Panama Papers. Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten auf internationaler Ebene vorantreiben, Transparenz schaffen, Informationsaustausch mit Offshore-Finanzzentren anstreben
- ShortId
-
16.3305
- Id
-
20163305
- Updated
-
28.07.2023 05:15
- Language
-
de
- Title
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Panama Papers. Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten auf internationaler Ebene vorantreiben, Transparenz schaffen, Informationsaustausch mit Offshore-Finanzzentren anstreben
- AdditionalIndexing
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24;2446;1231
- 1
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- PriorityCouncil1
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Nationalrat
- Texts
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- <p>1. Die Anzahl und die lokale Verteilung der Geschäftsbeziehungen mit Offshore-Gesellschaften werden nicht zentral erfasst und sind daher nicht bekannt.</p><p>2./3. Der Bundesrat unterstützt die internationalen Anstrengungen, die den Informationsaustausch über die wirtschaftlich Berechtigten der juristischen Personen und Rechtskonstruktionen verbessern sollen. Um in der Lage zu sein, diese Informationen auszutauschen, muss zunächst sichergestellt sein, dass sie vorhanden und den zuständigen Behörden des betreffenden Landes zugänglich sind. Die Schweiz engagiert sich auf multilateraler Ebene aktiv in diesem Sinne. Die Schweiz hat bereits Massnahmen ergriffen, um die Anforderungen der Groupe d'action financière (Gafi) an die Transparenz der juristischen Personen und Rechtskonstruktionen sowie der sie beherrschenden Personen (wirtschaftlich Berechtigte) wirksam umzusetzen. So hat die Schweiz insbesondere die Pflicht eingeführt, der Gesellschaft die wirtschaftlich Berechtigten aller Beteiligungen von 25 Prozent und mehr zu melden (Art. 697j und 790a OR). Die Gesellschaft ist verpflichtet, eine Liste - das heisst ein Register - der wirtschaftlich Berechtigten zu führen, die im Inland namentlich den zuständigen Behörden jederzeit zugänglich sein muss. Jede Änderung ist ebenfalls zu melden, damit gewährleistet ist, dass die Liste oder das Register immer auf dem aktuellsten Stand ist. Der Bundesrat unterstützt die Anstrengungen der G-20 zur wirksamen Umsetzung der bestehenden internationalen Gafi-Standards, sieht jedoch keine Notwendigkeit für weiter gehende Massnahmen, insbesondere nicht die Schaffung öffentlicher Register der wirtschaftlich berechtigten Personen, wie es die G-5 vorschlägt. Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten sind in der Tat schützenswerte Informationen, vor allem unter dem Gesichtspunkt des Handels und des Datenschutzes. Sie müssen deshalb nicht zwingend öffentlich einsehbar sein. Wesentlich ist, dass die zuständigen Behörden im Inland rasch Zugang zu dieser Information haben und sie mit ihren ausländischen Amtskollegen spontan oder auf Anfrage austauschen können.</p><p>4. Der Bundesrat handelt die Einführung des automatischen Informationsaustausches (AIA) mit seinen Partnerstaaten auf der Grundlage der Mandate aus, die er am 8. Oktober 2014 nach der Konsultation der zuständigen parlamentarischen Kommissionen und der Kantone verabschiedet hat. Der Bundesrat ist grundsätzlich bereit, die Einführung des AIA mit allen Offshore-Zentren zu vereinbaren, welche ihr Engagement bestätigt haben, den OECD-Standard anzuwenden, und welche die Kriterien dieser Mandate erfüllen (insbesondere Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten).</p><p>5. Die Aufsicht darüber, ob die Banken die im Geldwäschereigesetz (GwG) verankerten Sorgfaltspflichten einhalten, obliegt der Finma. Die Finma hat bei mehreren Instituten Abklärungen eingeleitet, um festzustellen, ob diese die ihnen obliegenden aufsichtsrechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit den genannten Strukturen erfüllt haben. