Keine Prämienerhöhungen für Präventionsprogramme
- ShortId
-
16.3410
- Id
-
20163410
- Updated
-
28.07.2023 05:21
- Language
-
de
- Title
-
Keine Prämienerhöhungen für Präventionsprogramme
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Obschon bereits die heutigen Präventionstätigkeiten des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und anderer staatlich finanzierter Gesundheitsakteure in der Kritik stehen, möchte der Bundesrat den Beitrag für die allgemeine Krankheitsverhütung, der über einen KVG-Prämienzuschlag erhoben wird, verdoppeln. Es werden immer mehr Aktivitäten aufgebaut, selten aber welche abgebaut.</p><p>Zudem hat die staatliche Präventionstätigkeit die offensichtliche Tendenz, auf die persönlichen Einstellungen, Lebenswelten und den individuellen Lebensstil Einfluss geltend machen zu wollen. Immer mehr Bereiche kommen dadurch unter staatliche Kontrolle, werden überwacht und ge- respektive besteuert. Dies widerspricht dem Subsidiaritätsprinzip und einer freiheitlichen Ordnungspolitik. </p><p>In den meisten Fällen fehlt darüber hinaus eine Abschätzung der Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen. Es scheint so, dass damit nur der Bürokratieapparat und der Einfluss der Gesundheitsfunktionäre ausgebaut werden sollen.</p><p>Ein eigentliches Präventionsgesetz wurde vom Parlament jedoch abgelehnt. Diesen Bereich nun doch weiter mit Prämienerhöhungen ausbauen zu wollen ist daher ein Affront gegenüber dem Parlament und gegenüber den Prämienzahlern. Die Wahlfreiheit als Alternative zur Bevormundung der mündigen Bürger muss hochgehalten werden.</p>
- <p>Für den Bundesrat besteht im Bereich der Prävention psychischer sowie nichtübertragbarer chronischer Krankheiten ein ausgewiesener Handlungsbedarf. Dies zeigen einerseits der vom Dialog Nationale Gesundheitspolitik am 29. Mai 2015 verabschiedete Bericht "Psychische Gesundheit in der Schweiz. Bestandsaufnahmen und Handlungsfelder" (<a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> > Themen > Gesundheitspolitik > Psychische Gesundheit) sowie die vom Bundesrat am 6. April 2016 gutgeheissene Nationale Strategie Prävention nichtübertragbarer Krankheiten 2017-2024 (NCD-Strategie); (<a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> > Themen > Krankheiten und Medizin > NCD-Strategie - nichtübertragbaren Krankheiten vorbeugen).</p><p>Des Weiteren besteht aufgrund der steigenden Lebenserwartung der Bevölkerung die Notwendigkeit, die Aktivitäten im Bereich der Zielgruppe ältere Menschen auszubauen. Gemäss den Hochrechnungen aus dem am 25. Mai 2016 vom Bundesrat verabschiedeten Bericht "Bestandesaufnahme und Perspektiven im Bereich der Langzeitpflege" (<a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> > Themen > Krankenversicherung > Publikationen > Berichte) werden sich die Ausgaben für die Langzeitpflege von rund 6 Milliarden Franken (2011) bis 2045 verdreifachen. Die Hauptbetroffenen dieses finanziellen Anstiegs werden die Kantone und die privaten Haushalte sein. Um den Herausforderungen zu begegnen, sind vielfältige Massnahmen erforderlich.</p><p>Vor diesem Hintergrund hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) den Beitrag für die allgemeine Krankheitsbekämpfung (KVG-Prämienzuschlag) auf Antrag der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz am 1. Juli 2016 für die kommenden Jahre neu festgesetzt (SR 832.108, AS 2016 2695 und AS 2016 2697).</p><p>Der Antrag der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz auf Erhöhung des KVG-Prämienzuschlags wurde unter anderem in einer fakultativen Vernehmlassung von April bis Juni 2016 geprüft. Deren Ergebnisse zeigen, dass die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden (84 Prozent bzw. 133 von 159 Rückmeldungen) die Erhöhung des KVG-Prämienzuschlags befürwortete. So begrüsste insbesondere die grosse Mehrheit der Kantone (20) die Erhöhung. Lediglich zwei Kantone lehnten die Erhöhung vollständig ab (siehe dazu: <a href="https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/2775/Bericht_Krankheit.pdf">https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/2775/Bericht_Krankheit.pdf</a>). Verschiedene kritische Anmerkungen aus der Vernehmlassung wurden zudem aufgenommen. So wird eindeutig festgehalten, dass der Betrag bis mindestens Ende 2024 nicht mehr erhöht wird. Zudem werden die Einzelheiten der Verwendung der Mittel auf der Grundlage eines regelmässigen Monitorings - wie von verschiedener Seite gefordert - jährlich neu beurteilt. Überdies wird das EDI den zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte jährlich über die Verwendung der Mittel Bericht erstatten.