Fokussierung der Prävention auf die Gesundheit im Alter und auf die psychische Gesundheit

ShortId
16.3438
Id
20163438
Updated
28.07.2023 05:12
Language
de
Title
Fokussierung der Prävention auf die Gesundheit im Alter und auf die psychische Gesundheit
AdditionalIndexing
2841;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Mit der Verordnung des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) vom 1. Juli 2016 über die Festsetzung des Beitrags für die allgemeine Krankheitsverhütung für das Jahr 2017 (SR 832.108; AS 2016 2695) und der Verordnung des EDI vom 1. Juli 2016 über die Festsetzung des Beitrags für die allgemeine Krankheitsverhütung (SR 832.108; AS 2016 2697) wird der KVG-Prämienzuschlag in den nächsten zwei Jahren in zwei Schritten von heute Fr. 2.40 pro versicherte Person und Jahr auf Fr. 4.80 pro versicherte Person und Jahr erhöht. 40 Prozent der zusätzlichen Mittel werden in Massnahmen zur Prävention und Früherkennung von psychischen Erkrankungen fliessen, insbesondere in die Umsetzung entsprechender kantonaler Programme. 30 Prozent der zusätzlichen Mittel werden für die Weiterentwicklung und die Verstärkung der kantonalen Programme im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung im Alter eingesetzt werden. Die verbleibenden 30 Prozent werden zur Finanzierung von innovativen Projekten im Bereich der Prävention in der Gesundheitsversorgung verwendet werden. Auch mit diesen Projekten wird ein Beitrag an die Prävention psychischer Erkrankungen sowie an die Prävention der Pflegebedürftigkeit im Alter geleistet werden. Die Einzelheiten der Mittelverwendung sollen auf der Grundlage eines Monitorings in einer jährlich zu erneuernden Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem EDI und der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz festgelegt werden. Damit wird sichergestellt, dass die Mittel dem gewünschten Verwendungszweck zugeführt werden.</p><p>2. Bereits heute lässt die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz alle grösseren Programme und Projekte auf der Grundlage von wissenschaftlichen Wirkungsmodellen von unabhängigen Evaluationsinstituten bewerten. Im Rahmen der Umsetzung der Nationalen Strategie Prävention nichtübertragbarer Krankheiten 2017-2024 (NCD-Strategie; <a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> &gt; Themen &gt; Krankheiten und Medizin &gt; NCD-Strategie - nichtübertragbaren Krankheiten vorbeugen), die vom Bundesrat am 6. April 2016 verabschiedet wurde, sind zudem die Formulierung von Qualitätsstandards sowie von Projekten "guter Praxis" und mittelfristig auch eine Evaluation der Massnahmenpakete geplant. Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz trägt die Entwicklung und Umsetzung der Strategie mit. Somit werden bei der Evaluation der NCD-Strategie auch Massnahmen der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz zur Umsetzung der NCD-Strategie evaluiert.</p><p>3. Im Rahmen der nach Artikel 20 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) vorgesehenen Genehmigung des Budgets, der Rechnung und des Rechenschaftsberichtes der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz sowie auf der Basis eines regelmässig durchgeführten Monitorings werden das EDI und die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz - unter Einbezug der übrigen betroffenen Bundesstellen - die Einzelheiten der Mittelverwendung in einer Zusammenarbeitsvereinbarung festhalten und jährlich neu beurteilen. Damit wird sichergestellt, dass die Gelder in den Folgejahren optimal eingesetzt werden. Das EDI wird den zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte jährlich über die Verwendung der Mittel Bericht erstatten. Zudem sind eine Prozess- und in den Jahren 2022/23 eine Ergebnisevaluation der Aktivitäten der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz geplant. Der Beitrag an die allgemeine Krankheitsverhütung wird bis Ende 2024 nicht erhöht.</p><p>4. Die Feststellung betreffend die Entwicklung des Personalaufwands der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz trifft zu. Das EDI hat die Stiftung bei der Prüfung des Berichtes 2014 bereits darauf aufmerksam gemacht, dass der erreichte Personalbestand grundsätzlich nicht überschritten werden soll. Im Rahmen der Überprüfung des Mitteleinsatzes wird deshalb künftig auch dem Personalaufwand Beachtung geschenkt werden.</p><p>5. Die aus der Beitragserhöhung resultierenden Mittel sollen primär für die Umsetzung konkreter Projekte eingesetzt werden. Dabei sind die Verfahren der Mittelvergabe von der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz möglichst einfach und transparent auszugestalten (z. B. Projektwettbewerbe). Zudem wird sie auch zukünftig die Ergebnisse der Wirkungsanalysen und Evaluationen öffentlich zugänglich machen (<a href="http://www.gesundheitsfoerderung.ch">www.gesundheitsfoerderung.ch</a> &gt; Public Health &gt; Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention &gt; Wirkung).