Mit einer Regulierungsbremse den Anstieg der Regulierungskosten eindämmen

ShortId
16.3360
Id
20163360
Updated
08.04.2025 19:16
Language
de
Title
Mit einer Regulierungsbremse den Anstieg der Regulierungskosten eindämmen
AdditionalIndexing
15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In seinem Bericht zu den Regulierungskosten vom Dezember 2013 berechnete der Bundesrat die Regulierungskosten in dreizehn gemessenen Bereichen auf Bundesebene auf 10 Milliarden Franken. Eine Studie der Universität St. Gallen schätzte die Regulierungskosten bereits 2010 auf etwa 50 Milliarden Franken. Man kann heute im Jahr 2016 davon ausgehen, dass sie rund 10 Prozent des BIP ausmachen.</p><p>Unnötige Regulierungskosten bremsen die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, was sich negativ auf Innovation und Arbeitsplätze auswirkt.</p><p>Eine Regulierungsbremse - analog der Schuldenbremse - erlaubt, das Wachstum künftiger Regulierungen und damit auch der unnötigen Regulierungskosten einzudämmen. </p><p>Dafür wird ein Automatismus vorgeschlagen: Wenn die Auswirkungen einer Vorlage mehr als 10 000 Unternehmen betreffen, muss die Vorlage dem qualifizierten Mehr in der Gesamtabstimmung im Parlament unterstellt werden. Die Zahl der 10 000 Unternehmen kommt vom etablierten "KMU-Test", wie er bei der Regulierungsfolgekosten-Abschätzung des Seco vorgesehen ist.</p><p>Ebenfalls sind jene Vorlagen dem qualifizierten Mehr zu unterstellen, deren Regulierungsfolgekosten über einer noch zu bestimmenden Kostenschwelle liegen. Diese Kostenschwelle soll vom Bundesrat vorgeschlagen werden. Sie kann sowohl eine absolute Zahl in Schweizerfranken als auch eine Relationszahl sein. Wichtig ist jedoch, dass die Regulierungskostenschwelle, wenn sie einmal definiert ist, stabil bleibt.</p><p>Mit dieser Regulierungsbremse wird dem Parlament ein Instrument gegeben, den Anstieg der Regulierungskosten einzudämmen. Sie baut dabei auf die Erfahrungen mit dem bewährten Instrument der Schuldenbremse auf.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Meinung der Motionäre, dass die zunehmende Regulierungsdichte eine Belastung für die Unternehmen und deren Wettbewerbsfähigkeit sein kann.</p><p>Eine Überregulierung wirkt sich langfristig negativ auf Innovation, Produktivität und damit Schaffung von Arbeitsplätzen aus. Attraktive Rahmenbedingungen für die Wirtschaft sind dem Bundesrat ein Kernanliegen. Der Bundesrat erklärt sich daher - auch mit Blick auf andere eingereichte Vorstösse (15.3421, 16.3543 und 16.3388 sowie die überwiesenen Motionen 15.3400 und 15.3445) - bereit, Instrumente zur Eindämmung der Regulierungskosten zu prüfen. Dabei sollen die verschiedenen Modelle zur Eindämmung der Regulierungsdichte auf deren Kosten-Nutzen-Verhältnis, deren Vor- und Nachteile sowie deren Wirksamkeit untersucht werden.</p><p>Gegen die vorgeschlagene institutionelle Regulierungsbremse (Beschlussquorum) sprechen indessen folgende Überlegungen:</p><p>Das Beschlussquorum könnte, wie bei der Ausgabenbremse, nur bei Gesetzesvorlagen zum Tragen kommen und würde eine entsprechende Verfassungsänderung benötigen. Bei der Ausgabenbremse (Art. 159 Abs. 3 Bst. b der Bundesverfassung) bezieht sich der Schwellenwert indessen auf einen globalen Ausgabenwert ("Subventionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen"). Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, kann relativ leicht festgestellt werden. Bei der institutionellen Regulierungsbremse wäre dies anders. Welche Folgekosten ein neues Gesetz oder eine Gesetzesänderung für die betroffenen Unternehmen mit sich bringt, ist häufig davon abhängig, wie das künftige Ausführungsrecht ausgestaltet sein wird. Zudem sind die Folgekosten auch davon abhängig, wieweit eine neue Regulierung bei einzelnen Unternehmen zu mehr oder weniger aufwendigen Anpassungen führt. Da können sich zwischen verschiedenen Unternehmen grosse Unterschiede ergeben. Somit wäre es schwer zu ermitteln, ob eine neue (gesetzliche) Regelung tatsächlich bei mehr als 10 000 Unternehmen zu höheren Folgekosten führt. Die Einführung einer unabhängigen Institution gemäss den Motionen 15.3400 und 15.3445, die Regulierungskosten systematisch prüft, könnte solche Diskussionen entkräften. Trotzdem könnte dies im Parlament regelmässig kontroverse Diskussionen auslösen, was zu einander widersprechenden Ordnungsanträgen führen könnte. Über solche Anträge müsste mit einfachem Mehr abgestimmt werden, was die Wirksamkeit des Instruments stark relativiert.