Entwurf für ein Bundesgesetz über die Reduktion der Regelungsdichte und den Abbau der administrativen Belastung für Unternehmen
- ShortId
-
16.3388
- Id
-
20163388
- Updated
-
26.03.2024 21:39
- Language
-
de
- Title
-
Entwurf für ein Bundesgesetz über die Reduktion der Regelungsdichte und den Abbau der administrativen Belastung für Unternehmen
- AdditionalIndexing
-
15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Diverse Kantone kennen inzwischen sogenannte "Entlastungsgesetze" für die Wirtschaft, so beispielsweise die Kantone Aargau, Zürich, Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Seit einigen Jahren werden in den Kantonen, aber auch international Erfahrungen mit Deregulierungsmassnahmen gesammelt und erfolgreiche Praktiken entwickelt. Es ist Zeit, für dasselbe Anliegen ein Bundesgesetz vorzubereiten, welches zu namhaften Entlastungen für Unternehmen führen soll. Die Regulierungsdichte und die administrativen Belastungen für Unternehmen müssen reduziert werden. Dazu sind einzelne Massnahmen in einzelnen Politikbereichen und Vorlagen längst nicht mehr in der Lage. Bisherige Konzepte und Vorgaben auf Stufe Verordnung genügen nachweislich nicht mehr. Es braucht auf Stufe Bund auf Gesetzesstufe endlich verbindliche Vorgaben, welche systematisch die Regulierungsflut, die Bürokratie und die administrativen Belastungen eindämmen. Dabei sind inzwischen auch als Ergänzung neuere Massnahmen denkbar, wie etwa "One in, two out"-Regeln, Sunset- oder Opting-out-Klauseln. Insbesondere in der Entwurfphase von Gesetzen und Verordnungen könnten der Bundesrat und die Verwaltung verbindlich angehalten werden, solche Mechanismen zu prüfen und vorzuschlagen.</p>
- <p>Bei der administrativen Belastung steht die Schweiz im internationalen Vergleich immer noch gut da, auch wenn sich einige Indikatoren in den letzten Jahren verschlechtert haben (z. B. Doing-Business-Indikatoren der Weltbank). Diesem Standortvorteil ist Sorge zu tragen. Die Schweiz droht ansonsten an Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren. Der Bundesrat nutzt deshalb verschiedene Mittel (z. B. die Regulierungsfolgenabschätzung, die Berichte mit Massnahmen zur administrativen Entlastung, das KMU-Forum), um die administrative Belastung unter Kontrolle zu halten. Er berücksichtigt dabei auch, dass Regulierungen einen Nutzen stiften, dieser aber im Verhältnis zu den Kosten betrachtet werden muss.</p><p>Trotz der bestehenden Instrumente und Projekte bleibt das Anliegen einer Entlastung aktuell.</p><p>Das Parlament hat deshalb am 15. Juni 2016 die Motionen Vogler 15.3400 und der FDP-Liberalen Fraktion 15.3445 überwiesen. Damit sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um die Qualität und Objektivität der Regulierungsfolgenabschätzung zu garantieren und durch eine unabhängige Stelle zu prüfen. Bevor weiter gehende Massnahmen ergriffen werden, sollen erste Erfahrungen mit dieser Stärkung der Regulierungsfolgenabschätzung abgewartet werden.</p><p>Bereits heute haben Bundesrat und Parlament die Möglichkeit, im Einzelfall Massnahmen zur administrativen Entlastung zu ergreifen. Dazu gehören auch die von der Motionärin beispielhaft angeführten Sunset- oder Opting-out-Klauseln. Diese Möglichkeiten werden teilweise genutzt, zum Beispiel mit der Opting-out-Klausel im Revisionsrecht. Wie auch in den Entlastungsgesetzen der Kantone Zürich und Basel-Landschaft sind Fristen für Bewilligungsverfahren auf Bundesebene in der Verordnung über Grundsätze und Ordnungsfristen für Bewilligungsverfahren (SR 172.010.14) geregelt.</p><p>Über die Wirksamkeit der kantonalen Entlastungsgesetze, wie sie von der Motionärin erwähnt werden, ist zu wenig bekannt. Es lassen sich daraus noch keine Empfehlungen für die Ausgestaltung eines Entlastungsgesetzes auf Bundesebene ableiten. Die Einführung eines allgemeinen Entlastungsgesetzes ist nur sinnvoll, wenn Klarheit über die Massnahmen und Instrumente besteht, die in einem solchen Gesetz verankert werden sollen. Da dies zum heutigen Zeitpunkt nicht gegeben ist, ist eine Einführung verfrüht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, angelehnt an die Vorgehensweisen und Erfahrungen diverser Kantone mit Vorhaben gleicher Stossrichtung ein Bundesgesetz über die Reduktion der Regelungsdichte und den Abbau der administrativen Belastung für Unternehmen, aber insbesondere der kleineren und mittleren Unternehmen auszuarbeiten und dem Parlament einen entsprechenden Entwurf vorzulegen.</p>
