Volkswagen-Skandal. Strafanzeige oder Strafklage einreichen

ShortId
16.3298
Id
20163298
Updated
28.07.2023 05:14
Language
de
Title
Volkswagen-Skandal. Strafanzeige oder Strafklage einreichen
AdditionalIndexing
48;52;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Das Schweizer Rechtssystem lässt im Rahmen der "VW-Abgasaffäre" Strafanträge von Stellen des Bundes oder der Kantone nur dann zu, wenn diese selbst Halter betroffener Fahrzeuge sind. Die Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche der betroffenen Fahrzeugeigentümer hat nach Massgabe des Privatrechts und des Zivilverfahrensrechts durch die Betroffenen selbst zu erfolgen.</p><p>3. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Girod 15.4243, "Wie weiter im Volkswagen-Skandal?", festgehalten hat, ist es nicht möglich, den Schaden zu quantifizieren, der durch die über den vorgeschriebenen Werten liegenden Emissionen verursacht wurde.</p><p>Aus der Sicht des Bundesrates ist eine monetäre oder reale Kompensation einer für Menschen und Umwelt lokal erhöhten Belastung mit giftigen Abgasen nicht vertretbar. Emissionen, die für Mensch und Umwelt direkt schädlich sind, müssen an der Quelle begrenzt werden, weshalb diese Abgase einem Grenzwert unterliegen. Eine Kompensationspflicht bei Überschreitung des Grenzwertes vorzusehen würde den Grenzwert relativieren und damit ein falsches Signal aussenden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Februar antwortete der Bundesrat auf die Interpellation Girod 15.4243 zu den Massnahmen, die als Folge des VW-Skandals zu ergreifen sind.</p><p>Im vierten Punkt seiner Interpellation wollte Bastian Girod insbesondere wissen, ob in der Schweiz bislang eine entsprechende Strafanzeige seitens des Bundes eingereicht worden sei und welche Rechtsfolgen drohten.</p><p>Obwohl es sich dabei um eine wichtige Frage handelt, geht der Bundesrat in seiner Stellungnahme nur indirekt darauf ein.</p><p>Tatsache ist, dass VW mithilfe einer Vorrichtung die Abgasnormen umgangen hat. Von dieser Manipulation sind in der Schweiz 128 000 Fahrzeuge betroffen. Deren Stickoxidemissionen waren zehn- bis vierzigmal höher als durch die Testergebnisse angezeigt. Damit wurde auf schwerwiegende Weise gegen die Umweltschutz- und Gesundheitsvorschriften verstossen.</p><p>Auch wenn der Bundesrat vorgibt, den Schaden nicht beziffern zu können, steht ausser Zweifel, dass diese Manipulationen bei den Abgaswerten zu Belastungen der Umwelt und der öffentlichen Gesundheit geführt haben.</p><p>Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob rechtliche Schritte wirklich nur Einzelpersonen vorbehalten sein sollten, die beim Kauf ihres Fahrzeuges persönlich betrogen worden sind, denn es handelt sich hier offensichtlich nicht nur um eine Privatangelegenheit. Bei einer Affäre solchen Ausmasses geht es auch um das öffentliche Interesse. Es wäre deshalb durchaus legitim, wenn der Bund in dieser Angelegenheit intervenieren würde, und sei es auch nur, um den Wirtschaftsakteuren gegenüber ein Zeichen zu setzen. Es geht nicht an, dass unsere Umweltschutz- und Gesundheitsbestimmungen auf solch massive, systematische und schamlose Weise durch ein Unternehmen umgangen werden.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Würde es das Schweizer Rechtssystem zulassen, wie das in anderen Ländern möglich ist, dass Stellen des Bundes (zum Beispiel das Astra oder das Bafu) oder Kantone im Rahmen der VW-Abgasaffäre Strafanzeige einreichen oder einen Strafantrag stellen?</p><p>2. Wenn ja, wäre der Bundesrat bereit, die entsprechende Bundesstelle ad hoc damit zu beauftragen, Anzeige zu erstatten oder Strafklage einzureichen, um dafür zu sorgen, dass im Zusammenhang mit der Abgasaffäre unsere gesetzlichen Bestimmungen respektiert werden und das öffentliche Interesse gewahrt bleibt?</p><p>3. Wäre der Bundesrat bereit, den Schaden für die Gesundheit und die Umwelt, der durch den Betrug entstanden ist, im Hinblick auf mögliche Schadenersatzforderungen prüfen zu lassen?</p>
