Teilverlegung der Aktivitäten von Agroscope, um den Bau einer städtischen Verteilerstrasse im Bezirk Nyon zu ermöglichen. Wie kann die Blockierung des Projekts beendet werden?
- ShortId
-
16.3378
- Id
-
20163378
- Updated
-
28.07.2023 05:13
- Language
-
de
- Title
-
Teilverlegung der Aktivitäten von Agroscope, um den Bau einer städtischen Verteilerstrasse im Bezirk Nyon zu ermöglichen. Wie kann die Blockierung des Projekts beendet werden?
- AdditionalIndexing
-
04;2846
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>2008 wurden im Rahmen der geplanten Siedlungsentwicklung nach dem Masterplan "Schéma directeur de l'agglomération nyonnaise" (SDAN) auf von Agroscope genutzten Parzellen im Eigentum des Bundes Schritte für eine Landverlegung zur Kompensation der Parzellen 103 und 104 eingeleitet.</p><p>Die Grundstücksgesellschaft des Gemeindeverbands der Region (privatrechtlich organisierte Sofren AG) wurde vom Kanton Waadt mit der Durchführung beauftragt. In einer mehrjährigen Studien- und Abklärungsphase wurde Ausgleichsland identifiziert. Im Juni 2014 informierte das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) die Sofren AG, dass potenziell den Nutzungsanforderungen von Agroscope entsprechendes Land identifiziert werden konnte. Im Dezember 2014 teilte das BBL der Region Nyon seine Bereitschaft mit, einen Teil seiner Parzellen 103 und 104 in Form eines selbstständigen und dauernden Baurechts für eine Stadterweiterung zur Verfügung zu stellen, wenn die Ausgleichsgrundstücke den Anforderungen von Agroscope entsprächen. Am 29. Januar 2016 legte die Sofren AG ein Arbeitspapier mit drei Varianten vor. Das BBL prüfte die Varianten ausgehend von der Verordnung vom 5. Dezember 2008 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB; SR 172.010.21). Es kam zum Schluss, dass die Parzellen 103 und 104 zu den Fruchtfolgeflächen des Kantons Waadt gehören und die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben sei. Dies wurde der Vorsteherin des zuständigen kantonalen Departementes am 20. Mai 2016 mitgeteilt.</p><p>Der Kanton muss sein Kontingent (Mindestumfang) an Fruchtfolgeflächen gemäss Bundesratsbeschluss vom 8. April 1992 sicherstellen und jederzeit den Nachweis dafür erbringen können. Nach eigenen Angaben hat der Kanton Waadt gegenwärtig sehr wenig Handlungsspielraum bei den Fruchtfolgeflächen. Deshalb muss er im Rahmen der Revision des kantonalen Richtplans eine Interessenabwägung im Sinne einer Priorisierung vornehmen und die Siedlungsprojekte bestimmen, die er favorisieren will.</p><p>Ohne diese Priorisierung, die das Fruchtfolgeflächenkontingent sicherstellt, kann eine Teilverlegung von Agroscope finanziell und rechtlich nicht garantiert werden.</p><p>1. Das BBL bietet Hand für eine finanziell und grundstücksbezogen für alle Beteiligten annehmbare Lösung zur Weiterführung des RDU-Projekts im Bezirk Nyon, sobald die finanziellen und grundstücksbezogenen Garantien vorliegen. Das ist bisher nicht der Fall.</p><p>2. Nach Ansicht des Bundesrates ist das Projekt nicht durch die Unentschlossenheit des BBL blockiert. Die gegenwärtigen Lösungsvorschläge sind wirtschaftlich nicht tragfähig, und die Frage, ob der Kanton die Anforderungen des Sachplans Fruchtfolgeflächen insbesondere in Bezug auf die Sicherstellung des kantonalen Kontingents noch erfüllt, lässt sich erst mit erfolgter Priorisierung der Siedlungsprojekte und revidiertem Richtplan beantworten. Das BBL hat den Interessen des Bundes Rechnung zu tragen. Es bietet Hand für Verhandlungen unter Einhaltung des Bundesratsbeschlusses zum Sachplan Fruchtfolgeflächen vom 8. April 1992, die jede Spekulation ausschliessen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bezirk Nyon im Kanton Waadt verzeichnet seit mehreren Jahrzehnten ein grosses Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum. Gemäss den Erfordernissen der Gesetzgebung des Bundes über die Raumplanung stimmen die Gemeinden die Entwicklungsplanung für den Bezirk miteinander ab. Unterstützt werden sie dabei vom Bezirksrat von Nyon (Conseil régional du district de Nyon) und von der Grundstücksgesellschaft der Region Nyon (Sofren