Gleichmässige Finanzierung der Kostensteigerung bei den Pflegeleistungen durch alle Kostenträger

ShortId
16.3352
Id
20163352
Updated
25.06.2025 00:26
Language
de
Title
Gleichmässige Finanzierung der Kostensteigerung bei den Pflegeleistungen durch alle Kostenträger
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Neuordnung der Pflegefinanzierung trat auf Anfang 2011 in Kraft. Ein Ziel dieser Neuordnung war die Begrenzung der Belastung von Prämienzahlern und Pflegebedürftigen. Im Rahmen der laufenden Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung wird untersucht, inwiefern dieses Ziel mit der Einführung von nach Pflegebedarf abgestuften Beiträgen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und der Begrenzung der Beiträge der Pflegebedürftigen erreicht wurde und welche weiteren beabsichtigten und unbeabsichtigten Wirkungen die Neuordnung zur Folge hatte. Die Evaluation wird zeigen, ob Anpassungsbedarf besteht; vorherige Änderungen sind nicht sinnvoll. Die Resultate der Evaluation sollten spätestens Ende 2017 vorliegen.</p><p>Im Rahmen der parlamentarischen Debatten zur Neuordnung der Pflegefinanzierung wurde eine regelmässige zweijährliche Anpassung der OKP-Beiträge vom Parlament zwar diskutiert, aber letztlich abgelehnt. Im aktuellen gesetzlichen Rahmen hat der Bundesrat die Kompetenz, die Beiträge für die einzelnen Pflegebedarfsstufen anzupassen. Derzeit ist die Überprüfung der Beiträge in Bezug auf die Einhaltung der Kostenneutralität zum Zeitpunkt der Einführung im Gange. Danach kann der Bundesrat weitere Anpassungen vornehmen.</p><p>Auch mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung beteiligt sich die OKP weiter an der Kostensteigerung im Pflegebereich, wenn die Zahl pflegebedürftiger Personen oder die Intensität der Pflege steigt. Im Bericht des Bundesrates vom 25. Mai 2016 in Erfüllung der Postulate Fehr Jacqueline 12.3604, Eder 14.3912 und Lehmann 14.4165, "Bestandesaufnahme und Perspektiven im Bereich der Langzeitpflege" (<a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> &gt; Dokumentation &gt; Publikationen &gt; Krankenversicherung &gt; Berichte), wird dargelegt, dass aufgrund der demografischen Entwicklung mit weiteren Kostensteigerungen im Bereich der Langzeitpflege zu rechnen ist. Im erwähnten Bericht wurde auch bereits mit verschiedenen Finanzierungsvarianten aufgezeigt, wie diese erwarteten Kostensteigerungen finanziert werden könnten. Dieses Anliegen des Postulates wurde somit bereits aufgenommen.</p><p>Die Kantone sind generell verantwortlich für die Versorgung und im Rahmen des KVG explizit für die Pflegeheimplanung. Sie haben es in der Hand, Strukturen zu schaffen für eine effiziente Versorgung.</p><p>Der Bundesrat hat die Kompetenz, die Beiträge für die einzelnen Pflegebedarfsstufen anzupassen. Ein Kriterium kann dabei die Entwicklung der Kosten einer effizienten Versorgung sein. Transparent ausgewiesene Kosten entsprechend den Vorgaben der Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung (SR 832.104) sind dafür allerdings unerlässlich.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt aufzuzeigen, wie die Kostensteigerung der Pflegeleistungen durch alle Kostenträger - Krankenversicherer, öffentliche Hand und Private - gleichermassen mitfinanziert werden könnte und die Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung an die Pflegeleistungen, welche in der notwendigen Qualität, effizient und kostengünstig erbracht werden, regelmässig der Teuerung angepasst werden könnten.</p>
  • Gleichmässige Finanzierung der Kostensteigerung bei den Pflegeleistungen durch alle Kostenträger
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20140317
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Neuordnung der Pflegefinanzierung trat auf Anfang 2011 in Kraft. Ein Ziel dieser Neuordnung war die Begrenzung der Belastung von Prämienzahlern und Pflegebedürftigen. Im Rahmen der laufenden Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung wird untersucht, inwiefern dieses Ziel mit der Einführung von nach Pflegebedarf abgestuften Beiträgen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und der Begrenzung der Beiträge der Pflegebedürftigen erreicht wurde und welche weiteren beabsichtigten und unbeabsichtigten Wirkungen die Neuordnung zur Folge hatte. Die Evaluation wird zeigen, ob Anpassungsbedarf besteht; vorherige Änderungen sind nicht sinnvoll. Die Resultate der Evaluation sollten spätestens Ende 2017 vorliegen.</p><p>Im Rahmen der parlamentarischen Debatten zur Neuordnung der Pflegefinanzierung wurde eine regelmässige zweijährliche Anpassung der OKP-Beiträge vom Parlament zwar diskutiert, aber letztlich abgelehnt. Im aktuellen gesetzlichen Rahmen hat der Bundesrat die Kompetenz, die Beiträge für die einzelnen Pflegebedarfsstufen anzupassen. Derzeit ist die Überprüfung der Beiträge in Bezug auf die Einhaltung der Kostenneutralität zum Zeitpunkt der Einführung im Gange. Danach kann der Bundesrat weitere Anpassungen vornehmen.</p><p>Auch mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung beteiligt sich die OKP weiter an der Kostensteigerung im Pflegebereich, wenn die Zahl pflegebedürftiger Personen oder die Intensität der Pflege steigt. Im Bericht des Bundesrates vom 25. Mai 2016 in Erfüllung der Postulate Fehr Jacqueline 12.3604, Eder 14.3912 und Lehmann 14.4165, "Bestandesaufnahme und Perspektiven im Bereich der Langzeitpflege" (<a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> &gt; Dokumentation &gt; Publikationen &gt; Krankenversicherung &gt; Berichte), wird dargelegt, dass aufgrund der demografischen Entwicklung mit weiteren Kostensteigerungen im Bereich der Langzeitpflege zu rechnen ist. Im erwähnten Bericht wurde auch bereits mit verschiedenen Finanzierungsvarianten aufgezeigt, wie diese erwarteten Kostensteigerungen finanziert werden könnten. Dieses Anliegen des Postulates wurde somit bereits aufgenommen.</p><p>Die Kantone sind generell verantwortlich für die Versorgung und im Rahmen des KVG explizit für die Pflegeheimplanung. Sie haben es in der Hand, Strukturen zu schaffen für eine effiziente Versorgung.</p><p>Der Bundesrat hat die Kompetenz, die Beiträge für die einzelnen Pflegebedarfsstufen anzupassen. Ein Kriterium kann dabei die Entwicklung der Kosten einer effizienten Versorgung sein. Transparent ausgewiesene Kosten entsprechend den Vorgaben der Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung (SR 832.104) sind dafür allerdings unerlässlich.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt aufzuzeigen, wie die Kostensteigerung der Pflegeleistungen durch alle Kostenträger - Krankenversicherer, öffentliche Hand und Private - gleichermassen mitfinanziert werden könnte und die Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung an die Pflegeleistungen, welche in der notwendigen Qualität, effizient und kostengünstig erbracht werden, regelmässig der Teuerung angepasst werden könnten.</p>
    • Gleichmässige Finanzierung der Kostensteigerung bei den Pflegeleistungen durch alle Kostenträger

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