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Regulierung zur Bekämpfung der Geldwäscherei und das darin vorgesehene Aufsichtsregime wirksam sind und gegenwärtig keiner Revision bedürfen.</p><p>6. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Schweizer Regulierung, die zwischen den Tätigkeiten der Finanzintermediation und den typischen Anwaltstätigkeiten unterscheidet, klar genug ist und kein Handlungsbedarf besteht. Es besteht namentlich Rechtsprechung zu Artikel 9 GwG, die eine Meldepflicht vorsieht, sowie zu Zeugnisverweigerungsrechten, welche bei Personalunionen eine Aufspaltung der Funktionen verlangen. Der Bundesrat hält fest, dass die Anwälte hinsichtlich ihrer typischen, nicht dem GwG unterstellten Anwaltstätigkeiten von einer kantonalen Behörde beaufsichtigt werden. Für ihre dem GwG unterstellten Tätigkeiten werden die Anwälte von einer Selbstregulierungsorganisation beaufsichtigt, die wiederum von der Finma beaufsichtigt wird. Es gibt demnach keine Anwaltstätigkeit, die nicht einer Aufsicht unterstellt ist. Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich ein Anwalt oder Notar strafbar macht, wenn er namentlich im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit eine Handlung vornimmt, die geeignet ist, u. a. die Auffindung von Vermögenswerten zu vereiteln, von denen er weiss oder annehmen muss, dass sie aus einem Verbrechen stammen (Art. 305bis Abs. 1 des Strafgesetzbuches; SR 311.0).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird im Zusammenhang mit der Affäre um die sogenannten Panama Papers um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Wie viele Kundenbeziehungen bestehen derzeit bei Schweizer Finanzinstituten (im In- und Ausland), bei denen der Vertragspartner eine Offshore-Firma ist? Mit welchen Offshore-Finanzplätzen bestehen Beziehungen namhaften Ausmasses?</p><p>2. Wie setzt er sich auf internationaler Ebene für den verbesserten Austausch von Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten an Offshore-Konstrukten ein? Wird er bei entsprechenden Initiativen von Ländergruppen mitwirken?</p><p>3. Wie gedenkt er sich auf internationaler Ebene für öffentlich zugängliche Register von jenen Personen einzusetzen, welche die tatsächliche Kontrolle über eine juristische Person ausüben und damit gemäss der internationalen Definition der Gafi als wirtschaftlich Berechtigte gelten? Sieht er bezüglich solcher öffentlicher Register Handlungsmöglichkeiten im Inland?</p><p>4. Ist er bereit, Verhandlungen mit Panama und anderen Offshore-Finanzzentren:</p><p>a. über den Austausch von Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten an Offshore-Gesellschaften und</p><p>b. über die Einführung des automatischen Informationsaustausches einzuleiten? </p><p>5. Aus der Schweiz stammen am zweitmeisten Finanzintermediäre, welche über die Anwaltskanzlei Mossack Fonseca Briefkastenfirmen eingerichtet haben. Unter den zehn Banken, die am meisten Offshore-Konstrukte verkauft haben, finden sich vier, die der Finma unterstehen. Geht er davon aus, dass alle Schweizer Kunden der Anwaltskanzlei Mossack Fonseca ihre gesetzlichen Sorgfaltspflichten vollumfänglich wahrgenommen haben? Sieht er politischen, administrativen und gesetzlichen Handlungsbedarf?</p><p>6. Laut Medienberichten verteidigen Rechtsanwälte aus der Schweiz dubiose Gesellschaften, die sie selbst ins Leben gerufen haben oder gar direkt oder indirekt selbst verwalten. Rollenkonflikte ergeben sich namentlich dann, wenn Rechtsanwälte mit gemischten Mandaten Geld verwalten und als Finanzintermediäre dem Geldwäschereigesetz unterstehen, gleichzeitig denselben Klienten aber in Rechtsverfahren als Rechtsanwälte zur Seite stehen und in dieser Tätigkeit dem Berufsgeheimnis unterstehen. Was kehrt er vor, damit diese unterschiedlichen Rollen gesetzlich und in der Aufsicht klarer unterschieden werden?</p>
