Verkäufliche Stauanlagen. Eine Gefahr für die Schweiz!

ShortId
16.3283
Id
20163283
Updated
28.07.2023 05:37
Language
de
Title
Verkäufliche Stauanlagen. Eine Gefahr für die Schweiz!
AdditionalIndexing
66;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Produktion von Strom aus Wasserkraft in der Schweiz erlebt zurzeit eine Krise. Der Grund dafür liegt in der Überproduktion von Strom aus erneuerbaren Energiequellen und durch Kohlekraftwerke in Deutschland. Dadurch sinken die Strompreise künstlich, und der mit unseren Wasserkraftanlagen produzierte Strom wird unrentabel.</p><p>Alpiq hat für das Jahr 2015 Verluste in der Höhe von 830 Millionen Franken bekanntgegeben und angekündigt, sie wolle ihre Finanzlage wieder in Ordnung bringen mit dem Verkauf eines Teils ihres Vermögens. Und zum Vermögen gehören die Stauanlagen.</p><p>Wenn nun ein ausländisches Unternehmen eine Stauanlage kaufen würde, so könnte es natürlich die Produktionsanlagen nicht verpflanzen; es könnte aber den inländischen Partnern übel mitspielen, ja sogar die Produktion einstellen und damit einen Konkurrenten ausschalten. Dies ist durchaus denkbar, vor allem wenn das ausländische Unternehmen die Anlage zum Liquidationspreis erwirbt.</p>
  • <p>Das Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (SR 730.0) und auch das Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007 (SR 734.7) enthalten heute - ausser bezüglich der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid - keine Aussagen zum Eigentum von Energieinfrastrukturen. Insbesondere enthalten die beiden Gesetze auch keine Aussage darüber, ob Energieinfrastrukturen grundsätzlich im Besitz der öffentlichen Hand oder der Privatwirtschaft sein sollen.</p><p>Gemäss geltender Gesetzgebung gibt der Bund die Rahmenbedingungen in der Stromwirtschaft vor, lässt die Besitzverhältnisse einzelner Unternehmen aber offen. Die Grosswasserkraft ist heute mehrheitlich direkt oder indirekt im Besitz von Kantonen und Gemeinden. Bezüglich allfällig anwendbarer Bestimmungen im Wasserrechtsgesetz vom 22. Dezember 1916 (SR 721.80) verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme zur Motion Heim 16.3170, "Kein Ausverkauf der Schweizer Wasserkraft, sondern 100-prozentige eigene Wasserkraft sowie neue erneuerbare Energien für den öffentlichen Verkehr".</p><p>Der Bund will mit der Energiestrategie 2050 die Produktion von Elektrizität aus Wasserkraft steigern. Um das realisierbare Potenzial zu nutzen, sollen sowohl bestehende Werke erneuert und ausgebaut als auch neue Wasserkraftwerke realisiert werden, dies unter Berücksichtigung der ökologischen Anforderungen. Angesichts der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage für die Schweizer Grosswasserkraft beabsichtigt das Parlament, diese mit verschiedenen Massnahmen im Rahmen der Energiestrategie 2050 zu unterstützen bzw. zu fördern: Der Zubau von Grosswasserkraft soll mittels Investitionsbeiträgen gefördert werden. Die Finanzierung soll über den Netzzuschlag (maximal 0,1 Rappen pro Kilowattstunde) erfolgen. Die bestehende Grosswasserkraft soll ebenfalls über den Netzzuschlag (maximal 0,2 Rappen pro Kilowattstunde) unterstützt werden, dies während fünf Jahren nach Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes, das derzeit noch in den Räten behandelt wird.</p><p>Der Bundesrat wird bis Ende 2016 einen Bericht zu den Ausgestaltungsmöglichkeiten des künftigen Marktdesigns vorlegen. Zudem erarbeitet der Bundesrat derzeit Varianten für die Wasserzinsregelung ab 2020. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahmen zur Interpellation der grünliberalen Fraktion 16.3196, "Liberale Instrumente statt noch mehr Subventionen oder staatliche Auffanggesellschaften in der Energiepolitik", und zur Interpellation Heim 16.3167, "Schweizer Stromversorgung. Sicherheit und Verantwortung".</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wie beurteilt der Bundesrat die Gefahr, die mit einem allfälligen Verkauf von Stauanlagen verbunden ist?</p><p>Welche Vorkehrungen könnte der Bundesrat vorsehen, damit unsere Stauanlagen in Schweizer Hand bleiben?</p>
