Unterbringung und Betreuung von Kindern und Familien in Bundeszentren

ShortId
16.3409
Id
20163409
Updated
28.07.2023 05:21
Language
de
Title
Unterbringung und Betreuung von Kindern und Familien in Bundeszentren
AdditionalIndexing
2811;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Unterbringung und Betreuung von Kindern und Familien im Zentrum Juch wurde bis heute nicht evaluiert. Im Zentrum Juch stellt die Asylorganisation Zürich (AOZ) die Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden sicher. Die Qualitätsanforderungen dafür sind in einer Leistungsvereinbarung zwischen dem Staatssekretariat für Migration (SEM) und der Stadt Zürich bzw. der AOZ festgelegt. Deren ordnungsgemässe Einhaltung wird vom SEM laufend überprüft. Im Zentrum Juch werden Familien in Familienzimmern untergebracht. Kindern wie auch Erwachsenen stehen im Innen- und Aussenbereich Aufenthalts- und Rückzugsräume zur Verfügung. Es besteht ein breites Lern- und Beschäftigungsangebot und Kinder nehmen überdies am Schulunterricht und an altersgerechten Freizeitaktivitäten teil.</p><p>2. Die Unterbringung und Betreuung von Kindern und Familien wird in bestehenden Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) sowie neuen Bundesasylzentren (BAZ) nicht evaluiert. Das SEM bezieht die Betreuungsdienstleistungen für die EVZ und BAZ aktuell von den beiden Anbietern ORS Service AG und AOZ. Analog dem Testzentrum Juch wird die Einhaltung der Qualitätsanforderungen, welche pro EVZ in einer Leistungsvereinbarung mit entsprechendem Pflichtenheft zwischen dem SEM und der ORS/AOZ festgelegt sind, vom SEM laufend überprüft.</p><p>3. Das revidierte Asylgesetz wurde am 5. Juni 2016 vom Stimmvolk angenommen. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist noch nicht bestimmt. Zurzeit erarbeitet das SEM mit allen Betroffenen die Grundlagen der Umsetzung, dazu gehören auch die künftigen Betreuungsrichtlinien in den Bundesasylzentren. Die Erfahrungen aus dem Testbetrieb und dem Zentrum Juch fliessen in diese Arbeiten ein.</p><p>4. Aktuell bildet die Verordnung des EJPD über den Betrieb von Unterkünften des Bundes im Asylbereich vom 24. November 2007 (SR 142.311.23) die gesetzliche Grundlage für den Betrieb der EVZ/BAZ. Darauf basierend wurden mittels Leistungsvereinbarungen und Pflichtenheften die einzuhaltenden Qualitätsstandards für die Betreuungsorganisationen vor Ort definiert, welche auch die Grundlage für die Überprüfung durch das SEM bilden. Das SEM berücksichtigt nach Möglichkeit die spezifischen Bedürfnisse von Kindern und Familien in den bestehenden Empfangs- und Verfahrenszentren. So bestehen etwa Spielmöglichkeiten für Kinder, und wo möglich erfolgt eine Unterbringung von Familien und Kindern in eigenen Zimmern oder Bereichen. Die genannte Verordnung und in der Folge auch die Qualitätsstandards der Betreuung werden im Rahmen der Arbeiten zur Umsetzung des revidierten Asylgesetzes überprüft und bei Bedarf angepasst.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Testbetrieb in Zürich werden seit Anfang 2014 die beschleunigten Asylverfahren getestet und evaluiert. Die Asylsuchenden im Testverfahren werden im Zentrum Juch in Altstetten untergebracht. Das Zentrum Juch hat als erstes der neuen Bundeszentren Modellcharakter und weist ein Unterbringungs- und Betreuungskonzept auf, das sich von bisherigen Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes unterscheidet. Dadurch wurden neue Erfahrungen gesammelt, insbesondere für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten Kindern und Kindern mit Familie.