Sanierung der Invalidenversicherung. Aktuelle Einschätzung und Plan B des Bundesrates?

ShortId
16.3288
Id
20163288
Updated
28.07.2023 05:20
Language
de
Title
Sanierung der Invalidenversicherung. Aktuelle Einschätzung und Plan B des Bundesrates?
AdditionalIndexing
2836;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Die Entschuldung der Invalidenversicherung (IV) basiert auf der Annahme, dass die Einnahmen längerfristig schneller steigen als die Ausgaben. Obwohl im Jahr 2015 infolge der wirtschaftlichen Entwicklung und der negativen Teuerung die Beiträge des Bundes rückläufig waren und ausserdem die Renten erhöht wurden, hat das Umlageergebnis beinahe den Vorjahreswert erreicht. Somit besteht vorläufig kein Grund, diese Annahme anzupassen. Gemäss derzeitigen Prognosen ist nach Ablauf der Zusatzfinanzierung durch Anhebung der Mehrwertsteuer ein positives Rechnungsergebnis der IV zu erwarten, was eine vollständige Entschuldung der IV bis 2030 ermöglichen wird. Das entspricht den bisherigen Annahmen, die somit weiterhin Gültigkeit haben, selbst wenn man den finanziellen Auswirkungen verschiedener Projekte Rechnung trägt, wie der Reform der Altersvorsorge 2020, des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 oder der Vorlage 3 der 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket.</p><p>3. In Anbetracht dessen, dass nach heutigen Prognosen die Sanierung der IV auch nach Ablauf der Zusatzfinanzierung weitergeht und bis 2030 abgeschlossen sein wird, bedarf es nach Ansicht des Bundesrates keiner besonderen Sparmassnahmen. Und obwohl dies vom Bundesrat nicht als Ziel festgelegt wurde, ermöglicht die Weiterentwicklung der IV Einsparungen von jährlich 18 bzw. 115 Millionen Franken, bezogen auf das Jahr 2030 (je nach der vom Gesetzgeber gewählten Variante). Dies geht aus den Zahlen des erläuternden Berichtes hervor, der sich vom 4. Dezember 2015 bis 18. März 2016 in der Vernehmlassung befand.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In den Vernehmlassungsunterlagen vom 4. Dezember 2015 zur Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) wird ausgeführt, dass die IV auch nach Auslaufen der Zusatzfinanzierung Überschüsse ausweisen werde und dass die Schuldenrückzahlung bis spätestens 2030 abgeschlossen sei. Der Rechnungsabschluss 2015 der IV lässt zweifeln, ob diese Zuversicht immer noch angebracht ist. Das Umlageergebnis 2015 fällt schlechter aus als im Vorjahr und liegt um 90 Millionen Franken unter den Prognosen vom Juni 2015. Das strukturelle Defizit von gut 600 Millionen Franken, das nach Abzug der Mehreinnahmen aus der Zusatzfinanzierung verbleibt, hat sich im Jahre 2015 wieder erhöht, statt sich wie prognostiziert substanziell zu verringern. Jüngste Gerichtsentscheide lassen befürchten, dass zumindest in Teilsegmenten wieder mehr Renten gesprochen werden müssen. Negativ beeinflusst wird die IV-Rechnung auch durch die Erhöhung des höchstversicherten UVG-Verdienstes, die bereits im laufenden Jahr Mehrausgaben zur Folge haben wird. Es kommt hinzu, dass das zweite Massnahmenpaket der 6. IV-Revision längst nicht die Erfolge bringt, die sich der Bundesrat davon versprochen hat.</p><p>Angesichts dieser wenig verheissungsvollen Entwicklung wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er immer noch der Meinung, dass die IV nach Auslaufen der Zusatzfinanzierung per Ende 2017 Überschüsse ausweisen wird?</p><p>2. Ist es aus seiner Sicht immer noch realistisch, den Schuldenabbau bis spätestens 2030 abgeschlossen zu haben?</p><p>3. Welche dringlichen und welche mittel- und langfristigen Massnahmen gedenkt er einzuleiten, falls sich herausstellt, dass eine nachhaltige Sanierung der IV-Finanzen gefährdet ist?</p>
