Gemässigte Imame sind Schlüsselpersonen gegen die Radikalisierung von jugendlichen Muslimen

ShortId
16.3314
Id
20163314
Updated
25.06.2025 00:24
Language
de
Title
Gemässigte Imame sind Schlüsselpersonen gegen die Radikalisierung von jugendlichen Muslimen
AdditionalIndexing
28;32;2831;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Fast eine halbe Million Muslime leben in der Schweiz. Sie sind Teil der Gesellschaft und werden es bleiben. Erzkonservative Prediger, meist von ihren Herkunftsländern finanziert, verbreiten in Schweizer Moscheen eine Version des Islam, die kaum mit Schweizer Werten vereinbar ist. Die Import-Imame kennen oft weder die hiesigen Gepflogenheiten noch die Bedürfnisse einer Gemeinde. Es braucht deshalb Lehrgänge für islamische Geistliche, theoretisch und auch praktisch, weil die Imame Schlüsselfiguren und Multiplikatoren sind für ein gelingendes Zusammenleben zwischen den Religionen. Jeder Schulsozialarbeiter und jede Jugendbeauftragte für die Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum weiss, dass die Imame Autoritäten sind und in hohem Masse beitragen zur friedlichen Koexistenz oder aber auch zur Kultivierung von Parallelgesellschaften bis zur Dschad-Mission. Wie aus Beispielen wie der Handschlagverweigerung der Basler Schüler hervorgeht, sind es die religiösen Betreuungspersonen, die allfällige Radikalisierung bremsen oder vorantreiben können.</p><p>Punkto Imamausbildung ist die Schweiz Brachland. Während Immigranten mit abgeschlossenen Studien oft nicht weit kommen bei der Jobsuche und viele Voraussetzungen erfüllen müssen, sind ausgerechnet islamische Geistliche davon ausgenommen. Zwar kennt das Staatssekretariat für Migration die Zahl der Imame, die von ausserhalb der EU zur Erwerbstätigkeit in die Schweiz einreisen wollen, doch diese Zahlen ergeben ein lückenhaftes Bild, weil die Mehrzahl der Imame nicht zur Erwerbstätigkeit aus Drittstaaten in die Schweiz kommt, sondern im Rahmen der Personenfreizügigkeit, aus Asylgründen oder als Familiennachzug einreist. Auch in Bezug auf die Finanzierung gibt es keinen Überblick. Doch während Österreich es den Muslimen nicht mehr erlaubt, zur Finanzierung von Moscheen und Imamen ausländische Quellen anzuzapfen, wäre eine flächendeckende Kontrolle der Finanzströme der meist als Vereine organisierten Schweizer Moscheen kaum praktikabel. Deshalb ist eine Lösung über die Ausbildungsvorgaben zu suchen.</p>
  • <p>Artikel 72 Absatz 1 der Bundesverfassung hält fest, dass für die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat die Kantone zuständig sind. In Bildungsfragen liegen die Kompetenzen bei Kantonen und Bund (Art. 61a und 63a der Bundesverfassung). Der Bund ist demnach nicht primär für die Aus- und Weiterbildungsfragen von religiösen Betreuungspersonen zuständig. Er nimmt aber in verschiedenen Bereichen eine Vermittlerrolle ein und fördert den Dialog, der einen konstruktiven Beitrag zur Verständigung und zum gesellschaftlichen Zusammenleben leisten kann. Ein solcher Dialog zwischen Vertretern der Hochschulen, der Muslime und der Bundesbehörden im Rahmen einer vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation eingesetzten Arbeitsgruppe hat mit zum Entscheid der Universität Freiburg beigetragen, das Schweizerische Zentrum für Islam und Gesellschaft zu schaffen.</p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass weiterer Klärungsbedarf betreffend religiöse Betreuungspersonen besteht. Er ist der Ansicht, dass aufgrund der Zuständigkeiten ein Bericht in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet werden muss. Er wird in diesem Sinne das Gespräch mit den Kantonen suchen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht Massnahmen der Ausbildungsvoraussetzungen für Imame aufzuzeigen, die vor islamistischer Missionierung schützen und stattdessen das Integrationspotenzial der Imame nutzen im Umgang mit Jugendlichen in ihren muslimischen Gemeinschaften.</p>
