Teuerung nur ausgleichen, wenn es eine Teuerung gibt

ShortId
16.3451
Id
20163451
Updated
28.07.2023 05:05
Language
de
Title
Teuerung nur ausgleichen, wenn es eine Teuerung gibt
AdditionalIndexing
24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im heutigen System wird die Teuerung gemäss Teuerungsannahmen berechnet und ausbezahlt, egal ob diese positiv oder negativ ist. Dies führte in den letzten Jahren bei verschiedenen mehrjährigen Finanzbeschlüssen zu hohen und unangemessenen Mehrausgaben. Daher ist ein Systemwechsel dringend nötig.</p><p>Die angenommene Teuerung im Zeitraum 2009-2015 lag in verschiedenen Bereichen deutlich höher als die effektive Teuerung. Bekanntlich haben wir zurzeit eine Minusteuerung von 0,6 Prozent. Gemäss Berechnungen des Bundes wurden z. B. im Bereich Landwirtschaft 820 Millionen Franken und im Bereich BFI 840 Millionen Franken zu viel ausbezahlt.</p><p>Aufgrund dieser Tatsache drängt sich ein Systemwechsel in allen Bereichen auf: Internationale Zusammenarbeit, Agrarpolitik, Armee, BFI, Verpflichtungskredit für den regionalen Personenverkehr, Kultur oder Standortförderung.</p>
  • <p>Für die von der Motionärin gestellte Forderung ist grundsätzlich keine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen notwendig. Das Parlament könnte bereits heute in die Bundesbeschlüsse zu Verpflichtungskrediten und Zahlungsrahmen eine Bestimmung aufnehmen, wonach sich der Bundesrat bei der Budgetierung der Voranschlagskredite an die ursprünglich im Finanzbeschluss vorgesehene reale Entwicklung zu halten hat.</p><p>Neben diesem formalen Grund sprechen auch materielle Gründe gegen die vorgeschlagene Lösung. Bundesrat und Parlament haben den ungeplanten realen Ausbau, der durch die Abweichung zwischen der für die Finanzbeschlüsse angenommenen und der effektiven Teuerung zu entstehen drohte, in regelmässigen Abständen im Rahmen von Sparprogrammen und Voranschlägen grösstenteils korrigiert. Der verbleibende Ausbau wurde vom Parlament ausdrücklich bewilligt. So hat es im Bereich der Landwirtschaft mehrmals eingegriffen, als der Bundesrat im Rahmen des Voranschlags oder von Sparprogrammen beantragte, die nicht aufgelaufene Teuerung zu kürzen. Es hat damit einen ungeplanten realen Ausbau beschlossen, weil es diesen als sinnvoll erachtete und die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten werden konnten.</p><p>Der Motion wohnt sodann die Gefahr inne, dass sich bei den Subventionsempfängern die Erwartungshaltung herausbildet, dass sie einen Anspruch auf die real geplante Entwicklung hätten. Der Bund wird indes unter dem Regime der Schuldenbremse nie abschliessend garantieren können, dass das ursprünglich anvisierte reale Ausgabenniveau gehalten werden kann. So können ein Einbruch der Einnahmen oder nicht gegenfinanzierte Mehrausgaben in anderen Aufgabengebieten zur Folge haben, dass das mit den Finanzbeschlüssen anvisierte reale Niveau im Verlauf der Periode nicht mehr finanzierbar ist.</p><p>Ein zusätzlicher Mechanismus zur automatischen Anpassung an die Teuerung würde in der längerfristigen Perspektive nicht zwingend eine Verbesserung der Haushaltlage mit sich bringen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Teuerung immer unter den Annahmen bleiben wird. Wenn die Teuerung höher ausfällt als erwartet, dürften rasch Forderungen nach entsprechenden Aufstockungen erhoben werden.