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährden (Art. 14 Ziff. d, Art. 18 Abs. 1 Ziff. d und Art. 26 Abs. 1 Ziff. c BüG). In Konkretisierung dieser Bestimmungen hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine langjährige Praxis entwickelt, die seit 2008 im Handbuch Bürgerrecht festgehalten wird. Demzufolge wird ausnahmslos bei allen Einbürgerungsverfahren sowohl für Inland- wie auch für Auslandgesuche geprüft, ob die einbürgerungswilligen Personen die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährden. Zu diesem Zweck holt das SEM die Stellungnahme des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) und bei Bedarf auch des Bundesamtes für Polizei ein. Bei Vorliegen von Zweifeln werden zusätzliche Abklärungen vorgenommen und wird das Einbürgerungsgesuch gegebenenfalls abgelehnt.</p><p>Im Einzelnen können die Fragen wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Bei einer Einbürgerung werden alle einbürgerungswilligen Personen einer systematischen Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Zentralen Inhalt bildet die Prüfung einer allfälligen Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit für die Schweiz, d. h. insbesondere die Abklärung auf allfällige Ereignisse mit terroristischem Hintergrund bzw. das Vorliegen von Aktivitäten oder von Verbindungen zu entsprechenden Organisationen. Liegt ein entsprechender Hinweis vor, wird der NDB aktiv.</p><p>2./3. In den letzten fünf Jahren (2011 bis 2015) hat der NDB rund 170 000 einbürgerungswillige Personen auf ein allfällig vorhandenes Sicherheitsrisiko überprüft. Aufgrund der von ihm festgelegten Kriterien liess er sich rund 170 Dossiers vorlegen, um weitere Abklärungen zu tätigen. Aufgrund seiner Prüfung beantragte der NDB dem SEM in 16 Fällen eine Ablehnung. In 10 Fällen lehnte das SEM die Einbürgerungsgesuche ab.</p><p>4. Da der Aufenthaltsstatus unter geltendem Recht kein Einbürgerungserfordernis darstellt, können diese Angaben nicht aus den bestehenden Datenbanken erhoben werden. Es wird geschätzt, dass sich die entsprechende Personengruppe je zur Hälfte aus Personen mit einer Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) sowie aus Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) zusammensetzt.</p><p>5. Die in diesem Zeitraum vom SEM aus Gründen der inneren oder äusseren Sicherheit verfügten Ablehnungen betrafen Personen mit einem Einbürgerungsgesuch für die Kantone Basel-Stadt (vier Gesuche), Zürich (vier Gesuche) und Genf (zwei Gesuche). Diese Zahlen korrelieren weitgehend mit den Anteilen der Kantone am Gesuchstotal.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Therwil ist nicht die einzige Gemeinde, die festgestellt hat, dass Personen, welche vom Nachrichtendienst wegen Verbindungen zum IS überwacht werden, ein Gesuch auf Einbürgerung gestellt haben.</p><p>1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Personen, die vom Schweizer Nachrichtendienst überwacht werden oder auf internationalen Terroristenlisten figurieren, nicht eingebürgert werden können?</p><p>2. Wie viele Dossiers haben Migrationsbehörden in den letzten fünf Jahren an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zur Abklärung weitergegeben bzw. nach deren Einschätzung gefragt?</p><p>3. Wie viele Personen hat der NDB in den letzten fünf Jahren genauer auf terroristische Aktivitäten und Verbindungen überprüft?</p><p>4. Welchen Aufenthaltstitel haben die unter die Lupe genommenen Personen?</p><p>5. Auf welche Kantone und Regionen verteilen sich diese?</p>
- Einbürgerungskandidaten und Einwohner, die vom Nachrichtendienst des Bundes überwacht werden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Bürgerrechtsgesetz (BüG; SR 141.0) verlangt explizit die Ablehnung der Gesuche einbürgerungswilliger Personen, welche die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährden (Art. 14 Ziff. d, Art. 18 Abs. 1 Ziff. d und Art. 26 Abs. 1 Ziff. c BüG). In Konkretisierung dieser Bestimmungen hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine langjährige Praxis entwickelt, die seit 2008 im Handbuch Bürgerrecht festgehalten wird. Demzufolge wird ausnahmslos bei allen Einbürgerungsverfahren sowohl für Inland- wie auch für Auslandgesuche geprüft, ob die einbürgerungswilligen Personen die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährden. Zu diesem Zweck holt das SEM die Stellungnahme des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) und bei Bedarf auch des Bundesamtes für Polizei ein. Bei Vorliegen von Zweifeln werden zusätzliche Abklärungen vorgenommen und wird das Einbürgerungsgesuch gegebenenfalls abgelehnt.</p><p>Im Einzelnen können die Fragen wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Bei einer Einbürgerung werden alle einbürgerungswilligen Personen einer systematischen Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Zentralen Inhalt bildet die Prüfung einer allfälligen Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit für die Schweiz, d. h. insbesondere die Abklärung auf allfällige Ereignisse mit terroristischem Hintergrund bzw. das Vorliegen von Aktivitäten oder von Verbindungen zu entsprechenden Organisationen. Liegt ein entsprechender Hinweis vor, wird der NDB aktiv.</p><p>2./3. In den letzten fünf Jahren (2011 bis 2015) hat der NDB rund 170 000 einbürgerungswillige Personen auf ein allfällig vorhandenes Sicherheitsrisiko überprüft. Aufgrund der von ihm festgelegten Kriterien liess er sich rund 170 Dossiers vorlegen, um weitere Abklärungen zu tätigen. Aufgrund seiner Prüfung beantragte der NDB dem SEM in 16 Fällen eine Ablehnung. In 10 Fällen lehnte das SEM die Einbürgerungsgesuche ab.</p><p>4. Da der Aufenthaltsstatus unter geltendem Recht kein Einbürgerungserfordernis darstellt, können diese Angaben nicht aus den bestehenden Datenbanken erhoben werden. Es wird geschätzt, dass sich die entsprechende Personengruppe je zur Hälfte aus Personen mit einer Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) sowie aus Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) zusammensetzt.</p><p>5. Die in diesem Zeitraum vom SEM aus Gründen der inneren oder äusseren Sicherheit verfügten Ablehnungen betrafen Personen mit einem Einbürgerungsgesuch für die Kantone Basel-Stadt (vier Gesuche), Zürich (vier Gesuche) und Genf (zwei Gesuche). Diese Zahlen korrelieren weitgehend mit den Anteilen der Kantone am Gesuchstotal.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Therwil ist nicht die einzige Gemeinde, die festgestellt hat, dass Personen, welche vom Nachrichtendienst wegen Verbindungen zum IS überwacht werden, ein Gesuch auf Einbürgerung gestellt haben.</p><p>1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Personen, die vom Schweizer Nachrichtendienst überwacht werden oder auf internationalen Terroristenlisten figurieren, nicht eingebürgert werden können?</p><p>2. Wie viele Dossiers haben Migrationsbehörden in den letzten fünf Jahren an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zur Abklärung weitergegeben bzw. nach deren Einschätzung gefragt?</p><p>3. Wie viele Personen hat der NDB in den letzten fünf Jahren genauer auf terroristische Aktivitäten und Verbindungen überprüft?</p><p>4. Welchen Aufenthaltstitel haben die unter die Lupe genommenen Personen?</p><p>5. Auf welche Kantone und Regionen verteilen sich diese?</p>
- Einbürgerungskandidaten und Einwohner, die vom Nachrichtendienst des Bundes überwacht werden
Back to List