Die Verwendung von Steuergeldern für Rassismus, Antisemitismus und Hetze konsequent unterbinden
- ShortId
-
16.3289
- Id
-
20163289
- Updated
-
25.06.2025 00:11
- Language
-
de
- Title
-
Die Verwendung von Steuergeldern für Rassismus, Antisemitismus und Hetze konsequent unterbinden
- AdditionalIndexing
-
24;08
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Immer wieder werden zweifelhafte Verbindungen von NGO aufgedeckt, welche direkt oder indirekt mit Schweizer Steuergeldern alimentiert werden. Bereits im Rahmen der Interpellation Heer 15.3506 wurden die Verantwortlichen der Deza zur Rechtfertigung gezwungen. Beiliegende Informationen zum vorliegenden Vorstoss enthalten weitere Hinweise, welche die Zweifelhaftigkeit gewisser NGO belegen. Es zeigt sich, dass Gelder der Schweiz oft nicht direkt für rassistische, antisemitische, hetzerische Aktionen oder BDS-Kampagnen eingesetzt werden. Vielmehr fliessen sie an NGO, die in solche Aktionen verwickelt sind.</p><p>Dieses Vorgehen ist in Zukunft rigoros zu unterbinden. Die Schweizer Alimentierung von NGO, die fragwürdige Programme und Praktiken verfolgen, ist nicht nur ein ethisches, sondern auch ein politisches Problem. Es steht nämlich zu befürchten, dass die Unterstützung solcher Organisationen im Endeffekt dem Ruf und der Glaubwürdigkeit der Schweiz als neutraler und unabhängiger Staat abträglich ist. Die Unterstützung von NGO, die in irgendeiner Form an anrüchigen Aktionen beteiligt sind, kann von rivalisierenden Gruppierungen oder souveränen Staaten als Provokation aufgefasst werden. Dadurch werden die internationalen Beziehungen der Schweiz gefährdet. Darüber hinaus wird ein schlechtes Licht auf die übrige internationale Entwicklungszusammenarbeit geworfen, welche mit lauteren Motiven und frei vom Versuch der Ausübung politischer Einflussnahme erfolgt.</p><p>Finanzielle Unterstützung von NGO in palästinensischen Gebieten:</p><p>https://drive.google.com/file/d/0B5kZy0PYdP7jXzdDVzlOMnZ6aGc/view?pref=2&pli=1</p>
- <p>Die Aussenpolitik der Schweiz inklusive ihrer internationalen Zusammenarbeit ist auf die Respektierung des Völkerrechts, die Friedensförderung und die Stärkung der Zivilgesellschaften ausgerichtet. Sie orientiert sich an den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, der Neutralität, des Dialogs, der Solidarität und Verantwortung sowie der Effizienz und Kohärenz.</p><p>Als Rechtsstaat setzt sich die Schweiz weltweit für eine bessere Einhaltung des Völkerrechts ein. Dieses Engagement kann in gewissen Kontexten zu kontrovers geführten Diskussionen führen. Der Bundesrat ist jedoch davon überzeugt, dass der in der Bundesverfassung geforderte Einsatz zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie auch zur Wahrung der Schweizer Interessen und Werte wichtig ist.</p><p>Die Unterstützung an Partnerorganisationen dient der Umsetzung der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit und der aussenpolitischen Strategie des Bundesrates. Die Schweiz unterstützt nur Organisationen, deren Engagement den Werten unserer Aussenpolitik, wie sie in der Bundesverfassung festgehalten sind, entspricht. Die Projekte der Partnerorganisationen werden laufend begleitet und überwacht. Dabei kommen folgende Instrumente zur Anwendung: 1. regelmässiger Dialog mit der Partnerorganisation und den anderen Gebern; 2. Feldbesuche; 3. jährliche Programm- und Finanzberichterstattung durch die Partnerorganisation; 4. externe Buchprüfungen; 5. unabhängige und durch externe Konsulenten durchgeführte Evaluationen. Diese Instrumente sowie die Präsenz von eigenem Personal in den Schwerpunktländern erlauben es, Projekte zeitnah zu verfolgen und bei Bedarf sofort einzugreifen.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass diese Regelungen dem Anliegen der Motion bereits gerecht werden, und erachtet daher eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen als nicht notwendig: Die Verordnung über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.01) sieht namentlich mit Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit NGO vor. Artikel 20 beschreibt die Kontrolle der Verwendung der Mittel. In der Botschaft über die internationale Zusammenarbeit wird die Gesamtstrategie der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz definiert. Für jedes in der Botschaft definierte Schwerpunktland wird eine Kooperationsstrategie erarbeitet, welche die Ziele der internationalen Zusammenarbeit auf die lokalen Gegebenheiten herunterbricht und ausformuliert. Die Zusammenarbeit mit NGO vor Ort wird im Rahmen der Kooperationsstrategien für die jeweiligen Länder und Regionen festgelegt.