Reorganisation der landwirtschaftlichen Forschungsanstalt Agroscope

ShortId
16.3281
Id
20163281
Updated
28.07.2023 05:40
Language
de
Title
Reorganisation der landwirtschaftlichen Forschungsanstalt Agroscope
AdditionalIndexing
04;55;44;36
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Fragen werden wie folgt beantwortet:</p><p>1./2. Die Zielerreichung Agroscope gemäss Leistungsvereinbarung wird im jährlichen Reporting zuhanden des Bundesamtes für Landwirtschaft und des Generalsekretariates des WBF beurteilt. Die Reportingberichte 2014 und 2015 zeigen, dass die im Leistungsauftrag vorgegebenen Wirkungsziele und Indikatoren weitestgehend erreicht wurden. Auch die inhaltlichen Arbeiten zum Leistungsauftrag 2014-2017 sind insgesamt auf Kurs. Unabhängig davon zeigte sich aber, dass mehrere Organisationsziele ausserhalb des Leistungsauftrags nicht zufriedenstellend erreicht werden konnten. Dazu gehören a) die unvollständige Befriedigung externer Bedürfnisse, b) die zu geringe Flexibilität zur Aufnahme neuer Bedürfnisse und Fragen aus der Praxis oder der Politik innerhalb des laufenden Leistungsauftrags, c) eine zu verbessernde Effizienz der Tätigkeit und d) die unbefriedigende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Forschungsbereichen und Instituten. Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, Agroscope in einem mehrstufigen Verfahren in eine dynamische, zukunftsfähige und auf die Bedürfnisse der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft ausgerichtete Forschungs- und Dienstleistungsinstitution umzuwandeln. Damit werden auch die Sparvorgaben des Bundesrates umgesetzt, welche aufgrund der drohenden Budgetdefizite beschlossen wurden. Detailinformationen sind im Zwischenbericht zur Neuaufstellung Agroscope (<a href="http://www.agroscope.admin.ch/08608/index.html?lang=de">http://www.agroscope.admin.ch/08608/index.html?lang=de</a>) zu finden.</p><p>3. Die Aufgaben von Agroscope im Rahmen der Ressortforschung umfassen die Erarbeitung von wissenschaftlichen Grundlagen für die Politikentwicklung und deren Ausgestaltung, die Erforschung und Entwicklung von Produkten und Methoden für die Land- und Ernährungswirtschaft sowie den Wissensaustausch und Technologietransfer. Der Bundesrat ist bereit, auch weiterhin eine qualitativ hochstehende, praxisorientierte und effiziente Forschung für die Land- und Ernährungswirtschaft zu unterstützen.</p><p>4./5. Mit der Neuaufstellung von Agroscope werden auch die praxis- und forschungsrelevanten Leistungen gestärkt. Die neue Struktur erlaubt es, schneller und direkter als bisher auf die spezifischen Anliegen der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft einzugehen. Die neuen Kompetenzzentren erleichtern den Austausch und die Zusammenarbeit mit der Praxis. Die neuen strategischen Forschungsbereiche konzentrieren sich auf eine wissenschaftlich fundierte, national und international anerkannte anwendungsorientierte Forschung. Zuständigkeiten, Aufgaben und Anforderungen sind klarer und die Entscheidungswege kürzer als heute. Agroscope wird sich im Arbeitsprogramm 2018-2021 auf 17 strategische Forschungsfelder konzentrieren, die sich an zentralen Problemen und Herausforderungen der Land- und Ernährungswirtschaft orientieren.</p><p>6. Agroscope ist das Kompetenzzentrum des Bundes für die landwirtschaftliche Forschung. Die Grundsätze und Aufgaben im Rahmen der Ressortforschung sind in den Artikeln 113, 114, 115 und 147 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) sowie in Artikel 7 Absatz 3 der Organisationsverordnung für das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (OV-WBF; SR 172.216.1) klar definiert. Der Leistungsauftrag Agroscope wird durch den Bundesrat beschlossen, dies nach Konsultation des Landwirtschaftlichen Forschungsrates (LFR) sowie der parlamentarischen Kommissionen WAK und FK. Zudem haben die Anspruchsgruppen von Agroscope vorgängig die Möglichkeit, sich im Rahmen einer breitangelegten Bedürfniserhebung zu ihren Anliegen zu äussern. Die operative Führung basiert auf jährlichen Leistungsvereinbarungen mit Wirkungs- und Leistungszielen, zu denen in jährlichen Reportings Bericht erstattet wird. Mit der Einführung des neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung wird der bundesrätliche Leistungsauftrag durch den Voranschlag mit integrierter Aufgaben- und Finanzplanung ersetzt, der dem Parlament jährlich unterbreitet wird. Universitäre Forschungsinstitutionen orientieren sich in Richtung einer international ausgerichteten Grundlagenforschung, ohne expliziten rechtlichen Auftrag für die Erarbeitung von Handlungswissen für vordefinierte Sektoren.