  • Sanierung der Invalidenversicherung. Aktuelle Einschätzung und Plan B des Bundesrates?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Die Entschuldung der Invalidenversicherung (IV) basiert auf der Annahme, dass die Einnahmen längerfristig schneller steigen als die Ausgaben. Obwohl im Jahr 2015 infolge der wirtschaftlichen Entwicklung und der negativen Teuerung die Beiträge des Bundes rückläufig waren und ausserdem die Renten erhöht wurden, hat das Umlageergebnis beinahe den Vorjahreswert erreicht. Somit besteht vorläufig kein Grund, diese Annahme anzupassen. Gemäss derzeitigen Prognosen ist nach Ablauf der Zusatzfinanzierung durch Anhebung der Mehrwertsteuer ein positives Rechnungsergebnis der IV zu erwarten, was eine vollständige Entschuldung der IV bis 2030 ermöglichen wird. Das entspricht den bisherigen Annahmen, die somit weiterhin Gültigkeit haben, selbst wenn man den finanziellen Auswirkungen verschiedener Projekte Rechnung trägt, wie der Reform der Altersvorsorge 2020, des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 oder der Vorlage 3 der 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket.</p><p>3. In Anbetracht dessen, dass nach heutigen Prognosen die Sanierung der IV auch nach Ablauf der Zusatzfinanzierung weitergeht und bis 2030 abgeschlossen sein wird, bedarf es nach Ansicht des Bundesrates keiner besonderen Sparmassnahmen. Und obwohl dies vom Bundesrat nicht als Ziel festgelegt wurde, ermöglicht die Weiterentwicklung der IV Einsparungen von jährlich 18 bzw. 115 Millionen Franken, bezogen auf das Jahr 2030 (je nach der vom Gesetzgeber gewählten Variante). Dies geht aus den Zahlen des erläuternden Berichtes hervor, der sich vom 4. Dezember 2015 bis 18. März 2016 in der Vernehmlassung befand.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In den Vernehmlassungsunterlagen vom 4. Dezember 2015 zur Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) wird ausgeführt, dass die IV auch nach Auslaufen der Zusatzfinanzierung Überschüsse ausweisen werde und dass die Schuldenrückzahlung bis spätestens 2030 abgeschlossen sei. Der Rechnungsabschluss 2015 der IV lässt zweifeln, ob diese Zuversicht immer noch angebracht ist. Das Umlageergebnis 2015 fällt schlechter aus als im Vorjahr und liegt um 90 Millionen Franken unter den Prognosen vom Juni 2015. Das strukturelle Defizit von gut 600 Millionen Franken, das nach Abzug der Mehreinnahmen aus der Zusatzfinanzierung verbleibt, hat sich im Jahre 2015 wieder erhöht, statt sich wie prognostiziert substanziell zu verringern. Jüngste Gerichtsentscheide lassen befürchten, dass zumindest in Teilsegmenten wieder mehr Renten gesprochen werden müssen. Negativ beeinflusst wird die IV-Rechnung auch durch die Erhöhung des höchstversicherten UVG-Verdienstes, die bereits im laufenden Jahr Mehrausgaben zur Folge haben wird. Es kommt hinzu, dass das zweite Massnahmenpaket der 6. IV-Revision längst nicht die Erfolge bringt, die sich der Bundesrat davon versprochen hat.</p><p>Angesichts dieser wenig verheissungsvollen Entwicklung wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er immer noch der Meinung, dass die IV nach Auslaufen der Zusatzfinanzierung per Ende 2017 Überschüsse ausweisen wird?</p><p>2. Ist es aus seiner Sicht immer noch realistisch, den Schuldenabbau bis spätestens 2030 abgeschlossen zu haben?</p><p>3. Welche dringlichen und welche mittel- und langfristigen Massnahmen gedenkt er einzuleiten, falls sich herausstellt, dass eine nachhaltige Sanierung der IV-Finanzen gefährdet ist?</p>
    • Sanierung der Invalidenversicherung. Aktuelle Einschätzung und Plan B des Bundesrates?

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