Überprüfung der Sicherheitskontrollen in Schweizer Atomkraftwerken
- ShortId
-
16.3306
- Id
-
20163306
- Updated
-
28.07.2023 05:14
- Language
-
de
- Title
-
Überprüfung der Sicherheitskontrollen in Schweizer Atomkraftwerken
- AdditionalIndexing
-
52;66
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Im Kernkraftwerk (KKW) Leibstadt wurden vor rund 15 Jahren Fälle aufgedeckt, in denen zwei Werksangestellte einen Auftrag bewusst nicht korrekt ausgeführt und Checklisten gefälscht hatten. Nach Aufdecken dieser Fälle hatte die Betreiberin gegen die involvierten Personen disziplinarische Massnahmen ergriffen und Korrekturmassnahmen eingeleitet. Die Betreiberin hatte die Vorfälle umgehend der Aufsichtsbehörde (damals Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen, heute Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat, Ensi) gemeldet. Das KKW Leibstadt wurde in der Folge von der Behörde aufgefordert zu prüfen, ob Verbesserungsmassnahmen eingeleitet werden müssten.</p><p>2.-6. Der Bewilligungsinhaber einer Kernanlage ist gemäss Artikel 22 Absatz 1 des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (SR 732.1) für die Sicherheit und den sicheren Betrieb seiner Anlage verantwortlich. Für sämtliche im Betrieb ausgeübten Tätigkeiten muss er qualitätssichernde Massnahmen durchführen.</p><p>Das Ensi wacht darüber, dass die Betreiber ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Dazu führt das Ensi in allen Kernanlagen Inspektionen durch, wozu auch Stichproben im Bereich der Sicherheitskultur gehören. So hat das Ensi im Jahr 2015 insgesamt über 520 Inspektionen durchgeführt. Die Sicherheitskultur ist seit dem Unfall im japanischen Kernkraftwerk Fukushima verstärkter, ständiger Gegenstand der Aufsichtstätigkeit des Ensi, dies auch im Zusammenhang mit der verschlechterten Ertragslage der Betreibergesellschaften.</p><p>In Artikel 38 der Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 2004 (SR 732.11) sind die Meldepflichten der Betreiber im Sicherheitsbereich geregelt. So müssen Betreiber der Aufsichtsbehörde Befunde melden, welche die Sicherheit beeinträchtigen können und nicht zu einem Ereignis geführt haben. Für meldepflichtige Ereignisse muss der Kraftwerkbetreiber eine Ereignisanalyse vornehmen. Dabei muss er aufzeigen, welche Lehren er zieht und welche Massnahmen er daraus ableitet.</p><p>In den Richtlinien Ensi-B02 und -B03 hat die Aufsichtsbehörde die diesbezüglichen rechtlichen Anforderungen konkretisiert. Der Betreiber hat der Aufsichtsbehörde periodisch über den Zustand und den Betrieb seiner Anlage zu berichten (z. B. Wartungsarbeiten, zerstörungsfreie Prüfungen, wiederkehrende Funktionsprüfungen und Instandsetzungsarbeiten an sicherheitstechnisch klassierten Komponenten, Systemen oder Bauwerken). Meldepflichtige Ereignisse sind unverzüglich zu melden. Das Ensi prüft und begutachtet diese Berichterstattung. Zudem führt das Ensi mit jedem Betreiber der Kernanlagen spezifische Aufsichtsgespräche durch, durchleuchtet die Betriebsführung und die Organisation des Betreibers und spricht u. a. auch die Sicherheitskultur an.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich die bisherige umfassende Aufsichtspraxis des Ensi bewährt hat - dies mit einer Haltung, welche den Betrieb, die Organisation und die Sicherheitskultur in den Kernanlagen ständig hinterfragt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Beim deutschen Atomkraftwerk Philippsburg ist am 14. April 2016 während der ordentlichen Revision bekanntgeworden, dass diverse Sicherheitskontrollen nur vorgetäuscht wurden. Gemäss der AKW-Betreiberin EnBW, die den Vorfall selbst entdeckt und gemeldet hat, sind die Täuschungen durch