Arbeitsunfähigkeitszeugnisse. Eine "fit note" als zukunftsweisendes Instrument für die Verbesserung der beruflichen Eingliederung?

ShortId
16.3287
Id
20163287
Updated
28.07.2023 05:20
Language
de
Title
Arbeitsunfähigkeitszeugnisse. Eine "fit note" als zukunftsweisendes Instrument für die Verbesserung der beruflichen Eingliederung?
AdditionalIndexing
44;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das ressourcenorientierte Arbeitsunfähigkeitszeugnis respektive die sogenannte "fit note" dient in erster Linie dazu, dem Arbeitgeber wie auch der erkrankten Person über den Beginn, die Dauer und den Grad der Arbeitsunfähigkeit, bezogen auf den bestehenden Arbeitsplatz, Auskunft zu geben sowie zusätzlich über die funktionellen Auswirkungen der gesundheitlichen Einschränkung der Person und die verbleibenden Ressourcen zu orientieren. Die "fit note" liegt aber auch im Interesse der Invalidenversicherung (IV), welche ihr Abklärungsverfahren im Nachgang zum wegweisenden Urteil des Bundesgerichtes vom 3. Juni 2015 (BGE 141 V 281) konsequent offen und ressourcenorientiert ausrichtet.</p><p>1. Der Erhalt des bisherigen Arbeitsplatzes oder die Eingliederung an einem neuen Arbeitsplatz werden rascher und gezielter unterstützt, wenn die Ressourcen und Möglichkeiten der einzugliedernden Person hinreichend abgeklärt und bekannt sind. Je früher dies bekannt ist, desto hilfreicher ist es.</p><p>2./3. Eine gesetzliche Regelung für eine "fit note" ist in der Weiterentwicklung der IV nicht vorgesehen, da diese nicht in der Kompetenz der IV liegt, weil das Erstellen von Arbeitsunfähigkeitszeugnissen primär zuhanden des Arbeitgebers vor einem möglichen Abklärungsverfahren der IV erfolgt. Im Rahmen der Weiterentwicklung der IV werden jedoch Grundlagen erarbeitet, wie die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und den IV-Stellen verbessert werden kann. In diesem Zusammenhang sind die Optimierung der Kommunikation und die Instrumente wie z. B. die "fit note" ein prioritäres Thema, damit auch die IV rascher und gezieltere Informationen als heute zu Beginn ihrer Arbeit bekommt. Seit dem 1. Januar 2015 ist die fallunabhängige Sensibilisierung der Arbeitgeber und behandelnden Ärztinnen und Ärzte in die Weisungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen aufgenommen. Die IV organisierte mehrere Informationsveranstaltungen zur Sensibilisierung der Ärzteschaft und Arbeitgeber bezüglich engerer Zusammenarbeit und versicherungsrechtlicher Themen, gerade im Hinblick auf die Eingliederung der von Invalidität bedrohten Personen. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte können bereits heute die Zeit, die sie für das Erstellen von Arztberichten zuhanden der IV brauchen, verrechnen.</p><p>4. Es gibt auf Stufe Bund keine Erhebungen zu diesem Thema. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es Missbräuche geben kann. Diese müssen jedoch im konkreten Einzelfall abgeklärt werden. Der Arbeitnehmende muss seine Arbeitsunfähigkeit insbesondere anhand eines Arztzeugnisses belegen. Der Arbeitgeber kann seinerseits anhand aller ihm zur Verfügung stehenden Beweismittel aufzeigen, dass eine Arbeitsunfähigkeit nicht gegeben ist. Vor allem kann er eine Untersuchung bei einem Vertrauensarzt verlangen, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. Schliesslich kann ein unwahres Arztzeugnis strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Es gibt somit Möglichkeiten, um gegen allfällige Missbräuche vorzugehen. Auf gesetzlicher Ebene besteht kein Handlungsbedarf.</p><p>5. Diese Bestrebungen können Modellcharakter haben. So verweist die Interessengemeinschaft Versicherungsmedizin Schweiz (SIM) auf ihrer Website auf ein detailliertes Arbeitsunfähigkeitszeugnis für den Arbeitgeber, welches inhaltlich mit jenem aus der Ostschweiz identisch ist. Der Verein Compasso unter dem Patronat des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes widmet sich aktuell ebenfalls der Thematik "Zusammenarbeit mit Ärzten".</p><p>6. Vertreter der Ärzteschaft sind an diese Konferenz eingeladen wie auch die anderen in die berufliche Eingliederung involvierten Partner, so insbesondere die Arbeitgebervertreter, die Gewerkschaften, die Behindertenorganisationen, die Versicherer und die kantonalen Instanzen für Bildung, Soziales und Wirtschaft.