Patchworkfamilien. Lösungen für eine zeitgemässe Regelung der gesetzlichen Erbfolge?

ShortId
16.3416
Id
20163416
Updated
24.06.2025 23:51
Language
de
Title
Patchworkfamilien. Lösungen für eine zeitgemässe Regelung der gesetzlichen Erbfolge?
AdditionalIndexing
28;1211
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Zahl der Patchworkfamilien in der Schweiz ist in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen. Seit Beginn dieses Jahrhunderts sind durchschnittlich ein Drittel aller Ehen Wiederverheiratungen. 1970 waren es nur 15 Prozent. Diese Entwicklung hat nicht nur einen grossen Einfluss auf die elterliche Sorge und die Erziehung, sondern auch auf Fragen der Erbfolge.</p><p>Der gesetzlichen Erbfolgeregelung im Zivilgesetzbuch liegt die Vorstellung einer "traditionellen" Familie zugrunde. Gemäss der bisherigen Erbfolgeregelung erben die Kinder und der überlebende Elternteil je die Hälfte. Nach dem Tod des zweiten Elternteils fällt den Kindern das gesamte Erbe zu. In den Patchworkfamilien hat die fehlende verwandtschaftliche Beziehung zwischen den Kindern und dem überlebenden Elternteil für die Direktbeteiligten unliebsame Folgen, die sie oft völlig unerwartet treffen. Es kann vorkommen, dass die Erbanteile von Halbgeschwistern sich um ein Mehrfaches voneinander unterscheiden.</p><p>Auch die Reihenfolge, in der die beiden Elternteile sterben, wobei der Todeszeitpunkt in manchen tragischen Fällen nur Minuten auseinanderliegen kann, hat enorme Auswirkungen auf die Erbteilung und führt zu einer Art makabren, deplatzierten Lotterie. Ausserdem kann es passieren, dass das Vermögen der Familie aufgrund von Wiederverheiratungen letztlich in völlig fremden Händen landet.</p><p>Um eine angemessene Lösung für diese Problematik zu finden, wird der Bundesrat beauftragt, verschiedene Möglichkeiten zu prüfen, deren Auswirkungen zu evaluieren und die Resultate in seiner kommenden Botschaft zur Revision des Erbrechts zu präsentieren. Er sollte sich dabei mindestens mit den folgenden möglichen Lösungen befassen:</p><p>1. Anwendung eines Nutzniessungsrechts gemäss Artikel 473 ZGB (wobei es der Erblasserin oder dem Erblasser freisteht, etwas anderes zu verfügen);</p><p>2. Umwandlung des Erbes des überlebenden Ehegatten in einen gesetzlichen Anspruch gegenüber den Kindern;</p><p>3. Ablösung des Pflichtteils des Ehegatten durch ein Unterhaltsvermächtnis;</p><p>4. Einrichtung einer Erbfolgeverbindung zwischen dem überlebenden Elternteil und den Kindern, falls das Erbe angetreten wird.</p><p>Was das Verhältnis zur gegenwärtig laufenden Revision des Erbrechts betrifft, so befasst sich dieses Postulat mit der Situation, in der keine Verfügung von Todes wegen vorliegt; es könnte einen zweiten Schritt darstellen oder in die Revision einfliessen.</p>
  • <p>Die Auswirkungen der gesetzlichen Erbfolge gegenüber Kindern aus Patchworkfamilien können bisweilen als ungerecht empfunden werden. Es erscheint somit gerechtfertigt, mögliche Lösungen zu prüfen, die diesen Umstand beheben können. Die Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse zur Revision des Erbrechts läuft zurzeit. Die Ergebnisse der verlangten Prüfung werden in einer eventuellen Botschaft des Bundesrates integriert.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu verfassen, der Möglichkeiten aufzeigt, wie das Zivilgesetzbuch geändert werden kann, damit Kinder aus Patchworkfamilien durch die gesetzliche Erbfolgeregelung nicht mehr benachteiligt werden.</p>