</p><p>Der Bundesrat hat bereits im Jahr 2009 in Zusammenhang mit der Umsetzung des Corporate-Governance-Berichtes (vgl. <a href="https://www.efv.admin.ch/efv/de/home/themen/finanzpolitik_grundlagen/cgov/grundlagen.html">https://www.efv.admin.ch/efv/de/home/themen/finanzpolitik_grundlagen/cgov/grundlagen.html#-1282199544</a>, Umsetzungsplanung zum Corporate-Governance-Bericht) eine Auslagerung von Agroscope in eine rechtlich selbstständige Anstalt geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass sich die geltende Organisation bewährt hat und sich eine rechtliche Verselbstständigung nicht aufdrängt. Eine Verselbstständigung kann sinnvoll sein, wenn beispielsweise die Akquisition von Drittmitteln durch eine verstärkte Visibilität erleichtert oder wenn eine besondere Unabhängigkeit von der politischen Einflussnahme gewünscht wird, wie dies bei Aufsichtsaufgaben der Fall sein kann. Agroscope bewirbt sich aber bereits heute erfolgreich im Wettbewerb mit anderen nationalen und internationalen Forschungsinstitutionen um Drittmittel und verfügt mit seinem vom Parlament beschlossenen Globalbudget sowie der Möglichkeit zur Reservebildung über eine relativ hohe betriebliche Flexibilität beim Mitteleinsatz. Auch als Anstalt im Eigentum des Bundes würde Agroscope zudem in der strategischen und inhaltlichen Ausrichtung mittels strategischer Ziele durch den Bundesrat gesteuert, und das Parlament würde nach wie vor im Rahmen des jährlichen Budgets den Umfang der Finanzhilfen für die Forschungstätigkeit und der Abgeltungen für die von Agroscope für den Bund wahrgenommenen Vollzugsaufgaben beschliessen. Insgesamt bietet daher eine Auslagerung für die Tätigkeit von Agroscope keine Vorteile; vielmehr würde der administrative Aufwand steigen, weil mit der Auslagerung neue Organe und zusätzliche Strukturen geschaffen werden müssten (Institutsrat, eigenständige Informatik usw.). Agroscope selber ist denn auch in einer kürzlich durchgeführten Prüfung der Vor- und Nachteile einer Auslagerung zum Schluss gekommen, dass ein Verbleib in der zentralen Bundesverwaltung vorteilhaft sei.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die aktuelle Organisation der landwirtschaftlichen Forschung besteht erst seit dem 1. Januar 2014. Anfang April hat der Delegierte für Ressortforschung Landwirtschaft und Ernährung im Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) entschieden, dass per 1. Januar 2017 die heutigen vier Institute und 19 Forschungsbereiche aufgehoben werden. Der Entscheid wird damit begründet, dass die operative Führung und die Mitarbeitenden näher zusammengeführt werden sollen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Aus welchen Gründen ist innert so kurzer Zeit eine weitere Reorganisation mit Stellenabbau bei der landwirtschaftlichen Forschungsanstalt Agroscope notwendig?</p><p>2. Wer hat die Analyse durchgeführt, die dem Reorganisationsentscheid zugrunde liegt? Ist diese Analyse für Parlamentsmitglieder und die Öffentlichkeit zugänglich?</p><p>3. Ist er bereit, in der Schweiz weiterhin eine landwirtschaftliche Forschung zu erhalten, welche für die Land- und Ernährungswirtschaft anwendungsorientierte und praxisnahe Leistungen erbringt und die Wertschöpfungskette in ihrer Weiterentwicklung unterstützt?</p><p>4. Ist er bereit, ein Konzept vorzulegen, wie die Zusammenarbeit mit der Land- und Ernährungswirtschaft verstärkt und besser auf deren Bedürfnisse ausgerichtet werden kann?</p><p>5. Ist er bereit darzulegen, nach welchen Kriterien die zukünftigen Forschungsbereiche ausgewählt werden und das Leistungsprofil von Agroscope geschärft wird?</p><p>6. Ist er bereit, der Forschungsanstalt Agroscope mehr unternehmerischen Spielraum zu gewähren, indem er sie in den dritten Kreis auslagert?</p>
