Panama Papers. Werden Geldwäschereiverdachtsfälle korrekt und fristgerecht der Meldestelle gemeldet?
- ShortId
-
16.3324
- Id
-
20163324
- Updated
-
28.07.2023 05:06
- Language
-
de
- Title
-
Panama Papers. Werden Geldwäschereiverdachtsfälle korrekt und fristgerecht der Meldestelle gemeldet?
- AdditionalIndexing
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24;2446;1231
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Laut dem Jahresbericht 2014 der MROS (Seite 27) beruhen 28 Prozent der Verdachtsmeldungen auf Medienberichten. 29 Prozent der Meldungen gehen auf Informationen Dritter zurück und 12 Prozent auf Informationen der Strafverfolgungsbehörden. Lediglich 18 Prozent der Meldungen sind auf Abklärungen der Finanzintermediäre selbst zurückzuführen.</p>
- <p>1. Die Finanzintermediäre sind Teil des schweizerischen Systems zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Sie sollen der MROS nicht automatisch und ohne vorgängige Analyse eines Verdachts eine Meldung erstatten. Vielmehr müssen sie einem Verdacht nachgehen und ihn möglichst belegen. Das schweizerische System gründet darauf, dass verdächtige Kundenaktivitäten gemeldet werden. Es unterscheidet sich somit von den meisten ausländischen Meldesystemen. Diese basieren mehrheitlich darauf, dass Transaktionen automatisch und ohne weitere Prüfung durch den Finanzintermediär als verdächtig gemeldet werden, wenn sie einen bestimmten festgelegten Betrag überschreiten oder aber unüblich erscheinen. Die direkte Folge davon, dass die Finanzintermediäre unter dem schweizerischen System unmittelbar mit einbezogen sind und einen Verdacht zuerst prüfen, ist die gute Qualität der Verdachtsmeldungen und dementsprechend auch die hohe Zahl von Verdachtsfällen, die die MROS den Strafverfolgungsbehörden zur Weiterverfolgung übermittelt. Seit einigen Jahren nimmt die Zahl der erstatteten Verdachtsmeldungen allerdings zu.</p><p>2./3. Eine grosse Mehrheit der Verdachtsmeldungen, die der MROS erstattet werden, weist einen Auslandbezug auf. Die Kunden der Finanzintermediäre sind unterschiedlichster Herkunft und wohnen an den verschiedensten Orten. Datenbanken mit Presseartikeln aus verschiedenen Ländern sind ein wichtiges Mittel, um Kunden zu identifizieren, die in der jüngsten Vergangenheit eine Straftat begangen haben. Diese Überprüfung wird regelmässig vorgenommen, indem die Presseartikel automatisch mit den Kundendaten verglichen werden. Bei einem Treffer nimmt der Finanzintermediär weitere Abklärungen vor. Bleibt der Verdacht bestehen, wird der MROS eine Meldung erstattet. Wie viel Zeit vergeht, nachdem ein Treffer erzielt worden ist, bis die Verdachtsmeldung der MROS erstattet wird, ist von Finanzintermediär zu Finanzintermediär unterschiedlich. In den meisten Fällen dauert es einen bis mehrere Tage, je nachdem, wie lange die Abklärungen dauern. Die MROS kann Finanzintermediäre, die einen Verdacht zu spät erstattet haben, der Finma melden.</p><p>4. Finanzintermediäre, denen Hinweise vorliegen, dass einer ihrer Kunden illegalen Aktivitäten nachgeht, sind verpflichtet, Abklärungen zu treffen. Erweist sich der Verdacht als begründet, muss der MROS Meldung erstattet werden. Stellt die MROS fest, dass ein Finanzintermediär möglicherweise die Meldepflicht verletzt hat, informiert sie die Finma. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EDF) ist zuständig für das Verhängen von Sanktionen nach Massgabe von Artikel 37 des Geldwäschereigesetzes (SR 955.0).</p><p>5./6./8. Die Medien dienen den Finanzintermediären nicht als einzige Quelle für Hinweise zu möglichen illegalen Aktivitäten ihrer Kunden. Jegliche Informationen, sei es von Behördenseite, aus privaten oder internen Quellen, müssen herangezogen und berücksichtigt werden. Finanzintermediäre nutzen internationale Datenbanken, in denen einschlägige Informationen zusammengetragen und laufend nachgeführt werden. Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass es nicht ausreicht, diese Datenbanken abzufragen oder in den Medien nach entsprechenden Informationen zu suchen. Finanzintermediäre müssen auch laufend Transaktionsüberwachung betreiben und auf eigene Initiative hin nähere Abklärungen treffen, wenn die Art, der Umfang oder die Häufigkeit von Transaktionen verdächtig erscheinen. Es ist indessen durchaus möglich, dass ein Finanzintermediär erst dann einen Verdacht zu hegen beginnt, nachdem aus der Presse bestimmte Hinweise bekanntgeworden sind. Wie erwähnt informiert die MROS die Finma, wenn die Meldepflicht verletzt worden ist.</p><p>7. Die MROS ist eine Verwaltungsbehörde, keine Ermittlungsbehörde. Als zentrale Meldestelle für Verdachtsmeldungen nimmt sie entsprechende Meldungen entgegen und analysiert sie. Weitere wichtige Aufgaben der MROS bestehen in der Sensibilisierung der Finanzintermediäre und der Information der Öffentlichkeit über die Entwicklung der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. In diesem Zusammenhang erstellt die MROS auch strategische Analysen, die dazu beitragen, das schweizerische Abwehrdispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei laufend zu verbessern.</p><p>9. Der Direktor der Finma hat die Finanzintermediäre dazu ermutigt, der MROS mehr Verdachtsmeldungen aufgrund des Melderechts zu erstatten. Die Tatsache, dass derzeit mehr Meldungen erstattet werden als bisher, ist nicht nur als Zeichen der erhöhten Sensibilität der Finanzintermediäre zu werten. Es ist auch Ausdruck für die Risiken in diesem Bereich. Der Bundesrat teilt die Meinung des Direktors der Finma: Die Geldwäschereirisiken bei Kundengeldern aus Schwellenländern sind besonders hoch. Die Banken werden deshalb dafür sensibilisiert, der MROS vermehrt Meldungen zu erstatten. Die Schweiz muss verhindern, dass aus illegalen Aktivitäten herrührendes Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf einfliesst und Terroristen so Zugang zu finanziellen Mitteln haben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Antwort auf die folgenden Fragen:</p><p>1. Warum melden in der Schweiz so wenige Finanzintermediäre einen Geldwäschereiverdacht?</p><p>2. Wie erklärt die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS), dass beinahe ein Drittel der Meldungen (2014 waren es 28 Prozent) eingeht, nachdem die Medien auf die Fälle aufmerksam gemacht haben?</p><p>3. Wie lange dauert es in der Regel vom Moment, in dem die Medien auf einen Verdacht hinweisen, bis zum Eingang der Meldung?</p><p>4. Bedeutet dies, dass die betreffenden Finanzintermediäre die Verdachtsfälle kannten, die Information aber nicht weitergaben? Ist dies rechtens? Wenn nicht, welche Sanktionen sind vorgesehen?</p><p>5. Bedeutet dies, dass es begründete Geldwäschereiverdachtsfälle gibt, die nicht der MROS gemeldet werden, weil die Medien davon keine Kenntnis haben oder nicht darüber informieren? Falls dies zutrifft, was will der Bundesrat unternehmen?</p><p>6. Ist die Veröffentlichung eines Verdachts in den Medien Voraussetzung dafür, dass ein Verdacht zu einem begründeten Verdacht nach Artikel 9 Absatz 1 des Geldwäschereigesetzes wird, wodurch erst die Meldepflicht ausgelöst wird?</p><p>7. Ist die MROS bereit, umfassende Untersuchungen durchzuführen, um herauszufinden, warum die Finanzintermediäre ihre Meldungen nur dann erstatten, wenn die Medien auf einen Verdacht hinweisen oder Dritte darüber informieren? Welche Massnahme schlägt sie vor, um die Finanzintermediäre dazu zu bringen, mehr Meldungen direkt zu erstatten?</p><p>8. Nach Angaben der MROS machen die Meldungen, die sich einzig auf eine interne Dienstleistung der Bank stützen, 18 Prozent aus. Wie erklärt der Bundesrat diesen geringen Anteil?</p><p>9. Der Direktor der Finma, Mark Branson, hat an der Jahresmedienkonferenz gesagt, es gelte, das Meldewesen kritisch zu hinterfragen. Zudem wies er darauf hin, dass die Finma zunehmend Geldwäschereirisiken, insbesondere bei Kundengeldern aus Schwellenländern, feststelle. Teilt der Bundesrat diese Meinung, und welche Massnahmen schlägt er vor?</p>
