Die maximale Wochenarbeitszeit senken
- ShortId
-
16.3396
- Id
-
20163396
- Updated
-
28.07.2023 05:05
- Language
-
de
- Title
-
Die maximale Wochenarbeitszeit senken
- AdditionalIndexing
-
44;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>2015 haben Vollzeitbeschäftigte in der Schweiz durchschnittlich 41,4 Stunden pro Woche gearbeitet. Damit sind die Schweizerinnen und Schweizer bei der Wochenarbeitszeit Europameister. Die Unterschiede zwischen den Erwerbstätigen sind jedoch beachtlich: Selbstständigerwerbende arbeiten z. B. durchschnittlich 50,7 Stunden pro Woche, Beschäftigte im Gesundheitswesen sogar 56,5 Stunden. Zurzeit verschlechtert sich die Situation, da die Unternehmen von ihren Angestellten verlangen, 45 Stunden pro Woche zu arbeiten, um die Auswirkungen des starken Franken abzumildern. Wenn zu viele Arbeitsstunden verlangt werden, so ist das jedoch sowohl kontraproduktiv für das Unternehmen als auch schlecht für die Gesundheit der Angestellten.</p><p>So steigt z. B. das Risiko, einen Schlaganfall zu erleiden, um 10 Prozent bei Personen, die zwischen 41 und 48 Stunden pro Woche arbeiten, und um 27 Prozent bei Personen, die 49 bis 54 Stunden pro Woche arbeiten. Diese Erkrankungen verursachen hohe Kosten für die Allgemeinheit. Im Gesundheitswesen kann die schlechtere Arbeitsqualität auch Folgen für die Patientinnen und Patienten haben.</p><p>Ausserdem ist es für die Unternehmen kontraproduktiv, wenn zu lange gearbeitet wird, da die Produktivität mit zunehmender Arbeitszeit abnimmt. Ein Bericht der Credit Suisse zeigt, dass in der Schweiz die Arbeitsproduktivität im europäischen Vergleich gering ist, da bei uns die Arbeitszeiten länger sind, wodurch die Produktivität vermindert wird.</p><p>Neue Studien aus Schweden zeigen, dass bei einer kürzeren Arbeitszeit die Fehlzeiten am Arbeitsplatz drastisch abnehmen und die Produktivität steigt. Es ist also von Vorteil, die maximale gesetzliche Wochenarbeitszeit auf 40 bzw. 45 Stunden pro Woche zu senken.</p>
- <p>Obwohl die gesetzliche wöchentliche Höchstarbeitszeit seit 1976 unverändert bei 45 bzw. 50 Stunden geblieben ist, hat die effektiv geleistete wöchentliche Arbeitszeit in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen. So hat sich gemäss der Arbeitsvolumenstatistik des Bundesamts für Statistik die durchschnittliche tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit bei den Vollzeitbeschäftigten von 43,2 Stunden im Jahr 1991 auf 41,4 Stunden im Jahr 2015 reduziert. Berücksichtigt man zusätzlich die zunehmende Zahl an Teilzeitbeschäftigten, ging die wöchentliche Arbeitszeit aller Arbeitnehmenden im Schnitt von 35,3 Stunden im Jahr 1991 auf 32,4 Stunden im Jahr 2015 zurück.</p><p>In den Einzel- oder Gesamtarbeitsverträgen wird festgelegt, wieviel Sollstunden geschuldet sind. Diese Verträge haben einen direkten Einfluss darauf, wieviel tatsächlich gearbeitet wird. Die Differenz zwischen der vertraglichen Wochenarbeitszeit und der gesetzlichen Höchstarbeitszeit gibt den Unternehmen die nötige Flexibilität, um auf Unvorhergesehenes reagieren und konkurrenzfähig bleiben zu können. Die vorgeschlagene Senkung der gesetzlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit wäre angesichts des aktuellen wirtschaftlichen Umfelds und besonders angesichts der Frankenstärke zum heutigen Zeitpunkt fehl am Platz. Die Möglichkeit zur vorübergehenden Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit ermöglicht die Beibehaltung vieler Arbeitsplätze und wird von den Sozialpartnern geschätzt.</p><p>Auch aus Gründen des Gesundheitsschutzes drängt sich die Reduktion der wöchentlichen Höchstarbeitszeiten nicht auf. Die wöchentliche Arbeitszeit ist nicht der einzige Faktor, der zur Beurteilung der Gesundheit der Arbeitnehmenden herangezogen werden muss. Dazu gehören z. B. auch dauernder Lärm, ergonomische Fehlhaltungen, soziale Konflikte und weitere Risiken. Diese Risiken werden von den zuständigen Behörden wie dem Staatssekretariat für Wirtschaft oder der Suva jeweils in Gesamtheit beobachtet und gezielt bekämpft.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Gesetzentwurf vorzulegen, um das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel sowie alle anderen betroffenen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen, sodass die maximale Wochenarbeitszeit auf folgende Werte gesenkt wird:</p><p>- auf 40 Stunden für Werktätige in Industrieunternehmen, kaufmännische Angestellte, technisches Personal und andere Arbeitnehmende, einschliesslich des Verkaufspersonals von grossen Detailhandelsunternehmen;</p><p>- auf 45 Stunden für alle anderen Arbeitnehmenden.</p><p>Es soll zudem präzisiert werden, dass die Anpassung der Arbeitszeit bei gleichbleibendem Beschäftigungsgrad nicht zu einer Senkung des Lohnes führen darf.</p>