</p><p>Zudem wird die finanzielle Belastung der Versicherten aufgrund dieses vergleichsweise geringen zusätzlichen Beitrags kaum erhöht: Bei der Einführung des KVG-Prämienzuschlags im Jahr 1998 entsprach der Beitrag von Fr. 2.40 pro Jahr und versicherter Person 0,15 Prozent der damaligen Standardprämie (Standardprämie: Erwachsene mit 300 Franken Franchise und Unfalldeckung). Heute entspricht dieser Beitrag 0,04 Prozent der Standardprämie 2015. Mit der ersten Erhöhung des KVG-Prämienzuschlags auf Fr. 3.60 entspricht der Beitrag 0,06 Prozent der Standardprämie 2015. Mit der Festsetzung des Beitrags auf Fr. 4.80 ab dem Jahr 2018 wird der Beitrag 0,08 Prozent der Standardprämie 2015 entsprechen.</p><p>Angesichts des Handlungsbedarfs im Bereich psychische Gesundheit, Alter und Prävention in der Gesundheitsversorgung sowie der hohen volkswirtschaftlichen Kosten, welche durch nichtübertragbare chronische Krankheiten verursacht werden (2011 beliefen sich die direkten medizinischen Kosten aller nichtübertragbaren chronischen Krankheiten auf 51,7 Milliarden Franken), ist die zusätzliche finanzielle Belastung der Versicherten vertretbar. Zudem werden sich Investitionen in Prävention und Gesundheitsförderung langfristig positiv auf die Entwicklung der Gesundheitskosten auswirken und durch eine Dämpfung des Kostenanstiegs auch zur Entlastung der Prämienzahlenden beitragen, womit eine verstärkte Finanzierung von Präventions- und Gesundheitsförderungsmassnahmen über den Prämienzuschlag sachlich gerechtfertigt ist. Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz publiziert regelmässig die Ergebnisse der durchgeführten Wirkungsanalysen und Evaluationen (<a href="http://www.gesundeheitsfoerderung.ch">www.gesundheitsfoerderung.ch</a> > Public Health > Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention > Wirkung). Nicht zuletzt sei - wie in der Antwort des Bundesrates vom 3. Juni 2016 auf die Interpellation Gmür 16.3182, "Kostenentwicklung bei Prävention und Gesundheitsförderung", ausgeführt - darauf hingewiesen, dass die Ausgaben des Bundes im Bereich Prävention in den letzten zehn Jahren um rund 12,4 Millionen Franken von 32,2 Millionen Franken im Jahr 2005 auf 19,8 Millionen Franken im Jahr 2015 gekürzt wurden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, auf weitere Prämienzuschläge zu Präventionszwecken zu verzichten. Die Finanzierung neuer Projekte und Präventionsfelder soll durch die Streichung alter und unnötiger Tätigkeiten kompensiert werden.</p>
- Keine Prämienerhöhungen für Präventionsprogramme
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Obschon bereits die heutigen Präventionstätigkeiten des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und anderer staatlich finanzierter Gesundheitsakteure in der Kritik stehen, möchte der Bundesrat den Beitrag für die allgemeine Krankheitsverhütung, der über einen KVG-Prämienzuschlag erhoben wird, verdoppeln. Es werden immer mehr Aktivitäten aufgebaut, selten aber welche abgebaut.</p><p>Zudem hat die staatliche Präventionstätigkeit die offensichtliche Tendenz, auf die persönlichen Einstellungen, Lebenswelten und den individuellen Lebensstil Einfluss geltend machen zu wollen. Immer mehr Bereiche kommen dadurch unter staatliche Kontrolle, werden überwacht und ge- respektive besteuert. Dies widerspricht dem Subsidiaritätsprinzip und einer freiheitlichen Ordnungspolitik. </p><p>In den meisten Fällen fehlt darüber hinaus eine Abschätzung der Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen. Es scheint so, dass damit nur der Bürokratieapparat und der Einfluss der Gesundheitsfunktionäre ausgebaut werden sollen.</p><p>Ein eigentliches Präventionsgesetz wurde vom Parlament jedoch abgelehnt. Diesen Bereich nun doch weiter mit Prämienerhöhungen ausbauen zu wollen ist daher ein Affront gegenüber dem Parlament und gegenüber den Prämienzahlern. Die Wahlfreiheit als Alternative zur Bevormundung der mündigen Bürger muss hochgehalten werden.</p>
- <p>Für den Bundesrat besteht im Bereich der Prävention psychischer sowie nichtübertragbarer chronischer Krankheiten ein ausgewiesener Handlungsbedarf. Dies zeigen einerseits der vom Dialog Nationale Gesundheitspolitik am 29. Mai 2015 verabschiedete Bericht "Psychische Gesundheit in der Schweiz. Bestandsaufnahmen und Handlungsfelder" (<a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> > Themen > Gesundheitspolitik > Psychische Gesundheit) sowie die vom Bundesrat am 6. April 2016 gutgeheissene Nationale Strategie Prävention nichtübertragbarer Krankheiten 2017-2024 (NCD-Strategie); (<a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> > Themen > Krankheiten und Medizin > NCD-Strategie - nichtübertragbaren Krankheiten vorbeugen).