Das harte Los pflegender Kinder besonders anschauen. Anpassung des Aktionsplans in Bezug auf Kinder und Jugendliche

ShortId
16.3422
Id
20163422
Updated
28.07.2023 05:16
Language
de
Title
Das harte Los pflegender Kinder besonders anschauen. Anpassung des Aktionsplans in Bezug auf Kinder und Jugendliche
AdditionalIndexing
28;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat ist sich der schwierigen Situation von betreuenden Angehörigen und insbesondere der schwierigen Situation von Kindern und Jugendlichen von kranken Eltern bewusst. Er hat deshalb am 5. Dezember 2014 den Aktionsplan zur Unterstützung und Entlastung betreuender und pflegender Angehöriger verabschiedet. In diesem Aktionsplan hat der Bundesrat die Handlungsfelder für konkrete Massnahmen zur Unterstützung von allen betreuenden und pflegenden Angehörigen abgesteckt (<a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> &gt; Themen &gt; Gesundheitspolitik &gt; Angehörige in der Betreuung und Pflege). Eine Ergänzung des aktuellen Aktionsplans ist nicht vorgesehen.</p><p>2. Der Bund wird beim Handlungsfeld 1, "Information und Daten", sowie beim Handlungsfeld 2, "Entlastungsangebote - Qualität und Zugang", des Aktionsplans die besonderen Anliegen von Kindern und Jugendlichen mit kranken Eltern berücksichtigen. Die Umsetzung von Massnahmen in diesen beiden Handlungsfeldern wird mit dem Förderprogramm zur Weiterentwicklung von Unterstützungs- und Entlastungsangeboten auch für Kinder von kranken Eltern wichtige Impulse geben. Dieses Programm hat der Bundesrat am 4. März 2016 im Rahmen der Fachkräfte-Initiative plus gutgeheissen. In den Jahren 2017 bis 2020 werden jährlich eine Million Franken für die Unterstützung von Forschungsprojekten und Analysen von Modellen guter Praxis eingesetzt. Damit sollen praxisnahe Wissensgrundlagen erstellt werden. Von den Ergebnissen sollen auch minderjährige Kinder und Jugendliche profitieren.</p><p>Im Rahmen der Aktivitäten zur Förderung der psychischen Gesundheit sowie in der Nationalen Strategie Sucht 2017-2024 unterstützt der Bund zudem bereits heute Tagungen, die Fachwissen und Erfahrungen aus laufenden Projekten in den Kantonen zu den besonderen Situationen von Kindern und Jugendlichen mit kranken Eltern vermitteln. An diesen Tagungen beteiligen sich auch die Stiftung Kinderschutz Schweiz und das Institut Kinderseele Schweiz.</p><p>Weiterführende Massnahmen in den Handlungsfeldern 3, "Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung und -pflege", und 4, "Betreuungsurlaub oder alternative Unterstützungsmöglichkeiten", des Aktionsplans zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen von kranken Eltern liegen nicht in der Zuständigkeit des Bundes (vgl. Antwort des Bundesrates auf das Postulat Schmid-Federer 16.3517, "Das harte Los pflegender Kinder besonders anschauen").</p><p>3. Die Umsetzung des Aktionsplans und des Förderprogramms wird in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Bundesstellen (Bundesamt für Statistik, Bundesamt für Sozialversicherungen, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann, Bundesamt für Justiz sowie Staatssekretariat für Wirtschaft) erarbeitet. Bei Massnahmen an der Schnittstelle zur Zuständigkeit der Kantone arbeitet das Bundesamt für Gesundheit mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren zusammen. Die aufgeführten Behörden werden bei der Entwicklung der Forschungsfragen für das Förderprogramm mit einbezogen.</p><p>Die Vergabe der Fördermittel im Rahmen des Förderprogramms basiert auf einem öffentlichen Ausschreibungs- und Vergabeprozess. Interessierte Anbieter und Fachorganisationen können dazu im Januar 2017 Offerten einreichen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 2. September 2015 zum Postulat 15.3456 erkannt, dass die Betreuung und Pflege eines erkrankten Familienmitglieds negative Konsequenzen für Kinder und Jugendliche nach sich zieht. Erste Ergebnisse einer Studie der Careum-Stiftung decken sich mit der internationalen Forschung und zeigen auf, dass Kinder und Jugendliche, die ihre Eltern betreuen bzw. pflegen, Gefahr laufen, in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und ihrer aktiven Vorbereitung auf ihr Erwachsenenleben benachteiligt zu werden. Aufgrund der Betreuungs- und Pflegeaufgaben kann es zu körperlichen (z. B. Rückenschmerzen, Schlafmangel) oder psychischen (z. B. Angstzustände, Depressionen) Beeinträchtigungen kommen sowie zur Verminderung ihrer Chancen bezüglich ihrer eigenen Laufbahn (z. B. durch Schulversäumnisse, Repetitionen, bis hin zu Schulabbrüchen). Um diese Nachteile beheben zu können, braucht es meiner Meinung nach einen Aktionsplan, der auch die Anliegen von betreuenden und pflegenden Angehörigen unter 15 Jahren berücksichtigt. </p><p>Deshalb meine Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass im Aktionsplan auch die Situation von pflegenden Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren berücksichtigt und dieser entsprechend ergänzt werden soll?</p><p>2. Wann wird ein solcher Aktionsplan vorgelegt?</p><p>3. Wer wird in die Erarbeitung einbezogen?</p>
