Neueste Entwicklungen bei Agroscope

ShortId
16.3319
Id
20163319
Updated
28.07.2023 05:10
Language
de
Title
Neueste Entwicklungen bei Agroscope
AdditionalIndexing
04;36;55;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Fragen werden wie folgt beantwortet:</p><p>1.-3. Agroscope ist das Kompetenzzentrum des Bundes für die landwirtschaftliche Forschung. Die Grundsätze und Aufgaben im Rahmen der Ressortforschung sind in den Artikeln 113, 114, 115 und 147 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) sowie in Artikel 7 Absatz 3 der Organisationsverordnung für das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (OV-WBF; SR 172.216.1) klar definiert. Der Leistungsauftrag Agroscope wurde bisher durch den Bundesrat beschlossen, dies nach Konsultation des Landwirtschaftlichen Forschungsrates (LFR) sowie der parlamentarischen Kommissionen WAK und FK. Zudem haben die Anspruchsgruppen von Agroscope vorgängig die Möglichkeit, sich im Rahmen einer breitangelegten Bedürfniserhebung zu ihren Anliegen zu äussern. Die operative Führung basiert auf jährlichen Leistungsvereinbarungen mit Wirkungs- und Leistungszielen, zu denen in den jährlichen Reportings Bericht erstattet wird. Mit der Einführung des neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung wird der bundesrätliche Leistungsauftrag durch den Voranschlag mit integrierter Aufgaben- und Finanzplanung ersetzt, der dem Parlament jährlich unterbreitet wird.</p><p>4. Agroscope führt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Vollzugsaufgaben durch. Zum Beispiel kontrolliert Agroscope im Mandat des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) die Produktion von und den Handel mit Nutztier- und Heimtierfuttermitteln und lässt neue für die Tierfütterung bestimmte Substanzen zu. Weiter liefern die Experten von Agroscope dem BLW im Bereich der Risikoanalyse von Pflanzenschutzmitteln die wissenschaftlichen Grundlagen für Chemie, Umweltverhalten und Rückstände in Erntegütern, die Ökotoxikologie und die Umweltindikatoren wie auch Empfehlungen zu Anwendung, Wirkung und dem Risikomanagement. Die Vollzugsstellen in Agroscope arbeiten eng mit dem BLW und den Praxis- und Forschungsbereichen von Agroscope zusammen. Änderungen bei der Zulassung von Hilfsstoffen können toxikologisch oder durch rechtlich festgelegte Prozesse bedingt sein oder können vom Antragsteller nachgefragt werden. Nicht immer sind sie vorhersehbar, insbesondere hinsichtlich ihrer zeitlichen Dringlichkeit. Sind sie aber vorhersehbar, reagiert Agroscope. Als Beispiele seien die seit Langem laufenden Forschungsaktivitäten genannt, welche die Abkehr von der Anwendung von Streptomycin und Dimethoat ermöglichten und die Reduktion der heute noch verwendeten Menge von Glyphosat zur Folge haben werden. Der Bundesrat teilt also die Meinung nicht, dass die Agroscope-Forschung der Regulierung der Hilfsstoffe hintergerhinkt.</p><p>5. Die Zielerreichung Agroscope gemäss Leistungsvereinbarung wird im jährlichen Reporting zuhanden des BLW und des Generalsekretariates des WBF beurteilt. Die Reportingberichte 2014 und 2015 zeigen, dass die im Leistungsauftrag vorgegebenen Wirkungsziele und Indikatoren weitestgehend erreicht wurden. Auch die inhaltlichen Arbeiten zum Leistungsauftrag 2014-2017 sind insgesamt auf Kurs. Unabhängig davon zeigte sich aber, dass mehrere Erwartungen ausserhalb des Leistungsauftrags nicht zufriedenstellend erfüllt werden konnten. Dazu gehören a) die unvollständige Befriedigung externer Bedürfnisse, b) die zu geringe Flexibilität zur Aufnahme neuer Bedürfnisse und Fragen aus der Praxis oder der Politik innerhalb des laufenden Leistungsauftrags, c) eine zu verbessernde Effizienz der Tätigkeit und d) die unbefriedigende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Forschungsbereichen und Instituten. Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, Agroscope in einem mehrstufigen Verfahren in eine dynamische, zukunftsfähige und auf die Bedürfnisse der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft ausgerichtete Forschungs- und Dienstleistungsinstitution umzuwandeln. Damit werden auch die Sparvorgaben des Bundesrates umgesetzt, welche aufgrund der drohenden Budgetdefizite beschlossen wurden. Detaillierte Ausführungen sind im Zwischenbericht zur Neuaufstellung Agroscope (<a href="http://www.agroscope.admin.ch/08608/index.html?lang=de">http://www.agroscope.admin.ch/08608/index.html?lang=de</a>) zu finden.</p><p>6. Die Neuaufstellung von Agroscope hat keinen Einfluss auf den Forschungsauftrag und die inhaltliche Zusammenarbeit mit weiteren Forschungsbetrieben und externen Stakeholdern. Verschiedene Abklärungen laufen zurzeit hinsichtlich einer weiteren Straffung der baulichen Infrastrukturen, insbesondere zu den beiden Spezialstandorten Conthey und Tänikon.</p><p>7. Die Budgets Agroscope der Jahre 2012 bis 2015 blieben im Wesentlichen unverändert. Die durch die Zusammenführung von ART, ACW und ALP im Jahr 2014 erzielten Gewinne in den administrativen Bereichen Finanzen und Human Resources wurden für die gestiegenen Anforderungen in den Bereichen Beschaffung, IT und Finanzen eingesetzt. Die Forschungsaktivitäten von Agroscope wurden unverändert weitergeführt.</p><p>8. Der Verzicht auf eine Führungsebene wird sich nach vollständiger Umsetzung mit einer wiederkehrenden Entlastung des Budgets in der Grössenordnung von über zwei Millionen Franken auswirken. Ein Teil der Einsparung wird in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Personalabgänge bereits 2017 realisiert werden können, die vollumfängliche Einsparung wird frühestens 2018 eintreten. Weitere mit der Umsetzung der neuen Organisations- und Führungsstruktur verbundene Ersparnisse (z. B. Optimierung der administrativen Support-Strukturen) können im Moment noch nicht quantifiziert werden.</p><p>9./10. Das Projekt Exacom zu einem gemeinsamen Stallbau von Agroscope mit dem Kanton Freiburg auf dem Standort Posieux wurde im Jahr 2012 ohne Nachfolgeprojekt abgebrochen. Der Grund des Nichtzustandekommens war die Forderung des Kantons Freiburg, die ganze Herde auf silofreie Fütterung auszurichten.</p><p>11a./12. Im Dezember 2014 hat der Agroscope-Rat ein umfangreiches Optimierungspaket verabschiedet. Unter anderem wurde beschlossen, für die Standorte Wädenswil und Conthey gemeinsam mit Partnern nach Lösungen zu suchen, welche die Infrastrukturkosten von Agroscope reduzieren. Weiter wurde entschieden, dass Agroscope mittelfristig die Tierhaltung (Wiederkäuer und Schweine) zentral in Posieux konzentriert. Mit dem Umzug des Standortes Liebefeld nach Posieux entsteht die einzigartige Möglichkeit, Tierernährung, Tierproduktion und Lebensmittel aus tierischer Produktion an einem Forschungsstandort zusammenzufassen. Die einzelnen Projekte sind noch in der Verhandlungsphase.</p><p>11b. Die Entlastung des Budgets Agroscope durch die Umsetzung der unter 11a./12. genannten Projekte wurde Ende 2014 auf 17 FTE geschätzt. Um den gesamten Unterhaltsbedarf von Agroscope mittelfristig mit dem vonseiten BBL vorhandenen Budget in Übereinstimmung zu bringen, ist die Umsetzung der obengenannten Projekte zwingend.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss Landwirtschaftsgesetz (Artikel 113ff.) unterstützt der Bund die Landwirtschaft in ihrem Bestreben, rationell und nachhaltig zu produzieren, indem er Wissen erarbeitet und weitergibt. </p><p>Er betreibt dazu die landwirtschaftliche Forschungsanstalt Agroscope mit einer dezentralen Infrastruktur, welche auch die Berücksichtigung von regionalen Unterschieden im Agrarumweltsystem erlaubt. In ihrer Medienmitteilung vom 6. April 2016 hat Agroscope über ihre neuesten Veränderungen informiert. Diese reihen sich nahtlos an verschiedene vorangegangene Reorganisationsbemühungen. Die fortlaufenden Veränderungen von Agroscope erwecken gegen aussen den Eindruck, dass die Forschungsanstalt mehr mit sich selber beschäftigt ist als mit ihrem eigentlichen Forschungsauftrag. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Zielsetzungen hat Agroscope in ihrer Arbeit bezüglich der praktischen Landwirtschaft?</p><p>2. Wieweit entscheidet Agroscope selbstständig über ihre Forschungsschwerpunkte?</p><p>3. Wieweit werden ihre operative Tätigkeit und strategische Entwicklung durch Bundesämter bestimmt?</p><p>4. Warum hinkt die Forschung von Agroscope den Hilfsstoffverboten der Bundesämter immer hinterher?</p><p>5. Warum wird Agroscope nach 2014 bereits erneut reorganisiert?</p><p>6. Welchen Einfluss haben die neuesten internen Veränderungen bei Agroscope: </p><p>a. auf den Forschungsauftrag?</p><p>b. auf die Zusammenarbeit mit weiteren Forschungsbetrieben (ETH, Fibl usw.)?</p><p>c. auf die Verankerung der Forschungsarbeit in der Fläche sowie in Organisationen und Verbänden?</p><p>d. auf die bestehenden 12 Forschungsstandorte?</p><p>7. Welche finanziellen Veränderungen brachte die seit 2014 angewendete Führung von Agroscope in vier Instituten?</p><p>8. Welche finanziellen Auswirkungen soll die jetzt in Gang gesetzte Verschlankung der Führungsstruktur haben?</p><p>9. Wie steht es um das vor fünf Jahren lancierte Projekt Exacom zur Konzentration der Tierhaltung von Agroscope in einem neuen Stall in Posieux?</p><p>10. Falls dieses nicht weiterverfolgt wurde, gibt es ein Nachfolgeprojekt?</p><p>11. Falls es noch ein Projekt gibt:</p><p>a. Wie ist dessen Stand?</p><p>b. Welche Auswirkungen hätte dessen Umsetzung auf das finanzielle Ergebnis von Agroscope und auf dasjenige des gesamten Bundeshaushaltes (inkl. BBL)?</p><p>12. Falls diese Auswirkungen noch nicht bekannt sind, auf welchen Grundlagen werden allfällige Entscheide gefällt? </p>
  • Neueste Entwicklungen bei Agroscope
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Fragen werden wie folgt beantwortet:</p><p>1.-3. Agroscope ist das Kompetenzzentrum des Bundes für die landwirtschaftliche Forschung. Die Grundsätze und Aufgaben im Rahmen der Ressortforschung sind in den Artikeln 113, 114, 115 und 147 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) sowie in Artikel 7 Absatz 3 der Organisationsverordnung für das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (OV-WBF; SR 172.216.1) klar definiert. Der Leistungsauftrag Agroscope wurde bisher durch den Bundesrat beschlossen, dies nach Konsultation des Landwirtschaftlichen Forschungsrates (LFR) sowie der parlamentarischen Kommissionen WAK und FK. Zudem haben die Anspruchsgruppen von Agroscope vorgängig die Möglichkeit, sich im Rahmen einer breitangelegten Bedürfniserhebung zu ihren Anliegen zu äussern. Die operative Führung basiert auf jährlichen Leistungsvereinbarungen mit Wirkungs- und Leistungszielen, zu denen in den jährlichen Reportings Bericht erstattet wird. Mit der Einführung des neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung wird der bundesrätliche Leistungsauftrag durch den Voranschlag mit integrierter Aufgaben- und Finanzplanung ersetzt, der dem Parlament jährlich unterbreitet wird.