Die Finanzlöcher beim Bund werden immer grösser
- ShortId
-
16.3355
- Id
-
20163355
- Updated
-
28.07.2023 05:17
- Language
-
de
- Title
-
Die Finanzlöcher beim Bund werden immer grösser
- AdditionalIndexing
-
24;2446
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>a. Bei den genannten Vorlagen ist von folgenden Einnahmenausfällen bzw. Mehrausgaben auszugehen:</p><p>Unternehmenssteuerreform III: Für die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III entstehen ab 2019 Mehrausgaben von rund 1,1 Milliarden für die vertikalen Ausgleichsmassnahmen und den Ergänzungsbeitrag zugunsten der Kantone. Zudem haben die eidgenössischen Räte auch die zinsbereinigte Gewinnsteuer beschlossen, dadurch entstehen ab 2020 Mindereinnahmen von rund 220 Millionen. Ohne Reform drohen allerdings deutlich höhere Steuerausfälle. Die bestehenden Steuerregimes verfügen nicht mehr über eine ausreichende internationale Akzeptanz. Ein Festhalten am rechtlichen Status quo hätte daher eine erhebliche Einbusse an Standortattraktivität zur Folge.</p><p>NAF: Mehrausgaben von bis zu 700 Millionen Franken entstehen durch die vom Bundesrat vorgeschlagene Zweckbindung der Automobilsteuer (400 Millionen) und die vom Parlament zusätzlich beschlossene Zweckbindung der Mineralölsteuer (5 Prozent ab 2018, 10 Prozent ab 2020). Gemäss Beschlüssen des Ständerates sollen diese Einlagen als Maximalbeiträge ausgestaltet werden, gemäss Nationalrat als fixe Beträge. Es ist aus Sicht des Bundesrates zentral, dass diesbezüglich eine finanzpolitische Flexibilität gewahrt bleibt.</p><p>Armee: Die Bundesversammlung hat für die Armee einen Zahlungsrahmen von 20 Milliarden Franken beschlossen. Gegenüber dem Legislaturfinanzplan vom 27. Januar 2016 entspricht dies einer Aufstockung von 1,2 Milliarden bzw. durchschnittlich 300 Millionen pro Jahr.</p><p>Rückkehr zur privilegierten Besteuerung von Baulandreserven der Landwirtschaft: Der vorliegende Gesetzesvorschlag kann bei der direkten Bundessteuer mittel- bis längerfristig zu geschätzten Mindereinnahmen von rund 200 Millionen Franken pro Jahr führen. Die Ausfälle an AHV-, IV- und EO-Beiträgen können sich mittel- bis langfristig auf schätzungsweise ebenfalls rund 200 Millionen Franken pro Jahr belaufen.</p><p>Stempelsteuern: Die Abschaffung aller Stempelabgaben würde zu Mindereinnahmen von 2,2 Milliarden Franken führen.</p><p>Einführung der Individualbesteuerung: Unter der Annahme, dass für keine steuerpflichtige Person eine Mehrbelastung gegenüber heute resultiert, würde die Einführung der Individualbesteuerung zu geschätzten 2 Milliarden Franken Mindereinnahmen führen.</p><p>Altersreform 2020: Die Aufzählung der Interpellanten ist insofern nicht vollständig, als die Beschlüsse des Ständerates zur Altersreform ausgeblendet werden. Diese sehen vor, dass der Ertrag aus dem Demografie-Mehrwertsteuerprozent künftig vollständig an die AHV geht (wie vom Bundesrat vorgeschlagen) und gleichzeitig der Beitrag des Bundes an die AHV auf 19,55 Prozent der jährlichen Ausgaben des Versicherungswerks belassen statt, wie der Bundesrat vorgesehen hat, kompensatorisch auf 18 Prozent gekürzt wird. Daraus resultiert für den Bundeshaushalt eine Mehrbelastung von über 600 Millionen Franken.