Flüchtlingen den Zugang zu den Schweizer Hochschulen erleichtern

ShortId
16.3406
Id
20163406
Updated
28.07.2023 05:05
Language
de
Title
Flüchtlingen den Zugang zu den Schweizer Hochschulen erleichtern
AdditionalIndexing
2811;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund und die Kantone stehen vor der Herausforderung, den Flüchtlingen die Integration in der Schweiz zu erleichtern. Viele dieser Flüchtlinge haben einen Universitätsabschluss oder haben in ihrem Herkunftsland studiert. Aufgrund von oft unüberwindbaren administrativen und sprachlichen Hürden gelingt es solchen Flüchtlingen nur selten, Zugang zu Schweizer Hochschulen zu erhalten. Die vielen Anforderungen, die erfüllt werden müssen, bevor ein Studiengang an einer Hochschule besucht werden kann, hindert viele Flüchtlinge daran, eine Ausbildung zu absolvieren, die jedoch für ihre Integration sehr wichtig wäre. Es ist in der Tat sehr selten, dass ein Flüchtling gleich alle notwendigen Belege für eine Zulassung vorweisen (z. B. das Original des Abschlussdiploms) oder die Gleichwertigkeit seines Diploms oder seines Maturitätsabschlusses mit Schweizer Diplomen oder Reifezeugnissen belegen kann. Da geeignete Sprachkurse manchmal teuer und für sie kaum zugänglich sind, fällt es den Flüchtlingen ausserdem schwer, das erforderliche sprachliche Niveau zu erreichen. Auch sind die Anforderungen, die die Ergänzungsprüfung der schweizerischen Universitäten an sie stellt, mit Bezug auf die Flüchtlinge wenig angemessen, wird von ihnen doch in einer ohnehin schon schwierigen Situation verlangt, dass sie über eine ganze Reihe von Kenntnissen verfügen, die eigentlich für ihr weiteres Studium irrelevant sind. Ihre Aufenthaltsbewilligung (N oder F) schliesslich, erlaubt ihnen nur eine eingeschränkte Mobilität. Sie müssen sich manchmal in einem bestimmten Kanton niederlassen, wo es eventuell keine Hochschule gibt, was zu zusätzlichen Kosten führt.</p><p>Wie Pilotprojekte an den Universitäten Genf und Basel zeigen, die das Ziel haben den Flüchtlingen den ersten Kontakt zur Universität zu erleichtern, entspricht der Zugang zu den Schweizer Hochschulen für Flüchtlinge einem Bedürfnis. Massnahmen, die das erleichtern, sind möglich.</p>
  • <p>1./2. Der Bundesrat teilt die Ansicht des Motionärs, dass die gesellschaftliche und wirtschaftliche Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen eine wichtige Aufgabe ist. Er hat deshalb in den letzten Jahren bereits verschiedene Massnahmen getroffen. Im Vordergrund steht dabei die Förderung der beruflichen Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen. Sie ist auch ein Schwerpunkt der mit den Kantonen 2014 vereinbarten kantonalen Integrationsprogramme sowie der parallel dazu laufenden vom Bundesrat am 18. Dezember 2015 beschlossenen Pilotprogramme für die Jahre 2018 bis 2021. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat zudem in ihrer Erklärung vom 23. Juni 2016 im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation und dem Staatssekretariat für Migration ebenfalls eine Reihe von Prinzipien für eine nachhaltige Integration von spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft der Schweiz verabschiedet. Hierfür verfügt das schweizerische postobligatorische Bildungssystem mit seiner Flexibilität und Durchlässigkeit sowie seinen starken Partnerschaften mit den Wirtschaftsverbänden und den Betrieben im Berufsbildungsbereich über gute Voraussetzungen, die es zu nutzen gilt.</p><p>Auch Hochschulen sollen die gesellschaftliche und wirtschaftliche Integration von Flüchtlingen fördern. Die Kompetenz zum Entscheid über die Zulassung an Hochschulen liegt in der Schweiz grundsätzlich bei den autonomen Hochschulen selbst, respektive ihren jeweiligen Trägern. Alle schweizerischen Hochschulen haben durch die Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Schweizerischen Hochschulen, swissuniversities, in einer Medienmitteilung vom 15. September 2015 ihre Bereitschaft zur Aufnahme von studienberechtigten Flüchtlingen angekündigt. Verschiedene Hochschulen haben daraufhin begonnen, Vorgehensweisen zu suchen, wie studienberechtigten Flüchtlingen ein ihrer Situation entsprechend angepasster Zugang zu den Hochschulen gewährt werden kann. Die Hochschulen haben entschieden, individuell, mit Unterstützung von swissuniversities, das Abklärungsverfahren betreffend undokumentierten Kompetenzen und erforderlichen Sprachkenntnisse zu überprüfen. Zudem haben Flüchtlinge, die ihren Abschluss nicht genügend dokumentieren können, die Möglichkeit, eine sogenannte Diplomerläuterung von swissuniversities zu beantragen. Diese Erläuterung beschreibt die Hochschulbildung und zeigt auf, wie das Swiss Enic diesen Hochschulabschluss einstufen würde, wenn die Diplome vorhanden wären, was für Weiterbildungen oder bei der Stellensuche hilfreich ist.