Immobilienprojekt Pont-Rouge in Genf. Ein weiterer Affront der SBB gegenüber der Tessiner Gneisproduktion?

ShortId
16.3344
Id
20163344
Updated
28.07.2023 05:20
Language
de
Title
Immobilienprojekt Pont-Rouge in Genf. Ein weiterer Affront der SBB gegenüber der Tessiner Gneisproduktion?
AdditionalIndexing
48;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Immobilienprojekt Pont-Rouge steht für die Schaffung eines neuen urbanen Zentrums am Standort Genf; mit einem Budget von etwa 725 Millionen Franken gilt es als eines der grössten Bauprojekte in der Region. Bauherrin ist SBB Immobilien, die als bundesnaher Betrieb mehr als andere ein soziales Bewusstsein haben sollte. Das Projekt sieht einen urban gestalteten Aussenbereich vor, wobei Stein das prägende Material sein soll. Aufgrund der Bedeutung des Projekts wurde in der Ausschreibung verlangt, dass Gneis aus Cresciano mit Ursprungszertifikat verwendet werden muss. Eine Tessiner Firma reichte ein Angebot für die Lieferung eines solchen Gneises ein; der Kostenvoranschlag belief sich auf maximal 2,7 Millionen Franken, wurde in der Folge jedoch auf 1,95 Millionen Franken gesenkt.</p><p>Am 20. April 2016 informierte SBB Immobilien darüber, dass sie auf den Gneis verzichten und ein günstigeres Material aus dem Ausland verwenden wolle. Es wurde bekannt, dass dieser Entscheid auf Fehler bei der Budgetplanung in Bereichen, die nicht den Stein im Aussenbereich betreffen, zurückzuführen ist. Die Rechnung bezahlt jedoch einmal mehr der Tessiner Granitsektor, der schon heute mit den Schwierigkeiten eines Marktes zu kämpfen hat, der wegen der Konkurrenz aus dem Ausland, die sich weder an die sozialen noch an die Arbeitsbedingungen in der Schweiz hält, immer härter wird. SBB Immobilien verfolgt wie schon im Bahnhof Bellinzona eine Politik, die einem wichtigen Tessiner Wirtschaftszweig grossen Schaden zufügt; ins Feld geführt werden dabei fragwürdige und wenig überzeugende Argumente.</p>
  • <p>Der Bundesrat hält fest, dass er bezüglich der Auswahl und des Einsatzes von Natursteinen auf Bahnhöfen der SBB keine spezifische Verantwortung trägt. Es liegt in der Entscheidbefugnis der SBB, ihre Immobilien mit in- oder ausländischen Materialien auszustatten.</p><p>1. Die SBB sind für die Ausschreibungen bei Bauprojekten verantwortlich. Es ist Praxis der SBB, in solchen Ausschreibungen wie dem vorliegenden Projekt Pont-Rouge sogenannte Leitprodukte anzugeben. Diese beschreiben die durch den Bauherrn gewünschte Qualität, um die Angebote der Ausschreibung vergleichbar zu machen. Auch beim Naturstein handelte es sich um ein Leitprodukt, in diesem Fall um den besagten Cresciano-Gneis. Bei gleichwertigen Alternativen kann vom Leitprodukt abgewichen werden.</p><p>2. Im Rahmen der Vergabeverhandlungen wurden durch die SBB Kosteneinsparungen festgelegt, die u. a. durch die Art des Natursteins erreicht werden können. Es handelt sich somit nicht um einen Budgetierungsfehler, sondern um die wirtschaftliche Optimierung des Projekts.</p><p>3. Das gewählte Produkt ist ein Granit. Die erzielten Einsparungen im Bereich der Natursteinarbeiten umfassen einen höheren sechsstelligen Betrag.</p><p>4. Die SBB nehmen die Auswahl von Baumaterialien nach gestalterischen, funktionalen und ökonomischen Gesichtspunkten vor. Die SBB stellen bei ihren Beschaffungen Konkurrenz her und berücksichtigen das wirtschaftlich günstigste Angebot. Das gewählte Produkt (Granit) entspricht der Materialqualität des Tessiner Gneises zu einem günstigeren Preis. Da ein europäischer Stein gewählt wurde, kam bei der Gewinnung die in der EU geltende Arbeitsgesetzgebung zum Tragen.