</p><p>b. Der Bundesrat hat im Legislaturfinanzplan 2017-2019 sein Sanierungskonzept präsentiert. Es basiert erstens auf den Ausgabenkürzungen, die bereits im Voranschlag 2016 beschlossen worden sind, und zweitens auf dem Stabilisierungsprogramm 2017-2019, das der Bundesrat am 25. Mai 2016 verabschiedet hat. Aufgrund der sich abzeichnenden hohen strukturellen Defizite in den Jahren 2018 bis 2020 wird der Bundesrat darüber hinaus im kommenden Herbst die Eckwerte für ein weiteres Stabilisierungspaket festlegen, das den Bundeshaushalt ab 2018 in Einklang mit den Vorgaben der Schuldenbremse bringen soll. Der Umfang des neuen Stabilisierungspakets wird nicht zuletzt davon abhängen, ob das Parlament in der Herbstsession 2016 an den Mehrbelastungen in den genannten Bereichen festhält. Bleibt es bei seinen Beschlüssen, werden die notwendigen Sparmassnahmen zwangsläufig auch zu Leistungskürzungen führen. Dies umso mehr, als der ungeplante reale Ausbau, der in einzelnen Aufgabenbereichen aufgrund der tiefen Teuerung in den letzten Jahren stattgefunden hat, bereits weitgehend korrigiert worden ist.</p><p>c. In sämtlichen Vorlagen des Bundesrates werden die finanziellen Auswirkungen auf die nachgelagerten staatlichen Ebenen so präzise wie möglich ausgewiesen. Daran wird sich der Bundesrat auch in Zukunft halten.</p><p>d. Beim Stabilisierungsprogramm 2017-2019 werden reine Lastenabwälzungen auf die Kantone und Gemeinden vermieden. Dank der noch im vergangenen Jahr eröffneten Vernehmlassung konnten die Kantone ihre Finanzplanungen frühzeitig auf diejenige des Bundes abstimmen.</p><p>e. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat im Zuge einer Umfrage bei den kantonalen Steuerverwaltungen von 21 Steuerverwaltungen die Information erhalten, dass seit Einführung der straflosen Selbstanzeige bei den direkten Steuern rund 24,7 Milliarden Franken an Vermögen aufgedeckt worden seien. Die übrigen kantonalen Steuerverwaltungen haben noch keine Auskunft erteilt, oder sie können diese Angaben nicht liefern.</p><p>f. Der Bundesrat hatte eine Steuerstrafrechtsrevision und eine Verrechnungssteuerreform (Wechsel zum Zahlstellenprinzip) eingeleitet. Bei der Steuerstrafrechtsrevision hat der Bundesrat unter anderem vorgeschlagen, die Untersuchungsmittel der kantonalen Steuerbehörden auszubauen. Die Reform der Verrechnungssteuer zielte unter anderem darauf ab, den Sicherungszweck der Verrechnungssteuer zu stärken. Aufgrund der negativen Vernehmlassungsergebnisse hat der Bundesrat beide Projekte sistiert, dies auch vor dem Hintergrund der hängigen Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre", die das steuerliche Bankgeheimnis in der Verfassung festschreiben will. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen in diesen Dossiers entscheiden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Dem Bund drohen in den nächsten Jahren Einnahmenausfälle und vom Parlament beschlossene Mehrausgaben in der Höhe von 5 bis 8 Milliarden Franken. Die Unternehmenssteuerreform III wird mindestens 1,5 Milliarden Franken kosten, die Mehrkosten für den NAF betragen 700 Millionen, jene für die Armee 300 Millionen, die Steuerprivilegien für den Verkauf von Bauland durch Bauern kosten 400 Millionen, die Abschaffung aller Stempelsteuern kostet 2,2 Milliarden und die Einführung der Individualbesteuerung weitere 2 Milliarden, wenn sie nicht gegenfinanziert wird.</p><p>a. Kann der Bundesrat diese alarmierende Auflistung von Einnahmenausfällen bestätigen?</p><p>b. Was will er dagegen unternehmen, ohne Leistungen zu kürzen?</p><p>c. Ist er bereit, eine Aufstellung vorzulegen, die aufzeigt, wie die Kantone, Städte und Gemeinden von diesen Einnahmenkürzungen konkret betroffen sein werden? Die Kantone und Gemeinden brauchen Rechts- und Planungssicherheit, um sich auf die neue finanzpolitische Situation einzustellen.</p><p>d. Hat er in seinen Überlegungen zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019 die verschiedenen Spar- und Abbauprogramme der Kantone mitberücksichtigt?</p><p>e. Kann er bestätigen, dass seit Einführung der straflosen Selbstanzeigen im Jahr 2010 bis heute rund 30 Milliarden Franken an unversteuerten Geldern aufgetaucht sind?</p><p>f. Was gedenkt er zu tun, um der Schwarzgeldpraxis im Inland Einhalt zu gebieten?</p>