</p><p>Im Zusammenhang mit der Förderung individueller Bildungsverläufe ist diesbezüglich auch auf die in der erwähnten EDK-Erklärung hervorgehobene Bedeutung der frühestmöglichen Abklärung und Zuweisung in passende Angebote (Standortbestimmung/Triage) sowie der bedarfsorientierten Fallführung (Begleitung/Coaching) zu nennen. Die Umsetzung dieser Grundsätze wird zurzeit von Bund und Kantonen zusammen vorbereitet.</p><p>Diskutiert wird auch, wie die heute eingeschränkte Mobilität von Flüchtlingen, die ein Studium in der Schweiz aufnehmen wollen, verbessert werden kann. Zudem werden weitere Möglichkeiten für zweckdienliche Sprachkurse, sowie Vorbereitungskurse im Hinblick auf die Ergänzungsprüfung Ecus geprüft.</p><p>Insgesamt ist der Bundesrat aus den erwähnten Gründen der Ansicht, dass bereits zielführende Prozesse in die Wege geleitet wurden, um einen der besonderen Situation von Flüchtlingen entsprechenden Zugang zum Hochschulstudium zu ermöglichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. in Zusammenarbeit mit den Eidgenössischen Technischen Hochschulen und, was die anderen Hochschulen betrifft, den Kantonen die nötigen Massnahmen zu ergreifen, um den Flüchtlingen in der Schweiz zu ermöglichen, ihr durch den Krieg unterbrochenes Studium fortzusetzen;</p><p>2. die nötigen Massnahmen zu ergreifen, die es Flüchtlingen mit einem der schweizerischen Maturität gleichgestellten Diplom ermöglichen, ein Studium in der Schweiz aufzunehmen, zum Beispiel indem Vorbereitungskurse auf das Universitätsstudium (z. B. Vorbereitungskurse für die Ecus-Prüfung) oder spezifische Sprachkurse auf Universitätsstufe angeboten werden oder durch Erleichterung der Mobilität innerhalb der Schweiz für die Zwecke des Studiums.</p>
  • Flüchtlingen den Zugang zu den Schweizer Hochschulen erleichtern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund und die Kantone stehen vor der Herausforderung, den Flüchtlingen die Integration in der Schweiz zu erleichtern. Viele dieser Flüchtlinge haben einen Universitätsabschluss oder haben in ihrem Herkunftsland studiert. Aufgrund von oft unüberwindbaren administrativen und sprachlichen Hürden gelingt es solchen Flüchtlingen nur selten, Zugang zu Schweizer Hochschulen zu erhalten. Die vielen Anforderungen, die erfüllt werden müssen, bevor ein Studiengang an einer Hochschule besucht werden kann, hindert viele Flüchtlinge daran, eine Ausbildung zu absolvieren, die jedoch für ihre Integration sehr wichtig wäre. Es ist in der Tat sehr selten, dass ein Flüchtling gleich alle notwendigen Belege für eine Zulassung vorweisen (z. B. das Original des Abschlussdiploms) oder die Gleichwertigkeit seines Diploms oder seines Maturitätsabschlusses mit Schweizer Diplomen oder Reifezeugnissen belegen kann. Da geeignete Sprachkurse manchmal teuer und für sie kaum zugänglich sind, fällt es den Flüchtlingen ausserdem schwer, das erforderliche sprachliche Niveau zu erreichen. Auch sind die Anforderungen, die die Ergänzungsprüfung der schweizerischen Universitäten an sie stellt, mit Bezug auf die Flüchtlinge wenig angemessen, wird von ihnen doch in einer ohnehin schon schwierigen Situation verlangt, dass sie über eine ganze Reihe von Kenntnissen verfügen, die eigentlich für ihr weiteres Studium irrelevant sind. Ihre Aufenthaltsbewilligung (N oder F) schliesslich, erlaubt ihnen nur eine eingeschränkte Mobilität. Sie müssen sich manchmal in einem bestimmten Kanton niederlassen, wo es eventuell keine Hochschule gibt, was zu zusätzlichen Kosten führt.</p><p>Wie Pilotprojekte an den Universitäten Genf und Basel zeigen, die das Ziel haben den Flüchtlingen den ersten Kontakt zur Universität zu erleichtern, entspricht der Zugang zu den Schweizer Hochschulen für Flüchtlinge einem Bedürfnis. Massnahmen, die das erleichtern, sind möglich.</p>
