Temporäre Einführung von Fast-Track-Verfahren für Asylbewerber aus Safe Countries
- ShortId
-
16.3433
- Id
-
20163433
- Updated
-
28.07.2023 05:11
- Language
-
de
- Title
-
Temporäre Einführung von Fast-Track-Verfahren für Asylbewerber aus Safe Countries
- AdditionalIndexing
-
2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Heute schon behandelt das Bundesamt für Migration unbegründete Asylgesuche aus ausgewählten afrikanischen Ländern wie Marokko, Nigeria, Tunesien und Algerien im Eilverfahren. Während die Verfahren normalerweise über 230 Tage dauern, bringt das Bundesamt für Migrationen das sogenannte Fast-Track-Verfahren je nach Herkunftsland in 35 bis 65 Tagen zum Abschluss. Die Fast-Track-Gesuchsteller werden wenn möglich nicht mehr auf die Kantone verteilt, sondern ihre Gesuche werden gleich in den Empfangszentren des Bundes (EVZ) erledigt.</p><p>Mit der Annahme des revidierten Asylgesetzes hat sich das Schweizer Stimmvolk wuchtig für schnellere Asylverfahren ausgesprochen. Bis das revidierte Asylgesetz umgesetzt und in Kraft ist, sind Asylgesuche aus verfolgungssicheren Ländern nach dem Fast-Track-Verfahren zu erledigen.</p><p>Die sofortige Einführung des Fast-Track-Verfahrens verschafft allen Betroffenen rasch Gewissheit über die Aussicht auf Asyl bzw. die Aussichtslosigkeit des Gesuchs. Die befristete Massnahme, bis zur Einführung des revidierten Asylgesetzes, hätte zudem eine nicht zu unterschätzende dissuasive Komponente, welche auf unechte Asylbewerber und deren Schlepper wirken dürfte.</p>
- <p>Der Bundesrat begrüsst die Stossrichtung der Motion. Sie deckt sich mit den Zielen des revidierten Asylgesetzes vom 25. September 2015 (BBl 2015 7181). Die Verfahren sollen rasch und fair abgewickelt werden. Rasche Verfahren machen das Asylsystem unattraktiv für Personen, die nicht auf den Schutz der Schweiz angewiesen sind.</p><p>Der Nationalrat hat am 16. Juni 2016 das Postulat der FDP-Liberalen Fraktion 14.3464, "Beschleunigtes Asylverfahren auch für Personen aus Safe Countries", angenommen und damit den Bundesrat beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob auch Asylgesuche von Personen aus anderen Safe Countries als den Westbalkanstaaten in einem beschleunigten Verfahren zu behandeln sind. Der Bundesrat wird im entsprechenden Bericht darlegen, wie sich eine Ausdehnung von sogenannten 48-Stunden- und Fast-Track-Verfahren auf sämtliche Asylgesuche von Personen aus Safe Countries auswirken würde. Auf einige damit verbundene Schwierigkeiten hat der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf das Postulat 14.3464 hingewiesen. Insbesondere würde die Behandlung aller Asylgesuche aus Safe Countries im beschleunigten 48-Stunden- oder Fast-Track-Verfahren den Handlungsspielraum des SEM bei der Festlegung seiner Behandlungsstrategie markant einschränken. Asylsuchende in anderen prioritären Verfahren, beispielsweise im Dublin-Verfahren, könnten nicht mehr bis zum Verfahrensabschluss in den Bundesstrukturen untergebracht werden und müssten auf die Kantone verteilt werden, was diese Verfahren erheblich verzögern würde.</p><p>Die sofortige Einführung von beschleunigten Verfahren für alle neuen Asylgesuche aus Safe Countries ist deshalb aus Sicht des Bundesrates im heutigen Zeitpunkt nicht sinnvoll.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ab sofort und bis zum Inkrafttreten des revidierten Asylgesetzes, alle neuen Asylgesuche aus Staaten von der Liste der Safe Countries nach dem Fast-Track-Verfahren zu behandeln und abzuwickeln.</p>