SA). Sie arbeiten ausserdem eng mit dem Kanton Waadt zusammen. </p><p>Das Projekt "Route de Distribution Urbaine" (städtische Verteilerstrasse, RDU) ist Teil des Richtplanes der Agglomeration Nyon, der 2006 verabschiedet wurde. Die Verteilerstrasse würde den Osten und den Westen des Bezirks Nyon miteinander verbinden und dabei insbesondere durch Eysins, Nyon und Prangins führen. Sie würde das Rückgrat für den etappenweisen Bau neuer Wohnquartiere bilden. </p><p>Die Schwierigkeit ist nun, dass für die RDU, so, wie sie geplant ist, Parzellen überbaut werden müssten, die dem Bund gehören und für die das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) zuständig ist. Sie werden zurzeit vom Standort Changins von Agroscope, dem Kompetenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung, für Versuche genutzt. </p><p>Seit 2008 hat der Bezirk Nyon im Einvernehmen mit Agroscope und dem BBL viel unternommen, um für die landwirtschaftliche Forschungsarbeit geeignete Ersatzparzellen zu finden. Auf diese Weise sollten die von Agroscope genutzten Parzellen für die RDU freigemacht und Agroscope hochwertige Ersatzparzellen zur Verfügung gestellt werden, was auch gelungen ist. </p><p>Was jetzt noch fehlt, ist ein Abkommen mit dem BBL, das die Modalitäten bezüglich der Finanzen und der Grundstücke regelt. Im Laufe der letzten Jahre haben die zuständigen Behörden des Bezirks Nyon mehrere Vorschläge ausgearbeitet, die jedoch alle vom BBL zurückgewiesen wurden. Das RDU-Projekt kann deshalb nicht weiterverfolgt werden. </p><p>1. Ist das BBL bereit, dazu beizutragen, dass eine Lösung in Bezug auf die Finanzierung und die Grundstücke gefunden werden kann, die für alle Beteiligten tragbar ist, damit das RDU-Projekt im Bezirk Nyon weiterverfolgt werden kann? Wenn ja, in welchem Zeitraum könnte eine solche Lösung gefunden werden?</p><p>2. Ist der Bundesrat der Meinung, es sei zulässig, dass ein Projekt von öffentlichem Interesse, das die Raumplanungsziele des Bundes respektiert und von den Gemeinden und vom Kanton unterstützt wird, durch die Unentschlossenheit des BBL blockiert wird?</p>
- Teilverlegung der Aktivitäten von Agroscope, um den Bau einer städtischen Verteilerstrasse im Bezirk Nyon zu ermöglichen. Wie kann die Blockierung des Projekts beendet werden?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>2008 wurden im Rahmen der geplanten Siedlungsentwicklung nach dem Masterplan "Schéma directeur de l'agglomération nyonnaise" (SDAN) auf von Agroscope genutzten Parzellen im Eigentum des Bundes Schritte für eine Landverlegung zur Kompensation der Parzellen 103 und 104 eingeleitet.</p><p>Die Grundstücksgesellschaft des Gemeindeverbands der Region (privatrechtlich organisierte Sofren AG) wurde vom Kanton Waadt mit der Durchführung beauftragt. In einer mehrjährigen Studien- und Abklärungsphase wurde Ausgleichsland identifiziert. Im Juni 2014 informierte das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) die Sofren AG, dass potenziell den Nutzungsanforderungen von Agroscope entsprechendes Land identifiziert werden konnte. Im Dezember 2014 teilte das BBL der Region Nyon seine Bereitschaft mit, einen Teil seiner Parzellen 103 und 104 in Form eines selbstständigen und dauernden Baurechts für eine Stadterweiterung zur Verfügung zu stellen, wenn die Ausgleichsgrundstücke den Anforderungen von Agroscope entsprächen. Am 29. Januar 2016 legte die Sofren AG ein Arbeitspapier mit drei Varianten vor. Das BBL prüfte die Varianten ausgehend von der Verordnung vom 5. Dezember 2008 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB; SR 172.010.21). Es kam zum Schluss, dass die Parzellen 103 und 104 zu den Fruchtfolgeflächen des Kantons Waadt gehören und die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben sei. Dies wurde der Vorsteherin des zuständigen kantonalen Departementes am 20. Mai 2016 mitgeteilt.</p><p>Der Kanton muss sein Kontingent (Mindestumfang) an Fruchtfolgeflächen gemäss Bundesratsbeschluss vom 8. April 1992 sicherstellen und jederzeit den Nachweis dafür erbringen können. Nach eigenen Angaben hat der Kanton Waadt gegenwärtig sehr wenig Handlungsspielraum bei den Fruchtfolgeflächen. Deshalb muss er im Rahmen der Revision des kantonalen Richtplans eine Interessenabwägung im Sinne einer Priorisierung vornehmen und die Siedlungsprojekte bestimmen, die er favorisieren will.