- Die maximale Wochenarbeitszeit senken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>2015 haben Vollzeitbeschäftigte in der Schweiz durchschnittlich 41,4 Stunden pro Woche gearbeitet. Damit sind die Schweizerinnen und Schweizer bei der Wochenarbeitszeit Europameister. Die Unterschiede zwischen den Erwerbstätigen sind jedoch beachtlich: Selbstständigerwerbende arbeiten z. B. durchschnittlich 50,7 Stunden pro Woche, Beschäftigte im Gesundheitswesen sogar 56,5 Stunden. Zurzeit verschlechtert sich die Situation, da die Unternehmen von ihren Angestellten verlangen, 45 Stunden pro Woche zu arbeiten, um die Auswirkungen des starken Franken abzumildern. Wenn zu viele Arbeitsstunden verlangt werden, so ist das jedoch sowohl kontraproduktiv für das Unternehmen als auch schlecht für die Gesundheit der Angestellten.</p><p>So steigt z. B. das Risiko, einen Schlaganfall zu erleiden, um 10 Prozent bei Personen, die zwischen 41 und 48 Stunden pro Woche arbeiten, und um 27 Prozent bei Personen, die 49 bis 54 Stunden pro Woche arbeiten. Diese Erkrankungen verursachen hohe Kosten für die Allgemeinheit. Im Gesundheitswesen kann die schlechtere Arbeitsqualität auch Folgen für die Patientinnen und Patienten haben.</p><p>Ausserdem ist es für die Unternehmen kontraproduktiv, wenn zu lange gearbeitet wird, da die Produktivität mit zunehmender Arbeitszeit abnimmt. Ein Bericht der Credit Suisse zeigt, dass in der Schweiz die Arbeitsproduktivität im europäischen Vergleich gering ist, da bei uns die Arbeitszeiten länger sind, wodurch die Produktivität vermindert wird.</p><p>Neue Studien aus Schweden zeigen, dass bei einer kürzeren Arbeitszeit die Fehlzeiten am Arbeitsplatz drastisch abnehmen und die Produktivität steigt. Es ist also von Vorteil, die maximale gesetzliche Wochenarbeitszeit auf 40 bzw. 45 Stunden pro Woche zu senken.</p>
- <p>Obwohl die gesetzliche wöchentliche Höchstarbeitszeit seit 1976 unverändert bei 45 bzw. 50 Stunden geblieben ist, hat die effektiv geleistete wöchentliche Arbeitszeit in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen. So hat sich gemäss der Arbeitsvolumenstatistik des Bundesamts für Statistik die durchschnittliche tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit bei den Vollzeitbeschäftigten von 43,2 Stunden im Jahr 1991 auf 41,4 Stunden im Jahr 2015 reduziert. Berücksichtigt man zusätzlich die zunehmende Zahl an Teilzeitbeschäftigten, ging die wöchentliche Arbeitszeit aller Arbeitnehmenden im Schnitt von 35,3 Stunden im Jahr 1991 auf 32,4 Stunden im Jahr 2015 zurück.</p><p>In den Einzel- oder Gesamtarbeitsverträgen wird festgelegt, wieviel Sollstunden geschuldet sind. Diese Verträge haben einen direkten Einfluss darauf, wieviel tatsächlich gearbeitet wird. Die Differenz zwischen der vertraglichen Wochenarbeitszeit und der gesetzlichen Höchstarbeitszeit gibt den Unternehmen die nötige Flexibilität, um auf Unvorhergesehenes reagieren und konkurrenzfähig bleiben zu können. Die vorgeschlagene Senkung der gesetzlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit wäre angesichts des aktuellen wirtschaftlichen Umfelds und besonders angesichts der Frankenstärke zum heutigen Zeitpunkt fehl am Platz. Die Möglichkeit zur vorübergehenden Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit ermöglicht die Beibehaltung vieler Arbeitsplätze und wird von den Sozialpartnern geschätzt.</p><p>Auch aus Gründen des Gesundheitsschutzes drängt sich die Reduktion der wöchentlichen Höchstarbeitszeiten nicht auf. Die wöchentliche Arbeitszeit ist nicht der einzige Faktor, der zur Beurteilung der Gesundheit der Arbeitnehmenden herangezogen werden muss. Dazu gehören z. B. auch dauernder Lärm, ergonomische Fehlhaltungen, soziale Konflikte und weitere Risiken. Diese Risiken werden von den zuständigen Behörden wie dem Staatssekretariat für Wirtschaft oder der Suva jeweils in Gesamtheit beobachtet und gezielt bekämpft.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Gesetzentwurf vorzulegen, um das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel sowie alle anderen betroffenen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen, sodass die maximale Wochenarbeitszeit auf folgende Werte gesenkt wird:</p><p>- auf 40 Stunden für Werktätige in Industrieunternehmen, kaufmännische Angestellte, technisches Personal und andere Arbeitnehmende, einschliesslich des Verkaufspersonals von grossen Detailhandelsunternehmen;</p><p>- auf 45 Stunden für alle anderen Arbeitnehmenden.</p><p>Es soll zudem präzisiert werden, dass die Anpassung der Arbeitszeit bei gleichbleibendem Beschäftigungsgrad nicht zu einer Senkung des Lohnes führen darf.</p>
- Die maximale Wochenarbeitszeit senken
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