- Die Finanzlöcher beim Bund werden immer grösser
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>a. Bei den genannten Vorlagen ist von folgenden Einnahmenausfällen bzw. Mehrausgaben auszugehen:</p><p>Unternehmenssteuerreform III: Für die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III entstehen ab 2019 Mehrausgaben von rund 1,1 Milliarden für die vertikalen Ausgleichsmassnahmen und den Ergänzungsbeitrag zugunsten der Kantone. Zudem haben die eidgenössischen Räte auch die zinsbereinigte Gewinnsteuer beschlossen, dadurch entstehen ab 2020 Mindereinnahmen von rund 220 Millionen. Ohne Reform drohen allerdings deutlich höhere Steuerausfälle. Die bestehenden Steuerregimes verfügen nicht mehr über eine ausreichende internationale Akzeptanz. Ein Festhalten am rechtlichen Status quo hätte daher eine erhebliche Einbusse an Standortattraktivität zur Folge.</p><p>NAF: Mehrausgaben von bis zu 700 Millionen Franken entstehen durch die vom Bundesrat vorgeschlagene Zweckbindung der Automobilsteuer (400 Millionen) und die vom Parlament zusätzlich beschlossene Zweckbindung der Mineralölsteuer (5 Prozent ab 2018, 10 Prozent ab 2020). Gemäss Beschlüssen des Ständerates sollen diese Einlagen als Maximalbeiträge ausgestaltet werden, gemäss Nationalrat als fixe Beträge. Es ist aus Sicht des Bundesrates zentral, dass diesbezüglich eine finanzpolitische Flexibilität gewahrt bleibt.</p><p>Armee: Die Bundesversammlung hat für die Armee einen Zahlungsrahmen von 20 Milliarden Franken beschlossen. Gegenüber dem Legislaturfinanzplan vom 27. Januar 2016 entspricht dies einer Aufstockung von 1,2 Milliarden bzw. durchschnittlich 300 Millionen pro Jahr.</p><p>Rückkehr zur privilegierten Besteuerung von Baulandreserven der Landwirtschaft: Der vorliegende Gesetzesvorschlag kann bei der direkten Bundessteuer mittel- bis längerfristig zu geschätzten Mindereinnahmen von rund 200 Millionen Franken pro Jahr führen. Die Ausfälle an AHV-, IV- und EO-Beiträgen können sich mittel- bis langfristig auf schätzungsweise ebenfalls rund 200 Millionen Franken pro Jahr belaufen.</p><p>Stempelsteuern: Die Abschaffung aller Stempelabgaben würde zu Mindereinnahmen von 2,2 Milliarden Franken führen.</p><p>Einführung der Individualbesteuerung: Unter der Annahme, dass für keine steuerpflichtige Person eine Mehrbelastung gegenüber heute resultiert, würde die Einführung der Individualbesteuerung zu geschätzten 2 Milliarden Franken Mindereinnahmen führen.</p><p>Altersreform 2020: Die Aufzählung der Interpellanten ist insofern nicht vollständig, als die Beschlüsse des Ständerates zur Altersreform ausgeblendet werden. Diese sehen vor, dass der Ertrag aus dem Demografie-Mehrwertsteuerprozent künftig vollständig an die AHV geht (wie vom Bundesrat vorgeschlagen) und gleichzeitig der Beitrag des Bundes an die AHV auf 19,55 Prozent der jährlichen Ausgaben des Versicherungswerks belassen statt, wie der Bundesrat vorgesehen hat, kompensatorisch auf 18 Prozent gekürzt wird. Daraus resultiert für den Bundeshaushalt eine Mehrbelastung von über 600 Millionen Franken.</p><p>b. Der Bundesrat hat im Legislaturfinanzplan 2017-2019 sein Sanierungskonzept präsentiert. Es basiert erstens auf den Ausgabenkürzungen, die bereits im Voranschlag 2016 beschlossen worden sind, und zweitens auf dem Stabilisierungsprogramm 2017-2019, das der Bundesrat am 25. Mai 2016 verabschiedet hat. Aufgrund der sich abzeichnenden hohen strukturellen Defizite in den Jahren 2018 bis 2020 wird der Bundesrat darüber hinaus im kommenden Herbst die Eckwerte für ein weiteres Stabilisierungspaket festlegen, das den Bundeshaushalt ab 2018 in Einklang mit den Vorgaben der Schuldenbremse bringen soll. Der Umfang des neuen Stabilisierungspakets wird nicht zuletzt davon abhängen, ob das Parlament in der Herbstsession 2016 an den Mehrbelastungen in den genannten Bereichen festhält. Bleibt es bei seinen Beschlüssen, werden die notwendigen Sparmassnahmen zwangsläufig auch zu Leistungskürzungen führen. Dies umso mehr, als der ungeplante reale Ausbau, der in einzelnen Aufgabenbereichen aufgrund der tiefen Teuerung in den letzten Jahren stattgefunden hat, bereits weitgehend korrigiert worden ist.