</p><p>Ohne diese Priorisierung, die das Fruchtfolgeflächenkontingent sicherstellt, kann eine Teilverlegung von Agroscope finanziell und rechtlich nicht garantiert werden.</p><p>1. Das BBL bietet Hand für eine finanziell und grundstücksbezogen für alle Beteiligten annehmbare Lösung zur Weiterführung des RDU-Projekts im Bezirk Nyon, sobald die finanziellen und grundstücksbezogenen Garantien vorliegen. Das ist bisher nicht der Fall.</p><p>2. Nach Ansicht des Bundesrates ist das Projekt nicht durch die Unentschlossenheit des BBL blockiert. Die gegenwärtigen Lösungsvorschläge sind wirtschaftlich nicht tragfähig, und die Frage, ob der Kanton die Anforderungen des Sachplans Fruchtfolgeflächen insbesondere in Bezug auf die Sicherstellung des kantonalen Kontingents noch erfüllt, lässt sich erst mit erfolgter Priorisierung der Siedlungsprojekte und revidiertem Richtplan beantworten. Das BBL hat den Interessen des Bundes Rechnung zu tragen. Es bietet Hand für Verhandlungen unter Einhaltung des Bundesratsbeschlusses zum Sachplan Fruchtfolgeflächen vom 8. April 1992, die jede Spekulation ausschliessen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bezirk Nyon im Kanton Waadt verzeichnet seit mehreren Jahrzehnten ein grosses Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum. Gemäss den Erfordernissen der Gesetzgebung des Bundes über die Raumplanung stimmen die Gemeinden die Entwicklungsplanung für den Bezirk miteinander ab. Unterstützt werden sie dabei vom Bezirksrat von Nyon (Conseil régional du district de Nyon) und von der Grundstücksgesellschaft der Region Nyon (Sofren SA). Sie arbeiten ausserdem eng mit dem Kanton Waadt zusammen. </p><p>Das Projekt "Route de Distribution Urbaine" (städtische Verteilerstrasse, RDU) ist Teil des Richtplanes der Agglomeration Nyon, der 2006 verabschiedet wurde. Die Verteilerstrasse würde den Osten und den Westen des Bezirks Nyon miteinander verbinden und dabei insbesondere durch Eysins, Nyon und Prangins führen. Sie würde das Rückgrat für den etappenweisen Bau neuer Wohnquartiere bilden. </p><p>Die Schwierigkeit ist nun, dass für die RDU, so, wie sie geplant ist, Parzellen überbaut werden müssten, die dem Bund gehören und für die das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) zuständig ist. Sie werden zurzeit vom Standort Changins von Agroscope, dem Kompetenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung, für Versuche genutzt. </p><p>Seit 2008 hat der Bezirk Nyon im Einvernehmen mit Agroscope und dem BBL viel unternommen, um für die landwirtschaftliche Forschungsarbeit geeignete Ersatzparzellen zu finden. Auf diese Weise sollten die von Agroscope genutzten Parzellen für die RDU freigemacht und Agroscope hochwertige Ersatzparzellen zur Verfügung gestellt werden, was auch gelungen ist. </p><p>Was jetzt noch fehlt, ist ein Abkommen mit dem BBL, das die Modalitäten bezüglich der Finanzen und der Grundstücke regelt. Im Laufe der letzten Jahre haben die zuständigen Behörden des Bezirks Nyon mehrere Vorschläge ausgearbeitet, die jedoch alle vom BBL zurückgewiesen wurden. Das RDU-Projekt kann deshalb nicht weiterverfolgt werden. </p><p>1. Ist das BBL bereit, dazu beizutragen, dass eine Lösung in Bezug auf die Finanzierung und die Grundstücke gefunden werden kann, die für alle Beteiligten tragbar ist, damit das RDU-Projekt im Bezirk Nyon weiterverfolgt werden kann? Wenn ja, in welchem Zeitraum könnte eine solche Lösung gefunden werden?</p><p>2. Ist der Bundesrat der Meinung, es sei zulässig, dass ein Projekt von öffentlichem Interesse, das die Raumplanungsziele des Bundes respektiert und von den Gemeinden und vom Kanton unterstützt wird, durch die Unentschlossenheit des BBL blockiert wird?</p>
- Teilverlegung der Aktivitäten von Agroscope, um den Bau einer städtischen Verteilerstrasse im Bezirk Nyon zu ermöglichen. Wie kann die Blockierung des Projekts beendet werden?
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