</p><p>In den neuen Bundeszentren ist ein längerer Aufenthalt von bis zu 140 Tagen vorgesehen. Entsprechend wichtig ist auch die Ausgestaltung der Bundeszentren, insbesondere für Kinder und Familien. Der Bund trägt der längeren Dauer im neuen Asylgesetz dadurch Rechnung, dass schulpflichtige Kinder unmittelbar nach der Wohnsitznahme in einem der Bundeszentren Grundschulunterricht gewährleistet werden muss.</p><p>Die Unterbringung von Kindern und Familien birgt jedoch zahlreiche weitere Herausforderungen, da diese Gruppe besondere Bedürfnisse und Rechte hat. Wichtig sind u. a. die Bereitstellung von abgegrenzten Schlaf- und Aufenthaltsräumen sowie sanitären Anlagen, ausreichende Spiel- und Freizeitaktivitäten, Betreuung und Förderung auch von Kindern im Vorschulalter und Unterstützung der Eltern, ausreichende Gesundheitsversorgung von Kindern, Schwangeren und Wöchnerinnen sowie Betreuung von traumatisierten Kindern und Eltern.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wird die Unterbringung und Betreuung von Kindern und Familien im Zentrum Juch in Zürich Altstetten evaluiert?</p><p>2. Wird die Unterbringung und Betreuung von Kindern und Familien in bestehenden Empfangs- und Verfahrenszentren sowie neuen Bundeszentren evaluiert?</p><p>3. Werden das Unterbringungs- und Betreuungskonzept und die Erfahrungen des Zentrums Juch in der Unterbringung und Betreuung von Kindern und Familien bei der Ausgestaltung bestehender Empfangs- und Verfahrenszentren sowie neuer Bundeszentren verwendet?</p><p>4. Welche Standards müssen bei der Unterbringung und Betreuung von Kindern und Familien in bestehenden und zukünftigen Bundesasylzentren eingehalten werden? Wie und von welcher Stelle wird deren Einhaltung überprüft?</p>
  • Unterbringung und Betreuung von Kindern und Familien in Bundeszentren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Unterbringung und Betreuung von Kindern und Familien im Zentrum Juch wurde bis heute nicht evaluiert. Im Zentrum Juch stellt die Asylorganisation Zürich (AOZ) die Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden sicher. Die Qualitätsanforderungen dafür sind in einer Leistungsvereinbarung zwischen dem Staatssekretariat für Migration (SEM) und der Stadt Zürich bzw. der AOZ festgelegt. Deren ordnungsgemässe Einhaltung wird vom SEM laufend überprüft. Im Zentrum Juch werden Familien in Familienzimmern untergebracht. Kindern wie auch Erwachsenen stehen im Innen- und Aussenbereich Aufenthalts- und Rückzugsräume zur Verfügung. Es besteht ein breites Lern- und Beschäftigungsangebot und Kinder nehmen überdies am Schulunterricht und an altersgerechten Freizeitaktivitäten teil.</p><p>2. Die Unterbringung und Betreuung von Kindern und Familien wird in bestehenden Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) sowie neuen Bundesasylzentren (BAZ) nicht evaluiert. Das SEM bezieht die Betreuungsdienstleistungen für die EVZ und BAZ aktuell von den beiden Anbietern ORS Service AG und AOZ. Analog dem Testzentrum Juch wird die Einhaltung der Qualitätsanforderungen, welche pro EVZ in einer Leistungsvereinbarung mit entsprechendem Pflichtenheft zwischen dem SEM und der ORS/AOZ festgelegt sind, vom SEM laufend überprüft.</p><p>3. Das revidierte Asylgesetz wurde am 5. Juni 2016 vom Stimmvolk angenommen. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist noch nicht bestimmt. Zurzeit erarbeitet das SEM mit allen Betroffenen die Grundlagen der Umsetzung, dazu gehören auch die künftigen Betreuungsrichtlinien in den Bundesasylzentren. Die Erfahrungen aus dem Testbetrieb und dem Zentrum Juch fliessen in diese Arbeiten ein.