Mitarbeiter einer externen Prüffirma zu verantworten. Das baden-württembergische Umweltministerium hat die Verfehlungen als derart gravierend eingestuft, dass es das Hochfahren des AKW so lange untersagt hat, bis EnBW nachweisen kann, dass die jeweils letzten sogenannten wiederkehrenden Prüfungen, die auf bestimmten Prüflisten stehen und die kein Sachverständiger beaufsichtigt hat, tatsächlich stattgefunden haben - oder die Prüfungen wiederholt. Umweltminister Franz Untersteller kündigte ausserdem an, die Sicherheitskontrollen in weiteren AKW prüfen zu lassen.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Sind dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) Fälle von vorgetäuschten Sicherheitskontrollen auch in Schweizer AKW bekannt?</p><p>2. Wie stellt das Ensi sicher, dass Sicherheitskontrollen in den Schweizer AKW wie vorgeschrieben durchgeführt werden?</p><p>3. Wie gewährleistet das Ensi, dass bei der Abnahme dieser Kontrollen sichergestellt ist, dass die Kontrollen auch wirklich durchgeführt wurden?</p><p>4. Sofern zumindest ein Teil der Verantwortung über die Kontrollen und die Abnahmen der Kontrollen bei den Betreibern oder von ihnen beauftragten Drittfirmen liegt: Wie gewährleistet das Ensi, dass die aufgrund der sinkenden Stromerträge unter Spardruck geratenen AKW-Betreiberinnen die für die Sicherheit der AKW erforderliche Qualität und Quantität der Kontrollen und der Abnahmen der Kontrollen erreichen?</p><p>5. Gedenkt das Ensi, aufgrund der Vorkommnisse in Philippsburg eine zusätzliche Überprüfung der Sicherheitskontrollen und der damit verbundenen Abläufe vorzunehmen oder das Vorgehen in der Überprüfung in Zukunft zu revidieren?</p><p>6. Wie stellt das Ensi sicher, dass Täuschungen rund um die Sicherheit der Schweizer AKW im Allgemeinen ausgeschlossen werden können und die Sicherheitskultur hoch gehalten werden kann?</p>
- Überprüfung der Sicherheitskontrollen in Schweizer Atomkraftwerken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Im Kernkraftwerk (KKW) Leibstadt wurden vor rund 15 Jahren Fälle aufgedeckt, in denen zwei Werksangestellte einen Auftrag bewusst nicht korrekt ausgeführt und Checklisten gefälscht hatten. Nach Aufdecken dieser Fälle hatte die Betreiberin gegen die involvierten Personen disziplinarische Massnahmen ergriffen und Korrekturmassnahmen eingeleitet. Die Betreiberin hatte die Vorfälle umgehend der Aufsichtsbehörde (damals Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen, heute Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat, Ensi) gemeldet. Das KKW Leibstadt wurde in der Folge von der Behörde aufgefordert zu prüfen, ob Verbesserungsmassnahmen eingeleitet werden müssten.</p><p>2.-6. Der Bewilligungsinhaber einer Kernanlage ist gemäss Artikel 22 Absatz 1 des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (SR 732.1) für die Sicherheit und den sicheren Betrieb seiner Anlage verantwortlich. Für sämtliche im Betrieb ausgeübten Tätigkeiten muss er qualitätssichernde Massnahmen durchführen.</p><p>Das Ensi wacht darüber, dass die Betreiber ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Dazu führt das Ensi in allen Kernanlagen Inspektionen durch, wozu auch Stichproben im Bereich der Sicherheitskultur gehören. So hat das Ensi im Jahr 2015 insgesamt über 520 Inspektionen durchgeführt. Die Sicherheitskultur ist seit dem Unfall im japanischen Kernkraftwerk Fukushima verstärkter, ständiger Gegenstand der Aufsichtstätigkeit des Ensi, dies auch im Zusammenhang mit der verschlechterten Ertragslage der Betreibergesellschaften.