Wo bleibt der Bericht zum Status vorläufig Aufgenommener?

ShortId
16.3404
Id
20163404
Updated
28.07.2023 05:03
Language
de
Title
Wo bleibt der Bericht zum Status vorläufig Aufgenommener?
AdditionalIndexing
2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bericht in Erfüllung des Postulates 14.3008 sowie der Postulate 11.3954 und 13.3844 wird vom Bundesrat voraussichtlich bis im Herbst 2016 verabschiedet.</p><p>2. Die Erkenntnisse der Fachtagung vom 8. April 2016 "Die vorläufige Aufnahme - Ein Status auf dem Prüfstand" werden im obengenannten Bericht wiedergegeben. An dieser Tagung haben Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Kantonen, der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der Wissenschaft, des UNHCR und der Zivilgesellschaft sowie Mitglieder des Parlamentes über Fragen zum Status der vorläufigen Aufnahme diskutiert.</p><p>3. Zwischen 2010 und Ende Mai 2016 überprüfte das Staatssekretariat für Migration (SEM) die vorläufige Aufnahme von 6353 Personen. Eine systematische Überprüfung wurde bei straffälligen Personen, bei vorläufiger Aufnahme infolge gesundheitlicher Probleme sowie nach einer Praxisänderung bezüglich Wegweisungsvollzug für ein bestimmtes Land durchgeführt. In diesem Zeitraum wurde die Aufhebung der vorläufigen Aufnahme bei 397 Personen rechtskräftig und der Vollzug der Wegweisung angeordnet. 105 Personen sind nach Aufhebung der vorläufigen Aufnahme entweder selbstständig ausgereist oder in ihren Heimat-, einen Dritt- oder einen Dublin-Staat zurückgeführt worden. 57 Personen sind unkontrolliert abgereist. Für 214 Personen besteht eine Regelung ausserhalb des Asylbereichs (z. B. Familiennachzug), und bei 21 Fällen ist eine Regelung bzw. die Ausreise pendent.</p><p>4. Bei der grossen Mehrheit der vorläufigen Aufnahmen ist von längerfristig bestehenden Vollzugshindernissen auszugehen, z. B. in Syrien, Somalia und Afghanistan. Systematisch überprüft und nach Möglichkeit aufgehoben werden vorläufige Aufnahmen von Personen, welche einen Ausschlussgrund im Sinne von Artikel 83 Absatz 7 des Ausländergesetzes erfüllen, die also beispielsweise zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind oder die erheblich oder wiederholt gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Schweiz verstossen haben (siehe die Antwort des Bundesrates vom 15. Juni 2015 auf die Frage Brand 15.5311, "Vollzug nach Aufhebung der vorläufigen Aufnahme"). Ein jährlicher Bericht des SEM würde hier zu keinen zusätzlichen Erkenntnissen führen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Bereits mehrfach war die Überarbeitung des Status der vorläufigen Aufnahme ein Thema im Parlament. Die SPK-N reichte 2014 ein Postulat (14.3008) ein, welches den Bundesrat beauftragt zu prüfen, wie der Status der vorläufigen Aufnahme im Asyl- und im Ausländergesetz verbessert oder allenfalls neu geregelt werden kann. Den Bericht dazu versprach das EJPD für 2015, doch auf dessen Publikation warten Parlament und Öffentlichkeit noch immer.</p><p>Der Bundesrat wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Wann wird der Bericht zum Postulat 14.3008 erwartet?</p><p>2. Welche Erkenntnisse wurden aus der Fachtagung vom 8. April 2016 zum Thema vorläufige Aufnahme gezogen?</p><p>3. Wie viele ehemals vorläufig Aufgenommene haben seit dem Jahr 2010 die Schweiz effektiv wieder verlassen müssen?</p><p>4. Wie steht er zur Idee, dass das Staatssekretariat für Migration in einem jährlichen Bericht darlegen muss, warum die vorläufig Aufgenommenen noch nicht ausgewiesen werden konnten?</p>