    • <p>1./2. Der Bundesrat teilt die Ansicht des Motionärs, dass die gesellschaftliche und wirtschaftliche Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen eine wichtige Aufgabe ist. Er hat deshalb in den letzten Jahren bereits verschiedene Massnahmen getroffen. Im Vordergrund steht dabei die Förderung der beruflichen Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen. Sie ist auch ein Schwerpunkt der mit den Kantonen 2014 vereinbarten kantonalen Integrationsprogramme sowie der parallel dazu laufenden vom Bundesrat am 18. Dezember 2015 beschlossenen Pilotprogramme für die Jahre 2018 bis 2021. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat zudem in ihrer Erklärung vom 23. Juni 2016 im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation und dem Staatssekretariat für Migration ebenfalls eine Reihe von Prinzipien für eine nachhaltige Integration von spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft der Schweiz verabschiedet. Hierfür verfügt das schweizerische postobligatorische Bildungssystem mit seiner Flexibilität und Durchlässigkeit sowie seinen starken Partnerschaften mit den Wirtschaftsverbänden und den Betrieben im Berufsbildungsbereich über gute Voraussetzungen, die es zu nutzen gilt.</p><p>Auch Hochschulen sollen die gesellschaftliche und wirtschaftliche Integration von Flüchtlingen fördern. Die Kompetenz zum Entscheid über die Zulassung an Hochschulen liegt in der Schweiz grundsätzlich bei den autonomen Hochschulen selbst, respektive ihren jeweiligen Trägern. Alle schweizerischen Hochschulen haben durch die Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Schweizerischen Hochschulen, swissuniversities, in einer Medienmitteilung vom 15. September 2015 ihre Bereitschaft zur Aufnahme von studienberechtigten Flüchtlingen angekündigt. Verschiedene Hochschulen haben daraufhin begonnen, Vorgehensweisen zu suchen, wie studienberechtigten Flüchtlingen ein ihrer Situation entsprechend angepasster Zugang zu den Hochschulen gewährt werden kann. Die Hochschulen haben entschieden, individuell, mit Unterstützung von swissuniversities, das Abklärungsverfahren betreffend undokumentierten Kompetenzen und erforderlichen Sprachkenntnisse zu überprüfen. Zudem haben Flüchtlinge, die ihren Abschluss nicht genügend dokumentieren können, die Möglichkeit, eine sogenannte Diplomerläuterung von swissuniversities zu beantragen. Diese Erläuterung beschreibt die Hochschulbildung und zeigt auf, wie das Swiss Enic diesen Hochschulabschluss einstufen würde, wenn die Diplome vorhanden wären, was für Weiterbildungen oder bei der Stellensuche hilfreich ist.</p><p>Im Zusammenhang mit der Förderung individueller Bildungsverläufe ist diesbezüglich auch auf die in der erwähnten EDK-Erklärung hervorgehobene Bedeutung der frühestmöglichen Abklärung und Zuweisung in passende Angebote (Standortbestimmung/Triage) sowie der bedarfsorientierten Fallführung (Begleitung/Coaching) zu nennen. Die Umsetzung dieser Grundsätze wird zurzeit von Bund und Kantonen zusammen vorbereitet.</p><p>Diskutiert wird auch, wie die heute eingeschränkte Mobilität von Flüchtlingen, die ein Studium in der Schweiz aufnehmen wollen, verbessert werden kann. Zudem werden weitere Möglichkeiten für zweckdienliche Sprachkurse, sowie Vorbereitungskurse im Hinblick auf die Ergänzungsprüfung Ecus geprüft.</p><p>Insgesamt ist der Bundesrat aus den erwähnten Gründen der Ansicht, dass bereits zielführende Prozesse in die Wege geleitet wurden, um einen der besonderen Situation von Flüchtlingen entsprechenden Zugang zum Hochschulstudium zu ermöglichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. in Zusammenarbeit mit den Eidgenössischen Technischen Hochschulen und, was die anderen Hochschulen betrifft, den Kantonen die nötigen Massnahmen zu ergreifen, um den Flüchtlingen in der Schweiz zu ermöglichen, ihr durch den Krieg unterbrochenes Studium fortzusetzen;</p><p>2. die nötigen Massnahmen zu ergreifen, die es Flüchtlingen mit einem der schweizerischen Maturität gleichgestellten Diplom ermöglichen, ein Studium in der Schweiz aufzunehmen, zum Beispiel indem Vorbereitungskurse auf das Universitätsstudium (z. B. Vorbereitungskurse für die Ecus-Prüfung) oder spezifische Sprachkurse auf Universitätsstufe angeboten werden oder durch Erleichterung der Mobilität innerhalb der Schweiz für die Zwecke des Studiums.</p>
    • Flüchtlingen den Zugang zu den Schweizer Hochschulen erleichtern

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