</p><p>Zu den in der Motion vorgeschlagenen Kriterien ist zudem Folgendes anzumerken: Der Schwellenwert von 10 000 betroffenen Unternehmen oder die Kostenschwelle könnte je nach Struktur der betroffenen Branche zu hoch oder zu tief sein. Eine Vorlage mit starken Auswirkungen auf eine kleine Branche würde etwa nicht unter diesen Mechanismus fallen. Hinzu kommt, dass ein starrer Mechanismus, der ausschliesslich an die prognostizierten Regulierungskosten anknüpft und keinen Bezug auf die weiteren Kosten (entgangene Gewinne, Haftungsrisiken usw.) und den eigentlichen Ziel und Nutzen einer Regulierung nimmt, nicht zwingend zu einer zweckmässigen Regulierung führt.</p><p>Schliesslich ist noch auf Folgendes hinzuweisen: Die zusätzliche Genehmigungshürde könnte Gesetzesanpassungen bremsen, die im Interesse der Wirtschaft liegen. Im Rahmen der bilateralen Abkommen mit der EU besteht das Risiko, dass die Schweiz den Verpflichtungen nicht oder nur mit Verzögerungen nachkommen könnte.</p><p>Dies hätte Auswirkungen auf die Rechtssicherheit für die Unternehmen im Verhältnis zu wichtigen Handelspartnern und wäre mit entsprechenden aussenpolitischen und wirtschaftlichen Folgen verbunden. Beispielsweise könnte der Zugang zu ausländischen Märkten für Schweizer Unternehmen erschwert werden (z. B. durch unterschiedliche technische Anforderungen an Produkte) oder wäre mit Unsicherheiten behaftet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Es sind die notwendigen Erlasse auszuarbeiten, damit Gesetzesänderungen, neue Gesetze und neue Regulierungen allgemein, welche entweder zu höheren Regulierungskosten für mehr als 10 000 Unternehmen führen oder deren Regulierungskosten über einer noch zu definierenden Kostenschwelle liegen, in den Gesamtabstimmungen beider Räte einem qualifizierten Mehr (z. B. Mehrheit der Mitglieder beider Räte, analog zur Ausgabenbremse) zu unterstellen sind.</p>
  • Mit einer Regulierungsbremse den Anstieg der Regulierungskosten eindämmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seinem Bericht zu den Regulierungskosten vom Dezember 2013 berechnete der Bundesrat die Regulierungskosten in dreizehn gemessenen Bereichen auf Bundesebene auf 10 Milliarden Franken. Eine Studie der Universität St. Gallen schätzte die Regulierungskosten bereits 2010 auf etwa 50 Milliarden Franken. Man kann heute im Jahr 2016 davon ausgehen, dass sie rund 10 Prozent des BIP ausmachen.</p><p>Unnötige Regulierungskosten bremsen die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, was sich negativ auf Innovation und Arbeitsplätze auswirkt.</p><p>Eine Regulierungsbremse - analog der Schuldenbremse - erlaubt, das Wachstum künftiger Regulierungen und damit auch der unnötigen Regulierungskosten einzudämmen. </p><p>Dafür wird ein Automatismus vorgeschlagen: Wenn die Auswirkungen einer Vorlage mehr als 10 000 Unternehmen betreffen, muss die Vorlage dem qualifizierten Mehr in der Gesamtabstimmung im Parlament unterstellt werden. Die Zahl der 10 000 Unternehmen kommt vom etablierten "KMU-Test", wie er bei der Regulierungsfolgekosten-Abschätzung des Seco vorgesehen ist.</p><p>Ebenfalls sind jene Vorlagen dem qualifizierten Mehr zu unterstellen, deren Regulierungsfolgekosten über einer noch zu bestimmenden Kostenschwelle liegen. Diese Kostenschwelle soll vom Bundesrat vorgeschlagen werden. Sie kann sowohl eine absolute Zahl in Schweizerfranken als auch eine Relationszahl sein. Wichtig ist jedoch, dass die Regulierungskostenschwelle, wenn sie einmal definiert ist, stabil bleibt.</p><p>Mit dieser Regulierungsbremse wird dem Parlament ein Instrument gegeben, den Anstieg der Regulierungskosten einzudämmen. Sie baut dabei auf die Erfahrungen mit dem bewährten Instrument der Schuldenbremse auf.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Meinung der Motionäre, dass die zunehmende Regulierungsdichte eine Belastung für die Unternehmen und deren Wettbewerbsfähigkeit sein kann.