Negativzinsen, Investitionen und Sparprogramme
- ShortId
-
16.3421
- Id
-
20163421
- Updated
-
28.07.2023 05:20
- Language
-
de
- Title
-
Negativzinsen, Investitionen und Sparprogramme
- AdditionalIndexing
-
24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Die Zinsen, die der Bund für die Verschuldung am Geld- und Kapitalmarkt bezahlt, sind so tief wie nie zuvor: Die Renditen für zehnjährige Anleihen des Bundes sind seit 2015 negativ, im Juni dieses Jahres lagen sie zeitweilig unter 0,5 Prozent. Die Mittelaufnahme am Geldmarkt erfolgt seit August 2011 zu negativen Zinsen, gegenwärtig liegt die Geldmarktbuchforderung (GMBF) bei rund weniger als 1 Prozent. Die historisch tiefen Zinssätze haben zu einer markanten Haushaltentlastung geführt: Der Zinsaufwand für die Marktschuld des Bundes war 2015 um 1,7 Milliarden Franken tiefer als 2006; 62 Prozent dieser Entlastung sind auf die fallenden Zinsen zurückzuführen. Der tiefere Zinsaufwand hat im Haushalt finanzpolitischen Handlungsspielraum geschaffen und es ermöglicht, dass prioritäre Aufgabengebiete stärker wachsen konnten.</p><p>2. Die Bundestresorerie hat in den letzten Jahren vermehrt Anleihen mit langer Laufzeit emittiert. So hat sie im laufenden Jahr Anleihen mit einer durchschnittlichen Restlaufzeit von 22 Jahren zu einer Rendite von 0,03 Prozent ausgegeben (Stand Juni). Dadurch werden die tiefen Zinsen langfristig angebunden, d. h., der Haushalt profitiert länger von den tiefen Zinsen, was Spielraum für andere Ausgaben gibt.</p><p>3. Der Bund richtet seine Investitionsentscheide am langfristigen Kosten-Nutzen-Verhältnis aus. Zum einen müssen die längerfristigen Folgekosten in Form von Betriebs- und Unterhaltsaufwänden berücksichtigt werden. Zum andern müssen die Finanzierungskosten über den gesamten Lebenszyklus einer Investition berücksichtigt werden. Eine Ausrichtung an den jeweiligen aktuellen Konditionen am Kapitalmarkt wäre mit einer Stop-and-go-Politik verbunden und würde dem Ziel der Schuldenbremse, eine stetige Ausgabenentwicklung zu ermöglichen, widersprechen. Mittelfristig ist mit einer schrittweisen Normalisierung des Zinsniveaus zu rechnen, im aktuellen Finanzplan 2018-2020 geht der Bundesrat für das Jahr 2020 für zehnjährige Bundesanleihen von einem Zinssatz von 2,3 Prozent aus.</p><p>4. Das Ziel der Schuldenbremse ist die Stabilisierung der Schulden des Bundes. Seit der Einführung der Schuldenbremse konnten die Bruttoschulden um rund 20 Milliarden Franken reduziert werden. In einem normalen Zinsumfeld erhöhen tiefe Schulden den finanziellen Spielraum für andere Ausgaben. Obwohl der Bund bei den aktuellen Negativzinsen durch zusätzliche Verschuldung Einnahmen erzielen könnte, würden diese Schulden zu einem späteren Zeitpunkt den Haushalt belasten. Der Bund nutzt aber das günstige Zinsumfeld, um bei der Erneuerung bestehender Schulden die durchschnittliche Zinsbelastung für die kommenden Jahre auf ein möglichst tiefes Niveau zu drücken und damit finanzpolitischen Spielraum zu erhalten bzw. zu schaffen.</p><p>Gerade auch vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht des Bundesrates kein Anlass, die Schuldenbremse grundsätzlich zu hinterfragen. Der Bundesrat wird aber die Handhabung der Schuldenbremse überprüfen, ohne dabei den erreichten Schuldenabbau und die in der Bundesverfassung verankerte Ausgabenregel anzutasten. Das EFD wird dem Bundesrat dazu bis Ende 2016 einen Bericht vorlegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bund konnte in den letzten rund zwölf Monaten Obligationen für rund 1,3 Milliarden Franken zu Negativzinsen emittieren (rund 1 Milliarde ohne Eigentranchen). Die Anleger zahlen also dafür, dass sie dem Bund Geld leihen dürfen. Das gab es nach den verfügbaren Statistiken seit Gründung des Bundesstaates noch nie.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wie beurteilt er die Zinskonditionen des Bundes bei der Kreditaufnahme im historischen Vergleich?</p><p>2. Wie berücksichtigt er diese ausserordentlich günstigen Konditionen bei der Ausgabenpolitik?</p><p>3. Ist er nicht auch der Auffassung, dass in einem solchen Umfeld Sparmassnahmen in ökonomisch und sozialpolitisch zentralen Aufgabenbereichen falsch sind und stattdessen in Projekte mit höherem volkswirtschaftlichem Nutzen investiert werden sollte (öffentliche Verkehrsinfrastruktur, Bildung, ausserhäusliche Kinderbetreuung usw.)?</p><p>4. Kann die Schuldenbremse in diesem besonderen Umfeld überhaupt noch gerechtfertigt werden? Besteht gesetzlicher Handlungsbedarf?</p>