</p><p>4. Aktuell bildet die Verordnung des EJPD über den Betrieb von Unterkünften des Bundes im Asylbereich vom 24. November 2007 (SR 142.311.23) die gesetzliche Grundlage für den Betrieb der EVZ/BAZ. Darauf basierend wurden mittels Leistungsvereinbarungen und Pflichtenheften die einzuhaltenden Qualitätsstandards für die Betreuungsorganisationen vor Ort definiert, welche auch die Grundlage für die Überprüfung durch das SEM bilden. Das SEM berücksichtigt nach Möglichkeit die spezifischen Bedürfnisse von Kindern und Familien in den bestehenden Empfangs- und Verfahrenszentren. So bestehen etwa Spielmöglichkeiten für Kinder, und wo möglich erfolgt eine Unterbringung von Familien und Kindern in eigenen Zimmern oder Bereichen. Die genannte Verordnung und in der Folge auch die Qualitätsstandards der Betreuung werden im Rahmen der Arbeiten zur Umsetzung des revidierten Asylgesetzes überprüft und bei Bedarf angepasst.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Testbetrieb in Zürich werden seit Anfang 2014 die beschleunigten Asylverfahren getestet und evaluiert. Die Asylsuchenden im Testverfahren werden im Zentrum Juch in Altstetten untergebracht. Das Zentrum Juch hat als erstes der neuen Bundeszentren Modellcharakter und weist ein Unterbringungs- und Betreuungskonzept auf, das sich von bisherigen Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes unterscheidet. Dadurch wurden neue Erfahrungen gesammelt, insbesondere für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten Kindern und Kindern mit Familie.</p><p>In den neuen Bundeszentren ist ein längerer Aufenthalt von bis zu 140 Tagen vorgesehen. Entsprechend wichtig ist auch die Ausgestaltung der Bundeszentren, insbesondere für Kinder und Familien. Der Bund trägt der längeren Dauer im neuen Asylgesetz dadurch Rechnung, dass schulpflichtige Kinder unmittelbar nach der Wohnsitznahme in einem der Bundeszentren Grundschulunterricht gewährleistet werden muss.</p><p>Die Unterbringung von Kindern und Familien birgt jedoch zahlreiche weitere Herausforderungen, da diese Gruppe besondere Bedürfnisse und Rechte hat. Wichtig sind u. a. die Bereitstellung von abgegrenzten Schlaf- und Aufenthaltsräumen sowie sanitären Anlagen, ausreichende Spiel- und Freizeitaktivitäten, Betreuung und Förderung auch von Kindern im Vorschulalter und Unterstützung der Eltern, ausreichende Gesundheitsversorgung von Kindern, Schwangeren und Wöchnerinnen sowie Betreuung von traumatisierten Kindern und Eltern.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wird die Unterbringung und Betreuung von Kindern und Familien im Zentrum Juch in Zürich Altstetten evaluiert?</p><p>2. Wird die Unterbringung und Betreuung von Kindern und Familien in bestehenden Empfangs- und Verfahrenszentren sowie neuen Bundeszentren evaluiert?</p><p>3. Werden das Unterbringungs- und Betreuungskonzept und die Erfahrungen des Zentrums Juch in der Unterbringung und Betreuung von Kindern und Familien bei der Ausgestaltung bestehender Empfangs- und Verfahrenszentren sowie neuer Bundeszentren verwendet?</p><p>4. Welche Standards müssen bei der Unterbringung und Betreuung von Kindern und Familien in bestehenden und zukünftigen Bundesasylzentren eingehalten werden? Wie und von welcher Stelle wird deren Einhaltung überprüft?</p>
    • Unterbringung und Betreuung von Kindern und Familien in Bundeszentren

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