Gegen die sprachliche Diskriminierung von Menschen mit Behinderung

ShortId
16.3309
Id
20163309
Updated
28.07.2023 05:10
Language
de
Title
Gegen die sprachliche Diskriminierung von Menschen mit Behinderung
AdditionalIndexing
28;2831
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Sprache ist verräterisch: Der Begriff "invalid" ist diskriminierend und zeugt nicht von einer gleichberechtigten Grundhaltung gegenüber Menschen mit einer Behinderung.</p><p>Etymologisch setzt sich das Wort aus dem lateinischen Wortstamm "valere" (stark, gesund, wert sein, gelten, vermögen) und der Vorsilbe "in" (z. B. un..., nicht, ohne) zusammen. Die Übersetzung ist stark negativ (in-validus: unwert/ohne wert sein, kraftlos, schwach, nicht gelten) und nicht zeitgemäss. Im Laufe der Geschichte wurden zahlreiche Definitionen über Menschen mit Behinderungen geprägt. Darunter befinden sich auch diskriminierende oder verfälschte Begriffe wie mongoloid, Krüppel, Schwachsinn, Idiotie, zurückgeblieben, Arterienverkalkung und andere mehr. Diese Redewendungen werden heute - im Gegensatz zum Begriff "invalid" - kaum mehr spontan und unüberlegt angewendet und sind aus dem Regelwerk der nationalen Gesetze verschwunden. </p><p>Mit der nach wie vor üblichen Verwendung des negativ besetzten Begriffes "invalid" wird eine betroffene Person auf ihre Behinderung reduziert und als nichtgleichwertiges Mitglied unserer Gesellschaft bezeichnet.</p><p>Schon die 5. IVG-Revision postulierte "Integration vor Rente". Dieses Ziel setzt die Grundhaltung voraus, dass die Menschen mit Behinderung auch als "wertvolle" Mitglieder unserer Gesellschaft mit gleichberechtigten Rechten und Pflichten respektiert sind.</p><p>Der Ausdruck "Invalidität" wird seit Jahren von Menschen mit Behinderungen, deren Angehörigen und weiteren Kreisen als diskriminierend empfunden. Die kantonalen Behindertenkonzepte verwenden die Terminologie "Menschen mit Behinderung", im Behindertengleichstellungsgesetz wird nicht von Invaliden gesprochen. Es ist höchste Zeit, dass auch der Bund diesen Begriff abschafft.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat sich mit dieser Frage bereits im Rahmen der 5. IVG-Revision sowie in der Antwort auf die Motion Streiff 10.3699, "Invalid ist nicht mehr in", vom 28. September 2010 befasst. Die Analyse des Bundesrates hat jeweils ergeben, dass keine neue Bezeichnung die gewünschte Verbesserung bringen könnte, insofern als nur ein Ausdruck infrage kommt, der den Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG; SR 831.20) nicht verändert, der seinerseits nicht negativ belegt und in drei Sprachen übersetzbar ist. Ausserdem muss er mit den internationalen Normen vereinbar sein.</p><p>Das Argument der Unverhältnismässigkeit zwischen Administrativaufwand und erwartetem Nutzen wurde ebenfalls bereits ins Feld geführt. Denn die Einführung einer neuen Terminologie hätte zur Folge, dass die Bundesverfassung geändert werden müsste (zwingendermassen mit Volksabstimmung) sowie auch zahlreiche Bundesgesetze. Verschiedene internationale Sozialversicherungsabkommen müssten zudem angepasst und neu verhandelt werden.</p><p>Zu erwähnen ist überdies, dass der von der Motionärin vorgeschlagene Begriff "Menschen mit Behinderung" zu grosser Verwirrung führt, die es zu vermeiden gilt. Eine Person kann nämlich im Sinne einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nach Artikel 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG; SR 151.3) behindert sein, aber im Sinne von Artikel 8 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG; SR 830.1) ist sie nicht invalide, das heisst, sie ist nicht in der Erwerbsfähigkeit eingeschränkt. Der Vorschlag der Motionärin hätte Folgen für den Anspruch auf die von beiden Gesetzen vorgesehenen Leistungen, was nicht vertretbar wäre.</p><p>Der Bundesrat versteht das Anliegen der Motionärin, erachtet es aber aufgrund der genannten Gründe als sinnvoll, die heutige Terminologie beizubehalten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament rechtliche Grundlagen vorzulegen, die es ermöglichen, den im Regelwerk der nationalen Gesetzgebung verwendeten Begriff "invalid" (und die mit ihm verwandten Begriffe) zu ersetzen.</p>
