Die Schweizer Industrie nicht durch zu viel Swissness-Bürokratie gefährden
- ShortId
-
16.3308
- Id
-
20163308
- Updated
-
28.07.2023 05:10
- Language
-
de
- Title
-
Die Schweizer Industrie nicht durch zu viel Swissness-Bürokratie gefährden
- AdditionalIndexing
-
12;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Je länger, desto mehr werden die negativen Folgen der willkürlich hoch angesetzten Schwellenwerte sichtbar. Besonders für KMU ist der steigende bürokratische Aufwand zusätzlich zur Euroschwäche ein weiterer Wettbewerbsnachteil gegenüber ihren Konkurrenten im Ausland. So ist die Neuberechnung der Inlandanteile für industrielle Produkte besonders für KMU eine Belastung. Viele kleinere Industrieunternehmen planen deshalb, in Zukunft auf die Marke Schweiz zu verzichten. Ohne das Schweizerkreuz verlieren die Unternehmen einen wichtigen Standortvorteil, und der Anreiz wird grösser, in Zukunft gleich ganz im Ausland zu produzieren. Statt einer Stärkung des Standorts Schweiz führt die Swissness-Vorlage und ihre Umsetzung ab 1. Januar 2017 damit zu einer Schwächung. Dies muss verhindert werden.</p><p>Die Idee des Markenschutzes ist die Stärkung der Marke. Dies gilt auch bei der Swissness. Doch wenn der Markenschutz so konstruiert ist, dass Unternehmen auf die Marke verzichten, wirkt er sich kontraproduktiv aus. Ein Teil des Wertes von Swissness ist, dass sie international bekannt ist und für gute Produkte steht. Wenn Firmen aber aufgrund von Überregulierung darauf verzichten, die Swissness-Marke zu führen, verliert Swissness an Bedeutung und Wert.</p>
- <p>Um die Marke Schweiz nachhaltig zu stärken, verabschiedete das Parlament nach intensiven Diskussionen am 21. Juni 2013 die Swissness-Revision. Zentraler Gegenstand der intensiven Beratungen war der Schwellenwert für Industrieprodukte, der nun Gegenstand der Motion ist. Das Parlament hat diesen Schwellenwert auf 60 Prozent festgelegt, weil damit ein glaubwürdiger Schutz der Marke Schweiz sichergestellt werden kann. Gleichzeitig hat das Parlament den neuen Schwellenwert - im Unterschied zur heutigen Rechtslage - durch zahlreiche Ausnahmen und Flexibilitäten ergänzt, welche die wirtschaftlichen Realitäten berücksichtigen. So ist neu vorgesehen, dass in der Schweiz nicht verfügbare Materialien und Bestandteile von der Swissness-Berechnung ausgenommen bleiben. Zudem sind nicht nur die Herstellungskosten, sondern neu auch die in der Schweiz anfallenden Forschungs-, Entwicklungs- und Qualitätssicherungskosten anrechenbar. Dies erhöht die Attraktivität des Werk- und Innovationsplatzes Schweiz. Dieser Schwellenwert entspricht auch den Erwartungen der Konsumenten und Konsumentinnen, wie verschiedene Umfragen gezeigt haben (zuletzt Studie "Plangemässe Umsetzung der Swissness-Vorlage gewünscht" der GFS Bern vom August 2015).</p><p>Die Verwendung der Marke Schweiz bleibt auch in Zukunft freiwillig und unentgeltlich. Wer Swissness nutzen und vom entsprechenden Mehrwert profitieren will, braucht keine Bewilligung und unterliegt keiner behördlichen Kontrolle.