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat legte in seiner Vernehmlassungsvorlage für eine weitere Teilrevision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung dar, dass künftig die Arbeitsunfähigkeitszeugnisse weg von "intransparenten Krankschreibungszeugnissen" hin zu ressourcenorientierten Arztzeugnissen entwickelt werden sollten. Der Vorteil würde darin liegen, dass nicht mehr ein wochenlanges, für den Arbeitgeber intransparentes Fernbleiben vom Arbeitsplatz im Zentrum stehen sollte. Vielmehr sollte durch den Arzt abgestimmt auf das berufliche Umfeld beurteilt werden, welche Tätigkeiten in welchem Umfang der Patient während einer Phase mit einer gesundheitlichen Einschränkung machen kann. Der Bundesrat verspricht sich davon eine Verbesserung der Chancen für die Erhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit von Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, weil der Grundsatz der Früherkennung gilt: "Je früher die richtigen Massnahmen eingeleitet werden, desto besser die Erfolgschancen."</p><p>Fragen:</p><p>1. Inwiefern könnte ein solcher Systemwechsel weg von intransparenten Arbeitsunfähigkeitszeugnissen hin zu ressourcenorientierten Arztberichten die berufliche Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen fördern?</p><p>2. Gesetzliche Anpassungen stehen gemäss Bericht zur Vernehmlassungsvorlage nicht im Vordergrund. Mit welchen Massnahmen will der Bundesrat die sinnvolle Idee der "fit note" voranbringen?</p><p>3. Wie will er die Ärzteschaft motivieren, sich künftig die Zeit zu nehmen, anstelle eines summarischen Arbeitsunfähigkeitszeugnisses mit dem Patienten das notwendige Gespräch zu führen und gestützt darauf ein ressourcenorientiertes Zeugnis zu verfassen, das dem Arbeitgeber einen möglichst raschen und angepassten Einsatz des Mitarbeiters ermöglicht?</p><p>4. Aus der Arbeitgeberschaft gibt es seit Jahren Klagen betreffend die Zunahme des Phänomens "kaum gekündigt und schon krank". Sieht der Bundesrat auch diesbezüglich ein Potenzial zur Verbesserung der Situation?</p><p>5. In Arbeitgeberkreisen ist das Thema seit Jahren virulent. Erste regionale Ansätze in Richtung "ressourcenorientierte Arztberichte" gibt es beispielsweise in der Ostschweiz. Könnten diese Bestrebungen allenfalls Modellcharakter haben?</p><p>6. Der Bundesrat muss aufgrund eines Postulates eine nationale Konferenz zur Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen planen. Sind dazu alle relevanten Akteure, insbesondere auch die Ärzteschaft, eingeladen?</p>
  • Arbeitsunfähigkeitszeugnisse. Eine "fit note" als zukunftsweisendes Instrument für die Verbesserung der beruflichen Eingliederung?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das ressourcenorientierte Arbeitsunfähigkeitszeugnis respektive die sogenannte "fit note" dient in erster Linie dazu, dem Arbeitgeber wie auch der erkrankten Person über den Beginn, die Dauer und den Grad der Arbeitsunfähigkeit, bezogen auf den bestehenden Arbeitsplatz, Auskunft zu geben sowie zusätzlich über die funktionellen Auswirkungen der gesundheitlichen Einschränkung der Person und die verbleibenden Ressourcen zu orientieren. Die "fit note" liegt aber auch im Interesse der Invalidenversicherung (IV), welche ihr Abklärungsverfahren im Nachgang zum wegweisenden Urteil des Bundesgerichtes vom 3. Juni 2015 (BGE 141 V 281) konsequent offen und ressourcenorientiert ausrichtet.</p><p>1. Der Erhalt des bisherigen Arbeitsplatzes oder die Eingliederung an einem neuen Arbeitsplatz werden rascher und gezielter unterstützt, wenn die Ressourcen und Möglichkeiten der einzugliedernden Person hinreichend abgeklärt und bekannt sind. Je früher dies bekannt ist, desto hilfreicher ist es.</p><p>2./3. Eine gesetzliche Regelung für eine "fit note" ist in der Weiterentwicklung der IV nicht vorgesehen, da diese nicht in der Kompetenz der IV liegt, weil das Erstellen von Arbeitsunfähigkeitszeugnissen primär zuhanden des Arbeitgebers vor einem möglichen Abklärungsverfahren der IV erfolgt. Im Rahmen der Weiterentwicklung der IV werden jedoch Grundlagen erarbeitet, wie die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und den IV-Stellen verbessert werden kann. In diesem Zusammenhang sind die Optimierung der Kommunikation und die Instrumente wie z. B. die "fit note" ein prioritäres Thema, damit auch die IV rascher und gezieltere Informationen als heute zu Beginn ihrer Arbeit bekommt. Seit dem 1. Januar 2015 ist die fallunabhängige Sensibilisierung der Arbeitgeber und behandelnden Ärztinnen und Ärzte in die Weisungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen aufgenommen. Die IV organisierte mehrere Informationsveranstaltungen zur Sensibilisierung der Ärzteschaft und Arbeitgeber bezüglich engerer Zusammenarbeit und versicherungsrechtlicher Themen, gerade im Hinblick auf die Eingliederung der von Invalidität bedrohten Personen. