Den Parallelimport von Online-Inhalten zulassen

ShortId
16.3375
Id
20163375
Updated
28.07.2023 05:19
Language
de
Title
Den Parallelimport von Online-Inhalten zulassen
AdditionalIndexing
34;15;12
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Während die EU dabei ist, einen "digitalen Binnenmarkt" einzuführen, hindert das sogenannte Geoblocking die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten direkt oder über eine Blockierung der virtuellen privaten Netzwerke (VPN) daran, Online-Dienste aus dem Ausland zu nutzen. Auch Onlinedienste aus der Schweiz sind dadurch nicht mehr zugänglich, sobald man ins Ausland reist. Ein Umstand, der den internationalen Handel unnötig verkompliziert und im Widerspruch zu den Prinzipien der Freihandelsabkommen steht.</p><p>Diese Praxis hat zur Folge, dass der Parallelimport von Online-Inhalten verhindert wird und sich die Schweizer Nutzerinnen und Nutzer gezwungen sehen, von teuren Angeboten Gebrauch zu machen. Ausserdem wird die Auswahl an Dienstleistungsangeboten dadurch drastisch eingeschränkt. Da der Schweizer Markt nur klein ist, verzichten manche Unternehmen darauf, ihre Angebote den Schweizer Kundinnen und Kunden zugänglich zu machen. </p><p>Diese Beschränkungen sind manchmal das Resultat exklusiver Vertriebsvereinbarungen zwischen Unternehmen, die unter Umständen gegen das Kartellrecht verstossen, oder es handelt sich um unternehmensinterne Beschränkungen, die man aufheben sollte, um die Konsumentinnen und Konsumenten im freien Markt zu schützen und den Wettbewerb zu fördern.</p>
  • <p>Im Mai 2015 verabschiedete die EU-Kommission eine Agenda für die Schaffung eines digitalen Binnenmarkts, die das Ziel verfolgt, gesetzliche Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedstaaten abzubauen. Es ist dabei zu beachten, dass sich die Bestrebungen der EU noch in einem frühen Stadium befinden. Die EU-Kommission hat dem EU Parlament sowie den EU-Mitgliedstaaten in einigen Bereichen erste Umsetzungsvorschläge unterbreitet, etwa zu einer Verordnung zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten oder eine zu einer Verordnung über Massnahmen gegen Geoblocking.</p><p>Ein weiterer Verordnungsvorschlag bezüglich Zugang zu Online-Diensten im Ausland soll im Herbst 2016 folgen. Das Resultat des anschliessenden Gesetzgebungsprozesses ist momentan jedoch noch nicht abschätzbar und mit einer Umsetzung der Massnahmen wird frühestens in einigen Jahren gerechnet.</p><p>Die Mission der Schweiz bei der EU in Brüssel und die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung verfolgen die Entwicklungen in der EU genau und informieren den Bundesrat laufend darüber. Im Rahmen der Strategie Digitale Schweiz ist vorgesehen, diese Berichterstattung systematisch weiterzuführen. Zudem hat der Ständerat am 6. Juni 2016 das Postulat 16.3080, "Auswirkungen des digitalen EU-Binnenmarkts auf die Schweiz", überwiesen. Damit wird der Bundesrat beauftragt, in einem Bericht die Auswirkungen der Schaffung des digitalen Binnenmarkts der EU auf die Schweiz zu analysieren. Der Bundesrat ist vor diesem Hintergrund gut aufgestellt, die Auswirkungen eines gestärkten digitalen Binnenmarkts der EU zeitnah zu erkennen und rechtzeitig geeignete Massnahmen einzuleiten.</p><p>Vor dem Hintergrund der laufenden Arbeiten in der EU ist es nach Ansicht des Bundesrates derzeit verfrüht und nicht zielführend, in der Schweiz bereits Massnahmen im Bereich Zugang bzw. grenzüberschreitenden Portabilität zu Online-Inhalten an die Hand zu nehmen. Da es sich hierbei in der Regel um grenzüberschreitende Sachverhalte handelt, dürften unkoordinierte unilaterale Massnahmen ihr Ziel verfehlen. Eine internationale Rechtsdurchsetzung von Schweizer Recht ist zudem mit erheblichen Herausforderungen juristischer sowie politischer Art verbunden. Bevor entsprechende Massnahmen in der Schweiz angegangen werden, sollten daher die entsprechenden Gesetzgebungsarbeiten in der EU abgewartet und der Dialog mit der EU gesucht werden. </p><p>Inwiefern Vertriebsvereinbarungen im Sinne des Kartellgesetzes eine unzulässige Wettbewerbsabrede darstellen oder gewisse Verhaltensweisen den Tatbestand des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung erfüllen, ist stets eine Frage des Einzelfalls. Deren Beurteilung obliegt der Wettbewerbskommission (Weko) und ihrem Sekretariat. Bereits heute gehen die Weko und ihr Sekretariat gegen Behinderungen von Parallel- und Direktimporten physischer oder digitaler Produkte vor, wenn diese auf Wettbewerbsabreden zwischen wirtschaftlich voneinander unabhängigen Unternehmen oder unzulässigen Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen basieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, welche Massnahmen ergriffen werden können, um den Parallelimport von Online-Inhalten zu fördern, das heisst, um das sogenannte Geoblocking einzuschränken, damit Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten Online-Dienste, die im Ausland angeboten werden, nutzen können und im Ausland Zugang zu Schweizer Online-Diensten haben. Nötigenfalls soll er das Urheberrecht entsprechend anpassen.</p>
