RPG. Den Volkswillen respektieren, ohne die Bergregionen in den Abgrund zu stürzen

ShortId
16.3326
Id
20163326
Updated
28.07.2023 05:06
Language
de
Title
RPG. Den Volkswillen respektieren, ohne die Bergregionen in den Abgrund zu stürzen
AdditionalIndexing
2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Volk hat in einer Volksabstimmung der Änderung vom 15. Juni 2012 des RPG zugestimmt. In der Folge hat das Bundesamt für Raumentwicklung Richtlinien zur Anpassung der Bauzonen erlassen. Diese Anpassung ist in den kantonalen Richtplänen vorzunehmen.</p><p>Auch wenn man versucht, die Regeln mit einer gewissen Souplesse anzuwenden, stellt man fest, dass deren Umsetzung für manche Gemeinden praktisch unmöglich ist, da sie zu einer Verarmung der Gemeinwesen führen und Privatleute um ihr Vermögen bringen. In manchen Fällen sind die Anforderungen schlicht und einfach nicht umsetzbar.</p><p>Der Kanton Wallis müsste 2339 Hektaren auszonen, und zwar sowohl in der Ebene, wo die Bevölkerung stark zunimmt und wo dadurch der Bedarf an neuen Bauzonen wächst, als auch in den Berggebieten, denen die gesamte territoriale Last aufgebürdet wird.</p><p>Nach dem Richtplan müsste beispielsweise die Gemeinde Anniviers mehr Parzellen auszonen, als sie über unbebaute Bauzonen verfügt.</p><p>Gebiete, die bereits vor der Vernehmlassung zum neuen RPG mit Wasser-, Elektrizitäts- und Abwasserleitungen erschlossen wurden, müssen dauerhaft ausgezont werden. Damit werden Steuergelder verschleudert und wird eine seriöse langfristige Entwicklung von Gemeinden in Berggebieten verunmöglicht.</p><p>Verschiedene kleine Gemeinden werden mehr als die Hälfte ihres Gebietes umzonen müssen.</p><p>Immer unter Achtung des Volkswillens müssen dringend praktikable Lösungen gesucht werden, und zwar auch für die kleinen Gemeinden in den Randgebieten, die weder die Finanzlage der Gemeinden und die Lebensqualität in den Bergen gefährden noch einer nachhaltigen Raumentwicklung entgegenstehen.</p>
  • <p>Die technischen Richtlinien Bauzonen, die am 1. Mai 2014 gleichzeitig mit dem revidierten Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) in Kraft getreten sind, wurden vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation gemeinsam mit der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz verabschiedet. Die Richtlinien beruhen auf Artikel 15 Absatz 5 RPG, der explizit vorsieht, dass Bund und Kantone zusammen technische Richtlinien für die Berechnung des Bedarfs an Bauzonen erarbeiten.</p><p>Das revidierte RPG, die Raumplanungsverordnung und die technischen Richtlinien haben nicht zum Ziel, das Bevölkerungswachstum oder die Wirtschaftsentwicklung zu begrenzen, sondern vielmehr, diese in die innerhalb der Region oder Gemeinde am besten geeigneten Gebiete zu lenken. In erster Linie sollen die bestehenden Verdichtungspotenziale innerhalb des überbauten Gebietes genutzt werden. Die Bauzonen sind entsprechend der in den kommenden fünfzehn Jahren erwarteten Bevölkerungs- und Beschäftigungsentwicklung zu dimensionieren, wie dies seit 1980 im RPG gefordert wird.</p><p>Es obliegt den Kantonen, die neuen rechtlichen Vorgaben im Rahmen ihrer Gesetzgebung und der kantonalen Richtplanung umzusetzen. Die Anforderungen des Bundes lassen den Kantonen einen beträchtlichen Ermessensspielraum, namentlich was die Verteilung der Siedlungsflächen innerhalb des Kantons und die Ausgestaltung der Massnahmen zur Sicherstellung einer korrekten Bauzonendimensionierung gemäss Artikel 15 RPG angeht. Erweisen sich Rückzonungen als notwendig, so ist es von besonderer Bedeutung, dass im kantonalen Recht ein angemessener Ausgleich im Sinne von Artikel 5 RPG (Mehrwertabgabe) definiert wird, der Entschädigungen in berechtigten Fällen ermöglicht.