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte können bereits heute die Zeit, die sie für das Erstellen von Arztberichten zuhanden der IV brauchen, verrechnen.</p><p>4. Es gibt auf Stufe Bund keine Erhebungen zu diesem Thema. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es Missbräuche geben kann. Diese müssen jedoch im konkreten Einzelfall abgeklärt werden. Der Arbeitnehmende muss seine Arbeitsunfähigkeit insbesondere anhand eines Arztzeugnisses belegen. Der Arbeitgeber kann seinerseits anhand aller ihm zur Verfügung stehenden Beweismittel aufzeigen, dass eine Arbeitsunfähigkeit nicht gegeben ist. Vor allem kann er eine Untersuchung bei einem Vertrauensarzt verlangen, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. Schliesslich kann ein unwahres Arztzeugnis strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Es gibt somit Möglichkeiten, um gegen allfällige Missbräuche vorzugehen. Auf gesetzlicher Ebene besteht kein Handlungsbedarf.</p><p>5. Diese Bestrebungen können Modellcharakter haben. So verweist die Interessengemeinschaft Versicherungsmedizin Schweiz (SIM) auf ihrer Website auf ein detailliertes Arbeitsunfähigkeitszeugnis für den Arbeitgeber, welches inhaltlich mit jenem aus der Ostschweiz identisch ist. Der Verein Compasso unter dem Patronat des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes widmet sich aktuell ebenfalls der Thematik "Zusammenarbeit mit Ärzten".</p><p>6. Vertreter der Ärzteschaft sind an diese Konferenz eingeladen wie auch die anderen in die berufliche Eingliederung involvierten Partner, so insbesondere die Arbeitgebervertreter, die Gewerkschaften, die Behindertenorganisationen, die Versicherer und die kantonalen Instanzen für Bildung, Soziales und Wirtschaft.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat legte in seiner Vernehmlassungsvorlage für eine weitere Teilrevision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung dar, dass künftig die Arbeitsunfähigkeitszeugnisse weg von "intransparenten Krankschreibungszeugnissen" hin zu ressourcenorientierten Arztzeugnissen entwickelt werden sollten. Der Vorteil würde darin liegen, dass nicht mehr ein wochenlanges, für den Arbeitgeber intransparentes Fernbleiben vom Arbeitsplatz im Zentrum stehen sollte. Vielmehr sollte durch den Arzt abgestimmt auf das berufliche Umfeld beurteilt werden, welche Tätigkeiten in welchem Umfang der Patient während einer Phase mit einer gesundheitlichen Einschränkung machen kann. Der Bundesrat verspricht sich davon eine Verbesserung der Chancen für die Erhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit von Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, weil der Grundsatz der Früherkennung gilt: "Je früher die richtigen Massnahmen eingeleitet werden, desto besser die Erfolgschancen."</p><p>Fragen:</p><p>1. Inwiefern könnte ein solcher Systemwechsel weg von intransparenten Arbeitsunfähigkeitszeugnissen hin zu ressourcenorientierten Arztberichten die berufliche Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen fördern?</p><p>2. Gesetzliche Anpassungen stehen gemäss Bericht zur Vernehmlassungsvorlage nicht im Vordergrund. Mit welchen Massnahmen will der Bundesrat die sinnvolle Idee der "fit note" voranbringen?</p><p>3. Wie will er die Ärzteschaft motivieren, sich künftig die Zeit zu nehmen, anstelle eines summarischen Arbeitsunfähigkeitszeugnisses mit dem Patienten das notwendige Gespräch zu führen und gestützt darauf ein ressourcenorientiertes Zeugnis zu verfassen, das dem Arbeitgeber einen möglichst raschen und angepassten Einsatz des Mitarbeiters ermöglicht?</p><p>4. Aus der Arbeitgeberschaft gibt es seit Jahren Klagen betreffend die Zunahme des Phänomens "kaum gekündigt und schon krank". Sieht der Bundesrat auch diesbezüglich ein Potenzial zur Verbesserung der Situation?</p><p>5. In Arbeitgeberkreisen ist das Thema seit Jahren virulent. Erste regionale Ansätze in Richtung "ressourcenorientierte Arztberichte" gibt es beispielsweise in der Ostschweiz. Könnten diese Bestrebungen allenfalls Modellcharakter haben?</p><p>6. Der Bundesrat muss aufgrund eines Postulates eine nationale Konferenz zur Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen planen. Sind dazu alle relevanten Akteure, insbesondere auch die Ärzteschaft, eingeladen?</p>
    • Arbeitsunfähigkeitszeugnisse. Eine "fit note" als zukunftsweisendes Instrument für die Verbesserung der beruflichen Eingliederung?

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