</p><p>Was den spezifischen Fall des israelisch-palästinensischen Konflikts anbelangt, auf den die Motion implizit Bezug nimmt, lässt sich festhalten: Im Rahmen ihres Engagements im Nahen Osten setzt sich die Schweiz für die Friedensförderung und die Beachtung des Völkerrechts durch alle Konfliktparteien ein. Zu diesem Zweck arbeitet sie mit verschiedenen Partnerorganisationen, einschliesslich israelischer und palästinensischer NGO, zusammen. Die Schweiz wählt dabei ihre Partner aufgrund von deren Expertise und ihrem Beitrag zu einem gewünschten aussenpolitischen Ziel. Dank den bestehenden Überwachungs- und Kontrollinstrumenten und dem vor Ort präsenten Personal der Schweiz können zudem rasch Massnahmen ergriffen werden, sollten Projektpartner die Prinzipien der Schweiz verletzen. Die Schweiz unterstützt in keiner Weise Organisationen, die zu Hass, Gewalt, Rassismus oder Antisemitismus aufrufen. Die Schweiz hat sich nie mit der sogenannten BDS-Bewegung assoziiert und finanziert oder unterstützt keine Kampagnen, die zu einem Boykott israelischer Produkte aufrufen. Die Schweizer Strategie der internationalen Zusammenarbeit im besetzten palästinensischen Gebiet steht im Einklang mit der Politik des Bundes im Nahostkonflikt: Der Bundesrat setzt sich für einen auf dem Verhandlungsweg erzielten, gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern ein. Er anerkennt den Staat Israel innerhalb seiner Grenzen von 1967 und engagiert sich für einen lebensfähigen, zusammenhängenden und souveränen Staat Palästina auf der Grundlage der Grenzen von 1967 und mit Ost-Jerusalem als Hauptstadt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Reglemente dergestalt anzupassen, dass öffentliche Gelder der Schweiz, welche direkt oder indirekt für die Entwicklungszusammenarbeit eingesetzt werden, nicht mehr gesprochen werden dürfen, wenn die unterstützten Nichtregierungsorganisationen (NGO) in rassistische, antisemitische und hetzerische Aktionen oder BDS-Kampagnen (Boykott, Kapitalabzug und Sanktionen) verwickelt sind.</p><p>Unter hetzerischen Aktionen sind beispielsweise Kampagnen von NGO zu verstehen, die von rivalisierenden Gruppierungen oder souveränen Staaten als Provokation aufgefasst werden können. Unter BDS-Kampagnen sind Boykott, Kapitalabzug oder Sanktionen gegen rivalisierende Gruppierungen oder souveräne Staaten zu verstehen.</p>
- Die Verwendung von Steuergeldern für Rassismus, Antisemitismus und Hetze konsequent unterbinden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Immer wieder werden zweifelhafte Verbindungen von NGO aufgedeckt, welche direkt oder indirekt mit Schweizer Steuergeldern alimentiert werden. Bereits im Rahmen der Interpellation Heer 15.3506 wurden die Verantwortlichen der Deza zur Rechtfertigung gezwungen. Beiliegende Informationen zum vorliegenden Vorstoss enthalten weitere Hinweise, welche die Zweifelhaftigkeit gewisser NGO belegen. Es zeigt sich, dass Gelder der Schweiz oft nicht direkt für rassistische, antisemitische, hetzerische Aktionen oder BDS-Kampagnen eingesetzt werden. Vielmehr fliessen sie an NGO, die in solche Aktionen verwickelt sind.</p><p>Dieses Vorgehen ist in Zukunft rigoros zu unterbinden. Die Schweizer Alimentierung von NGO, die fragwürdige Programme und Praktiken verfolgen, ist nicht nur ein ethisches, sondern auch ein politisches Problem. Es steht nämlich zu befürchten, dass die Unterstützung solcher Organisationen im Endeffekt dem Ruf und der Glaubwürdigkeit der Schweiz als neutraler und unabhängiger Staat abträglich ist. Die Unterstützung von NGO, die in irgendeiner Form an anrüchigen Aktionen beteiligt sind, kann von rivalisierenden Gruppierungen oder souveränen Staaten als Provokation aufgefasst werden. Dadurch werden die internationalen Beziehungen der Schweiz gefährdet. Darüber hinaus wird ein schlechtes Licht auf die übrige internationale Entwicklungszusammenarbeit geworfen, welche mit lauteren Motiven und frei vom Versuch der Ausübung politischer Einflussnahme erfolgt.</p><p>Finanzielle Unterstützung von NGO in palästinensischen Gebieten:</p><p>https://drive.google.com/file/d/0B5kZy0PYdP7jXzdDVzlOMnZ6aGc/view?pref=2&pli=1</p>