</p><p>Der Kanton Wallis hat unlängst seinen revidierten Richtplan öffentlich aufgelegt und dem Bund zur Vorprüfung unterbreitet. Der Entwurf des neuen Richtplans beinhaltet in Abhängigkeit von den Vorgaben des Bundesrechts ein Paket von verschiedenen Massnahmen, die erlauben sollen, die Rückzonungen auf das Notwendigste zu beschränken. In dieser Frage wurde bereits Kontakt mit dem Bundesamt für Raumentwicklung aufgenommen, welches ein positives erstes Signal ausgesendet hat. Das vom Kanton vorgeschlagene Vorgehen wird indessen im Rahmen der Prüfung durch den Bund noch vertieft zu beurteilen sein.</p><p>Gemäss den Übergangsbestimmungen des RPG müssen die Kantone innerhalb einer Frist von fünf Jahren ab dem 1. Mai 2014 ihren Richtplan an die neuen Gesetzesbestimmungen anpassen. Eine Änderung der Spielregeln zwei Jahre nach deren Inkrafttreten wäre aus Sicht der Gleichbehandlung aller Kantone unangebracht. Um eine kohärente Anwendung der technischen Richtlinien Bauzonen zu gewährleisten, sollten diese nicht vor Mai 2019 geändert werden. Der Bund ist indessen bestrebt, die Kantone bei der Suche nach Lösungen zu unterstützen, die mit dem Bundesrecht vereinbar sind und es u. a. auch erlauben, auf die besondere Situation der Berggebiete bestmöglich Rücksicht zu nehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Bei der Anwendung des neuen Raumplanungsgesetzes (RPG) treten zahlreiche Mängel zutage. Beabsichtigt der Bundesrat deshalb, die technischen Richtlinien Bauzonen zu revidieren?</p>
  • RPG. Den Volkswillen respektieren, ohne die Bergregionen in den Abgrund zu stürzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Volk hat in einer Volksabstimmung der Änderung vom 15. Juni 2012 des RPG zugestimmt. In der Folge hat das Bundesamt für Raumentwicklung Richtlinien zur Anpassung der Bauzonen erlassen. Diese Anpassung ist in den kantonalen Richtplänen vorzunehmen.</p><p>Auch wenn man versucht, die Regeln mit einer gewissen Souplesse anzuwenden, stellt man fest, dass deren Umsetzung für manche Gemeinden praktisch unmöglich ist, da sie zu einer Verarmung der Gemeinwesen führen und Privatleute um ihr Vermögen bringen. In manchen Fällen sind die Anforderungen schlicht und einfach nicht umsetzbar.</p><p>Der Kanton Wallis müsste 2339 Hektaren auszonen, und zwar sowohl in der Ebene, wo die Bevölkerung stark zunimmt und wo dadurch der Bedarf an neuen Bauzonen wächst, als auch in den Berggebieten, denen die gesamte territoriale Last aufgebürdet wird.</p><p>Nach dem Richtplan müsste beispielsweise die Gemeinde Anniviers mehr Parzellen auszonen, als sie über unbebaute Bauzonen verfügt.</p><p>Gebiete, die bereits vor der Vernehmlassung zum neuen RPG mit Wasser-, Elektrizitäts- und Abwasserleitungen erschlossen wurden, müssen dauerhaft ausgezont werden. Damit werden Steuergelder verschleudert und wird eine seriöse langfristige Entwicklung von Gemeinden in Berggebieten verunmöglicht.</p><p>Verschiedene kleine Gemeinden werden mehr als die Hälfte ihres Gebietes umzonen müssen.</p><p>Immer unter Achtung des Volkswillens müssen dringend praktikable Lösungen gesucht werden, und zwar auch für die kleinen Gemeinden in den Randgebieten, die weder die Finanzlage der Gemeinden und die Lebensqualität in den Bergen gefährden noch einer nachhaltigen Raumentwicklung entgegenstehen.</p>
