Überprüfung der Medikamentenpreise. Wird die gegenläufige Kostenentwicklung berücksichtigt?

ShortId
16.3428
Id
20163428
Updated
28.07.2023 05:13
Language
de
Title
Überprüfung der Medikamentenpreise. Wird die gegenläufige Kostenentwicklung berücksichtigt?
AdditionalIndexing
2841;15
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gemäss vorliegenden Zahlen sind die Medikamentenkosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zwischen 2013 und 2015 um rund 230 Millionen Franken gestiegen.</p><p>Bei den sehr hochpreisigen Medikamenten mit Packungskosten über 1000 Franken sind die Kosten um rund 230 Millionen Franken (über 50 Prozent) und im Segment von 100 bis 1000 Franken pro Packung um 70 Millionen Franken (rund 8 Prozent) gewachsen.</p><p>Demgegenüber sind die Kosten im gleichen Zeitraum in den Preisgruppen unter 100 Franken pro Packung um 70 Millionen Franken gesunken.</p><p>Gemessen an der Anzahl verkaufter Packungen machten im Jahr 2015 die Preisgruppen über 100 Franken pro Packung nur 4,3 Prozent der Gesamtmenge aus, verursachten aber 49 Prozent der Gesamtkosten.</p><p>Die Kostenentwicklung wurde demnach von den hochpreisigen Medikamenten nach oben beeinflusst. Gleichzeitig wirkte die niedrigpreisige Gruppe kostendämpfend. Dieser Trend wird sich fortsetzen.</p><p>Der Kostenanstieg bei hochpreisigen Medikamenten kann nicht durch weitere Kürzungen in unteren Preisgruppen kompensiert werden, weil dort das Sparpotenzial weitgehend ausgeschöpft ist. Weitere Preissenkungen in diesem Segment würden zum Ausscheiden von Wettbewerbern und zur Gefährdung der Grundversorgung führen. Deshalb ist die Einführung eines differenzierten Preisbildungssystems angezeigt.</p>
  • <p>1.-3. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Arzneimittelkosten in einigen Segmenten stärker angestiegen sind als in anderen. Ein Ziel im Rahmen seiner gesundheitspolitischen Strategie Gesundheit 2020 ist es denn auch, das Kostenwachstum im Medikamentenbereich und insbesondere bei den patentgeschützten Originalpräparaten zu stabilisieren, ohne dabei die Forschung zu behindern und den Standort Schweiz zu schwächen. Massnahmen wie die dreijährliche Überprüfung der Aufnahmebedingungen sollen dazu führen, dass bei bestehenden Therapien Kosteneinsparungen erreicht werden, damit neue innovative Arzneimittel ebenfalls vergütet werden können, ohne dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) zu stark belastet wird.</p><p>Der Bundesrat hat am 24. Februar 2016 entschieden, dass aufgrund des Bundesgerichtsurteils vom 14. Dezember 2015 die für die Überprüfung der Aufnahmebedingungen massgeblichen Verordnungsbestimmungen an die höchstrichterliche Rechtsprechung anzupassen sind. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vorgebe, dass die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit für sämtliche Arzneimittel der Spezialitätenliste (SL) im Rahmen jeder Überprüfung gleichermassen geprüft werden müssen. Es besteht keine rechtliche Grundlage, um einzelne Arzneimittelsegmente unterschiedlich zu behandeln.</p><p>4. Im Bericht "Sicherheit in der Medikamentenversorgung" in Erfüllung des Postulates Heim 12.3426 vom 20. Januar 2016 (<a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> &gt; Themen &gt; Krankheiten und Medizin &gt; Heilmittel &gt; Themengebiet &gt; Sicherheit in der Medikamentenversorgung) zeigt der Bundesrat auf, wo die Ursachen und Problemfelder liegen und wie der Bund die Kantone in dieser Angelegenheit unterstützen kann. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die Verfügbarkeit von Arzneimitteln in der Schweiz insgesamt gut und sicher ist und dass die aktuelle Versorgungslage mit Arzneimitteln keine dringlichen Interventionen durch den Bund erfordert. Dennoch kann es in der komplexen Versorgungskette zu Lücken und Engpässen kommen. Betroffen sind vor allem Krebsmedikamente, Nischenprodukte sowie Impfstoffe. Eines von vier im Bericht dargestellten möglichen Handlungsfeldern zur Sicherung der Medikamentenversorgung ist die Preisbildung und Vergütung von Arzneimitteln. Ist ein Arzneimittel von grosser medizinischer Bedeutung, kann das BAG bereits heute ausnahmsweise ein zugelassenes Arzneimittel von Amtes wegen in die SL aufnehmen, ausnahmsweise eine Preiserhöhung gewähren oder auf eine Preissenkung im Rahmen einer Überprüfung der SL verzichten. In der aktuell geplanten Revision sind keine weiteren Massnahmen zur Sicherung der Medikamentenversorgung vorgesehen.</p><p>5. Der Bundesrat hat die Vorlage am 6. Juli 2016 in die Vernehmlassung gegeben. Sämtliche Akteure und interessierten Kreise haben nun die Möglichkeit, zu den vorgesehenen Anpassungen der Verordnungsbestimmungen Stellung zu nehmen.</p><p>Auch künftig sollen alle Arzneimittel der SL alle drei Jahre überprüft werden. Die Überprüfung soll 2017 wieder aufgenommen werden. Dabei sollen neu auch die Kriterien der Wirksamkeit und Zweckmässigkeit neben der Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeit sollen sowohl ein Auslandpreisvergleich als neu auch systematisch ein Vergleich mit anderen Arzneimitteln, die zur Behandlung derselben Krankheit eingesetzt werden (sogenannter therapeutischer Quervergleich), berücksichtigt werden.</p><p>6./7. Es besteht, wie bereits erwähnt, mit den heutigen rechtlichen Grundlagen keine Möglichkeit für den Bundesrat, einzelne Arzneimittelgruppen unterschiedlich zu behandeln. Alle Arzneimittel, die in der SL mit einem durch die OKP zu vergütenden Preis aufgeführt sind, müssen die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllen. Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, welche rechtlichen Grundlagen angepasst werden müssten, um eine nach Preisen differenzierte Behandlung von Arzneimitteln zu ermöglichen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Lichte eines Bundesgerichtsurteils vom 14. Dezember 2015 musste das Bundesamt für Gesundheit (BAG) den laufenden Prozess zur Überprüfung der Medikamentenpreise abbrechen und für 2016 aussetzen. Nun ist das BAG daran, eine neue Verordnungsregelung zu erarbeiten, mit dem Ziel, die Preisüberprüfungen im Jahr 2017 wieder aufzunehmen.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er darüber informiert, dass sich die Arzneimittelkosten im hochpreisigen Segment massiv nach oben bewegen, während sie im tiefpreisigen Segment (Grundversorgung) rückläufig sind?</p><p>2. Falls ja: Welche Schlussfolgerungen sind daraus gezogen worden?</p><p>3. Falls ja: Wurden Überlegungen angestellt, wie man diesen erheblichen Unterschieden durch Differenzierungen bei der geplanten Revision der dreijährlichen Preisüberprüfung Rechnung trägt?</p><p>4. Wurde bei der geplanten Revision der dreijährlichen Preisüberprüfung berücksichtigt, dass ein übermässiger Preisdruck auf preisgünstige Arzneimittel die Versorgungssicherheit vermehrt gefährdet? Falls ja, wie?</p><p>5. Wie sehen Inhalt und zeitlicher Fahrplan betreffend Einführung dieser Revision aus? Welche Akteure und Verbände wurden aktiv in deren Erarbeitung involviert?</p><p>6. Zieht er in Erwägung, den Prozess zur periodischen Überprüfung der Medikamentenpreise zwischen hochpreisigen und tiefpreisigen Medikamenten zu differenzieren?</p><p>7. Kann er sich vorstellen, gewisse Medikamentensegmente ganz von der Preisüberprüfung auszunehmen?</p>