  • Gegen die sprachliche Diskriminierung von Menschen mit Behinderung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Sprache ist verräterisch: Der Begriff "invalid" ist diskriminierend und zeugt nicht von einer gleichberechtigten Grundhaltung gegenüber Menschen mit einer Behinderung.</p><p>Etymologisch setzt sich das Wort aus dem lateinischen Wortstamm "valere" (stark, gesund, wert sein, gelten, vermögen) und der Vorsilbe "in" (z. B. un..., nicht, ohne) zusammen. Die Übersetzung ist stark negativ (in-validus: unwert/ohne wert sein, kraftlos, schwach, nicht gelten) und nicht zeitgemäss. Im Laufe der Geschichte wurden zahlreiche Definitionen über Menschen mit Behinderungen geprägt. Darunter befinden sich auch diskriminierende oder verfälschte Begriffe wie mongoloid, Krüppel, Schwachsinn, Idiotie, zurückgeblieben, Arterienverkalkung und andere mehr. Diese Redewendungen werden heute - im Gegensatz zum Begriff "invalid" - kaum mehr spontan und unüberlegt angewendet und sind aus dem Regelwerk der nationalen Gesetze verschwunden. </p><p>Mit der nach wie vor üblichen Verwendung des negativ besetzten Begriffes "invalid" wird eine betroffene Person auf ihre Behinderung reduziert und als nichtgleichwertiges Mitglied unserer Gesellschaft bezeichnet.</p><p>Schon die 5. IVG-Revision postulierte "Integration vor Rente". Dieses Ziel setzt die Grundhaltung voraus, dass die Menschen mit Behinderung auch als "wertvolle" Mitglieder unserer Gesellschaft mit gleichberechtigten Rechten und Pflichten respektiert sind.</p><p>Der Ausdruck "Invalidität" wird seit Jahren von Menschen mit Behinderungen, deren Angehörigen und weiteren Kreisen als diskriminierend empfunden. Die kantonalen Behindertenkonzepte verwenden die Terminologie "Menschen mit Behinderung", im Behindertengleichstellungsgesetz wird nicht von Invaliden gesprochen. Es ist höchste Zeit, dass auch der Bund diesen Begriff abschafft.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat sich mit dieser Frage bereits im Rahmen der 5. IVG-Revision sowie in der Antwort auf die Motion Streiff 10.3699, "Invalid ist nicht mehr in", vom 28. September 2010 befasst. Die Analyse des Bundesrates hat jeweils ergeben, dass keine neue Bezeichnung die gewünschte Verbesserung bringen könnte, insofern als nur ein Ausdruck infrage kommt, der den Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG; SR 831.20) nicht verändert, der seinerseits nicht negativ belegt und in drei Sprachen übersetzbar ist. Ausserdem muss er mit den internationalen Normen vereinbar sein.</p><p>Das Argument der Unverhältnismässigkeit zwischen Administrativaufwand und erwartetem Nutzen wurde ebenfalls bereits ins Feld geführt. Denn die Einführung einer neuen Terminologie hätte zur Folge, dass die Bundesverfassung geändert werden müsste (zwingendermassen mit Volksabstimmung) sowie auch zahlreiche Bundesgesetze. Verschiedene internationale Sozialversicherungsabkommen müssten zudem angepasst und neu verhandelt werden.</p><p>Zu erwähnen ist überdies, dass der von der Motionärin vorgeschlagene Begriff "Menschen mit Behinderung" zu grosser Verwirrung führt, die es zu vermeiden gilt. Eine Person kann nämlich im Sinne einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nach Artikel 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG; SR 151.3) behindert sein, aber im Sinne von Artikel 8 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG; SR 830.1) ist sie nicht invalide, das heisst, sie ist nicht in der Erwerbsfähigkeit eingeschränkt. Der Vorschlag der Motionärin hätte Folgen für den Anspruch auf die von beiden Gesetzen vorgesehenen Leistungen, was nicht vertretbar wäre.</p><p>Der Bundesrat versteht das Anliegen der Motionärin, erachtet es aber aufgrund der genannten Gründe als sinnvoll, die heutige Terminologie beizubehalten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament rechtliche Grundlagen vorzulegen, die es ermöglichen, den im Regelwerk der nationalen Gesetzgebung verwendeten Begriff "invalid" (und die mit ihm verwandten Begriffe) zu ersetzen.</p>
    • Gegen die sprachliche Diskriminierung von Menschen mit Behinderung

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