</p><p>4. Agroscope führt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Vollzugsaufgaben durch. Zum Beispiel kontrolliert Agroscope im Mandat des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) die Produktion von und den Handel mit Nutztier- und Heimtierfuttermitteln und lässt neue für die Tierfütterung bestimmte Substanzen zu. Weiter liefern die Experten von Agroscope dem BLW im Bereich der Risikoanalyse von Pflanzenschutzmitteln die wissenschaftlichen Grundlagen für Chemie, Umweltverhalten und Rückstände in Erntegütern, die Ökotoxikologie und die Umweltindikatoren wie auch Empfehlungen zu Anwendung, Wirkung und dem Risikomanagement. Die Vollzugsstellen in Agroscope arbeiten eng mit dem BLW und den Praxis- und Forschungsbereichen von Agroscope zusammen. Änderungen bei der Zulassung von Hilfsstoffen können toxikologisch oder durch rechtlich festgelegte Prozesse bedingt sein oder können vom Antragsteller nachgefragt werden. Nicht immer sind sie vorhersehbar, insbesondere hinsichtlich ihrer zeitlichen Dringlichkeit. Sind sie aber vorhersehbar, reagiert Agroscope. Als Beispiele seien die seit Langem laufenden Forschungsaktivitäten genannt, welche die Abkehr von der Anwendung von Streptomycin und Dimethoat ermöglichten und die Reduktion der heute noch verwendeten Menge von Glyphosat zur Folge haben werden. Der Bundesrat teilt also die Meinung nicht, dass die Agroscope-Forschung der Regulierung der Hilfsstoffe hintergerhinkt.</p><p>5. Die Zielerreichung Agroscope gemäss Leistungsvereinbarung wird im jährlichen Reporting zuhanden des BLW und des Generalsekretariates des WBF beurteilt. Die Reportingberichte 2014 und 2015 zeigen, dass die im Leistungsauftrag vorgegebenen Wirkungsziele und Indikatoren weitestgehend erreicht wurden. Auch die inhaltlichen Arbeiten zum Leistungsauftrag 2014-2017 sind insgesamt auf Kurs. Unabhängig davon zeigte sich aber, dass mehrere Erwartungen ausserhalb des Leistungsauftrags nicht zufriedenstellend erfüllt werden konnten. Dazu gehören a) die unvollständige Befriedigung externer Bedürfnisse, b) die zu geringe Flexibilität zur Aufnahme neuer Bedürfnisse und Fragen aus der Praxis oder der Politik innerhalb des laufenden Leistungsauftrags, c) eine zu verbessernde Effizienz der Tätigkeit und d) die unbefriedigende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Forschungsbereichen und Instituten. Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, Agroscope in einem mehrstufigen Verfahren in eine dynamische, zukunftsfähige und auf die Bedürfnisse der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft ausgerichtete Forschungs- und Dienstleistungsinstitution umzuwandeln. Damit werden auch die Sparvorgaben des Bundesrates umgesetzt, welche aufgrund der drohenden Budgetdefizite beschlossen wurden. Detaillierte Ausführungen sind im Zwischenbericht zur Neuaufstellung Agroscope (<a href="http://www.agroscope.admin.ch/08608/index.html?lang=de">http://www.agroscope.admin.ch/08608/index.html?lang=de</a>) zu finden.</p><p>6. Die Neuaufstellung von Agroscope hat keinen Einfluss auf den Forschungsauftrag und die inhaltliche Zusammenarbeit mit weiteren Forschungsbetrieben und externen Stakeholdern. Verschiedene Abklärungen laufen zurzeit hinsichtlich einer weiteren Straffung der baulichen Infrastrukturen, insbesondere zu den beiden Spezialstandorten Conthey und Tänikon.</p><p>7. Die Budgets Agroscope der Jahre 2012 bis 2015 blieben im Wesentlichen unverändert. Die durch die Zusammenführung von ART, ACW und ALP im Jahr 2014 erzielten Gewinne in den administrativen Bereichen Finanzen und Human Resources wurden für die gestiegenen Anforderungen in den Bereichen Beschaffung, IT und Finanzen eingesetzt. Die Forschungsaktivitäten von Agroscope wurden unverändert weitergeführt.</p><p>8. Der Verzicht auf eine Führungsebene wird sich nach vollständiger Umsetzung mit einer wiederkehrenden Entlastung des Budgets in der Grössenordnung von über zwei Millionen Franken auswirken. Ein Teil der Einsparung wird in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Personalabgänge bereits 2017 realisiert werden können, die vollumfängliche Einsparung wird frühestens 2018 eintreten. Weitere mit der Umsetzung der neuen Organisations- und Führungsstruktur verbundene Ersparnisse (z. B. Optimierung der administrativen Support-Strukturen) können im Moment noch nicht quantifiziert werden.