  • Den Parallelimport von Online-Inhalten zulassen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Während die EU dabei ist, einen "digitalen Binnenmarkt" einzuführen, hindert das sogenannte Geoblocking die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten direkt oder über eine Blockierung der virtuellen privaten Netzwerke (VPN) daran, Online-Dienste aus dem Ausland zu nutzen. Auch Onlinedienste aus der Schweiz sind dadurch nicht mehr zugänglich, sobald man ins Ausland reist. Ein Umstand, der den internationalen Handel unnötig verkompliziert und im Widerspruch zu den Prinzipien der Freihandelsabkommen steht.</p><p>Diese Praxis hat zur Folge, dass der Parallelimport von Online-Inhalten verhindert wird und sich die Schweizer Nutzerinnen und Nutzer gezwungen sehen, von teuren Angeboten Gebrauch zu machen. Ausserdem wird die Auswahl an Dienstleistungsangeboten dadurch drastisch eingeschränkt. Da der Schweizer Markt nur klein ist, verzichten manche Unternehmen darauf, ihre Angebote den Schweizer Kundinnen und Kunden zugänglich zu machen. </p><p>Diese Beschränkungen sind manchmal das Resultat exklusiver Vertriebsvereinbarungen zwischen Unternehmen, die unter Umständen gegen das Kartellrecht verstossen, oder es handelt sich um unternehmensinterne Beschränkungen, die man aufheben sollte, um die Konsumentinnen und Konsumenten im freien Markt zu schützen und den Wettbewerb zu fördern.</p>
    • <p>Im Mai 2015 verabschiedete die EU-Kommission eine Agenda für die Schaffung eines digitalen Binnenmarkts, die das Ziel verfolgt, gesetzliche Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedstaaten abzubauen. Es ist dabei zu beachten, dass sich die Bestrebungen der EU noch in einem frühen Stadium befinden. Die EU-Kommission hat dem EU Parlament sowie den EU-Mitgliedstaaten in einigen Bereichen erste Umsetzungsvorschläge unterbreitet, etwa zu einer Verordnung zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten oder eine zu einer Verordnung über Massnahmen gegen Geoblocking.</p><p>Ein weiterer Verordnungsvorschlag bezüglich Zugang zu Online-Diensten im Ausland soll im Herbst 2016 folgen. Das Resultat des anschliessenden Gesetzgebungsprozesses ist momentan jedoch noch nicht abschätzbar und mit einer Umsetzung der Massnahmen wird frühestens in einigen Jahren gerechnet.</p><p>Die Mission der Schweiz bei der EU in Brüssel und die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung verfolgen die Entwicklungen in der EU genau und informieren den Bundesrat laufend darüber. Im Rahmen der Strategie Digitale Schweiz ist vorgesehen, diese Berichterstattung systematisch weiterzuführen. Zudem hat der Ständerat am 6. Juni 2016 das Postulat 16.3080, "Auswirkungen des digitalen EU-Binnenmarkts auf die Schweiz", überwiesen. Damit wird der Bundesrat beauftragt, in einem Bericht die Auswirkungen der Schaffung des digitalen Binnenmarkts der EU auf die Schweiz zu analysieren. Der Bundesrat ist vor diesem Hintergrund gut aufgestellt, die Auswirkungen eines gestärkten digitalen Binnenmarkts der EU zeitnah zu erkennen und rechtzeitig geeignete Massnahmen einzuleiten.</p><p>Vor dem Hintergrund der laufenden Arbeiten in der EU ist es nach Ansicht des Bundesrates derzeit verfrüht und nicht zielführend, in der Schweiz bereits Massnahmen im Bereich Zugang bzw. grenzüberschreitenden Portabilität zu Online-Inhalten an die Hand zu nehmen. Da es sich hierbei in der Regel um grenzüberschreitende Sachverhalte handelt, dürften unkoordinierte unilaterale Massnahmen ihr Ziel verfehlen. Eine internationale Rechtsdurchsetzung von Schweizer Recht ist zudem mit erheblichen Herausforderungen juristischer sowie politischer Art verbunden. Bevor entsprechende Massnahmen in der Schweiz angegangen werden, sollten daher die entsprechenden Gesetzgebungsarbeiten in der EU abgewartet und der Dialog mit der EU gesucht werden. </p><p>Inwiefern Vertriebsvereinbarungen im Sinne des Kartellgesetzes eine unzulässige Wettbewerbsabrede darstellen oder gewisse Verhaltensweisen den Tatbestand des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung erfüllen, ist stets eine Frage des Einzelfalls. Deren Beurteilung obliegt der Wettbewerbskommission (Weko) und ihrem Sekretariat. Bereits heute gehen die Weko und ihr Sekretariat gegen Behinderungen von Parallel- und Direktimporten physischer oder digitaler Produkte vor, wenn diese auf Wettbewerbsabreden zwischen wirtschaftlich voneinander unabhängigen Unternehmen oder unzulässigen Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen basieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, welche Massnahmen ergriffen werden können, um den Parallelimport von Online-Inhalten zu fördern, das heisst, um das sogenannte Geoblocking einzuschränken, damit Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten Online-Dienste, die im Ausland angeboten werden, nutzen können und im Ausland Zugang zu Schweizer Online-Diensten haben. Nötigenfalls soll er das Urheberrecht entsprechend anpassen.</p>
    • Den Parallelimport von Online-Inhalten zulassen

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