Ist das Gasversorgungsgesetz auf Kurs?
- ShortId
-
16.3354
- Id
-
20163354
- Updated
-
28.07.2023 05:19
- Language
-
de
- Title
-
Ist das Gasversorgungsgesetz auf Kurs?
- AdditionalIndexing
-
66;15;10
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1.-3. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Legislaturplanung 2015-2019 eine "Botschaft zur Schaffung eines Gasversorgungsgesetzes" angekündigt. Er bringt damit zum Ausdruck, dass er im Bereich der Gasversorgung gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht. Insbesondere gilt es, Rechtsunsicherheiten im Gasmarkt zu beseitigen. Da die Gaswirtschaft zu beinahe 100 Prozent direkt oder indirekt im Besitz von Städten und Gemeinden ist, ist davon auszugehen, dass diese im Sinne des Gemeinwohls agiert und konstruktiv am Gesetzgebungsprozess mitarbeitet. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation will bis Ende 2017 eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten.</p><p>4. Eine vollständige Integration in ein Marktgebiet eines Nachbarlandes würde bedeuten, dass die kapazitätsmässige Grenze zu diesem Marktgebiet beseitigt würde. Allerdings dürfte es für die Schweiz aus rechtlicher wie aus politischer Sicht schwierig sein, sich in das Gasmarktgebiet eines einzelnen Nachbarlands zu integrieren. Es würde die Zustimmung des betroffenen Nachbarlandes bedingen. Anzunehmen ist zudem, dass die Integration in den europäischen Gasmarkt zur Diskussion gestellt würde, so, wie dies im Strommarkt der Fall ist.</p><p>5. Der Bundesrat prüft bei der Ausarbeitung des Gasversorgungsgesetzes, welche Massnahmen notwendig sind, um Quersubventionierungen zu verhindern. Heute sind Quersubventionierungen zwischen dem Netzbetrieb und den wettbewerblichen Tätigkeitsbereichen gemäss bestehender Verbändevereinbarung untersagt.</p><p>6. Wie das Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007 (SR 734.7) orientieren sich auch die Arbeiten zum Gasversorgungsgesetz am Grundsatz der Subsidiarität. Die Regelung der Details wird demgemäss nach Möglichkeit den Richtlinien der Branche überlassen. Letztere müssen den Grundsätzen der Sachgerechtigkeit und Nichtdiskriminierung Genüge tun.</p><p>In Märkten mit monopolistischer Netzwerkinfrastruktur kann Wettbewerb nur stattfinden, wenn die Nutzung dieser Infrastruktur verbindlich geregelt ist. Das Ermöglichen von Wettbewerb geht in diesem Fall also mit staatlicher Regulierung sowie auch mit der Schaffung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde für das Netz einher.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Kampf gegen die Deindustrialisierung hat die Schweizer Industrie mit der Gasbranche eine privatrechtliche Vereinbarung getroffen. Mit dieser Verbändevereinbarung ist es wenigen Grossbezügern möglich, Gas über Drittanbieter zu beschaffen. Bedingt durch die restriktiven Zulassungskriterien sowie für die angestammte Gaswirtschaft vorteilhafte Regularien, beziehen heute nur rund ein Dutzend Unternehmen Gas direkt von solchen Drittanbietern, die nur Energie verkaufen und keine Netze betreiben.</p><p>Der Schweizer Erdgasmarkt ist gesetzlich unzureichend geregelt, und der entstandene Wettbewerb droht wieder zu kollabieren. Eine Weko-Vorabklärung im Jahr 2013 hat gezeigt, dass einige Punkte der Verbändevereinbarung kartellrechtlich nicht "per se als unproblematisch" angesehen werden können. Gleichzeitig bestehe die Wahrscheinlichkeit, dass sich Industrie und Gaswirtschaft in der Weiterentwicklung der Vereinbarung nicht weiter einig werden und die Verhandlungen zur Weiterentwicklung der Verbändevereinbarung zum wiederholten Mal sistiert werden.</p><p>2015 hat das BFE verschiedene Studien zur Umsetzung eines Gasversorgungsgesetzes (GasVG) in Auftrag gegeben. Diese Studien kommen zum Schluss, dass durch eine Marktöffnung für alle Bezugsgruppen ein volkswirtschaftlicher Nutzen entsteht. Für die Industrie bieten eine Öffnung und der damit verbundene Wettbewerb die dringend benötigte Möglichkeit, die Kosten zu senken und damit international konkurrenzfähiger zu werden.</p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die Wichtigkeit sowie die Dringlichkeit der Schaffung eines GasVG?</p><p>2. In welchem Zeitrahmen gedenkt er das Gesetz zu schaffen und einzuführen, respektive erachtet er die Zielgrösse 2020/21 mit den vorhandenen Ressourcen im BFE als realistisch?</p><p>3. Welche Umstände braucht es, damit die Schaffung eines GasVG eine höhere Priorität erhält?</p><p>4. Wäre er bereit, eine Einbindung in benachbarte europäische Märkte in Betracht zu ziehen, sollte sich in den Abklärungen des BFE erweisen, dass der Schweizer Markt zu klein ist, um einen liquiden, funktionierenden Wettbewerb zu ermöglichen?</p><p>5. Wie stellt er sicher, dass Marktverzerrungen durch Quersubventionen verhindert werden?</p><p>6. Wie gedenkt er eine Überregulierung durch den Gesetzgeber oder auch die Branche zu verhindern?</p>