- Negativzinsen, Investitionen und Sparprogramme
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Zinsen, die der Bund für die Verschuldung am Geld- und Kapitalmarkt bezahlt, sind so tief wie nie zuvor: Die Renditen für zehnjährige Anleihen des Bundes sind seit 2015 negativ, im Juni dieses Jahres lagen sie zeitweilig unter 0,5 Prozent. Die Mittelaufnahme am Geldmarkt erfolgt seit August 2011 zu negativen Zinsen, gegenwärtig liegt die Geldmarktbuchforderung (GMBF) bei rund weniger als 1 Prozent. Die historisch tiefen Zinssätze haben zu einer markanten Haushaltentlastung geführt: Der Zinsaufwand für die Marktschuld des Bundes war 2015 um 1,7 Milliarden Franken tiefer als 2006; 62 Prozent dieser Entlastung sind auf die fallenden Zinsen zurückzuführen. Der tiefere Zinsaufwand hat im Haushalt finanzpolitischen Handlungsspielraum geschaffen und es ermöglicht, dass prioritäre Aufgabengebiete stärker wachsen konnten.</p><p>2. Die Bundestresorerie hat in den letzten Jahren vermehrt Anleihen mit langer Laufzeit emittiert. So hat sie im laufenden Jahr Anleihen mit einer durchschnittlichen Restlaufzeit von 22 Jahren zu einer Rendite von 0,03 Prozent ausgegeben (Stand Juni). Dadurch werden die tiefen Zinsen langfristig angebunden, d. h., der Haushalt profitiert länger von den tiefen Zinsen, was Spielraum für andere Ausgaben gibt.</p><p>3. Der Bund richtet seine Investitionsentscheide am langfristigen Kosten-Nutzen-Verhältnis aus. Zum einen müssen die längerfristigen Folgekosten in Form von Betriebs- und Unterhaltsaufwänden berücksichtigt werden. Zum andern müssen die Finanzierungskosten über den gesamten Lebenszyklus einer Investition berücksichtigt werden. Eine Ausrichtung an den jeweiligen aktuellen Konditionen am Kapitalmarkt wäre mit einer Stop-and-go-Politik verbunden und würde dem Ziel der Schuldenbremse, eine stetige Ausgabenentwicklung zu ermöglichen, widersprechen. Mittelfristig ist mit einer schrittweisen Normalisierung des Zinsniveaus zu rechnen, im aktuellen Finanzplan 2018-2020 geht der Bundesrat für das Jahr 2020 für zehnjährige Bundesanleihen von einem Zinssatz von 2,3 Prozent aus.</p><p>4. Das Ziel der Schuldenbremse ist die Stabilisierung der Schulden des Bundes. Seit der Einführung der Schuldenbremse konnten die Bruttoschulden um rund 20 Milliarden Franken reduziert werden. In einem normalen Zinsumfeld erhöhen tiefe Schulden den finanziellen Spielraum für andere Ausgaben. Obwohl der Bund bei den aktuellen Negativzinsen durch zusätzliche Verschuldung Einnahmen erzielen könnte, würden diese Schulden zu einem späteren Zeitpunkt den Haushalt belasten. Der Bund nutzt aber das günstige Zinsumfeld, um bei der Erneuerung bestehender Schulden die durchschnittliche Zinsbelastung für die kommenden Jahre auf ein möglichst tiefes Niveau zu drücken und damit finanzpolitischen Spielraum zu erhalten bzw. zu schaffen.</p><p>Gerade auch vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht des Bundesrates kein Anlass, die Schuldenbremse grundsätzlich zu hinterfragen. Der Bundesrat wird aber die Handhabung der Schuldenbremse überprüfen, ohne dabei den erreichten Schuldenabbau und die in der Bundesverfassung verankerte Ausgabenregel anzutasten. Das EFD wird dem Bundesrat dazu bis Ende 2016 einen Bericht vorlegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bund konnte in den letzten rund zwölf Monaten Obligationen für rund 1,3 Milliarden Franken zu Negativzinsen emittieren (rund 1 Milliarde ohne Eigentranchen). Die Anleger zahlen also dafür, dass sie dem Bund Geld leihen dürfen. Das gab es nach den verfügbaren Statistiken seit Gründung des Bundesstaates noch nie.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wie beurteilt er die Zinskonditionen des Bundes bei der Kreditaufnahme im historischen Vergleich?</p><p>2. Wie berücksichtigt er diese ausserordentlich günstigen Konditionen bei der Ausgabenpolitik?</p><p>3. Ist er nicht auch der Auffassung, dass in einem solchen Umfeld Sparmassnahmen in ökonomisch und sozialpolitisch zentralen Aufgabenbereichen falsch sind und stattdessen in Projekte mit höherem volkswirtschaftlichem Nutzen investiert werden sollte (öffentliche Verkehrsinfrastruktur, Bildung, ausserhäusliche Kinderbetreuung usw.)?</p><p>4. Kann die Schuldenbremse in diesem besonderen Umfeld überhaupt noch gerechtfertigt werden? Besteht gesetzlicher Handlungsbedarf?</p>
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