</p><p>Eine Überregulierung wirkt sich langfristig negativ auf Innovation, Produktivität und damit Schaffung von Arbeitsplätzen aus. Attraktive Rahmenbedingungen für die Wirtschaft sind dem Bundesrat ein Kernanliegen. Der Bundesrat erklärt sich daher - auch mit Blick auf andere eingereichte Vorstösse (15.3421, 16.3543 und 16.3388 sowie die überwiesenen Motionen 15.3400 und 15.3445) - bereit, Instrumente zur Eindämmung der Regulierungskosten zu prüfen. Dabei sollen die verschiedenen Modelle zur Eindämmung der Regulierungsdichte auf deren Kosten-Nutzen-Verhältnis, deren Vor- und Nachteile sowie deren Wirksamkeit untersucht werden.</p><p>Gegen die vorgeschlagene institutionelle Regulierungsbremse (Beschlussquorum) sprechen indessen folgende Überlegungen:</p><p>Das Beschlussquorum könnte, wie bei der Ausgabenbremse, nur bei Gesetzesvorlagen zum Tragen kommen und würde eine entsprechende Verfassungsänderung benötigen. Bei der Ausgabenbremse (Art. 159 Abs. 3 Bst. b der Bundesverfassung) bezieht sich der Schwellenwert indessen auf einen globalen Ausgabenwert ("Subventionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen"). Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, kann relativ leicht festgestellt werden. Bei der institutionellen Regulierungsbremse wäre dies anders. Welche Folgekosten ein neues Gesetz oder eine Gesetzesänderung für die betroffenen Unternehmen mit sich bringt, ist häufig davon abhängig, wie das künftige Ausführungsrecht ausgestaltet sein wird. Zudem sind die Folgekosten auch davon abhängig, wieweit eine neue Regulierung bei einzelnen Unternehmen zu mehr oder weniger aufwendigen Anpassungen führt. Da können sich zwischen verschiedenen Unternehmen grosse Unterschiede ergeben. Somit wäre es schwer zu ermitteln, ob eine neue (gesetzliche) Regelung tatsächlich bei mehr als 10 000 Unternehmen zu höheren Folgekosten führt. Die Einführung einer unabhängigen Institution gemäss den Motionen 15.3400 und 15.3445, die Regulierungskosten systematisch prüft, könnte solche Diskussionen entkräften. Trotzdem könnte dies im Parlament regelmässig kontroverse Diskussionen auslösen, was zu einander widersprechenden Ordnungsanträgen führen könnte. Über solche Anträge müsste mit einfachem Mehr abgestimmt werden, was die Wirksamkeit des Instruments stark relativiert.</p><p>Zu den in der Motion vorgeschlagenen Kriterien ist zudem Folgendes anzumerken: Der Schwellenwert von 10 000 betroffenen Unternehmen oder die Kostenschwelle könnte je nach Struktur der betroffenen Branche zu hoch oder zu tief sein. Eine Vorlage mit starken Auswirkungen auf eine kleine Branche würde etwa nicht unter diesen Mechanismus fallen. Hinzu kommt, dass ein starrer Mechanismus, der ausschliesslich an die prognostizierten Regulierungskosten anknüpft und keinen Bezug auf die weiteren Kosten (entgangene Gewinne, Haftungsrisiken usw.) und den eigentlichen Ziel und Nutzen einer Regulierung nimmt, nicht zwingend zu einer zweckmässigen Regulierung führt.</p><p>Schliesslich ist noch auf Folgendes hinzuweisen: Die zusätzliche Genehmigungshürde könnte Gesetzesanpassungen bremsen, die im Interesse der Wirtschaft liegen. Im Rahmen der bilateralen Abkommen mit der EU besteht das Risiko, dass die Schweiz den Verpflichtungen nicht oder nur mit Verzögerungen nachkommen könnte.</p><p>Dies hätte Auswirkungen auf die Rechtssicherheit für die Unternehmen im Verhältnis zu wichtigen Handelspartnern und wäre mit entsprechenden aussenpolitischen und wirtschaftlichen Folgen verbunden. Beispielsweise könnte der Zugang zu ausländischen Märkten für Schweizer Unternehmen erschwert werden (z. B. durch unterschiedliche technische Anforderungen an Produkte) oder wäre mit Unsicherheiten behaftet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Es sind die notwendigen Erlasse auszuarbeiten, damit Gesetzesänderungen, neue Gesetze und neue Regulierungen allgemein, welche entweder zu höheren Regulierungskosten für mehr als 10 000 Unternehmen führen oder deren Regulierungskosten über einer noch zu definierenden Kostenschwelle liegen, in den Gesamtabstimmungen beider Räte einem qualifizierten Mehr (z. B. Mehrheit der Mitglieder beider Räte, analog zur Ausgabenbremse) zu unterstellen sind.</p>
    • Mit einer Regulierungsbremse den Anstieg der Regulierungskosten eindämmen

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