</p><p>Fällt die Teuerung - wie im laufenden Jahr - in den negativen Bereich, wäre vertieft zu prüfen, ob die schwach gebundenen Ausgaben im gleichen Umfang gekürzt werden können. Denn viele Subventionen des Bundes, z. B. Direktzahlungen in der Landwirtschaft oder der Beitrag an den ETH-Bereich, decken zu grossen Teilen Löhne. Diese sind gegen unten in der Regel starr, d. h., die nominalen Löhne werden bei einer negativen Teuerung nicht gekürzt. Bei einer negativen Teuerung kann die automatische Kürzung der Voranschlagskredite folglich zu einem realen Abbau der Aufgabenerfüllung führen.</p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass eine automatische Anpassung der schwach gebundenen Ausgaben an die Teuerung zu einem erheblichen Mehraufwand für die Verwaltung führt und zudem die Kommunikation mit den Subventionsempfängern erschwert.</p><p>Aus all diesen Gründen lehnt der Bundesrat einen Teuerungsautomatismus ab. Er ist aber bereit, eine Bestimmung in die Finanzhaushaltverordnung aufzunehmen, wonach der Bundesrat eine Korrektur der schwach gebundenen Aufgaben prüfen muss, wenn die Differenz zwischen der angenommenen und der effektiven Teuerung einen gewissen Schwellenwert erreicht (z. B. 2 Prozent).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, damit ein allgemeiner Systemwechsel beim Umgang mit Teuerungsannahmen in mehrjährigen Finanzbeschlüssen vollzogen wird:</p><p>Grundsätzlich sollen Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen im Umfang der geplanten Teuerung gesperrt bleiben. Sobald sich die zugrundeliegende Teuerungsannahme verwirklicht, ist der Bundesrat befugt, die Sperre ganz oder teilweise aufzuheben. Der Bundesrat beschliesst über die Aufhebung jährlich und berichtet der Bundesversammlung darüber in der Botschaft zum Voranschlag.</p><p>Diese generelle Anpassung des Prozesses ist angesichts der künftig schwierigen Bundesfinanzen möglichst rasch umzusetzen.</p>
  • Teuerung nur ausgleichen, wenn es eine Teuerung gibt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im heutigen System wird die Teuerung gemäss Teuerungsannahmen berechnet und ausbezahlt, egal ob diese positiv oder negativ ist. Dies führte in den letzten Jahren bei verschiedenen mehrjährigen Finanzbeschlüssen zu hohen und unangemessenen Mehrausgaben. Daher ist ein Systemwechsel dringend nötig.</p><p>Die angenommene Teuerung im Zeitraum 2009-2015 lag in verschiedenen Bereichen deutlich höher als die effektive Teuerung. Bekanntlich haben wir zurzeit eine Minusteuerung von 0,6 Prozent. Gemäss Berechnungen des Bundes wurden z. B. im Bereich Landwirtschaft 820 Millionen Franken und im Bereich BFI 840 Millionen Franken zu viel ausbezahlt.</p><p>Aufgrund dieser Tatsache drängt sich ein Systemwechsel in allen Bereichen auf: Internationale Zusammenarbeit, Agrarpolitik, Armee, BFI, Verpflichtungskredit für den regionalen Personenverkehr, Kultur oder Standortförderung.</p>
    • <p>Für die von der Motionärin gestellte Forderung ist grundsätzlich keine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen notwendig. Das Parlament könnte bereits heute in die Bundesbeschlüsse zu Verpflichtungskrediten und Zahlungsrahmen eine Bestimmung aufnehmen, wonach sich der Bundesrat bei der Budgetierung der Voranschlagskredite an die ursprünglich im Finanzbeschluss vorgesehene reale Entwicklung zu halten hat.