  • Gemässigte Imame sind Schlüsselpersonen gegen die Radikalisierung von jugendlichen Muslimen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Fast eine halbe Million Muslime leben in der Schweiz. Sie sind Teil der Gesellschaft und werden es bleiben. Erzkonservative Prediger, meist von ihren Herkunftsländern finanziert, verbreiten in Schweizer Moscheen eine Version des Islam, die kaum mit Schweizer Werten vereinbar ist. Die Import-Imame kennen oft weder die hiesigen Gepflogenheiten noch die Bedürfnisse einer Gemeinde. Es braucht deshalb Lehrgänge für islamische Geistliche, theoretisch und auch praktisch, weil die Imame Schlüsselfiguren und Multiplikatoren sind für ein gelingendes Zusammenleben zwischen den Religionen. Jeder Schulsozialarbeiter und jede Jugendbeauftragte für die Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum weiss, dass die Imame Autoritäten sind und in hohem Masse beitragen zur friedlichen Koexistenz oder aber auch zur Kultivierung von Parallelgesellschaften bis zur Dschad-Mission. Wie aus Beispielen wie der Handschlagverweigerung der Basler Schüler hervorgeht, sind es die religiösen Betreuungspersonen, die allfällige Radikalisierung bremsen oder vorantreiben können.</p><p>Punkto Imamausbildung ist die Schweiz Brachland. Während Immigranten mit abgeschlossenen Studien oft nicht weit kommen bei der Jobsuche und viele Voraussetzungen erfüllen müssen, sind ausgerechnet islamische Geistliche davon ausgenommen. Zwar kennt das Staatssekretariat für Migration die Zahl der Imame, die von ausserhalb der EU zur Erwerbstätigkeit in die Schweiz einreisen wollen, doch diese Zahlen ergeben ein lückenhaftes Bild, weil die Mehrzahl der Imame nicht zur Erwerbstätigkeit aus Drittstaaten in die Schweiz kommt, sondern im Rahmen der Personenfreizügigkeit, aus Asylgründen oder als Familiennachzug einreist. Auch in Bezug auf die Finanzierung gibt es keinen Überblick. Doch während Österreich es den Muslimen nicht mehr erlaubt, zur Finanzierung von Moscheen und Imamen ausländische Quellen anzuzapfen, wäre eine flächendeckende Kontrolle der Finanzströme der meist als Vereine organisierten Schweizer Moscheen kaum praktikabel. Deshalb ist eine Lösung über die Ausbildungsvorgaben zu suchen.</p>
    • <p>Artikel 72 Absatz 1 der Bundesverfassung hält fest, dass für die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat die Kantone zuständig sind. In Bildungsfragen liegen die Kompetenzen bei Kantonen und Bund (Art. 61a und 63a der Bundesverfassung). Der Bund ist demnach nicht primär für die Aus- und Weiterbildungsfragen von religiösen Betreuungspersonen zuständig. Er nimmt aber in verschiedenen Bereichen eine Vermittlerrolle ein und fördert den Dialog, der einen konstruktiven Beitrag zur Verständigung und zum gesellschaftlichen Zusammenleben leisten kann. Ein solcher Dialog zwischen Vertretern der Hochschulen, der Muslime und der Bundesbehörden im Rahmen einer vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation eingesetzten Arbeitsgruppe hat mit zum Entscheid der Universität Freiburg beigetragen, das Schweizerische Zentrum für Islam und Gesellschaft zu schaffen.</p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass weiterer Klärungsbedarf betreffend religiöse Betreuungspersonen besteht. Er ist der Ansicht, dass aufgrund der Zuständigkeiten ein Bericht in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet werden muss. Er wird in diesem Sinne das Gespräch mit den Kantonen suchen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht Massnahmen der Ausbildungsvoraussetzungen für Imame aufzuzeigen, die vor islamistischer Missionierung schützen und stattdessen das Integrationspotenzial der Imame nutzen im Umgang mit Jugendlichen in ihren muslimischen Gemeinschaften.</p>
    • Gemässigte Imame sind Schlüsselpersonen gegen die Radikalisierung von jugendlichen Muslimen

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