Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 10 Megabit pro Sekunde

ShortId
16.3336
Id
20163336
Updated
24.06.2025 23:52
Language
de
Title
Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 10 Megabit pro Sekunde
AdditionalIndexing
34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Grundversorgungsbestimmung ist wichtig, damit die Bevölkerung und die Wirtschaft in allen Landesgegenden von den gleichen minimalen Grundvoraussetzungen profitieren können. Sie muss laufend an die technischen Möglichkeiten und Bedürfnisse der Nutzer angepasst werden (Art. 16 des Fernmeldegesetzes). Die Fernmeldedienstverordnung sieht aktuell eine Grundversorgungsgeschwindigkeit von 2 Megabit pro Sekunde vor. Dies entspricht den aktuellen technischen Möglichkeiten und der Nachfrage längst nicht mehr. Die Nachfrage nach Bandbreite verdoppelt sich in etwa alle zwanzig Monate. Es ist absehbar, dass dank neuen Technologien bald Geschwindigkeiten von mehreren Tausend Megabit (Mobilfunkstandard 5G) angeboten werden können. Es zeigt sich somit, dass ohne dringende Massnahmen des Bundes ein noch erheblicherer digitaler Graben zwischen den Zentren und den peripheren Regionen unseres Landes entsteht. Dies ist für die Bevölkerung und die Wirtschaft in den betroffenen Regionen fatal.</p><p>Trotz Grundversorgungsauftrag scheint es nicht zu gelingen, in den peripheren Regionen schnelles Internet im gewünschten und nachgefragten Ausmass bereitzustellen. Vor allem die lokale Wirtschaft benötigt deutlich mehr. Eine flächendeckende Mindestgeschwindigkeit von 10 Megabit pro Sekunde wäre mit einem bescheidenen finanziellen Mehraufwand möglich. Dank neuen Technologien ist nämlich absehbar, dass auch die Erschliessungskosten global gesehen (inklusive Unterhalt) deutlich abnehmen werden.</p><p>Eine gute Versorgung mit Breitbanddiensten trägt massgeblich zur Standortattraktivität der Räume bei und kann helfen, physische Distanzen zu überwinden und unabhängig vom Standort neue Geschäftsmodelle zu eröffnen. Aus raumplanerischer Perspektive ist zudem wichtig, dass erst hohe Bandbreiten ein Arbeiten von zu Hause aus ermöglichen, dadurch sowohl dezentral Arbeitsplätze geschaffen respektive erhalten werden und auch Pendlerströme reduziert werden können.</p><p>Die nun in der Revision der Fernmeldedienstverordnung vorgeschlagene Erhöhung auf 3 Megabit pro Sekunde kann als positives Signal gewertet werden, vermag aber den heutigen Nutzeransprüchen und Möglichkeiten absolut nicht zu genügen.</p>
  • <p>Eine gute Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Breitbandinternet ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Wie er bereits in seinen Stellungnahmen auf die Motion Cathomas 10.3742, "Verbesserung der Breitbandversorgung im Rahmen der Grundversorgung", und die Motion Candinas 14.3236, "Anpassung der Grundversorgung mit Breitbandinternet", ausgeführt hat, beobachtet er die Entwicklung laufend und stellt jeweils rechtzeitig die Weichen für Erhöhungen der Mindestübertragungsraten. Dementsprechend hat er die Mindestübertragungsrate der Grundversorgung in den letzten Jahren periodisch erhöht und prüft im Rahmen einer weiteren Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) eine Erhöhung von 2 auf 3 Megabit pro Sekunde.</p><p>Eine Erhöhung der Mindestbandbreite auf 10 Megabit pro Sekunde, wie sie vom Motionär gefordert wird, würde den äusserst erfolgreichen und marktgetriebenen Breitbandausbau der letzten Jahre gefährden. Swisscom rechnet bereits für die im Rahmen der laufenden FDV-Revision vorgeschlagene Erhöhung auf 3 Megabit pro Sekunde mit Gesamtkosten im mittleren zweistelligen Millionenbereich. Sie weist darauf hin, dass zu hohe Forderungen im Rahmen der Grundversorgung andere wichtige Investitionspläne wie zum Beispiel die Erschliessung breiter Bevölkerungskreise mit Hochbreitband im Rahmen des "Fiber to the Street"-Programms belasten würden. Allenfalls müsste Swisscom sogar eine finanzielle Abgeltung für die ungedeckten Kosten der Grundversorgung geltend machen. Ein derartiger Eingriff würde die gesamte Marktdynamik bzw. den Infrastrukturwettbewerb gefährden und könnte dadurch zu einem deutlich geringeren Gesamtinvestitionsvolumen beim Hochbreitbandausbau führen.</p><p>Bei einer Erhöhung der Mindestbandbreite auf 10 Megabit pro Sekunde müsste die Grundversorgungskonzessionärin (Swisscom) zudem vermehrt alternative Anschlusstechnologien über Satellit oder Mobilfunk einsetzen, da die geforderte Mindestbandbreite nicht leitungsgebunden erbracht werden könnte. Insbesondere die Erschliessung via Satellitenantenne stösst bei der Bevölkerung und den Gemeinden oftmals auf wenig Akzeptanz. Kundinnen und Kunden, welche via Mobilfunk erschlossen werden, erhalten bereits heute die jeweils maximal in einer Zelle verfügbare Übertragungsrate, welche in der Regel deutlich über der in der Grundversorgung festgesetzten Mindestübertragungsrate liegt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Grundversorgung mit Breitbandinternetzugang in der Fernmeldedienstverordnung auf ein Niveau von mindestens 10 Megabit pro Sekunde anzupassen.</p>
  • Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 10 Megabit pro Sekunde
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Grundversorgungsbestimmung ist wichtig, damit die Bevölkerung und die Wirtschaft in allen Landesgegenden von den gleichen minimalen Grundvoraussetzungen profitieren können. Sie muss laufend an die technischen Möglichkeiten und Bedürfnisse der Nutzer angepasst werden (Art. 16 des Fernmeldegesetzes). Die Fernmeldedienstverordnung sieht aktuell eine Grundversorgungsgeschwindigkeit von 2 Megabit pro Sekunde vor. Dies entspricht den aktuellen technischen Möglichkeiten und der Nachfrage längst nicht mehr. Die Nachfrage nach Bandbreite verdoppelt sich in etwa alle zwanzig Monate. Es ist absehbar, dass dank neuen Technologien bald Geschwindigkeiten von mehreren Tausend Megabit (Mobilfunkstandard 5G) angeboten werden können. Es zeigt sich somit, dass ohne dringende Massnahmen des Bundes ein noch erheblicherer digitaler Graben zwischen den Zentren und den peripheren Regionen unseres Landes entsteht. Dies ist für die Bevölkerung und die Wirtschaft in den betroffenen Regionen fatal.</p><p>Trotz Grundversorgungsauftrag scheint es nicht zu gelingen, in den peripheren Regionen schnelles Internet im gewünschten und nachgefragten Ausmass bereitzustellen. Vor allem die lokale Wirtschaft benötigt deutlich mehr. Eine flächendeckende Mindestgeschwindigkeit von 10 Megabit pro Sekunde wäre mit einem bescheidenen finanziellen Mehraufwand möglich. Dank neuen Technologien ist nämlich absehbar, dass auch die Erschliessungskosten global gesehen (inklusive Unterhalt) deutlich abnehmen werden.</p><p>Eine gute Versorgung mit Breitbanddiensten trägt massgeblich zur Standortattraktivität der Räume bei und kann helfen, physische Distanzen zu überwinden und unabhängig vom Standort neue Geschäftsmodelle zu eröffnen. Aus raumplanerischer Perspektive ist zudem wichtig, dass erst hohe Bandbreiten ein Arbeiten von zu Hause aus ermöglichen, dadurch sowohl dezentral Arbeitsplätze geschaffen respektive erhalten werden und auch Pendlerströme reduziert werden können.</p><p>Die nun in der Revision der Fernmeldedienstverordnung vorgeschlagene Erhöhung auf 3 Megabit pro Sekunde kann als positives Signal gewertet werden, vermag aber den heutigen Nutzeransprüchen und Möglichkeiten absolut nicht zu genügen.</p>
    • <p>Eine gute Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Breitbandinternet ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Wie er bereits in seinen Stellungnahmen auf die Motion Cathomas 10.3742, "Verbesserung der Breitbandversorgung im Rahmen der Grundversorgung", und die Motion Candinas 14.3236, "Anpassung der Grundversorgung mit Breitbandinternet", ausgeführt hat, beobachtet er die Entwicklung laufend und stellt jeweils rechtzeitig die Weichen für Erhöhungen der Mindestübertragungsraten. Dementsprechend hat er die Mindestübertragungsrate der Grundversorgung in den letzten Jahren periodisch erhöht und prüft im Rahmen einer weiteren Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) eine Erhöhung von 2 auf 3 Megabit pro Sekunde.</p><p>Eine Erhöhung der Mindestbandbreite auf 10 Megabit pro Sekunde, wie sie vom Motionär gefordert wird, würde den äusserst erfolgreichen und marktgetriebenen Breitbandausbau der letzten Jahre gefährden. Swisscom rechnet bereits für die im Rahmen der laufenden FDV-Revision vorgeschlagene Erhöhung auf 3 Megabit pro Sekunde mit Gesamtkosten im mittleren zweistelligen Millionenbereich. Sie weist darauf hin, dass zu hohe Forderungen im Rahmen der Grundversorgung andere wichtige Investitionspläne wie zum Beispiel die Erschliessung breiter Bevölkerungskreise mit Hochbreitband im Rahmen des "Fiber to the Street"-Programms belasten würden. Allenfalls müsste Swisscom sogar eine finanzielle Abgeltung für die ungedeckten Kosten der Grundversorgung geltend machen. Ein derartiger Eingriff würde die gesamte Marktdynamik bzw. den Infrastrukturwettbewerb gefährden und könnte dadurch zu einem deutlich geringeren Gesamtinvestitionsvolumen beim Hochbreitbandausbau führen.</p><p>Bei einer Erhöhung der Mindestbandbreite auf 10 Megabit pro Sekunde müsste die Grundversorgungskonzessionärin (Swisscom) zudem vermehrt alternative Anschlusstechnologien über Satellit oder Mobilfunk einsetzen, da die geforderte Mindestbandbreite nicht leitungsgebunden erbracht werden könnte. Insbesondere die Erschliessung via Satellitenantenne stösst bei der Bevölkerung und den Gemeinden oftmals auf wenig Akzeptanz. Kundinnen und Kunden, welche via Mobilfunk erschlossen werden, erhalten bereits heute die jeweils maximal in einer Zelle verfügbare Übertragungsrate, welche in der Regel deutlich über der in der Grundversorgung festgesetzten Mindestübertragungsrate liegt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Grundversorgung mit Breitbandinternetzugang in der Fernmeldedienstverordnung auf ein Niveau von mindestens 10 Megabit pro Sekunde anzupassen.</p>
    • Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 10 Megabit pro Sekunde

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