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Stellenwert der Gesundheitsprävention wird heute angesichts der alternden Gesellschaft allgemein anerkannt. Trotzdem wurde im Rahmen der Vernehmlassung über die Verordnungsänderungen zur Festsetzung des Beitrags für die allgemeine Krankheitsverhütung Kritik laut. Diese richtet sich allerdings weniger gegen die Absicht des Bundesrates, die Beiträge zu erhöhen (geplant ist eine Verdopplung). Vielmehr zielt sie auf die Entwicklung der Stiftung Gesundheitsförderung in den letzten zehn Jahren. Die Stiftung sei zunehmend vom ursprünglichen Auftrag, Projekte zur Prävention zu vergeben und zu "monitoren", abgewichen. Stattdessen habe sie ihren Verwaltungsapparat aufgebläht und eigene Produkte forciert in Bereichen, wo der Markt bereits vielfältige Angebote mache (bspw. BGM). Dafür sei auch die Governance ungenügend, weil die Stiftung ihre eigenen Projekte auch gleich selber auf Wirkung hin überprüfe. Inhaltlich besteht aber in der Vernehmlassung weitgehend Einigkeit: Mit den zusätzlichen Mitteln soll auf die Gesundheit im Alter sowie die psychische Gesundheit fokussiert werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, wonach der Fokus für den Mitteleinsatz künftig konsequent auf die Gesundheit im Alter und die psychische Gesundheit gerichtet werden soll? Wie will er diese Kurskorrektur bei der Stiftung Gesundheitsförderung einleiten?</p><p>2. Wie beurteilt er die Wirkung der Arbeit (interne und externe Projekte) und die Angemessenheit der Governance der Stiftung? Plant er eine diesbezügliche Evaluation? </p><p>3. Wie soll die Wirkung des steigenden Mitteleinsatzes künftig regelmässig überprüft werden?</p><p>4. Trifft es zu, dass sich in den letzten zehn Jahren der Personalaufwand von Gesundheitsförderung Schweiz massiv (auf rund 40 Prozent des Gesamtbudgets von gut 18 Millionen Franken) erhöht und die Anzahl Stellen sich dadurch nahezu auf rund 60 verdoppelt hat? Wie beurteilt er diese Entwicklung?</p><p>5. Es ist bekannt, dass mehr finanzielle Mittel nicht zwingend automatisch zu einer besseren Wirkung führen. Wie will er künftig für innovative Ideen durch Projektwettbewerb anstelle eines überbordenden Verwaltungsausbaus sorgen?</p>
  • Fokussierung der Prävention auf die Gesundheit im Alter und auf die psychische Gesundheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Mit der Verordnung des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) vom 1. Juli 2016 über die Festsetzung des Beitrags für die allgemeine Krankheitsverhütung für das Jahr 2017 (SR 832.108; AS 2016 2695) und der Verordnung des EDI vom 1. Juli 2016 über die Festsetzung des Beitrags für die allgemeine Krankheitsverhütung (SR 832.108; AS 2016 2697) wird der KVG-Prämienzuschlag in den nächsten zwei Jahren in zwei Schritten von heute Fr. 2.40 pro versicherte Person und Jahr auf Fr. 4.80 pro versicherte Person und Jahr erhöht. 40 Prozent der zusätzlichen Mittel werden in Massnahmen zur Prävention und Früherkennung von psychischen Erkrankungen fliessen, insbesondere in die Umsetzung entsprechender kantonaler Programme. 30 Prozent der zusätzlichen Mittel werden für die Weiterentwicklung und die Verstärkung der kantonalen Programme im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung im Alter eingesetzt werden. Die verbleibenden 30 Prozent werden zur Finanzierung von innovativen Projekten im Bereich der Prävention in der Gesundheitsversorgung verwendet werden. Auch mit diesen Projekten wird ein Beitrag an die Prävention psychischer Erkrankungen sowie an die Prävention der Pflegebedürftigkeit im Alter geleistet werden. Die Einzelheiten der Mittelverwendung sollen auf der Grundlage eines Monitorings in einer jährlich zu erneuernden Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem EDI und der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz festgelegt werden. Damit wird sichergestellt, dass die Mittel dem gewünschten Verwendungszweck zugeführt werden.</p><p>2. Bereits heute lässt die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz alle grösseren Programme und Projekte auf der Grundlage von wissenschaftlichen Wirkungsmodellen von unabhängigen Evaluationsinstituten bewerten. Im Rahmen der Umsetzung der Nationalen Strategie Prävention nichtübertragbarer Krankheiten 2017-2024 (NCD-Strategie; <a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> &gt; Themen &gt; Krankheiten und Medizin &gt; NCD-Strategie - nichtübertragbaren Krankheiten vorbeugen), die vom Bundesrat am 6. April 2016 verabschiedet wurde, sind zudem die Formulierung von Qualitätsstandards sowie von Projekten "guter Praxis" und mittelfristig auch eine Evaluation der Massnahmenpakete geplant. Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz trägt die Entwicklung und Umsetzung der Strategie mit. Somit werden bei der Evaluation der NCD-Strategie auch Massnahmen der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz zur Umsetzung der NCD-Strategie evaluiert.</p><p>3. Im Rahmen der nach Artikel 20 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) vorgesehenen Genehmigung des Budgets, der Rechnung und des Rechenschaftsberichtes der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz sowie auf der Basis eines regelmässig durchgeführten Monitorings werden das EDI und die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz - unter Einbezug der übrigen betroffenen Bundesstellen - die Einzelheiten der Mittelverwendung in einer Zusammenarbeitsvereinbarung festhalten und jährlich neu beurteilen. Damit wird sichergestellt, dass die Gelder in den Folgejahren optimal eingesetzt werden. Das EDI wird den zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte jährlich über die Verwendung der Mittel Bericht erstatten. Zudem sind eine Prozess- und in den Jahren 2022/23 eine Ergebnisevaluation der Aktivitäten der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz geplant. Der Beitrag an die allgemeine Krankheitsverhütung wird bis Ende 2024 nicht erhöht.</p><p>4. Die Feststellung betreffend die Entwicklung des Personalaufwands der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz trifft zu. Das EDI hat die Stiftung bei der Prüfung des Berichtes 2014 bereits darauf aufmerksam gemacht, dass der erreichte Personalbestand grundsätzlich nicht überschritten werden soll. Im Rahmen der Überprüfung des Mitteleinsatzes wird deshalb künftig auch dem Personalaufwand Beachtung geschenkt werden.</p><p>5. Die aus der Beitragserhöhung resultierenden Mittel sollen primär für die Umsetzung konkreter Projekte eingesetzt werden. Dabei sind die Verfahren der Mittelvergabe von der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz möglichst einfach und transparent auszugestalten (z. B. Projektwettbewerbe). Zudem wird sie auch zukünftig die Ergebnisse der Wirkungsanalysen und Evaluationen öffentlich zugänglich machen (<a href="http://www.gesundheitsfoerderung.ch">www.gesundheitsfoerderung.ch</a> &gt; Public Health &gt; Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention &gt; Wirkung).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Stellenwert der Gesundheitsprävention wird heute angesichts der alternden Gesellschaft allgemein anerkannt. Trotzdem wurde im Rahmen der Vernehmlassung über die Verordnungsänderungen zur Festsetzung des Beitrags für die allgemeine Krankheitsverhütung Kritik laut. Diese richtet sich allerdings weniger gegen die Absicht des Bundesrates, die Beiträge zu erhöhen (geplant ist eine Verdopplung). Vielmehr zielt sie auf die Entwicklung der Stiftung Gesundheitsförderung in den letzten zehn Jahren. Die Stiftung sei zunehmend vom ursprünglichen Auftrag, Projekte zur Prävention zu vergeben und zu "monitoren", abgewichen. Stattdessen habe sie ihren Verwaltungsapparat aufgebläht und eigene Produkte forciert in Bereichen, wo der Markt bereits vielfältige Angebote mache (bspw. BGM). Dafür sei auch die Governance ungenügend, weil die Stiftung ihre eigenen Projekte auch gleich selber auf Wirkung hin überprüfe. Inhaltlich besteht aber in der Vernehmlassung weitgehend Einigkeit: Mit den zusätzlichen Mitteln soll auf die Gesundheit im Alter sowie die psychische Gesundheit fokussiert werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, wonach der Fokus für den Mitteleinsatz künftig konsequent auf die Gesundheit im Alter und die psychische Gesundheit gerichtet werden soll? Wie will er diese Kurskorrektur bei der Stiftung Gesundheitsförderung einleiten?</p><p>2. Wie beurteilt er die Wirkung der Arbeit (interne und externe Projekte) und die Angemessenheit der Governance der Stiftung? Plant er eine diesbezügliche Evaluation? </p><p>3. Wie soll die Wirkung des steigenden Mitteleinsatzes künftig regelmässig überprüft werden?</p><p>4. Trifft es zu, dass sich in den letzten zehn Jahren der Personalaufwand von Gesundheitsförderung Schweiz massiv (auf rund 40 Prozent des Gesamtbudgets von gut 18 Millionen Franken) erhöht und die Anzahl Stellen sich dadurch nahezu auf rund 60 verdoppelt hat? Wie beurteilt er diese Entwicklung?</p><p>5. Es ist bekannt, dass mehr finanzielle Mittel nicht zwingend automatisch zu einer besseren Wirkung führen. Wie will er künftig für innovative Ideen durch Projektwettbewerb anstelle eines überbordenden Verwaltungsausbaus sorgen?</p>
    • Fokussierung der Prävention auf die Gesundheit im Alter und auf die psychische Gesundheit

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