</p><p>5. Die SBB als Bauherrin sind in der Wahl der eingesetzten Produkte frei. Ein in der Ausschreibung als "Leitprodukt" angegebenes Produkt verpflichtet die SBB nicht, dieses Produkt in der Ausführung tatsächlich zu verwenden. Von der ersten Auswahl innerhalb der Planungsphase über die Spezifizierung im Projektverlauf bis kurz vor Realisierung der Arbeiten können die vorgesehenen Materialien mit gleichwertigen ersetzt werden. So können die SBB letztlich die wirtschaftlichste Ausführung ihrer Projekte garantieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Stimmt es, dass in der Projektausschreibung Pont-Rouge für den Aussenbereich ausdrücklich die Verwendung von Gneis aus Cresciano vorgesehen war?</p><p>2. Stimmt es, dass der Bauherrin bei der Budgetplanung Fehlkalkulationen unterlaufen sind in Bereichen, die nicht den Stein betreffen, und dass sie sich in der Folge entschlossen hat, aus Spargründen auf einen ausländischen Granit auszuweichen?</p><p>3. Welches Material wurde als Ersatz gewählt, und auf wie viel belaufen sich die Einsparungen in Bezug auf eine Investition von 725 Millionen Franken?</p><p>4. Hatten die Qualitäten des Tessiner Gneis, dessen technische Eigenschaften dem Stein auch über die Jahr eine grosse Widerstandsfähigkeit verleihen, sowie die sozialen Arbeitsbedingungen einen Einfluss auf diesen Entscheid, einen Entscheid, der dem Projekt aus architektonischer Sicht notabene in keiner Art und Weise gerecht wird?</p><p>5. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass SBB Immobilien - auch angesichts der Verwendung des römischen Travertins für den Bahnhof Bellinzona - am ursprünglichen Projekt festhalten und das anfänglich vorgesehene Material verwenden sollte?</p>
  • Immobilienprojekt Pont-Rouge in Genf. Ein weiterer Affront der SBB gegenüber der Tessiner Gneisproduktion?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Immobilienprojekt Pont-Rouge steht für die Schaffung eines neuen urbanen Zentrums am Standort Genf; mit einem Budget von etwa 725 Millionen Franken gilt es als eines der grössten Bauprojekte in der Region. Bauherrin ist SBB Immobilien, die als bundesnaher Betrieb mehr als andere ein soziales Bewusstsein haben sollte. Das Projekt sieht einen urban gestalteten Aussenbereich vor, wobei Stein das prägende Material sein soll. Aufgrund der Bedeutung des Projekts wurde in der Ausschreibung verlangt, dass Gneis aus Cresciano mit Ursprungszertifikat verwendet werden muss. Eine Tessiner Firma reichte ein Angebot für die Lieferung eines solchen Gneises ein; der Kostenvoranschlag belief sich auf maximal 2,7 Millionen Franken, wurde in der Folge jedoch auf 1,95 Millionen Franken gesenkt.</p><p>Am 20. April 2016 informierte SBB Immobilien darüber, dass sie auf den Gneis verzichten und ein günstigeres Material aus dem Ausland verwenden wolle. Es wurde bekannt, dass dieser Entscheid auf Fehler bei der Budgetplanung in Bereichen, die nicht den Stein im Aussenbereich betreffen, zurückzuführen ist. Die Rechnung bezahlt jedoch einmal mehr der Tessiner Granitsektor, der schon heute mit den Schwierigkeiten eines Marktes zu kämpfen hat, der wegen der Konkurrenz aus dem Ausland, die sich weder an die sozialen noch an die Arbeitsbedingungen in der Schweiz hält, immer härter wird. SBB Immobilien verfolgt wie schon im Bahnhof Bellinzona eine Politik, die einem wichtigen Tessiner Wirtschaftszweig grossen Schaden zufügt; ins Feld geführt werden dabei fragwürdige und wenig überzeugende Argumente.</p>
