Das BFS zum echten Kompetenzzentrum für Statistik machen

ShortId
16.3389
Id
20163389
Updated
28.07.2023 05:21
Language
de
Title
Das BFS zum echten Kompetenzzentrum für Statistik machen
AdditionalIndexing
04;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vor allem für KMU-Betriebe sind die zahlreichen obligatorischen Statistiken eine empfindliche Zusatzbelastung, weil sie neben dem üblichen Tagesablauf ausgefüllt werden, eine nicht selten aufwendige Suche nach Informationen voraussetzen und oft zwei- bis dreimal Gleiches fragen. Einige Statistiken verlangen sogar den Einsatz von vorgegebenen Kalkulationsformeln, Raumabmessungen und anderen Handlungen, die zu Zeitverlust führen und Kosten generieren. Was die Wirtschaft wirklich unnötig belastet, ist die Anzahl der Statistiken von verschiedenen Bundesämtern, die jeweils ähnliche, aber nie ganz gleiche Angaben verlangen. Einige Betriebe müssen bis zu 30 verschiedene Statistiken pro Jahr ausfüllen, die allesamt obligatorisch erklärt wurden. Die wenigsten dieser Statistiken kommen von oder über das BFS, sondern werden unkoordiniert den Unternehmen zugestellt, zum Beispiel seitens des BFE, BAG oder Bafu. In Eigenregie erklären diese Ämter ihre jeweiligen Erhebungen auch für obligatorisch.</p><p>Diese Motion will die legitimen Statistik-Interessen der Schweiz mit der Entlastung der Wirtschaft verbinden. Die grosse Belastung der Unternehmen entsteht mit der mangelnden Koordination. Wenn das BFS, wie diese Motion es verlangt, zum nationalen Kompetenzzentrum für Statistik wird, müsste es alle statistischen Erhebungen koordinieren. Das BFS alleine könnte so die Anzahl und den Rhythmus der Erhebungen steuern sowie ihre Zumutbarkeit für die Wirtschaft. Alleine das BFS hätte auch die Kompetenz, bestimmte Statistiken dem Obligatorium zu unterstellen. </p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass durch die verschiedenen statistischen Erhebungen des Bundes für Unternehmen im KMU-Bereich eine hohe Belastung entstehen kann.</p><p>Das BFS ist die zentrale Statistikstelle des Bundes (Art. 10 BStatG; SR 431.01) und hat auch die entsprechende Koordinationsfunktion (Art. 11). In dieser Funktion setzte es in den vergangenen Jahren zahlreiche Massnahmen zur Entlastung der befragten Unternehmen um und treibt diese weiter voran. Mit der ebenfalls im BStatG verankerten, teilweise dezentralen Ansiedelung von statistischen Aufgaben soll aber der Umstand genutzt werden, dass das in einzelnen Ämtern vorhandene Fachwissen über im Gesetzesvollzug anfallende Daten und die eigenen administrativen Prozesse direkt für die Statistikproduktion im jeweiligen Spezialgebiet genutzt werden kann. Eine Ausweitung der Aufgaben des BFS im vom Motionär geforderten Umfang bedeutet, dass im BFS mit den entsprechenden Ressourcen die notwendige Fachkompetenz für die Abwicklung von teilweise sehr spezifischen Erhebungen aufgebaut werden müsste. Bereits heute untersteht die Anordnung von Erhebungen - freiwillig und obligatorisch (Art. 5 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 4 BStatG) - ausschliesslich dem Bundesrat.</p><p>Der Bundesrat hat im statistischen Mehrjahresprogramm 2016-2019 (<a href="http://www.bfs.admin.ch">www.bfs.admin.ch</a> &gt; Institutionen &gt; Öffentliche Statistik &gt; Bundesstatistik &gt; Mehrjahresprogramm) festgelegt, dass die Koordination der Planungsprozesse der Produzenten der Bundesstatistik weiter verbessert werden soll. Ziel ist es, Aufgaben dort anzusiedeln, wo sie am effizientesten umgesetzt werden können. Dazu sind eine systematische Erfassung der statistischen und fachlichen Kompetenzen im System der Bundesstatistik sowie der Auf- und Ausbau der entsprechenden, institutionalisierten Koordinationsplattformen vorgesehen. Ein weiterer Auftrag aus dem Mehrjahresprogramm ist eine weiterentwickelte Erfassung der Belastung der Befragten. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motionen Schibli 15.3439 und Giezendanner 15.3433 ausgeführt hat, wird dabei laufend geprüft, wie mittels einer optimierten Koordination der Statistikproduzenten des Bundes bei der Durchführung von Erhebungen bzw. bei der Verwendung bereits verfügbarer Register- und Administrativdaten die Belastung der befragten Unternehmen, natürlichen Personen, aber auch der Kantone und Gemeinden gesenkt werden kann. Diese Massnahmen beruhen unter anderem auf den Schlussfolgerungen aus der "Aufgabenüberprüfung Statistiksystem Schweiz", welche das BFS 2013 im Auftrag des EDI in Zusammenarbeit mit den Departementen durchgeführt hat. Mit der Verabschiedung des Mehrjahresprogramms 2016-2019 hat der Bundesrat auch den Auftrag gegeben, die Überprüfung des Portfolios der statistischen Aktivitäten auf eventuelle Doppelspurigkeiten neu jährlich durchzuführen. Damit befindet sich ein Grossteil der zur Umsetzung der Anliegen der Motion notwendigen Massnahmen bereits in der Umsetzungsphase, oder ihre Umsetzung wird aktuell vorbereitet.</p><p>Die mit der Motion bezweckte Entlastung der befragten Unternehmen im Statistikbereich kann der Meinung des Bundesrates nach mit den erwähnten Massnahmen erreicht werden. Er ist aber bereit, die Erfüllung der der Motion zugrunde liegenden Anliegen im Rahmen der jährlichen Evaluation der Umsetzung des Mehrjahresprogramms gezielt prüfen zu lassen und bei Bedarf zusätzliche Massnahmen in Auftrag zu geben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen, um die Stellung des Bundesamtes für Statistik (BFS) als nationales Kompetenzzentrum für Statistik zu sichern. Insbesondere soll das BFS alle Statistiken des Bundes koordinieren und die alleinige Kompetenz erhalten, die Teilnahme an einer Statistik dem Obligatorium zu unterstellen. Andere Bundesämter oder Stellen, die statistische Erhebungen machen wollen, müssen dies über das BFS abwickeln, und das BFS entscheidet alleine, ob und wann die Erhebungen durchgeführt werden und ob sie dem Obligatorium unterstellt werden. In regelmässigen Abständen soll das BFS dem Parlament berichten, wie viele Statistiken pro Jahr für obligatorisch erklärt wurden und wie viele Regulierungskosten sie bei den Teilnehmenden verursachten.</p>
  • Das BFS zum echten Kompetenzzentrum für Statistik machen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vor allem für KMU-Betriebe sind die zahlreichen obligatorischen Statistiken eine empfindliche Zusatzbelastung, weil sie neben dem üblichen Tagesablauf ausgefüllt werden, eine nicht selten aufwendige Suche nach Informationen voraussetzen und oft zwei- bis dreimal Gleiches fragen. Einige Statistiken verlangen sogar den Einsatz von vorgegebenen Kalkulationsformeln, Raumabmessungen und anderen Handlungen, die zu Zeitverlust führen und Kosten generieren. Was die Wirtschaft wirklich unnötig belastet, ist die Anzahl der Statistiken von verschiedenen Bundesämtern, die jeweils ähnliche, aber nie ganz gleiche Angaben verlangen. Einige Betriebe müssen bis zu 30 verschiedene Statistiken pro Jahr ausfüllen, die allesamt obligatorisch erklärt wurden. Die wenigsten dieser Statistiken kommen von oder über das BFS, sondern werden unkoordiniert den Unternehmen zugestellt, zum Beispiel seitens des BFE, BAG oder Bafu. In Eigenregie erklären diese Ämter ihre jeweiligen Erhebungen auch für obligatorisch.</p><p>Diese Motion will die legitimen Statistik-Interessen der Schweiz mit der Entlastung der Wirtschaft verbinden. Die grosse Belastung der Unternehmen entsteht mit der mangelnden Koordination. Wenn das BFS, wie diese Motion es verlangt, zum nationalen Kompetenzzentrum für Statistik wird, müsste es alle statistischen Erhebungen koordinieren. Das BFS alleine könnte so die Anzahl und den Rhythmus der Erhebungen steuern sowie ihre Zumutbarkeit für die Wirtschaft. Alleine das BFS hätte auch die Kompetenz, bestimmte Statistiken dem Obligatorium zu unterstellen. </p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass durch die verschiedenen statistischen Erhebungen des Bundes für Unternehmen im KMU-Bereich eine hohe Belastung entstehen kann.