  • Volkswagen-Skandal. Strafanzeige oder Strafklage einreichen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Das Schweizer Rechtssystem lässt im Rahmen der "VW-Abgasaffäre" Strafanträge von Stellen des Bundes oder der Kantone nur dann zu, wenn diese selbst Halter betroffener Fahrzeuge sind. Die Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche der betroffenen Fahrzeugeigentümer hat nach Massgabe des Privatrechts und des Zivilverfahrensrechts durch die Betroffenen selbst zu erfolgen.</p><p>3. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Girod 15.4243, "Wie weiter im Volkswagen-Skandal?", festgehalten hat, ist es nicht möglich, den Schaden zu quantifizieren, der durch die über den vorgeschriebenen Werten liegenden Emissionen verursacht wurde.</p><p>Aus der Sicht des Bundesrates ist eine monetäre oder reale Kompensation einer für Menschen und Umwelt lokal erhöhten Belastung mit giftigen Abgasen nicht vertretbar. Emissionen, die für Mensch und Umwelt direkt schädlich sind, müssen an der Quelle begrenzt werden, weshalb diese Abgase einem Grenzwert unterliegen. Eine Kompensationspflicht bei Überschreitung des Grenzwertes vorzusehen würde den Grenzwert relativieren und damit ein falsches Signal aussenden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Februar antwortete der Bundesrat auf die Interpellation Girod 15.4243 zu den Massnahmen, die als Folge des VW-Skandals zu ergreifen sind.</p><p>Im vierten Punkt seiner Interpellation wollte Bastian Girod insbesondere wissen, ob in der Schweiz bislang eine entsprechende Strafanzeige seitens des Bundes eingereicht worden sei und welche Rechtsfolgen drohten.</p><p>Obwohl es sich dabei um eine wichtige Frage handelt, geht der Bundesrat in seiner Stellungnahme nur indirekt darauf ein.</p><p>Tatsache ist, dass VW mithilfe einer Vorrichtung die Abgasnormen umgangen hat. Von dieser Manipulation sind in der Schweiz 128 000 Fahrzeuge betroffen. Deren Stickoxidemissionen waren zehn- bis vierzigmal höher als durch die Testergebnisse angezeigt. Damit wurde auf schwerwiegende Weise gegen die Umweltschutz- und Gesundheitsvorschriften verstossen.</p><p>Auch wenn der Bundesrat vorgibt, den Schaden nicht beziffern zu können, steht ausser Zweifel, dass diese Manipulationen bei den Abgaswerten zu Belastungen der Umwelt und der öffentlichen Gesundheit geführt haben.</p><p>Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob rechtliche Schritte wirklich nur Einzelpersonen vorbehalten sein sollten, die beim Kauf ihres Fahrzeuges persönlich betrogen worden sind, denn es handelt sich hier offensichtlich nicht nur um eine Privatangelegenheit. Bei einer Affäre solchen Ausmasses geht es auch um das öffentliche Interesse. Es wäre deshalb durchaus legitim, wenn der Bund in dieser Angelegenheit intervenieren würde, und sei es auch nur, um den Wirtschaftsakteuren gegenüber ein Zeichen zu setzen. Es geht nicht an, dass unsere Umweltschutz- und Gesundheitsbestimmungen auf solch massive, systematische und schamlose Weise durch ein Unternehmen umgangen werden.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Würde es das Schweizer Rechtssystem zulassen, wie das in anderen Ländern möglich ist, dass Stellen des Bundes (zum Beispiel das Astra oder das Bafu) oder Kantone im Rahmen der VW-Abgasaffäre Strafanzeige einreichen oder einen Strafantrag stellen?</p><p>2. Wenn ja, wäre der Bundesrat bereit, die entsprechende Bundesstelle ad hoc damit zu beauftragen, Anzeige zu erstatten oder Strafklage einzureichen, um dafür zu sorgen, dass im Zusammenhang mit der Abgasaffäre unsere gesetzlichen Bestimmungen respektiert werden und das öffentliche Interesse gewahrt bleibt?</p><p>3. Wäre der Bundesrat bereit, den Schaden für die Gesundheit und die Umwelt, der durch den Betrug entstanden ist, im Hinblick auf mögliche Schadenersatzforderungen prüfen zu lassen?</p>
    • Volkswagen-Skandal. Strafanzeige oder Strafklage einreichen

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