</p><p>In Artikel 38 der Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 2004 (SR 732.11) sind die Meldepflichten der Betreiber im Sicherheitsbereich geregelt. So müssen Betreiber der Aufsichtsbehörde Befunde melden, welche die Sicherheit beeinträchtigen können und nicht zu einem Ereignis geführt haben. Für meldepflichtige Ereignisse muss der Kraftwerkbetreiber eine Ereignisanalyse vornehmen. Dabei muss er aufzeigen, welche Lehren er zieht und welche Massnahmen er daraus ableitet.</p><p>In den Richtlinien Ensi-B02 und -B03 hat die Aufsichtsbehörde die diesbezüglichen rechtlichen Anforderungen konkretisiert. Der Betreiber hat der Aufsichtsbehörde periodisch über den Zustand und den Betrieb seiner Anlage zu berichten (z. B. Wartungsarbeiten, zerstörungsfreie Prüfungen, wiederkehrende Funktionsprüfungen und Instandsetzungsarbeiten an sicherheitstechnisch klassierten Komponenten, Systemen oder Bauwerken). Meldepflichtige Ereignisse sind unverzüglich zu melden. Das Ensi prüft und begutachtet diese Berichterstattung. Zudem führt das Ensi mit jedem Betreiber der Kernanlagen spezifische Aufsichtsgespräche durch, durchleuchtet die Betriebsführung und die Organisation des Betreibers und spricht u. a. auch die Sicherheitskultur an.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich die bisherige umfassende Aufsichtspraxis des Ensi bewährt hat - dies mit einer Haltung, welche den Betrieb, die Organisation und die Sicherheitskultur in den Kernanlagen ständig hinterfragt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Beim deutschen Atomkraftwerk Philippsburg ist am 14. April 2016 während der ordentlichen Revision bekanntgeworden, dass diverse Sicherheitskontrollen nur vorgetäuscht wurden. Gemäss der AKW-Betreiberin EnBW, die den Vorfall selbst entdeckt und gemeldet hat, sind die Täuschungen durch Mitarbeiter einer externen Prüffirma zu verantworten. Das baden-württembergische Umweltministerium hat die Verfehlungen als derart gravierend eingestuft, dass es das Hochfahren des AKW so lange untersagt hat, bis EnBW nachweisen kann, dass die jeweils letzten sogenannten wiederkehrenden Prüfungen, die auf bestimmten Prüflisten stehen und die kein Sachverständiger beaufsichtigt hat, tatsächlich stattgefunden haben - oder die Prüfungen wiederholt. Umweltminister Franz Untersteller kündigte ausserdem an, die Sicherheitskontrollen in weiteren AKW prüfen zu lassen.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Sind dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) Fälle von vorgetäuschten Sicherheitskontrollen auch in Schweizer AKW bekannt?</p><p>2. Wie stellt das Ensi sicher, dass Sicherheitskontrollen in den Schweizer AKW wie vorgeschrieben durchgeführt werden?</p><p>3. Wie gewährleistet das Ensi, dass bei der Abnahme dieser Kontrollen sichergestellt ist, dass die Kontrollen auch wirklich durchgeführt wurden?</p><p>4. Sofern zumindest ein Teil der Verantwortung über die Kontrollen und die Abnahmen der Kontrollen bei den Betreibern oder von ihnen beauftragten Drittfirmen liegt: Wie gewährleistet das Ensi, dass die aufgrund der sinkenden Stromerträge unter Spardruck geratenen AKW-Betreiberinnen die für die Sicherheit der AKW erforderliche Qualität und Quantität der Kontrollen und der Abnahmen der Kontrollen erreichen?</p><p>5. Gedenkt das Ensi, aufgrund der Vorkommnisse in Philippsburg eine zusätzliche Überprüfung der Sicherheitskontrollen und der damit verbundenen Abläufe vorzunehmen oder das Vorgehen in der Überprüfung in Zukunft zu revidieren?</p><p>6. Wie stellt das Ensi sicher, dass Täuschungen rund um die Sicherheit der Schweizer AKW im Allgemeinen ausgeschlossen werden können und die Sicherheitskultur hoch gehalten werden kann?</p>
- Überprüfung der Sicherheitskontrollen in Schweizer Atomkraftwerken
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