</p><p>Das BFS ist die zentrale Statistikstelle des Bundes (Art. 10 BStatG; SR 431.01) und hat auch die entsprechende Koordinationsfunktion (Art. 11). In dieser Funktion setzte es in den vergangenen Jahren zahlreiche Massnahmen zur Entlastung der befragten Unternehmen um und treibt diese weiter voran. Mit der ebenfalls im BStatG verankerten, teilweise dezentralen Ansiedelung von statistischen Aufgaben soll aber der Umstand genutzt werden, dass das in einzelnen Ämtern vorhandene Fachwissen über im Gesetzesvollzug anfallende Daten und die eigenen administrativen Prozesse direkt für die Statistikproduktion im jeweiligen Spezialgebiet genutzt werden kann. Eine Ausweitung der Aufgaben des BFS im vom Motionär geforderten Umfang bedeutet, dass im BFS mit den entsprechenden Ressourcen die notwendige Fachkompetenz für die Abwicklung von teilweise sehr spezifischen Erhebungen aufgebaut werden müsste. Bereits heute untersteht die Anordnung von Erhebungen - freiwillig und obligatorisch (Art. 5 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 4 BStatG) - ausschliesslich dem Bundesrat.</p><p>Der Bundesrat hat im statistischen Mehrjahresprogramm 2016-2019 (<a href="http://www.bfs.admin.ch">www.bfs.admin.ch</a> &gt; Institutionen &gt; Öffentliche Statistik &gt; Bundesstatistik &gt; Mehrjahresprogramm) festgelegt, dass die Koordination der Planungsprozesse der Produzenten der Bundesstatistik weiter verbessert werden soll. Ziel ist es, Aufgaben dort anzusiedeln, wo sie am effizientesten umgesetzt werden können. Dazu sind eine systematische Erfassung der statistischen und fachlichen Kompetenzen im System der Bundesstatistik sowie der Auf- und Ausbau der entsprechenden, institutionalisierten Koordinationsplattformen vorgesehen. Ein weiterer Auftrag aus dem Mehrjahresprogramm ist eine weiterentwickelte Erfassung der Belastung der Befragten. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motionen Schibli 15.3439 und Giezendanner 15.3433 ausgeführt hat, wird dabei laufend geprüft, wie mittels einer optimierten Koordination der Statistikproduzenten des Bundes bei der Durchführung von Erhebungen bzw. bei der Verwendung bereits verfügbarer Register- und Administrativdaten die Belastung der befragten Unternehmen, natürlichen Personen, aber auch der Kantone und Gemeinden gesenkt werden kann. Diese Massnahmen beruhen unter anderem auf den Schlussfolgerungen aus der "Aufgabenüberprüfung Statistiksystem Schweiz", welche das BFS 2013 im Auftrag des EDI in Zusammenarbeit mit den Departementen durchgeführt hat. Mit der Verabschiedung des Mehrjahresprogramms 2016-2019 hat der Bundesrat auch den Auftrag gegeben, die Überprüfung des Portfolios der statistischen Aktivitäten auf eventuelle Doppelspurigkeiten neu jährlich durchzuführen. Damit befindet sich ein Grossteil der zur Umsetzung der Anliegen der Motion notwendigen Massnahmen bereits in der Umsetzungsphase, oder ihre Umsetzung wird aktuell vorbereitet.</p><p>Die mit der Motion bezweckte Entlastung der befragten Unternehmen im Statistikbereich kann der Meinung des Bundesrates nach mit den erwähnten Massnahmen erreicht werden. Er ist aber bereit, die Erfüllung der der Motion zugrunde liegenden Anliegen im Rahmen der jährlichen Evaluation der Umsetzung des Mehrjahresprogramms gezielt prüfen zu lassen und bei Bedarf zusätzliche Massnahmen in Auftrag zu geben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen, um die Stellung des Bundesamtes für Statistik (BFS) als nationales Kompetenzzentrum für Statistik zu sichern. Insbesondere soll das BFS alle Statistiken des Bundes koordinieren und die alleinige Kompetenz erhalten, die Teilnahme an einer Statistik dem Obligatorium zu unterstellen. Andere Bundesämter oder Stellen, die statistische Erhebungen machen wollen, müssen dies über das BFS abwickeln, und das BFS entscheidet alleine, ob und wann die Erhebungen durchgeführt werden und ob sie dem Obligatorium unterstellt werden. In regelmässigen Abständen soll das BFS dem Parlament berichten, wie viele Statistiken pro Jahr für obligatorisch erklärt wurden und wie viele Regulierungskosten sie bei den Teilnehmenden verursachten.</p>
    • Das BFS zum echten Kompetenzzentrum für Statistik machen

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