</p><p>Neben diesem formalen Grund sprechen auch materielle Gründe gegen die vorgeschlagene Lösung. Bundesrat und Parlament haben den ungeplanten realen Ausbau, der durch die Abweichung zwischen der für die Finanzbeschlüsse angenommenen und der effektiven Teuerung zu entstehen drohte, in regelmässigen Abständen im Rahmen von Sparprogrammen und Voranschlägen grösstenteils korrigiert. Der verbleibende Ausbau wurde vom Parlament ausdrücklich bewilligt. So hat es im Bereich der Landwirtschaft mehrmals eingegriffen, als der Bundesrat im Rahmen des Voranschlags oder von Sparprogrammen beantragte, die nicht aufgelaufene Teuerung zu kürzen. Es hat damit einen ungeplanten realen Ausbau beschlossen, weil es diesen als sinnvoll erachtete und die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten werden konnten.</p><p>Der Motion wohnt sodann die Gefahr inne, dass sich bei den Subventionsempfängern die Erwartungshaltung herausbildet, dass sie einen Anspruch auf die real geplante Entwicklung hätten. Der Bund wird indes unter dem Regime der Schuldenbremse nie abschliessend garantieren können, dass das ursprünglich anvisierte reale Ausgabenniveau gehalten werden kann. So können ein Einbruch der Einnahmen oder nicht gegenfinanzierte Mehrausgaben in anderen Aufgabengebieten zur Folge haben, dass das mit den Finanzbeschlüssen anvisierte reale Niveau im Verlauf der Periode nicht mehr finanzierbar ist.</p><p>Ein zusätzlicher Mechanismus zur automatischen Anpassung an die Teuerung würde in der längerfristigen Perspektive nicht zwingend eine Verbesserung der Haushaltlage mit sich bringen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Teuerung immer unter den Annahmen bleiben wird. Wenn die Teuerung höher ausfällt als erwartet, dürften rasch Forderungen nach entsprechenden Aufstockungen erhoben werden.</p><p>Fällt die Teuerung - wie im laufenden Jahr - in den negativen Bereich, wäre vertieft zu prüfen, ob die schwach gebundenen Ausgaben im gleichen Umfang gekürzt werden können. Denn viele Subventionen des Bundes, z. B. Direktzahlungen in der Landwirtschaft oder der Beitrag an den ETH-Bereich, decken zu grossen Teilen Löhne. Diese sind gegen unten in der Regel starr, d. h., die nominalen Löhne werden bei einer negativen Teuerung nicht gekürzt. Bei einer negativen Teuerung kann die automatische Kürzung der Voranschlagskredite folglich zu einem realen Abbau der Aufgabenerfüllung führen.</p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass eine automatische Anpassung der schwach gebundenen Ausgaben an die Teuerung zu einem erheblichen Mehraufwand für die Verwaltung führt und zudem die Kommunikation mit den Subventionsempfängern erschwert.</p><p>Aus all diesen Gründen lehnt der Bundesrat einen Teuerungsautomatismus ab. Er ist aber bereit, eine Bestimmung in die Finanzhaushaltverordnung aufzunehmen, wonach der Bundesrat eine Korrektur der schwach gebundenen Aufgaben prüfen muss, wenn die Differenz zwischen der angenommenen und der effektiven Teuerung einen gewissen Schwellenwert erreicht (z. B. 2 Prozent).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, damit ein allgemeiner Systemwechsel beim Umgang mit Teuerungsannahmen in mehrjährigen Finanzbeschlüssen vollzogen wird:</p><p>Grundsätzlich sollen Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen im Umfang der geplanten Teuerung gesperrt bleiben. Sobald sich die zugrundeliegende Teuerungsannahme verwirklicht, ist der Bundesrat befugt, die Sperre ganz oder teilweise aufzuheben. Der Bundesrat beschliesst über die Aufhebung jährlich und berichtet der Bundesversammlung darüber in der Botschaft zum Voranschlag.</p><p>Diese generelle Anpassung des Prozesses ist angesichts der künftig schwierigen Bundesfinanzen möglichst rasch umzusetzen.</p>
    • Teuerung nur ausgleichen, wenn es eine Teuerung gibt

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