  • Reorganisation der landwirtschaftlichen Forschungsanstalt Agroscope
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Fragen werden wie folgt beantwortet:</p><p>1./2. Die Zielerreichung Agroscope gemäss Leistungsvereinbarung wird im jährlichen Reporting zuhanden des Bundesamtes für Landwirtschaft und des Generalsekretariates des WBF beurteilt. Die Reportingberichte 2014 und 2015 zeigen, dass die im Leistungsauftrag vorgegebenen Wirkungsziele und Indikatoren weitestgehend erreicht wurden. Auch die inhaltlichen Arbeiten zum Leistungsauftrag 2014-2017 sind insgesamt auf Kurs. Unabhängig davon zeigte sich aber, dass mehrere Organisationsziele ausserhalb des Leistungsauftrags nicht zufriedenstellend erreicht werden konnten. Dazu gehören a) die unvollständige Befriedigung externer Bedürfnisse, b) die zu geringe Flexibilität zur Aufnahme neuer Bedürfnisse und Fragen aus der Praxis oder der Politik innerhalb des laufenden Leistungsauftrags, c) eine zu verbessernde Effizienz der Tätigkeit und d) die unbefriedigende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Forschungsbereichen und Instituten. Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, Agroscope in einem mehrstufigen Verfahren in eine dynamische, zukunftsfähige und auf die Bedürfnisse der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft ausgerichtete Forschungs- und Dienstleistungsinstitution umzuwandeln. Damit werden auch die Sparvorgaben des Bundesrates umgesetzt, welche aufgrund der drohenden Budgetdefizite beschlossen wurden. Detailinformationen sind im Zwischenbericht zur Neuaufstellung Agroscope (<a href="http://www.agroscope.admin.ch/08608/index.html?lang=de">http://www.agroscope.admin.ch/08608/index.html?lang=de</a>) zu finden.</p><p>3. Die Aufgaben von Agroscope im Rahmen der Ressortforschung umfassen die Erarbeitung von wissenschaftlichen Grundlagen für die Politikentwicklung und deren Ausgestaltung, die Erforschung und Entwicklung von Produkten und Methoden für die Land- und Ernährungswirtschaft sowie den Wissensaustausch und Technologietransfer. Der Bundesrat ist bereit, auch weiterhin eine qualitativ hochstehende, praxisorientierte und effiziente Forschung für die Land- und Ernährungswirtschaft zu unterstützen.</p><p>4./5. Mit der Neuaufstellung von Agroscope werden auch die praxis- und forschungsrelevanten Leistungen gestärkt. Die neue Struktur erlaubt es, schneller und direkter als bisher auf die spezifischen Anliegen der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft einzugehen. Die neuen Kompetenzzentren erleichtern den Austausch und die Zusammenarbeit mit der Praxis. Die neuen strategischen Forschungsbereiche konzentrieren sich auf eine wissenschaftlich fundierte, national und international anerkannte anwendungsorientierte Forschung. Zuständigkeiten, Aufgaben und Anforderungen sind klarer und die Entscheidungswege kürzer als heute. Agroscope wird sich im Arbeitsprogramm 2018-2021 auf 17 strategische Forschungsfelder konzentrieren, die sich an zentralen Problemen und Herausforderungen der Land- und Ernährungswirtschaft orientieren.</p><p>6. Agroscope ist das Kompetenzzentrum des Bundes für die landwirtschaftliche Forschung. Die Grundsätze und Aufgaben im Rahmen der Ressortforschung sind in den Artikeln 113, 114, 115 und 147 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) sowie in Artikel 7 Absatz 3 der Organisationsverordnung für das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (OV-WBF; SR 172.216.1) klar definiert. Der Leistungsauftrag Agroscope wird durch den Bundesrat beschlossen, dies nach Konsultation des Landwirtschaftlichen Forschungsrates (LFR) sowie der parlamentarischen Kommissionen WAK und FK. Zudem haben die Anspruchsgruppen von Agroscope vorgängig die Möglichkeit, sich im Rahmen einer breitangelegten Bedürfniserhebung zu ihren Anliegen zu äussern. Die operative Führung basiert auf jährlichen Leistungsvereinbarungen mit Wirkungs- und Leistungszielen, zu denen in jährlichen Reportings Bericht erstattet wird. Mit der Einführung des neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung wird der bundesrätliche Leistungsauftrag durch den Voranschlag mit integrierter Aufgaben- und Finanzplanung ersetzt, der dem Parlament jährlich unterbreitet wird. Universitäre Forschungsinstitutionen orientieren sich in Richtung einer international ausgerichteten Grundlagenforschung, ohne expliziten rechtlichen Auftrag für die Erarbeitung von Handlungswissen für vordefinierte Sektoren.