- <p>Die Aussenpolitik der Schweiz inklusive ihrer internationalen Zusammenarbeit ist auf die Respektierung des Völkerrechts, die Friedensförderung und die Stärkung der Zivilgesellschaften ausgerichtet. Sie orientiert sich an den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, der Neutralität, des Dialogs, der Solidarität und Verantwortung sowie der Effizienz und Kohärenz.</p><p>Als Rechtsstaat setzt sich die Schweiz weltweit für eine bessere Einhaltung des Völkerrechts ein. Dieses Engagement kann in gewissen Kontexten zu kontrovers geführten Diskussionen führen. Der Bundesrat ist jedoch davon überzeugt, dass der in der Bundesverfassung geforderte Einsatz zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie auch zur Wahrung der Schweizer Interessen und Werte wichtig ist.</p><p>Die Unterstützung an Partnerorganisationen dient der Umsetzung der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit und der aussenpolitischen Strategie des Bundesrates. Die Schweiz unterstützt nur Organisationen, deren Engagement den Werten unserer Aussenpolitik, wie sie in der Bundesverfassung festgehalten sind, entspricht. Die Projekte der Partnerorganisationen werden laufend begleitet und überwacht. Dabei kommen folgende Instrumente zur Anwendung: 1. regelmässiger Dialog mit der Partnerorganisation und den anderen Gebern; 2. Feldbesuche; 3. jährliche Programm- und Finanzberichterstattung durch die Partnerorganisation; 4. externe Buchprüfungen; 5. unabhängige und durch externe Konsulenten durchgeführte Evaluationen. Diese Instrumente sowie die Präsenz von eigenem Personal in den Schwerpunktländern erlauben es, Projekte zeitnah zu verfolgen und bei Bedarf sofort einzugreifen.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass diese Regelungen dem Anliegen der Motion bereits gerecht werden, und erachtet daher eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen als nicht notwendig: Die Verordnung über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.01) sieht namentlich mit Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit NGO vor. Artikel 20 beschreibt die Kontrolle der Verwendung der Mittel. In der Botschaft über die internationale Zusammenarbeit wird die Gesamtstrategie der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz definiert. Für jedes in der Botschaft definierte Schwerpunktland wird eine Kooperationsstrategie erarbeitet, welche die Ziele der internationalen Zusammenarbeit auf die lokalen Gegebenheiten herunterbricht und ausformuliert. Die Zusammenarbeit mit NGO vor Ort wird im Rahmen der Kooperationsstrategien für die jeweiligen Länder und Regionen festgelegt.</p><p>Was den spezifischen Fall des israelisch-palästinensischen Konflikts anbelangt, auf den die Motion implizit Bezug nimmt, lässt sich festhalten: Im Rahmen ihres Engagements im Nahen Osten setzt sich die Schweiz für die Friedensförderung und die Beachtung des Völkerrechts durch alle Konfliktparteien ein. Zu diesem Zweck arbeitet sie mit verschiedenen Partnerorganisationen, einschliesslich israelischer und palästinensischer NGO, zusammen. Die Schweiz wählt dabei ihre Partner aufgrund von deren Expertise und ihrem Beitrag zu einem gewünschten aussenpolitischen Ziel. Dank den bestehenden Überwachungs- und Kontrollinstrumenten und dem vor Ort präsenten Personal der Schweiz können zudem rasch Massnahmen ergriffen werden, sollten Projektpartner die Prinzipien der Schweiz verletzen. Die Schweiz unterstützt in keiner Weise Organisationen, die zu Hass, Gewalt, Rassismus oder Antisemitismus aufrufen. Die Schweiz hat sich nie mit der sogenannten BDS-Bewegung assoziiert und finanziert oder unterstützt keine Kampagnen, die zu einem Boykott israelischer Produkte aufrufen. Die Schweizer Strategie der internationalen Zusammenarbeit im besetzten palästinensischen Gebiet steht im Einklang mit der Politik des Bundes im Nahostkonflikt: Der Bundesrat setzt sich für einen auf dem Verhandlungsweg erzielten, gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern ein. Er anerkennt den Staat Israel innerhalb seiner Grenzen von 1967 und engagiert sich für einen lebensfähigen, zusammenhängenden und souveränen Staat Palästina auf der Grundlage der Grenzen von 1967 und mit Ost-Jerusalem als Hauptstadt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Reglemente dergestalt anzupassen, dass öffentliche Gelder der Schweiz, welche direkt oder indirekt für die Entwicklungszusammenarbeit eingesetzt werden, nicht mehr gesprochen werden dürfen, wenn die unterstützten Nichtregierungsorganisationen (NGO) in rassistische, antisemitische und hetzerische Aktionen oder BDS-Kampagnen (Boykott, Kapitalabzug und Sanktionen) verwickelt sind.</p><p>Unter hetzerischen Aktionen sind beispielsweise Kampagnen von NGO zu verstehen, die von rivalisierenden Gruppierungen oder souveränen Staaten als Provokation aufgefasst werden können. Unter BDS-Kampagnen sind Boykott, Kapitalabzug oder Sanktionen gegen rivalisierende Gruppierungen oder souveräne Staaten zu verstehen.</p>
- Die Verwendung von Steuergeldern für Rassismus, Antisemitismus und Hetze konsequent unterbinden
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