</p><p>Mit einer Annahme der Motion würden die per 1. Januar 2017 in Kraft gesetzten Regeln infrage gestellt. Eine solche Gesetzesänderung kurz vor bzw. nach dem Inkrafttreten eines vom Parlament verabschiedeten Gesetzes stünde im Widerspruch zur für unser Land zentralen Rechts-, Investitions- und Planungssicherheit. Unternehmen und Konsumenten würden bis zur Verabschiedung neuer Regeln im Unklaren gelassen, wie viel "Schweiz" nun in einem Produkt sein muss, damit "Schweiz" draufstehen darf. Viele Unternehmen haben in Respektierung der vom Parlament verabschiedeten neuen Regeln ihren Produktionsprozess und Marktauftritt bereits angepasst und Investitionen getätigt oder geplant. Würde der schweizerische Wertanteil kurz nach der Inkraftsetzung der Vorlage bereits wieder auf den bisher geltenden 50-Prozent-Kostenanteil gesenkt, so würde diesen Standort- und Investitionsentscheiden die Grundlage entzogen. Die Unternehmen müssten somit die Produktionsprozesse gleich noch ein zweites Mal erneut anpassen, sofern das Gesetz so kurz nach der Inkraftsetzung bereits wieder angepasst würde. Aus diesen und ähnlichen Überlegungen hat der Ständerat am 10. Juni 2015 das Postulat Germann 15.3214, "Volkswirtschaftliche Auswirkungen der Swissness-Vorlage vor der Inkraftsetzung prüfen", und der Nationalrat am 8. September 2015 die Motion der RK-N 15.3500, "Eine praxistaugliche Swissness", abgelehnt, die mit ähnlichen Argumenten wie die vorliegende Motion darauf abzielten, das Inkrafttreten aufzuschieben. Zum selben Schluss kam auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates, welche sich anlässlich ihrer Sitzung vom 22. Juni 2016 intensiv mit der Swissness-Vorlage beschäftigt hat. Ein Antrag für eine Kommissionsmotion auf Verschiebung des Inkrafttretens des Gesetzes wurde zurückgezogen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben so anzupassen, dass die hiesigen Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden. Insbesondere soll Artikel 48c so geändert werden, dass die Mindestanforderungen auf die international üblichen 50 Prozent reduziert werden.</p>
- Die Schweizer Industrie nicht durch zu viel Swissness-Bürokratie gefährden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Je länger, desto mehr werden die negativen Folgen der willkürlich hoch angesetzten Schwellenwerte sichtbar. Besonders für KMU ist der steigende bürokratische Aufwand zusätzlich zur Euroschwäche ein weiterer Wettbewerbsnachteil gegenüber ihren Konkurrenten im Ausland. So ist die Neuberechnung der Inlandanteile für industrielle Produkte besonders für KMU eine Belastung. Viele kleinere Industrieunternehmen planen deshalb, in Zukunft auf die Marke Schweiz zu verzichten. Ohne das Schweizerkreuz verlieren die Unternehmen einen wichtigen Standortvorteil, und der Anreiz wird grösser, in Zukunft gleich ganz im Ausland zu produzieren. Statt einer Stärkung des Standorts Schweiz führt die Swissness-Vorlage und ihre Umsetzung ab 1. Januar 2017 damit zu einer Schwächung. Dies muss verhindert werden.</p><p>Die Idee des Markenschutzes ist die Stärkung der Marke. Dies gilt auch bei der Swissness. Doch wenn der Markenschutz so konstruiert ist, dass Unternehmen auf die Marke verzichten, wirkt er sich kontraproduktiv aus. Ein Teil des Wertes von Swissness ist, dass sie international bekannt ist und für gute Produkte steht. Wenn Firmen aber aufgrund von Überregulierung darauf verzichten, die Swissness-Marke zu führen, verliert Swissness an Bedeutung und Wert.</p>