  • Wo bleibt der Bericht zum Status vorläufig Aufgenommener?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bericht in Erfüllung des Postulates 14.3008 sowie der Postulate 11.3954 und 13.3844 wird vom Bundesrat voraussichtlich bis im Herbst 2016 verabschiedet.</p><p>2. Die Erkenntnisse der Fachtagung vom 8. April 2016 "Die vorläufige Aufnahme - Ein Status auf dem Prüfstand" werden im obengenannten Bericht wiedergegeben. An dieser Tagung haben Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Kantonen, der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der Wissenschaft, des UNHCR und der Zivilgesellschaft sowie Mitglieder des Parlamentes über Fragen zum Status der vorläufigen Aufnahme diskutiert.</p><p>3. Zwischen 2010 und Ende Mai 2016 überprüfte das Staatssekretariat für Migration (SEM) die vorläufige Aufnahme von 6353 Personen. Eine systematische Überprüfung wurde bei straffälligen Personen, bei vorläufiger Aufnahme infolge gesundheitlicher Probleme sowie nach einer Praxisänderung bezüglich Wegweisungsvollzug für ein bestimmtes Land durchgeführt. In diesem Zeitraum wurde die Aufhebung der vorläufigen Aufnahme bei 397 Personen rechtskräftig und der Vollzug der Wegweisung angeordnet. 105 Personen sind nach Aufhebung der vorläufigen Aufnahme entweder selbstständig ausgereist oder in ihren Heimat-, einen Dritt- oder einen Dublin-Staat zurückgeführt worden. 57 Personen sind unkontrolliert abgereist. Für 214 Personen besteht eine Regelung ausserhalb des Asylbereichs (z. B. Familiennachzug), und bei 21 Fällen ist eine Regelung bzw. die Ausreise pendent.</p><p>4. Bei der grossen Mehrheit der vorläufigen Aufnahmen ist von längerfristig bestehenden Vollzugshindernissen auszugehen, z. B. in Syrien, Somalia und Afghanistan. Systematisch überprüft und nach Möglichkeit aufgehoben werden vorläufige Aufnahmen von Personen, welche einen Ausschlussgrund im Sinne von Artikel 83 Absatz 7 des Ausländergesetzes erfüllen, die also beispielsweise zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind oder die erheblich oder wiederholt gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Schweiz verstossen haben (siehe die Antwort des Bundesrates vom 15. Juni 2015 auf die Frage Brand 15.5311, "Vollzug nach Aufhebung der vorläufigen Aufnahme"). Ein jährlicher Bericht des SEM würde hier zu keinen zusätzlichen Erkenntnissen führen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Bereits mehrfach war die Überarbeitung des Status der vorläufigen Aufnahme ein Thema im Parlament. Die SPK-N reichte 2014 ein Postulat (14.3008) ein, welches den Bundesrat beauftragt zu prüfen, wie der Status der vorläufigen Aufnahme im Asyl- und im Ausländergesetz verbessert oder allenfalls neu geregelt werden kann. Den Bericht dazu versprach das EJPD für 2015, doch auf dessen Publikation warten Parlament und Öffentlichkeit noch immer.</p><p>Der Bundesrat wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Wann wird der Bericht zum Postulat 14.3008 erwartet?</p><p>2. Welche Erkenntnisse wurden aus der Fachtagung vom 8. April 2016 zum Thema vorläufige Aufnahme gezogen?</p><p>3. Wie viele ehemals vorläufig Aufgenommene haben seit dem Jahr 2010 die Schweiz effektiv wieder verlassen müssen?</p><p>4. Wie steht er zur Idee, dass das Staatssekretariat für Migration in einem jährlichen Bericht darlegen muss, warum die vorläufig Aufgenommenen noch nicht ausgewiesen werden konnten?</p>
    • Wo bleibt der Bericht zum Status vorläufig Aufgenommener?

Back to List