</p><p>c. In sämtlichen Vorlagen des Bundesrates werden die finanziellen Auswirkungen auf die nachgelagerten staatlichen Ebenen so präzise wie möglich ausgewiesen. Daran wird sich der Bundesrat auch in Zukunft halten.</p><p>d. Beim Stabilisierungsprogramm 2017-2019 werden reine Lastenabwälzungen auf die Kantone und Gemeinden vermieden. Dank der noch im vergangenen Jahr eröffneten Vernehmlassung konnten die Kantone ihre Finanzplanungen frühzeitig auf diejenige des Bundes abstimmen.</p><p>e. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat im Zuge einer Umfrage bei den kantonalen Steuerverwaltungen von 21 Steuerverwaltungen die Information erhalten, dass seit Einführung der straflosen Selbstanzeige bei den direkten Steuern rund 24,7 Milliarden Franken an Vermögen aufgedeckt worden seien. Die übrigen kantonalen Steuerverwaltungen haben noch keine Auskunft erteilt, oder sie können diese Angaben nicht liefern.</p><p>f. Der Bundesrat hatte eine Steuerstrafrechtsrevision und eine Verrechnungssteuerreform (Wechsel zum Zahlstellenprinzip) eingeleitet. Bei der Steuerstrafrechtsrevision hat der Bundesrat unter anderem vorgeschlagen, die Untersuchungsmittel der kantonalen Steuerbehörden auszubauen. Die Reform der Verrechnungssteuer zielte unter anderem darauf ab, den Sicherungszweck der Verrechnungssteuer zu stärken. Aufgrund der negativen Vernehmlassungsergebnisse hat der Bundesrat beide Projekte sistiert, dies auch vor dem Hintergrund der hängigen Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre", die das steuerliche Bankgeheimnis in der Verfassung festschreiben will. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen in diesen Dossiers entscheiden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Dem Bund drohen in den nächsten Jahren Einnahmenausfälle und vom Parlament beschlossene Mehrausgaben in der Höhe von 5 bis 8 Milliarden Franken. Die Unternehmenssteuerreform III wird mindestens 1,5 Milliarden Franken kosten, die Mehrkosten für den NAF betragen 700 Millionen, jene für die Armee 300 Millionen, die Steuerprivilegien für den Verkauf von Bauland durch Bauern kosten 400 Millionen, die Abschaffung aller Stempelsteuern kostet 2,2 Milliarden und die Einführung der Individualbesteuerung weitere 2 Milliarden, wenn sie nicht gegenfinanziert wird.</p><p>a. Kann der Bundesrat diese alarmierende Auflistung von Einnahmenausfällen bestätigen?</p><p>b. Was will er dagegen unternehmen, ohne Leistungen zu kürzen?</p><p>c. Ist er bereit, eine Aufstellung vorzulegen, die aufzeigt, wie die Kantone, Städte und Gemeinden von diesen Einnahmenkürzungen konkret betroffen sein werden? Die Kantone und Gemeinden brauchen Rechts- und Planungssicherheit, um sich auf die neue finanzpolitische Situation einzustellen.</p><p>d. Hat er in seinen Überlegungen zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019 die verschiedenen Spar- und Abbauprogramme der Kantone mitberücksichtigt?</p><p>e. Kann er bestätigen, dass seit Einführung der straflosen Selbstanzeigen im Jahr 2010 bis heute rund 30 Milliarden Franken an unversteuerten Geldern aufgetaucht sind?</p><p>f. Was gedenkt er zu tun, um der Schwarzgeldpraxis im Inland Einhalt zu gebieten?</p>
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