- <p>Um die Marke Schweiz nachhaltig zu stärken, verabschiedete das Parlament nach intensiven Diskussionen am 21. Juni 2013 die Swissness-Revision. Zentraler Gegenstand der intensiven Beratungen war der Schwellenwert für Industrieprodukte, der nun Gegenstand der Motion ist. Das Parlament hat diesen Schwellenwert auf 60 Prozent festgelegt, weil damit ein glaubwürdiger Schutz der Marke Schweiz sichergestellt werden kann. Gleichzeitig hat das Parlament den neuen Schwellenwert - im Unterschied zur heutigen Rechtslage - durch zahlreiche Ausnahmen und Flexibilitäten ergänzt, welche die wirtschaftlichen Realitäten berücksichtigen. So ist neu vorgesehen, dass in der Schweiz nicht verfügbare Materialien und Bestandteile von der Swissness-Berechnung ausgenommen bleiben. Zudem sind nicht nur die Herstellungskosten, sondern neu auch die in der Schweiz anfallenden Forschungs-, Entwicklungs- und Qualitätssicherungskosten anrechenbar. Dies erhöht die Attraktivität des Werk- und Innovationsplatzes Schweiz. Dieser Schwellenwert entspricht auch den Erwartungen der Konsumenten und Konsumentinnen, wie verschiedene Umfragen gezeigt haben (zuletzt Studie "Plangemässe Umsetzung der Swissness-Vorlage gewünscht" der GFS Bern vom August 2015).</p><p>Die Verwendung der Marke Schweiz bleibt auch in Zukunft freiwillig und unentgeltlich. Wer Swissness nutzen und vom entsprechenden Mehrwert profitieren will, braucht keine Bewilligung und unterliegt keiner behördlichen Kontrolle.</p><p>Mit einer Annahme der Motion würden die per 1. Januar 2017 in Kraft gesetzten Regeln infrage gestellt. Eine solche Gesetzesänderung kurz vor bzw. nach dem Inkrafttreten eines vom Parlament verabschiedeten Gesetzes stünde im Widerspruch zur für unser Land zentralen Rechts-, Investitions- und Planungssicherheit. Unternehmen und Konsumenten würden bis zur Verabschiedung neuer Regeln im Unklaren gelassen, wie viel "Schweiz" nun in einem Produkt sein muss, damit "Schweiz" draufstehen darf. Viele Unternehmen haben in Respektierung der vom Parlament verabschiedeten neuen Regeln ihren Produktionsprozess und Marktauftritt bereits angepasst und Investitionen getätigt oder geplant. Würde der schweizerische Wertanteil kurz nach der Inkraftsetzung der Vorlage bereits wieder auf den bisher geltenden 50-Prozent-Kostenanteil gesenkt, so würde diesen Standort- und Investitionsentscheiden die Grundlage entzogen. Die Unternehmen müssten somit die Produktionsprozesse gleich noch ein zweites Mal erneut anpassen, sofern das Gesetz so kurz nach der Inkraftsetzung bereits wieder angepasst würde. Aus diesen und ähnlichen Überlegungen hat der Ständerat am 10. Juni 2015 das Postulat Germann 15.3214, "Volkswirtschaftliche Auswirkungen der Swissness-Vorlage vor der Inkraftsetzung prüfen", und der Nationalrat am 8. September 2015 die Motion der RK-N 15.3500, "Eine praxistaugliche Swissness", abgelehnt, die mit ähnlichen Argumenten wie die vorliegende Motion darauf abzielten, das Inkrafttreten aufzuschieben. Zum selben Schluss kam auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates, welche sich anlässlich ihrer Sitzung vom 22. Juni 2016 intensiv mit der Swissness-Vorlage beschäftigt hat. Ein Antrag für eine Kommissionsmotion auf Verschiebung des Inkrafttretens des Gesetzes wurde zurückgezogen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben so anzupassen, dass die hiesigen Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden. Insbesondere soll Artikel 48c so geändert werden, dass die Mindestanforderungen auf die international üblichen 50 Prozent reduziert werden.</p>
- Die Schweizer Industrie nicht durch zu viel Swissness-Bürokratie gefährden
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