</p><p>Des Weiteren besteht aufgrund der steigenden Lebenserwartung der Bevölkerung die Notwendigkeit, die Aktivitäten im Bereich der Zielgruppe ältere Menschen auszubauen. Gemäss den Hochrechnungen aus dem am 25. Mai 2016 vom Bundesrat verabschiedeten Bericht "Bestandesaufnahme und Perspektiven im Bereich der Langzeitpflege" (<a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> > Themen > Krankenversicherung > Publikationen > Berichte) werden sich die Ausgaben für die Langzeitpflege von rund 6 Milliarden Franken (2011) bis 2045 verdreifachen. Die Hauptbetroffenen dieses finanziellen Anstiegs werden die Kantone und die privaten Haushalte sein. Um den Herausforderungen zu begegnen, sind vielfältige Massnahmen erforderlich.</p><p>Vor diesem Hintergrund hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) den Beitrag für die allgemeine Krankheitsbekämpfung (KVG-Prämienzuschlag) auf Antrag der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz am 1. Juli 2016 für die kommenden Jahre neu festgesetzt (SR 832.108, AS 2016 2695 und AS 2016 2697).</p><p>Der Antrag der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz auf Erhöhung des KVG-Prämienzuschlags wurde unter anderem in einer fakultativen Vernehmlassung von April bis Juni 2016 geprüft. Deren Ergebnisse zeigen, dass die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden (84 Prozent bzw. 133 von 159 Rückmeldungen) die Erhöhung des KVG-Prämienzuschlags befürwortete. So begrüsste insbesondere die grosse Mehrheit der Kantone (20) die Erhöhung. Lediglich zwei Kantone lehnten die Erhöhung vollständig ab (siehe dazu: <a href="https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/2775/Bericht_Krankheit.pdf">https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/2775/Bericht_Krankheit.pdf</a>). Verschiedene kritische Anmerkungen aus der Vernehmlassung wurden zudem aufgenommen. So wird eindeutig festgehalten, dass der Betrag bis mindestens Ende 2024 nicht mehr erhöht wird. Zudem werden die Einzelheiten der Verwendung der Mittel auf der Grundlage eines regelmässigen Monitorings - wie von verschiedener Seite gefordert - jährlich neu beurteilt. Überdies wird das EDI den zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte jährlich über die Verwendung der Mittel Bericht erstatten.</p><p>Zudem wird die finanzielle Belastung der Versicherten aufgrund dieses vergleichsweise geringen zusätzlichen Beitrags kaum erhöht: Bei der Einführung des KVG-Prämienzuschlags im Jahr 1998 entsprach der Beitrag von Fr. 2.40 pro Jahr und versicherter Person 0,15 Prozent der damaligen Standardprämie (Standardprämie: Erwachsene mit 300 Franken Franchise und Unfalldeckung). Heute entspricht dieser Beitrag 0,04 Prozent der Standardprämie 2015. Mit der ersten Erhöhung des KVG-Prämienzuschlags auf Fr. 3.60 entspricht der Beitrag 0,06 Prozent der Standardprämie 2015. Mit der Festsetzung des Beitrags auf Fr. 4.80 ab dem Jahr 2018 wird der Beitrag 0,08 Prozent der Standardprämie 2015 entsprechen.</p><p>Angesichts des Handlungsbedarfs im Bereich psychische Gesundheit, Alter und Prävention in der Gesundheitsversorgung sowie der hohen volkswirtschaftlichen Kosten, welche durch nichtübertragbare chronische Krankheiten verursacht werden (2011 beliefen sich die direkten medizinischen Kosten aller nichtübertragbaren chronischen Krankheiten auf 51,7 Milliarden Franken), ist die zusätzliche finanzielle Belastung der Versicherten vertretbar. Zudem werden sich Investitionen in Prävention und Gesundheitsförderung langfristig positiv auf die Entwicklung der Gesundheitskosten auswirken und durch eine Dämpfung des Kostenanstiegs auch zur Entlastung der Prämienzahlenden beitragen, womit eine verstärkte Finanzierung von Präventions- und Gesundheitsförderungsmassnahmen über den Prämienzuschlag sachlich gerechtfertigt ist. Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz publiziert regelmässig die Ergebnisse der durchgeführten Wirkungsanalysen und Evaluationen (<a href="http://www.gesundeheitsfoerderung.ch">www.gesundheitsfoerderung.ch</a> > Public Health > Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention > Wirkung). Nicht zuletzt sei - wie in der Antwort des Bundesrates vom 3. Juni 2016 auf die Interpellation Gmür 16.3182, "Kostenentwicklung bei Prävention und Gesundheitsförderung", ausgeführt - darauf hingewiesen, dass die Ausgaben des Bundes im Bereich Prävention in den letzten zehn Jahren um rund 12,4 Millionen Franken von 32,2 Millionen Franken im Jahr 2005 auf 19,8 Millionen Franken im Jahr 2015 gekürzt wurden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, auf weitere Prämienzuschläge zu Präventionszwecken zu verzichten. Die Finanzierung neuer Projekte und Präventionsfelder soll durch die Streichung alter und unnötiger Tätigkeiten kompensiert werden.</p>
- Keine Prämienerhöhungen für Präventionsprogramme
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