  • Verkäufliche Stauanlagen. Eine Gefahr für die Schweiz!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Produktion von Strom aus Wasserkraft in der Schweiz erlebt zurzeit eine Krise. Der Grund dafür liegt in der Überproduktion von Strom aus erneuerbaren Energiequellen und durch Kohlekraftwerke in Deutschland. Dadurch sinken die Strompreise künstlich, und der mit unseren Wasserkraftanlagen produzierte Strom wird unrentabel.</p><p>Alpiq hat für das Jahr 2015 Verluste in der Höhe von 830 Millionen Franken bekanntgegeben und angekündigt, sie wolle ihre Finanzlage wieder in Ordnung bringen mit dem Verkauf eines Teils ihres Vermögens. Und zum Vermögen gehören die Stauanlagen.</p><p>Wenn nun ein ausländisches Unternehmen eine Stauanlage kaufen würde, so könnte es natürlich die Produktionsanlagen nicht verpflanzen; es könnte aber den inländischen Partnern übel mitspielen, ja sogar die Produktion einstellen und damit einen Konkurrenten ausschalten. Dies ist durchaus denkbar, vor allem wenn das ausländische Unternehmen die Anlage zum Liquidationspreis erwirbt.</p>
    • <p>Das Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (SR 730.0) und auch das Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007 (SR 734.7) enthalten heute - ausser bezüglich der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid - keine Aussagen zum Eigentum von Energieinfrastrukturen. Insbesondere enthalten die beiden Gesetze auch keine Aussage darüber, ob Energieinfrastrukturen grundsätzlich im Besitz der öffentlichen Hand oder der Privatwirtschaft sein sollen.</p><p>Gemäss geltender Gesetzgebung gibt der Bund die Rahmenbedingungen in der Stromwirtschaft vor, lässt die Besitzverhältnisse einzelner Unternehmen aber offen. Die Grosswasserkraft ist heute mehrheitlich direkt oder indirekt im Besitz von Kantonen und Gemeinden. Bezüglich allfällig anwendbarer Bestimmungen im Wasserrechtsgesetz vom 22. Dezember 1916 (SR 721.80) verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme zur Motion Heim 16.3170, "Kein Ausverkauf der Schweizer Wasserkraft, sondern 100-prozentige eigene Wasserkraft sowie neue erneuerbare Energien für den öffentlichen Verkehr".</p><p>Der Bund will mit der Energiestrategie 2050 die Produktion von Elektrizität aus Wasserkraft steigern. Um das realisierbare Potenzial zu nutzen, sollen sowohl bestehende Werke erneuert und ausgebaut als auch neue Wasserkraftwerke realisiert werden, dies unter Berücksichtigung der ökologischen Anforderungen. Angesichts der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage für die Schweizer Grosswasserkraft beabsichtigt das Parlament, diese mit verschiedenen Massnahmen im Rahmen der Energiestrategie 2050 zu unterstützen bzw. zu fördern: Der Zubau von Grosswasserkraft soll mittels Investitionsbeiträgen gefördert werden. Die Finanzierung soll über den Netzzuschlag (maximal 0,1 Rappen pro Kilowattstunde) erfolgen. Die bestehende Grosswasserkraft soll ebenfalls über den Netzzuschlag (maximal 0,2 Rappen pro Kilowattstunde) unterstützt werden, dies während fünf Jahren nach Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes, das derzeit noch in den Räten behandelt wird.</p><p>Der Bundesrat wird bis Ende 2016 einen Bericht zu den Ausgestaltungsmöglichkeiten des künftigen Marktdesigns vorlegen. Zudem erarbeitet der Bundesrat derzeit Varianten für die Wasserzinsregelung ab 2020. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahmen zur Interpellation der grünliberalen Fraktion 16.3196, "Liberale Instrumente statt noch mehr Subventionen oder staatliche Auffanggesellschaften in der Energiepolitik", und zur Interpellation Heim 16.3167, "Schweizer Stromversorgung. Sicherheit und Verantwortung".</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wie beurteilt der Bundesrat die Gefahr, die mit einem allfälligen Verkauf von Stauanlagen verbunden ist?</p><p>Welche Vorkehrungen könnte der Bundesrat vorsehen, damit unsere Stauanlagen in Schweizer Hand bleiben?</p>
    • Verkäufliche Stauanlagen. Eine Gefahr für die Schweiz!

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