- Entwurf für ein Bundesgesetz über die Reduktion der Regelungsdichte und den Abbau der administrativen Belastung für Unternehmen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Diverse Kantone kennen inzwischen sogenannte "Entlastungsgesetze" für die Wirtschaft, so beispielsweise die Kantone Aargau, Zürich, Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Seit einigen Jahren werden in den Kantonen, aber auch international Erfahrungen mit Deregulierungsmassnahmen gesammelt und erfolgreiche Praktiken entwickelt. Es ist Zeit, für dasselbe Anliegen ein Bundesgesetz vorzubereiten, welches zu namhaften Entlastungen für Unternehmen führen soll. Die Regulierungsdichte und die administrativen Belastungen für Unternehmen müssen reduziert werden. Dazu sind einzelne Massnahmen in einzelnen Politikbereichen und Vorlagen längst nicht mehr in der Lage. Bisherige Konzepte und Vorgaben auf Stufe Verordnung genügen nachweislich nicht mehr. Es braucht auf Stufe Bund auf Gesetzesstufe endlich verbindliche Vorgaben, welche systematisch die Regulierungsflut, die Bürokratie und die administrativen Belastungen eindämmen. Dabei sind inzwischen auch als Ergänzung neuere Massnahmen denkbar, wie etwa "One in, two out"-Regeln, Sunset- oder Opting-out-Klauseln. Insbesondere in der Entwurfphase von Gesetzen und Verordnungen könnten der Bundesrat und die Verwaltung verbindlich angehalten werden, solche Mechanismen zu prüfen und vorzuschlagen.</p>
- <p>Bei der administrativen Belastung steht die Schweiz im internationalen Vergleich immer noch gut da, auch wenn sich einige Indikatoren in den letzten Jahren verschlechtert haben (z. B. Doing-Business-Indikatoren der Weltbank). Diesem Standortvorteil ist Sorge zu tragen. Die Schweiz droht ansonsten an Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren. Der Bundesrat nutzt deshalb verschiedene Mittel (z. B. die Regulierungsfolgenabschätzung, die Berichte mit Massnahmen zur administrativen Entlastung, das KMU-Forum), um die administrative Belastung unter Kontrolle zu halten. Er berücksichtigt dabei auch, dass Regulierungen einen Nutzen stiften, dieser aber im Verhältnis zu den Kosten betrachtet werden muss.</p><p>Trotz der bestehenden Instrumente und Projekte bleibt das Anliegen einer Entlastung aktuell.</p><p>Das Parlament hat deshalb am 15. Juni 2016 die Motionen Vogler 15.3400 und der FDP-Liberalen Fraktion 15.3445 überwiesen. Damit sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um die Qualität und Objektivität der Regulierungsfolgenabschätzung zu garantieren und durch eine unabhängige Stelle zu prüfen. Bevor weiter gehende Massnahmen ergriffen werden, sollen erste Erfahrungen mit dieser Stärkung der Regulierungsfolgenabschätzung abgewartet werden.</p><p>Bereits heute haben Bundesrat und Parlament die Möglichkeit, im Einzelfall Massnahmen zur administrativen Entlastung zu ergreifen. Dazu gehören auch die von der Motionärin beispielhaft angeführten Sunset- oder Opting-out-Klauseln. Diese Möglichkeiten werden teilweise genutzt, zum Beispiel mit der Opting-out-Klausel im Revisionsrecht. Wie auch in den Entlastungsgesetzen der Kantone Zürich und Basel-Landschaft sind Fristen für Bewilligungsverfahren auf Bundesebene in der Verordnung über Grundsätze und Ordnungsfristen für Bewilligungsverfahren (SR 172.010.14) geregelt.</p><p>Über die Wirksamkeit der kantonalen Entlastungsgesetze, wie sie von der Motionärin erwähnt werden, ist zu wenig bekannt. Es lassen sich daraus noch keine Empfehlungen für die Ausgestaltung eines Entlastungsgesetzes auf Bundesebene ableiten. Die Einführung eines allgemeinen Entlastungsgesetzes ist nur sinnvoll, wenn Klarheit über die Massnahmen und Instrumente besteht, die in einem solchen Gesetz verankert werden sollen. Da dies zum heutigen Zeitpunkt nicht gegeben ist, ist eine Einführung verfrüht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, angelehnt an die Vorgehensweisen und Erfahrungen diverser Kantone mit Vorhaben gleicher Stossrichtung ein Bundesgesetz über die Reduktion der Regelungsdichte und den Abbau der administrativen Belastung für Unternehmen, aber insbesondere der kleineren und mittleren Unternehmen auszuarbeiten und dem Parlament einen entsprechenden Entwurf vorzulegen.</p>
- Entwurf für ein Bundesgesetz über die Reduktion der Regelungsdichte und den Abbau der administrativen Belastung für Unternehmen
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