  • Patchworkfamilien. Lösungen für eine zeitgemässe Regelung der gesetzlichen Erbfolge?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Zahl der Patchworkfamilien in der Schweiz ist in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen. Seit Beginn dieses Jahrhunderts sind durchschnittlich ein Drittel aller Ehen Wiederverheiratungen. 1970 waren es nur 15 Prozent. Diese Entwicklung hat nicht nur einen grossen Einfluss auf die elterliche Sorge und die Erziehung, sondern auch auf Fragen der Erbfolge.</p><p>Der gesetzlichen Erbfolgeregelung im Zivilgesetzbuch liegt die Vorstellung einer "traditionellen" Familie zugrunde. Gemäss der bisherigen Erbfolgeregelung erben die Kinder und der überlebende Elternteil je die Hälfte. Nach dem Tod des zweiten Elternteils fällt den Kindern das gesamte Erbe zu. In den Patchworkfamilien hat die fehlende verwandtschaftliche Beziehung zwischen den Kindern und dem überlebenden Elternteil für die Direktbeteiligten unliebsame Folgen, die sie oft völlig unerwartet treffen. Es kann vorkommen, dass die Erbanteile von Halbgeschwistern sich um ein Mehrfaches voneinander unterscheiden.</p><p>Auch die Reihenfolge, in der die beiden Elternteile sterben, wobei der Todeszeitpunkt in manchen tragischen Fällen nur Minuten auseinanderliegen kann, hat enorme Auswirkungen auf die Erbteilung und führt zu einer Art makabren, deplatzierten Lotterie. Ausserdem kann es passieren, dass das Vermögen der Familie aufgrund von Wiederverheiratungen letztlich in völlig fremden Händen landet.</p><p>Um eine angemessene Lösung für diese Problematik zu finden, wird der Bundesrat beauftragt, verschiedene Möglichkeiten zu prüfen, deren Auswirkungen zu evaluieren und die Resultate in seiner kommenden Botschaft zur Revision des Erbrechts zu präsentieren. Er sollte sich dabei mindestens mit den folgenden möglichen Lösungen befassen:</p><p>1. Anwendung eines Nutzniessungsrechts gemäss Artikel 473 ZGB (wobei es der Erblasserin oder dem Erblasser freisteht, etwas anderes zu verfügen);</p><p>2. Umwandlung des Erbes des überlebenden Ehegatten in einen gesetzlichen Anspruch gegenüber den Kindern;</p><p>3. Ablösung des Pflichtteils des Ehegatten durch ein Unterhaltsvermächtnis;</p><p>4. Einrichtung einer Erbfolgeverbindung zwischen dem überlebenden Elternteil und den Kindern, falls das Erbe angetreten wird.</p><p>Was das Verhältnis zur gegenwärtig laufenden Revision des Erbrechts betrifft, so befasst sich dieses Postulat mit der Situation, in der keine Verfügung von Todes wegen vorliegt; es könnte einen zweiten Schritt darstellen oder in die Revision einfliessen.</p>
    • <p>Die Auswirkungen der gesetzlichen Erbfolge gegenüber Kindern aus Patchworkfamilien können bisweilen als ungerecht empfunden werden. Es erscheint somit gerechtfertigt, mögliche Lösungen zu prüfen, die diesen Umstand beheben können. Die Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse zur Revision des Erbrechts läuft zurzeit. Die Ergebnisse der verlangten Prüfung werden in einer eventuellen Botschaft des Bundesrates integriert.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu verfassen, der Möglichkeiten aufzeigt, wie das Zivilgesetzbuch geändert werden kann, damit Kinder aus Patchworkfamilien durch die gesetzliche Erbfolgeregelung nicht mehr benachteiligt werden.</p>
    • Patchworkfamilien. Lösungen für eine zeitgemässe Regelung der gesetzlichen Erbfolge?

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