- Panama Papers. Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten auf internationaler Ebene vorantreiben, Transparenz schaffen, Informationsaustausch mit Offshore-Finanzzentren anstreben
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Anzahl und die lokale Verteilung der Geschäftsbeziehungen mit Offshore-Gesellschaften werden nicht zentral erfasst und sind daher nicht bekannt.</p><p>2./3. Der Bundesrat unterstützt die internationalen Anstrengungen, die den Informationsaustausch über die wirtschaftlich Berechtigten der juristischen Personen und Rechtskonstruktionen verbessern sollen. Um in der Lage zu sein, diese Informationen auszutauschen, muss zunächst sichergestellt sein, dass sie vorhanden und den zuständigen Behörden des betreffenden Landes zugänglich sind. Die Schweiz engagiert sich auf multilateraler Ebene aktiv in diesem Sinne. Die Schweiz hat bereits Massnahmen ergriffen, um die Anforderungen der Groupe d'action financière (Gafi) an die Transparenz der juristischen Personen und Rechtskonstruktionen sowie der sie beherrschenden Personen (wirtschaftlich Berechtigte) wirksam umzusetzen. So hat die Schweiz insbesondere die Pflicht eingeführt, der Gesellschaft die wirtschaftlich Berechtigten aller Beteiligungen von 25 Prozent und mehr zu melden (Art. 697j und 790a OR). Die Gesellschaft ist verpflichtet, eine Liste - das heisst ein Register - der wirtschaftlich Berechtigten zu führen, die im Inland namentlich den zuständigen Behörden jederzeit zugänglich sein muss. Jede Änderung ist ebenfalls zu melden, damit gewährleistet ist, dass die Liste oder das Register immer auf dem aktuellsten Stand ist. Der Bundesrat unterstützt die Anstrengungen der G-20 zur wirksamen Umsetzung der bestehenden internationalen Gafi-Standards, sieht jedoch keine Notwendigkeit für weiter gehende Massnahmen, insbesondere nicht die Schaffung öffentlicher Register der wirtschaftlich berechtigten Personen, wie es die G-5 vorschlägt. Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten sind in der Tat schützenswerte Informationen, vor allem unter dem Gesichtspunkt des Handels und des Datenschutzes. Sie müssen deshalb nicht zwingend öffentlich einsehbar sein. Wesentlich ist, dass die zuständigen Behörden im Inland rasch Zugang zu dieser Information haben und sie mit ihren ausländischen Amtskollegen spontan oder auf Anfrage austauschen können.</p><p>4. Der Bundesrat handelt die Einführung des automatischen Informationsaustausches (AIA) mit seinen Partnerstaaten auf der Grundlage der Mandate aus, die er am 8. Oktober 2014 nach der Konsultation der zuständigen parlamentarischen Kommissionen und der Kantone verabschiedet hat. Der Bundesrat ist grundsätzlich bereit, die Einführung des AIA mit allen Offshore-Zentren zu vereinbaren, welche ihr Engagement bestätigt haben, den OECD-Standard anzuwenden, und welche die Kriterien dieser Mandate erfüllen (insbesondere Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten).</p><p>5. Die Aufsicht darüber, ob die Banken die im Geldwäschereigesetz (GwG) verankerten Sorgfaltspflichten einhalten, obliegt der Finma. Die Finma hat bei mehreren Instituten Abklärungen eingeleitet, um festzustellen, ob diese die ihnen obliegenden aufsichtsrechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit den genannten Strukturen erfüllt haben. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Regulierung zur Bekämpfung der Geldwäscherei und das darin vorgesehene Aufsichtsregime wirksam sind und gegenwärtig keiner Revision bedürfen.</p><p>6. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Schweizer Regulierung, die zwischen den Tätigkeiten der Finanzintermediation und den typischen Anwaltstätigkeiten unterscheidet, klar genug ist und kein Handlungsbedarf besteht. Es besteht namentlich Rechtsprechung zu Artikel 9 GwG, die eine Meldepflicht vorsieht, sowie zu Zeugnisverweigerungsrechten, welche bei Personalunionen eine Aufspaltung der Funktionen verlangen. Der Bundesrat hält fest, dass die Anwälte hinsichtlich ihrer typischen, nicht dem GwG unterstellten Anwaltstätigkeiten von einer kantonalen Behörde beaufsichtigt werden. Für ihre dem GwG unterstellten Tätigkeiten werden die Anwälte von einer Selbstregulierungsorganisation beaufsichtigt, die wiederum von der Finma beaufsichtigt wird. Es gibt demnach keine Anwaltstätigkeit, die nicht einer Aufsicht unterstellt ist. Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich ein Anwalt oder Notar strafbar macht, wenn er namentlich im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit eine Handlung vornimmt, die geeignet ist, u. a. die Auffindung von Vermögenswerten zu vereiteln, von denen er weiss oder annehmen muss, dass sie aus einem Verbrechen stammen (Art. 305bis Abs. 1 des Strafgesetzbuches; SR 311.0).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird im Zusammenhang mit der Affäre um die sogenannten Panama Papers um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Wie viele Kundenbeziehungen bestehen derzeit bei Schweizer Finanzinstituten (im In- und Ausland), bei denen der Vertragspartner eine Offshore-Firma ist? Mit welchen Offshore-Finanzplätzen bestehen Beziehungen namhaften Ausmasses?</p><p>2. Wie setzt er sich auf internationaler Ebene für den verbesserten Austausch von Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten an Offshore-Konstrukten ein? Wird er bei entsprechenden Initiativen von Ländergruppen mitwirken?</p><p>3. Wie gedenkt er sich auf internationaler Ebene für öffentlich zugängliche Register von jenen Personen einzusetzen, welche die tatsächliche Kontrolle über eine juristische Person ausüben und damit gemäss der internationalen Definition der Gafi als wirtschaftlich Berechtigte gelten? Sieht er bezüglich solcher öffentlicher Register Handlungsmöglichkeiten im Inland?</p><p>4. Ist er bereit, Verhandlungen mit Panama und anderen Offshore-Finanzzentren:</p><p>a. über den Austausch von Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten an Offshore-Gesellschaften und</p><p>b. über die Einführung des automatischen Informationsaustausches einzuleiten? </p><p>5. Aus der Schweiz stammen am zweitmeisten Finanzintermediäre, welche über die Anwaltskanzlei Mossack Fonseca Briefkastenfirmen eingerichtet haben. Unter den zehn Banken, die am meisten Offshore-Konstrukte verkauft haben, finden sich vier, die der Finma unterstehen. Geht er davon aus, dass alle Schweizer Kunden der Anwaltskanzlei Mossack Fonseca ihre gesetzlichen Sorgfaltspflichten vollumfänglich wahrgenommen haben? Sieht er politischen, administrativen und gesetzlichen Handlungsbedarf?</p><p>6. Laut Medienberichten verteidigen Rechtsanwälte aus der Schweiz dubiose Gesellschaften, die sie selbst ins Leben gerufen haben oder gar direkt oder indirekt selbst verwalten. Rollenkonflikte ergeben sich namentlich dann, wenn Rechtsanwälte mit gemischten Mandaten Geld verwalten und als Finanzintermediäre dem Geldwäschereigesetz unterstehen, gleichzeitig denselben Klienten aber in Rechtsverfahren als Rechtsanwälte zur Seite stehen und in dieser Tätigkeit dem Berufsgeheimnis unterstehen. Was kehrt er vor, damit diese unterschiedlichen Rollen gesetzlich und in der Aufsicht klarer unterschieden werden?</p>
- Panama Papers. Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten auf internationaler Ebene vorantreiben, Transparenz schaffen, Informationsaustausch mit Offshore-Finanzzentren anstreben
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