    • <p>Der Bundesrat hält fest, dass er bezüglich der Auswahl und des Einsatzes von Natursteinen auf Bahnhöfen der SBB keine spezifische Verantwortung trägt. Es liegt in der Entscheidbefugnis der SBB, ihre Immobilien mit in- oder ausländischen Materialien auszustatten.</p><p>1. Die SBB sind für die Ausschreibungen bei Bauprojekten verantwortlich. Es ist Praxis der SBB, in solchen Ausschreibungen wie dem vorliegenden Projekt Pont-Rouge sogenannte Leitprodukte anzugeben. Diese beschreiben die durch den Bauherrn gewünschte Qualität, um die Angebote der Ausschreibung vergleichbar zu machen. Auch beim Naturstein handelte es sich um ein Leitprodukt, in diesem Fall um den besagten Cresciano-Gneis. Bei gleichwertigen Alternativen kann vom Leitprodukt abgewichen werden.</p><p>2. Im Rahmen der Vergabeverhandlungen wurden durch die SBB Kosteneinsparungen festgelegt, die u. a. durch die Art des Natursteins erreicht werden können. Es handelt sich somit nicht um einen Budgetierungsfehler, sondern um die wirtschaftliche Optimierung des Projekts.</p><p>3. Das gewählte Produkt ist ein Granit. Die erzielten Einsparungen im Bereich der Natursteinarbeiten umfassen einen höheren sechsstelligen Betrag.</p><p>4. Die SBB nehmen die Auswahl von Baumaterialien nach gestalterischen, funktionalen und ökonomischen Gesichtspunkten vor. Die SBB stellen bei ihren Beschaffungen Konkurrenz her und berücksichtigen das wirtschaftlich günstigste Angebot. Das gewählte Produkt (Granit) entspricht der Materialqualität des Tessiner Gneises zu einem günstigeren Preis. Da ein europäischer Stein gewählt wurde, kam bei der Gewinnung die in der EU geltende Arbeitsgesetzgebung zum Tragen.</p><p>5. Die SBB als Bauherrin sind in der Wahl der eingesetzten Produkte frei. Ein in der Ausschreibung als "Leitprodukt" angegebenes Produkt verpflichtet die SBB nicht, dieses Produkt in der Ausführung tatsächlich zu verwenden. Von der ersten Auswahl innerhalb der Planungsphase über die Spezifizierung im Projektverlauf bis kurz vor Realisierung der Arbeiten können die vorgesehenen Materialien mit gleichwertigen ersetzt werden. So können die SBB letztlich die wirtschaftlichste Ausführung ihrer Projekte garantieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Stimmt es, dass in der Projektausschreibung Pont-Rouge für den Aussenbereich ausdrücklich die Verwendung von Gneis aus Cresciano vorgesehen war?</p><p>2. Stimmt es, dass der Bauherrin bei der Budgetplanung Fehlkalkulationen unterlaufen sind in Bereichen, die nicht den Stein betreffen, und dass sie sich in der Folge entschlossen hat, aus Spargründen auf einen ausländischen Granit auszuweichen?</p><p>3. Welches Material wurde als Ersatz gewählt, und auf wie viel belaufen sich die Einsparungen in Bezug auf eine Investition von 725 Millionen Franken?</p><p>4. Hatten die Qualitäten des Tessiner Gneis, dessen technische Eigenschaften dem Stein auch über die Jahr eine grosse Widerstandsfähigkeit verleihen, sowie die sozialen Arbeitsbedingungen einen Einfluss auf diesen Entscheid, einen Entscheid, der dem Projekt aus architektonischer Sicht notabene in keiner Art und Weise gerecht wird?</p><p>5. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass SBB Immobilien - auch angesichts der Verwendung des römischen Travertins für den Bahnhof Bellinzona - am ursprünglichen Projekt festhalten und das anfänglich vorgesehene Material verwenden sollte?</p>
    • Immobilienprojekt Pont-Rouge in Genf. Ein weiterer Affront der SBB gegenüber der Tessiner Gneisproduktion?

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