</p><p>9./10. Das Projekt Exacom zu einem gemeinsamen Stallbau von Agroscope mit dem Kanton Freiburg auf dem Standort Posieux wurde im Jahr 2012 ohne Nachfolgeprojekt abgebrochen. Der Grund des Nichtzustandekommens war die Forderung des Kantons Freiburg, die ganze Herde auf silofreie Fütterung auszurichten.</p><p>11a./12. Im Dezember 2014 hat der Agroscope-Rat ein umfangreiches Optimierungspaket verabschiedet. Unter anderem wurde beschlossen, für die Standorte Wädenswil und Conthey gemeinsam mit Partnern nach Lösungen zu suchen, welche die Infrastrukturkosten von Agroscope reduzieren. Weiter wurde entschieden, dass Agroscope mittelfristig die Tierhaltung (Wiederkäuer und Schweine) zentral in Posieux konzentriert. Mit dem Umzug des Standortes Liebefeld nach Posieux entsteht die einzigartige Möglichkeit, Tierernährung, Tierproduktion und Lebensmittel aus tierischer Produktion an einem Forschungsstandort zusammenzufassen. Die einzelnen Projekte sind noch in der Verhandlungsphase.</p><p>11b. Die Entlastung des Budgets Agroscope durch die Umsetzung der unter 11a./12. genannten Projekte wurde Ende 2014 auf 17 FTE geschätzt. Um den gesamten Unterhaltsbedarf von Agroscope mittelfristig mit dem vonseiten BBL vorhandenen Budget in Übereinstimmung zu bringen, ist die Umsetzung der obengenannten Projekte zwingend.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss Landwirtschaftsgesetz (Artikel 113ff.) unterstützt der Bund die Landwirtschaft in ihrem Bestreben, rationell und nachhaltig zu produzieren, indem er Wissen erarbeitet und weitergibt. </p><p>Er betreibt dazu die landwirtschaftliche Forschungsanstalt Agroscope mit einer dezentralen Infrastruktur, welche auch die Berücksichtigung von regionalen Unterschieden im Agrarumweltsystem erlaubt. In ihrer Medienmitteilung vom 6. April 2016 hat Agroscope über ihre neuesten Veränderungen informiert. Diese reihen sich nahtlos an verschiedene vorangegangene Reorganisationsbemühungen. Die fortlaufenden Veränderungen von Agroscope erwecken gegen aussen den Eindruck, dass die Forschungsanstalt mehr mit sich selber beschäftigt ist als mit ihrem eigentlichen Forschungsauftrag. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Zielsetzungen hat Agroscope in ihrer Arbeit bezüglich der praktischen Landwirtschaft?</p><p>2. Wieweit entscheidet Agroscope selbstständig über ihre Forschungsschwerpunkte?</p><p>3. Wieweit werden ihre operative Tätigkeit und strategische Entwicklung durch Bundesämter bestimmt?</p><p>4. Warum hinkt die Forschung von Agroscope den Hilfsstoffverboten der Bundesämter immer hinterher?</p><p>5. Warum wird Agroscope nach 2014 bereits erneut reorganisiert?</p><p>6. Welchen Einfluss haben die neuesten internen Veränderungen bei Agroscope: </p><p>a. auf den Forschungsauftrag?</p><p>b. auf die Zusammenarbeit mit weiteren Forschungsbetrieben (ETH, Fibl usw.)?</p><p>c. auf die Verankerung der Forschungsarbeit in der Fläche sowie in Organisationen und Verbänden?</p><p>d. auf die bestehenden 12 Forschungsstandorte?</p><p>7. Welche finanziellen Veränderungen brachte die seit 2014 angewendete Führung von Agroscope in vier Instituten?</p><p>8. Welche finanziellen Auswirkungen soll die jetzt in Gang gesetzte Verschlankung der Führungsstruktur haben?</p><p>9. Wie steht es um das vor fünf Jahren lancierte Projekt Exacom zur Konzentration der Tierhaltung von Agroscope in einem neuen Stall in Posieux?</p><p>10. Falls dieses nicht weiterverfolgt wurde, gibt es ein Nachfolgeprojekt?</p><p>11. Falls es noch ein Projekt gibt:</p><p>a. Wie ist dessen Stand?</p><p>b. Welche Auswirkungen hätte dessen Umsetzung auf das finanzielle Ergebnis von Agroscope und auf dasjenige des gesamten Bundeshaushaltes (inkl. BBL)?</p><p>12. Falls diese Auswirkungen noch nicht bekannt sind, auf welchen Grundlagen werden allfällige Entscheide gefällt? </p>
    • Neueste Entwicklungen bei Agroscope

Back to List