- Ist das Gasversorgungsgesetz auf Kurs?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1.-3. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Legislaturplanung 2015-2019 eine "Botschaft zur Schaffung eines Gasversorgungsgesetzes" angekündigt. Er bringt damit zum Ausdruck, dass er im Bereich der Gasversorgung gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht. Insbesondere gilt es, Rechtsunsicherheiten im Gasmarkt zu beseitigen. Da die Gaswirtschaft zu beinahe 100 Prozent direkt oder indirekt im Besitz von Städten und Gemeinden ist, ist davon auszugehen, dass diese im Sinne des Gemeinwohls agiert und konstruktiv am Gesetzgebungsprozess mitarbeitet. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation will bis Ende 2017 eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten.</p><p>4. Eine vollständige Integration in ein Marktgebiet eines Nachbarlandes würde bedeuten, dass die kapazitätsmässige Grenze zu diesem Marktgebiet beseitigt würde. Allerdings dürfte es für die Schweiz aus rechtlicher wie aus politischer Sicht schwierig sein, sich in das Gasmarktgebiet eines einzelnen Nachbarlands zu integrieren. Es würde die Zustimmung des betroffenen Nachbarlandes bedingen. Anzunehmen ist zudem, dass die Integration in den europäischen Gasmarkt zur Diskussion gestellt würde, so, wie dies im Strommarkt der Fall ist.</p><p>5. Der Bundesrat prüft bei der Ausarbeitung des Gasversorgungsgesetzes, welche Massnahmen notwendig sind, um Quersubventionierungen zu verhindern. Heute sind Quersubventionierungen zwischen dem Netzbetrieb und den wettbewerblichen Tätigkeitsbereichen gemäss bestehender Verbändevereinbarung untersagt.</p><p>6. Wie das Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007 (SR 734.7) orientieren sich auch die Arbeiten zum Gasversorgungsgesetz am Grundsatz der Subsidiarität. Die Regelung der Details wird demgemäss nach Möglichkeit den Richtlinien der Branche überlassen. Letztere müssen den Grundsätzen der Sachgerechtigkeit und Nichtdiskriminierung Genüge tun.</p><p>In Märkten mit monopolistischer Netzwerkinfrastruktur kann Wettbewerb nur stattfinden, wenn die Nutzung dieser Infrastruktur verbindlich geregelt ist. Das Ermöglichen von Wettbewerb geht in diesem Fall also mit staatlicher Regulierung sowie auch mit der Schaffung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde für das Netz einher.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Kampf gegen die Deindustrialisierung hat die Schweizer Industrie mit der Gasbranche eine privatrechtliche Vereinbarung getroffen. Mit dieser Verbändevereinbarung ist es wenigen Grossbezügern möglich, Gas über Drittanbieter zu beschaffen. Bedingt durch die restriktiven Zulassungskriterien sowie für die angestammte Gaswirtschaft vorteilhafte Regularien, beziehen heute nur rund ein Dutzend Unternehmen Gas direkt von solchen Drittanbietern, die nur Energie verkaufen und keine Netze betreiben.</p><p>Der Schweizer Erdgasmarkt ist gesetzlich unzureichend geregelt, und der entstandene Wettbewerb droht wieder zu kollabieren. Eine Weko-Vorabklärung im Jahr 2013 hat gezeigt, dass einige Punkte der Verbändevereinbarung kartellrechtlich nicht "per se als unproblematisch" angesehen werden können. Gleichzeitig bestehe die Wahrscheinlichkeit, dass sich Industrie und Gaswirtschaft in der Weiterentwicklung der Vereinbarung nicht weiter einig werden und die Verhandlungen zur Weiterentwicklung der Verbändevereinbarung zum wiederholten Mal sistiert werden.</p><p>2015 hat das BFE verschiedene Studien zur Umsetzung eines Gasversorgungsgesetzes (GasVG) in Auftrag gegeben. Diese Studien kommen zum Schluss, dass durch eine Marktöffnung für alle Bezugsgruppen ein volkswirtschaftlicher Nutzen entsteht. Für die Industrie bieten eine Öffnung und der damit verbundene Wettbewerb die dringend benötigte Möglichkeit, die Kosten zu senken und damit international konkurrenzfähiger zu werden.</p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die Wichtigkeit sowie die Dringlichkeit der Schaffung eines GasVG?</p><p>2. In welchem Zeitrahmen gedenkt er das Gesetz zu schaffen und einzuführen, respektive erachtet er die Zielgrösse 2020/21 mit den vorhandenen Ressourcen im BFE als realistisch?</p><p>3. Welche Umstände braucht es, damit die Schaffung eines GasVG eine höhere Priorität erhält?</p><p>4. Wäre er bereit, eine Einbindung in benachbarte europäische Märkte in Betracht zu ziehen, sollte sich in den Abklärungen des BFE erweisen, dass der Schweizer Markt zu klein ist, um einen liquiden, funktionierenden Wettbewerb zu ermöglichen?</p><p>5. Wie stellt er sicher, dass Marktverzerrungen durch Quersubventionen verhindert werden?</p><p>6. Wie gedenkt er eine Überregulierung durch den Gesetzgeber oder auch die Branche zu verhindern?</p>
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