- Panama Papers. Werden Geldwäschereiverdachtsfälle korrekt und fristgerecht der Meldestelle gemeldet?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Laut dem Jahresbericht 2014 der MROS (Seite 27) beruhen 28 Prozent der Verdachtsmeldungen auf Medienberichten. 29 Prozent der Meldungen gehen auf Informationen Dritter zurück und 12 Prozent auf Informationen der Strafverfolgungsbehörden. Lediglich 18 Prozent der Meldungen sind auf Abklärungen der Finanzintermediäre selbst zurückzuführen.</p>
- <p>1. Die Finanzintermediäre sind Teil des schweizerischen Systems zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Sie sollen der MROS nicht automatisch und ohne vorgängige Analyse eines Verdachts eine Meldung erstatten. Vielmehr müssen sie einem Verdacht nachgehen und ihn möglichst belegen. Das schweizerische System gründet darauf, dass verdächtige Kundenaktivitäten gemeldet werden. Es unterscheidet sich somit von den meisten ausländischen Meldesystemen. Diese basieren mehrheitlich darauf, dass Transaktionen automatisch und ohne weitere Prüfung durch den Finanzintermediär als verdächtig gemeldet werden, wenn sie einen bestimmten festgelegten Betrag überschreiten oder aber unüblich erscheinen. Die direkte Folge davon, dass die Finanzintermediäre unter dem schweizerischen System unmittelbar mit einbezogen sind und einen Verdacht zuerst prüfen, ist die gute Qualität der Verdachtsmeldungen und dementsprechend auch die hohe Zahl von Verdachtsfällen, die die MROS den Strafverfolgungsbehörden zur Weiterverfolgung übermittelt. Seit einigen Jahren nimmt die Zahl der erstatteten Verdachtsmeldungen allerdings zu.</p><p>2./3. Eine grosse Mehrheit der Verdachtsmeldungen, die der MROS erstattet werden, weist einen Auslandbezug auf. Die Kunden der Finanzintermediäre sind unterschiedlichster Herkunft und wohnen an den verschiedensten Orten. Datenbanken mit Presseartikeln aus verschiedenen Ländern sind ein wichtiges Mittel, um Kunden zu identifizieren, die in der jüngsten Vergangenheit eine Straftat begangen haben. Diese Überprüfung wird regelmässig vorgenommen, indem die Presseartikel automatisch mit den Kundendaten verglichen werden. Bei einem Treffer nimmt der Finanzintermediär weitere Abklärungen vor. Bleibt der Verdacht bestehen, wird der MROS eine Meldung erstattet. Wie viel Zeit vergeht, nachdem ein Treffer erzielt worden ist, bis die Verdachtsmeldung der MROS erstattet wird, ist von Finanzintermediär zu Finanzintermediär unterschiedlich. In den meisten Fällen dauert es einen bis mehrere Tage, je nachdem, wie lange die Abklärungen dauern. Die MROS kann Finanzintermediäre, die einen Verdacht zu spät erstattet haben, der Finma melden.</p><p>4. Finanzintermediäre, denen Hinweise vorliegen, dass einer ihrer Kunden illegalen Aktivitäten nachgeht, sind verpflichtet, Abklärungen zu treffen. Erweist sich der Verdacht als begründet, muss der MROS Meldung erstattet werden. Stellt die MROS fest, dass ein Finanzintermediär möglicherweise die Meldepflicht verletzt hat, informiert sie die Finma. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EDF) ist zuständig für das Verhängen von Sanktionen nach Massgabe von Artikel 37 des Geldwäschereigesetzes (SR 955.0).</p><p>5./6./8. Die Medien dienen den Finanzintermediären nicht als einzige Quelle für Hinweise zu möglichen illegalen Aktivitäten ihrer Kunden. Jegliche Informationen, sei es von Behördenseite, aus privaten oder internen Quellen, müssen herangezogen und berücksichtigt werden. Finanzintermediäre nutzen internationale Datenbanken, in denen einschlägige Informationen zusammengetragen und laufend nachgeführt werden. Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass es nicht ausreicht, diese Datenbanken abzufragen oder in den Medien nach entsprechenden Informationen zu suchen. Finanzintermediäre müssen auch laufend Transaktionsüberwachung betreiben und auf eigene Initiative hin nähere Abklärungen treffen, wenn die Art, der Umfang oder die Häufigkeit von Transaktionen verdächtig erscheinen. Es ist indessen durchaus möglich, dass ein Finanzintermediär erst dann einen Verdacht zu hegen beginnt, nachdem aus der Presse bestimmte Hinweise bekanntgeworden sind. Wie erwähnt informiert die MROS die Finma, wenn die Meldepflicht verletzt worden ist.</p><p>7. Die MROS ist eine Verwaltungsbehörde, keine Ermittlungsbehörde. Als zentrale Meldestelle für Verdachtsmeldungen nimmt sie entsprechende Meldungen entgegen und analysiert sie. Weitere wichtige Aufgaben der MROS bestehen in der Sensibilisierung der Finanzintermediäre und der Information der Öffentlichkeit über die Entwicklung der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. In diesem Zusammenhang erstellt die MROS auch strategische Analysen, die dazu beitragen, das schweizerische Abwehrdispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei laufend zu verbessern.</p><p>9. Der Direktor der Finma hat die Finanzintermediäre dazu ermutigt, der MROS mehr Verdachtsmeldungen aufgrund des Melderechts zu erstatten. Die Tatsache, dass derzeit mehr Meldungen erstattet werden als bisher, ist nicht nur als Zeichen der erhöhten Sensibilität der Finanzintermediäre zu werten. Es ist auch Ausdruck für die Risiken in diesem Bereich. Der Bundesrat teilt die Meinung des Direktors der Finma: Die Geldwäschereirisiken bei Kundengeldern aus Schwellenländern sind besonders hoch. Die Banken werden deshalb dafür sensibilisiert, der MROS vermehrt Meldungen zu erstatten. Die Schweiz muss verhindern, dass aus illegalen Aktivitäten herrührendes Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf einfliesst und Terroristen so Zugang zu finanziellen Mitteln haben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Antwort auf die folgenden Fragen:</p><p>1. Warum melden in der Schweiz so wenige Finanzintermediäre einen Geldwäschereiverdacht?</p><p>2. Wie erklärt die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS), dass beinahe ein Drittel der Meldungen (2014 waren es 28 Prozent) eingeht, nachdem die Medien auf die Fälle aufmerksam gemacht haben?</p><p>3. Wie lange dauert es in der Regel vom Moment, in dem die Medien auf einen Verdacht hinweisen, bis zum Eingang der Meldung?</p><p>4. Bedeutet dies, dass die betreffenden Finanzintermediäre die Verdachtsfälle kannten, die Information aber nicht weitergaben? Ist dies rechtens? Wenn nicht, welche Sanktionen sind vorgesehen?</p><p>5. Bedeutet dies, dass es begründete Geldwäschereiverdachtsfälle gibt, die nicht der MROS gemeldet werden, weil die Medien davon keine Kenntnis haben oder nicht darüber informieren? Falls dies zutrifft, was will der Bundesrat unternehmen?</p><p>6. Ist die Veröffentlichung eines Verdachts in den Medien Voraussetzung dafür, dass ein Verdacht zu einem begründeten Verdacht nach Artikel 9 Absatz 1 des Geldwäschereigesetzes wird, wodurch erst die Meldepflicht ausgelöst wird?</p><p>7. Ist die MROS bereit, umfassende Untersuchungen durchzuführen, um herauszufinden, warum die Finanzintermediäre ihre Meldungen nur dann erstatten, wenn die Medien auf einen Verdacht hinweisen oder Dritte darüber informieren? Welche Massnahme schlägt sie vor, um die Finanzintermediäre dazu zu bringen, mehr Meldungen direkt zu erstatten?</p><p>8. Nach Angaben der MROS machen die Meldungen, die sich einzig auf eine interne Dienstleistung der Bank stützen, 18 Prozent aus. Wie erklärt der Bundesrat diesen geringen Anteil?</p><p>9. Der Direktor der Finma, Mark Branson, hat an der Jahresmedienkonferenz gesagt, es gelte, das Meldewesen kritisch zu hinterfragen. Zudem wies er darauf hin, dass die Finma zunehmend Geldwäschereirisiken, insbesondere bei Kundengeldern aus Schwellenländern, feststelle. Teilt der Bundesrat diese Meinung, und welche Massnahmen schlägt er vor?</p>
- Panama Papers. Werden Geldwäschereiverdachtsfälle korrekt und fristgerecht der Meldestelle gemeldet?
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