  • Das harte Los pflegender Kinder besonders anschauen. Anpassung des Aktionsplans in Bezug auf Kinder und Jugendliche
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat ist sich der schwierigen Situation von betreuenden Angehörigen und insbesondere der schwierigen Situation von Kindern und Jugendlichen von kranken Eltern bewusst. Er hat deshalb am 5. Dezember 2014 den Aktionsplan zur Unterstützung und Entlastung betreuender und pflegender Angehöriger verabschiedet. In diesem Aktionsplan hat der Bundesrat die Handlungsfelder für konkrete Massnahmen zur Unterstützung von allen betreuenden und pflegenden Angehörigen abgesteckt (<a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> &gt; Themen &gt; Gesundheitspolitik &gt; Angehörige in der Betreuung und Pflege). Eine Ergänzung des aktuellen Aktionsplans ist nicht vorgesehen.</p><p>2. Der Bund wird beim Handlungsfeld 1, "Information und Daten", sowie beim Handlungsfeld 2, "Entlastungsangebote - Qualität und Zugang", des Aktionsplans die besonderen Anliegen von Kindern und Jugendlichen mit kranken Eltern berücksichtigen. Die Umsetzung von Massnahmen in diesen beiden Handlungsfeldern wird mit dem Förderprogramm zur Weiterentwicklung von Unterstützungs- und Entlastungsangeboten auch für Kinder von kranken Eltern wichtige Impulse geben. Dieses Programm hat der Bundesrat am 4. März 2016 im Rahmen der Fachkräfte-Initiative plus gutgeheissen. In den Jahren 2017 bis 2020 werden jährlich eine Million Franken für die Unterstützung von Forschungsprojekten und Analysen von Modellen guter Praxis eingesetzt. Damit sollen praxisnahe Wissensgrundlagen erstellt werden. Von den Ergebnissen sollen auch minderjährige Kinder und Jugendliche profitieren.</p><p>Im Rahmen der Aktivitäten zur Förderung der psychischen Gesundheit sowie in der Nationalen Strategie Sucht 2017-2024 unterstützt der Bund zudem bereits heute Tagungen, die Fachwissen und Erfahrungen aus laufenden Projekten in den Kantonen zu den besonderen Situationen von Kindern und Jugendlichen mit kranken Eltern vermitteln. An diesen Tagungen beteiligen sich auch die Stiftung Kinderschutz Schweiz und das Institut Kinderseele Schweiz.</p><p>Weiterführende Massnahmen in den Handlungsfeldern 3, "Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung und -pflege", und 4, "Betreuungsurlaub oder alternative Unterstützungsmöglichkeiten", des Aktionsplans zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen von kranken Eltern liegen nicht in der Zuständigkeit des Bundes (vgl. Antwort des Bundesrates auf das Postulat Schmid-Federer 16.3517, "Das harte Los pflegender Kinder besonders anschauen").</p><p>3. Die Umsetzung des Aktionsplans und des Förderprogramms wird in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Bundesstellen (Bundesamt für Statistik, Bundesamt für Sozialversicherungen, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann, Bundesamt für Justiz sowie Staatssekretariat für Wirtschaft) erarbeitet. Bei Massnahmen an der Schnittstelle zur Zuständigkeit der Kantone arbeitet das Bundesamt für Gesundheit mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren zusammen. Die aufgeführten Behörden werden bei der Entwicklung der Forschungsfragen für das Förderprogramm mit einbezogen.</p><p>Die Vergabe der Fördermittel im Rahmen des Förderprogramms basiert auf einem öffentlichen Ausschreibungs- und Vergabeprozess. Interessierte Anbieter und Fachorganisationen können dazu im Januar 2017 Offerten einreichen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 2. September 2015 zum Postulat 15.3456 erkannt, dass die Betreuung und Pflege eines erkrankten Familienmitglieds negative Konsequenzen für Kinder und Jugendliche nach sich zieht. Erste Ergebnisse einer Studie der Careum-Stiftung decken sich mit der internationalen Forschung und zeigen auf, dass Kinder und Jugendliche, die ihre Eltern betreuen bzw. pflegen, Gefahr laufen, in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und ihrer aktiven Vorbereitung auf ihr Erwachsenenleben benachteiligt zu werden. Aufgrund der Betreuungs- und Pflegeaufgaben kann es zu körperlichen (z. B. Rückenschmerzen, Schlafmangel) oder psychischen (z. B. Angstzustände, Depressionen) Beeinträchtigungen kommen sowie zur Verminderung ihrer Chancen bezüglich ihrer eigenen Laufbahn (z. B. durch Schulversäumnisse, Repetitionen, bis hin zu Schulabbrüchen). Um diese Nachteile beheben zu können, braucht es meiner Meinung nach einen Aktionsplan, der auch die Anliegen von betreuenden und pflegenden Angehörigen unter 15 Jahren berücksichtigt. </p><p>Deshalb meine Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass im Aktionsplan auch die Situation von pflegenden Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren berücksichtigt und dieser entsprechend ergänzt werden soll?</p><p>2. Wann wird ein solcher Aktionsplan vorgelegt?</p><p>3. Wer wird in die Erarbeitung einbezogen?</p>
    • Das harte Los pflegender Kinder besonders anschauen. Anpassung des Aktionsplans in Bezug auf Kinder und Jugendliche

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