    • <p>Die technischen Richtlinien Bauzonen, die am 1. Mai 2014 gleichzeitig mit dem revidierten Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) in Kraft getreten sind, wurden vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation gemeinsam mit der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz verabschiedet. Die Richtlinien beruhen auf Artikel 15 Absatz 5 RPG, der explizit vorsieht, dass Bund und Kantone zusammen technische Richtlinien für die Berechnung des Bedarfs an Bauzonen erarbeiten.</p><p>Das revidierte RPG, die Raumplanungsverordnung und die technischen Richtlinien haben nicht zum Ziel, das Bevölkerungswachstum oder die Wirtschaftsentwicklung zu begrenzen, sondern vielmehr, diese in die innerhalb der Region oder Gemeinde am besten geeigneten Gebiete zu lenken. In erster Linie sollen die bestehenden Verdichtungspotenziale innerhalb des überbauten Gebietes genutzt werden. Die Bauzonen sind entsprechend der in den kommenden fünfzehn Jahren erwarteten Bevölkerungs- und Beschäftigungsentwicklung zu dimensionieren, wie dies seit 1980 im RPG gefordert wird.</p><p>Es obliegt den Kantonen, die neuen rechtlichen Vorgaben im Rahmen ihrer Gesetzgebung und der kantonalen Richtplanung umzusetzen. Die Anforderungen des Bundes lassen den Kantonen einen beträchtlichen Ermessensspielraum, namentlich was die Verteilung der Siedlungsflächen innerhalb des Kantons und die Ausgestaltung der Massnahmen zur Sicherstellung einer korrekten Bauzonendimensionierung gemäss Artikel 15 RPG angeht. Erweisen sich Rückzonungen als notwendig, so ist es von besonderer Bedeutung, dass im kantonalen Recht ein angemessener Ausgleich im Sinne von Artikel 5 RPG (Mehrwertabgabe) definiert wird, der Entschädigungen in berechtigten Fällen ermöglicht.</p><p>Der Kanton Wallis hat unlängst seinen revidierten Richtplan öffentlich aufgelegt und dem Bund zur Vorprüfung unterbreitet. Der Entwurf des neuen Richtplans beinhaltet in Abhängigkeit von den Vorgaben des Bundesrechts ein Paket von verschiedenen Massnahmen, die erlauben sollen, die Rückzonungen auf das Notwendigste zu beschränken. In dieser Frage wurde bereits Kontakt mit dem Bundesamt für Raumentwicklung aufgenommen, welches ein positives erstes Signal ausgesendet hat. Das vom Kanton vorgeschlagene Vorgehen wird indessen im Rahmen der Prüfung durch den Bund noch vertieft zu beurteilen sein.</p><p>Gemäss den Übergangsbestimmungen des RPG müssen die Kantone innerhalb einer Frist von fünf Jahren ab dem 1. Mai 2014 ihren Richtplan an die neuen Gesetzesbestimmungen anpassen. Eine Änderung der Spielregeln zwei Jahre nach deren Inkrafttreten wäre aus Sicht der Gleichbehandlung aller Kantone unangebracht. Um eine kohärente Anwendung der technischen Richtlinien Bauzonen zu gewährleisten, sollten diese nicht vor Mai 2019 geändert werden. Der Bund ist indessen bestrebt, die Kantone bei der Suche nach Lösungen zu unterstützen, die mit dem Bundesrecht vereinbar sind und es u. a. auch erlauben, auf die besondere Situation der Berggebiete bestmöglich Rücksicht zu nehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Bei der Anwendung des neuen Raumplanungsgesetzes (RPG) treten zahlreiche Mängel zutage. Beabsichtigt der Bundesrat deshalb, die technischen Richtlinien Bauzonen zu revidieren?</p>
    • RPG. Den Volkswillen respektieren, ohne die Bergregionen in den Abgrund zu stürzen

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