- Temporäre Einführung von Fast-Track-Verfahren für Asylbewerber aus Safe Countries
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Heute schon behandelt das Bundesamt für Migration unbegründete Asylgesuche aus ausgewählten afrikanischen Ländern wie Marokko, Nigeria, Tunesien und Algerien im Eilverfahren. Während die Verfahren normalerweise über 230 Tage dauern, bringt das Bundesamt für Migrationen das sogenannte Fast-Track-Verfahren je nach Herkunftsland in 35 bis 65 Tagen zum Abschluss. Die Fast-Track-Gesuchsteller werden wenn möglich nicht mehr auf die Kantone verteilt, sondern ihre Gesuche werden gleich in den Empfangszentren des Bundes (EVZ) erledigt.</p><p>Mit der Annahme des revidierten Asylgesetzes hat sich das Schweizer Stimmvolk wuchtig für schnellere Asylverfahren ausgesprochen. Bis das revidierte Asylgesetz umgesetzt und in Kraft ist, sind Asylgesuche aus verfolgungssicheren Ländern nach dem Fast-Track-Verfahren zu erledigen.</p><p>Die sofortige Einführung des Fast-Track-Verfahrens verschafft allen Betroffenen rasch Gewissheit über die Aussicht auf Asyl bzw. die Aussichtslosigkeit des Gesuchs. Die befristete Massnahme, bis zur Einführung des revidierten Asylgesetzes, hätte zudem eine nicht zu unterschätzende dissuasive Komponente, welche auf unechte Asylbewerber und deren Schlepper wirken dürfte.</p>
- <p>Der Bundesrat begrüsst die Stossrichtung der Motion. Sie deckt sich mit den Zielen des revidierten Asylgesetzes vom 25. September 2015 (BBl 2015 7181). Die Verfahren sollen rasch und fair abgewickelt werden. Rasche Verfahren machen das Asylsystem unattraktiv für Personen, die nicht auf den Schutz der Schweiz angewiesen sind.</p><p>Der Nationalrat hat am 16. Juni 2016 das Postulat der FDP-Liberalen Fraktion 14.3464, "Beschleunigtes Asylverfahren auch für Personen aus Safe Countries", angenommen und damit den Bundesrat beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob auch Asylgesuche von Personen aus anderen Safe Countries als den Westbalkanstaaten in einem beschleunigten Verfahren zu behandeln sind. Der Bundesrat wird im entsprechenden Bericht darlegen, wie sich eine Ausdehnung von sogenannten 48-Stunden- und Fast-Track-Verfahren auf sämtliche Asylgesuche von Personen aus Safe Countries auswirken würde. Auf einige damit verbundene Schwierigkeiten hat der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf das Postulat 14.3464 hingewiesen. Insbesondere würde die Behandlung aller Asylgesuche aus Safe Countries im beschleunigten 48-Stunden- oder Fast-Track-Verfahren den Handlungsspielraum des SEM bei der Festlegung seiner Behandlungsstrategie markant einschränken. Asylsuchende in anderen prioritären Verfahren, beispielsweise im Dublin-Verfahren, könnten nicht mehr bis zum Verfahrensabschluss in den Bundesstrukturen untergebracht werden und müssten auf die Kantone verteilt werden, was diese Verfahren erheblich verzögern würde.</p><p>Die sofortige Einführung von beschleunigten Verfahren für alle neuen Asylgesuche aus Safe Countries ist deshalb aus Sicht des Bundesrates im heutigen Zeitpunkt nicht sinnvoll.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ab sofort und bis zum Inkrafttreten des revidierten Asylgesetzes, alle neuen Asylgesuche aus Staaten von der Liste der Safe Countries nach dem Fast-Track-Verfahren zu behandeln und abzuwickeln.</p>
- Temporäre Einführung von Fast-Track-Verfahren für Asylbewerber aus Safe Countries
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