</p><p>Der Bundesrat hat bereits im Jahr 2009 in Zusammenhang mit der Umsetzung des Corporate-Governance-Berichtes (vgl. <a href="https://www.efv.admin.ch/efv/de/home/themen/finanzpolitik_grundlagen/cgov/grundlagen.html">https://www.efv.admin.ch/efv/de/home/themen/finanzpolitik_grundlagen/cgov/grundlagen.html#-1282199544</a>, Umsetzungsplanung zum Corporate-Governance-Bericht) eine Auslagerung von Agroscope in eine rechtlich selbstständige Anstalt geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass sich die geltende Organisation bewährt hat und sich eine rechtliche Verselbstständigung nicht aufdrängt. Eine Verselbstständigung kann sinnvoll sein, wenn beispielsweise die Akquisition von Drittmitteln durch eine verstärkte Visibilität erleichtert oder wenn eine besondere Unabhängigkeit von der politischen Einflussnahme gewünscht wird, wie dies bei Aufsichtsaufgaben der Fall sein kann. Agroscope bewirbt sich aber bereits heute erfolgreich im Wettbewerb mit anderen nationalen und internationalen Forschungsinstitutionen um Drittmittel und verfügt mit seinem vom Parlament beschlossenen Globalbudget sowie der Möglichkeit zur Reservebildung über eine relativ hohe betriebliche Flexibilität beim Mitteleinsatz. Auch als Anstalt im Eigentum des Bundes würde Agroscope zudem in der strategischen und inhaltlichen Ausrichtung mittels strategischer Ziele durch den Bundesrat gesteuert, und das Parlament würde nach wie vor im Rahmen des jährlichen Budgets den Umfang der Finanzhilfen für die Forschungstätigkeit und der Abgeltungen für die von Agroscope für den Bund wahrgenommenen Vollzugsaufgaben beschliessen. Insgesamt bietet daher eine Auslagerung für die Tätigkeit von Agroscope keine Vorteile; vielmehr würde der administrative Aufwand steigen, weil mit der Auslagerung neue Organe und zusätzliche Strukturen geschaffen werden müssten (Institutsrat, eigenständige Informatik usw.). Agroscope selber ist denn auch in einer kürzlich durchgeführten Prüfung der Vor- und Nachteile einer Auslagerung zum Schluss gekommen, dass ein Verbleib in der zentralen Bundesverwaltung vorteilhaft sei.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die aktuelle Organisation der landwirtschaftlichen Forschung besteht erst seit dem 1. Januar 2014. Anfang April hat der Delegierte für Ressortforschung Landwirtschaft und Ernährung im Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) entschieden, dass per 1. Januar 2017 die heutigen vier Institute und 19 Forschungsbereiche aufgehoben werden. Der Entscheid wird damit begründet, dass die operative Führung und die Mitarbeitenden näher zusammengeführt werden sollen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Aus welchen Gründen ist innert so kurzer Zeit eine weitere Reorganisation mit Stellenabbau bei der landwirtschaftlichen Forschungsanstalt Agroscope notwendig?</p><p>2. Wer hat die Analyse durchgeführt, die dem Reorganisationsentscheid zugrunde liegt? Ist diese Analyse für Parlamentsmitglieder und die Öffentlichkeit zugänglich?</p><p>3. Ist er bereit, in der Schweiz weiterhin eine landwirtschaftliche Forschung zu erhalten, welche für die Land- und Ernährungswirtschaft anwendungsorientierte und praxisnahe Leistungen erbringt und die Wertschöpfungskette in ihrer Weiterentwicklung unterstützt?</p><p>4. Ist er bereit, ein Konzept vorzulegen, wie die Zusammenarbeit mit der Land- und Ernährungswirtschaft verstärkt und besser auf deren Bedürfnisse ausgerichtet werden kann?</p><p>5. Ist er bereit darzulegen, nach welchen Kriterien die zukünftigen Forschungsbereiche ausgewählt werden und das Leistungsprofil von Agroscope geschärft wird?</p><p>6. Ist er bereit, der Forschungsanstalt Agroscope mehr unternehmerischen Spielraum zu gewähren, indem er sie in den dritten Kreis auslagert?</p>
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