  • Überprüfung der Medikamentenpreise. Wird die gegenläufige Kostenentwicklung berücksichtigt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss vorliegenden Zahlen sind die Medikamentenkosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zwischen 2013 und 2015 um rund 230 Millionen Franken gestiegen.</p><p>Bei den sehr hochpreisigen Medikamenten mit Packungskosten über 1000 Franken sind die Kosten um rund 230 Millionen Franken (über 50 Prozent) und im Segment von 100 bis 1000 Franken pro Packung um 70 Millionen Franken (rund 8 Prozent) gewachsen.</p><p>Demgegenüber sind die Kosten im gleichen Zeitraum in den Preisgruppen unter 100 Franken pro Packung um 70 Millionen Franken gesunken.</p><p>Gemessen an der Anzahl verkaufter Packungen machten im Jahr 2015 die Preisgruppen über 100 Franken pro Packung nur 4,3 Prozent der Gesamtmenge aus, verursachten aber 49 Prozent der Gesamtkosten.</p><p>Die Kostenentwicklung wurde demnach von den hochpreisigen Medikamenten nach oben beeinflusst. Gleichzeitig wirkte die niedrigpreisige Gruppe kostendämpfend. Dieser Trend wird sich fortsetzen.</p><p>Der Kostenanstieg bei hochpreisigen Medikamenten kann nicht durch weitere Kürzungen in unteren Preisgruppen kompensiert werden, weil dort das Sparpotenzial weitgehend ausgeschöpft ist. Weitere Preissenkungen in diesem Segment würden zum Ausscheiden von Wettbewerbern und zur Gefährdung der Grundversorgung führen. Deshalb ist die Einführung eines differenzierten Preisbildungssystems angezeigt.</p>
    • <p>1.-3. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Arzneimittelkosten in einigen Segmenten stärker angestiegen sind als in anderen. Ein Ziel im Rahmen seiner gesundheitspolitischen Strategie Gesundheit 2020 ist es denn auch, das Kostenwachstum im Medikamentenbereich und insbesondere bei den patentgeschützten Originalpräparaten zu stabilisieren, ohne dabei die Forschung zu behindern und den Standort Schweiz zu schwächen. Massnahmen wie die dreijährliche Überprüfung der Aufnahmebedingungen sollen dazu führen, dass bei bestehenden Therapien Kosteneinsparungen erreicht werden, damit neue innovative Arzneimittel ebenfalls vergütet werden können, ohne dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) zu stark belastet wird.</p><p>Der Bundesrat hat am 24. Februar 2016 entschieden, dass aufgrund des Bundesgerichtsurteils vom 14. Dezember 2015 die für die Überprüfung der Aufnahmebedingungen massgeblichen Verordnungsbestimmungen an die höchstrichterliche Rechtsprechung anzupassen sind. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vorgebe, dass die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit für sämtliche Arzneimittel der Spezialitätenliste (SL) im Rahmen jeder Überprüfung gleichermassen geprüft werden müssen. Es besteht keine rechtliche Grundlage, um einzelne Arzneimittelsegmente unterschiedlich zu behandeln.</p><p>4. Im Bericht "Sicherheit in der Medikamentenversorgung" in Erfüllung des Postulates Heim 12.3426 vom 20. Januar 2016 (<a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> &gt; Themen &gt; Krankheiten und Medizin &gt; Heilmittel &gt; Themengebiet &gt; Sicherheit in der Medikamentenversorgung) zeigt der Bundesrat auf, wo die Ursachen und Problemfelder liegen und wie der Bund die Kantone in dieser Angelegenheit unterstützen kann. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die Verfügbarkeit von Arzneimitteln in der Schweiz insgesamt gut und sicher ist und dass die aktuelle Versorgungslage mit Arzneimitteln keine dringlichen Interventionen durch den Bund erfordert. Dennoch kann es in der komplexen Versorgungskette zu Lücken und Engpässen kommen. Betroffen sind vor allem Krebsmedikamente, Nischenprodukte sowie Impfstoffe. Eines von vier im Bericht dargestellten möglichen Handlungsfeldern zur Sicherung der Medikamentenversorgung ist die Preisbildung und Vergütung von Arzneimitteln. Ist ein Arzneimittel von grosser medizinischer Bedeutung, kann das BAG bereits heute ausnahmsweise ein zugelassenes Arzneimittel von Amtes wegen in die SL aufnehmen, ausnahmsweise eine Preiserhöhung gewähren oder auf eine Preissenkung im Rahmen einer Überprüfung der SL verzichten. In der aktuell geplanten Revision sind keine weiteren Massnahmen zur Sicherung der Medikamentenversorgung vorgesehen.</p><p>5. Der Bundesrat hat die Vorlage am 6. Juli 2016 in die Vernehmlassung gegeben. Sämtliche Akteure und interessierten Kreise haben nun die Möglichkeit, zu den vorgesehenen Anpassungen der Verordnungsbestimmungen Stellung zu nehmen.</p><p>Auch künftig sollen alle Arzneimittel der SL alle drei Jahre überprüft werden. Die Überprüfung soll 2017 wieder aufgenommen werden. Dabei sollen neu auch die Kriterien der Wirksamkeit und Zweckmässigkeit neben der Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeit sollen sowohl ein Auslandpreisvergleich als neu auch systematisch ein Vergleich mit anderen Arzneimitteln, die zur Behandlung derselben Krankheit eingesetzt werden (sogenannter therapeutischer Quervergleich), berücksichtigt werden.</p><p>6./7. Es besteht, wie bereits erwähnt, mit den heutigen rechtlichen Grundlagen keine Möglichkeit für den Bundesrat, einzelne Arzneimittelgruppen unterschiedlich zu behandeln. Alle Arzneimittel, die in der SL mit einem durch die OKP zu vergütenden Preis aufgeführt sind, müssen die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllen. Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, welche rechtlichen Grundlagen angepasst werden müssten, um eine nach Preisen differenzierte Behandlung von Arzneimitteln zu ermöglichen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Lichte eines Bundesgerichtsurteils vom 14. Dezember 2015 musste das Bundesamt für Gesundheit (BAG) den laufenden Prozess zur Überprüfung der Medikamentenpreise abbrechen und für 2016 aussetzen. Nun ist das BAG daran, eine neue Verordnungsregelung zu erarbeiten, mit dem Ziel, die Preisüberprüfungen im Jahr 2017 wieder aufzunehmen.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er darüber informiert, dass sich die Arzneimittelkosten im hochpreisigen Segment massiv nach oben bewegen, während sie im tiefpreisigen Segment (Grundversorgung) rückläufig sind?</p><p>2. Falls ja: Welche Schlussfolgerungen sind daraus gezogen worden?</p><p>3. Falls ja: Wurden Überlegungen angestellt, wie man diesen erheblichen Unterschieden durch Differenzierungen bei der geplanten Revision der dreijährlichen Preisüberprüfung Rechnung trägt?</p><p>4. Wurde bei der geplanten Revision der dreijährlichen Preisüberprüfung berücksichtigt, dass ein übermässiger Preisdruck auf preisgünstige Arzneimittel die Versorgungssicherheit vermehrt gefährdet? Falls ja, wie?</p><p>5. Wie sehen Inhalt und zeitlicher Fahrplan betreffend Einführung dieser Revision aus? Welche Akteure und Verbände wurden aktiv in deren Erarbeitung involviert?</p><p>6. Zieht er in Erwägung, den Prozess zur periodischen Überprüfung der Medikamentenpreise zwischen hochpreisigen und tiefpreisigen Medikamenten zu differenzieren?</p><p>7. Kann er sich vorstellen, gewisse Medikamentensegmente ganz von der Preisüberprüfung auszunehmen?</p>
    • Überprüfung der Medikamentenpreise. Wird die gegenläufige Kostenentwicklung berücksichtigt?

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