Lockerung der Visumbestimmungen für die Türkei nur bei Einhaltung demokratischer Werte

ShortId
16.3454
Id
20163454
Updated
28.07.2023 05:07
Language
de
Title
Lockerung der Visumbestimmungen für die Türkei nur bei Einhaltung demokratischer Werte
AdditionalIndexing
08;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Türkei übt Druck auf die EU und die Schweiz aus, um für ihre Bürgerinnen und Bürger bei den Schengen-Visa eine Lockerung zu erreichen. Die Schweiz muss gegenüber der EU klar zum Ausdruck bringen, dass sie eine Lockerung der Visumbestimmungen im Kontext der gegenwärtigen türkischen Innen- und Aussenpolitik nicht akzeptieren wird. Diese Motion erlaubt es, in dieser Debatte die Positionen zu klären und den Standpunkt der Schweiz gegenüber dem Druck aus der Türkei, aber auch aus der EU zu verteidigen, vor allem da diese zu jedem Kompromiss bereit ist, um den Flüchtlingsstrom zu unterbinden. </p><p>Die Schweiz darf der Türkei keinerlei Vorteile gewähren, solange dieses Land nicht all diejenigen politischen Aktivitäten einstellt, die in Europa zu Flüchtlingsbewegungen führen. Dazu gehören die militärischen Operationen gegen die Kurden im Südosten des Landes, die Verletzungen der Menschen- und der Minderheitenrechte sowie das undurchsichtige Treiben in Syrien, wo die Türkei direkt oder indirekt terroristische Gruppierungen unterstützt, die ebenfalls für die Flucht von Millionen von Menschen aus Syrien mitverantwortlich sind.</p>
  • <p>Die Liberalisierung der Visumpflicht für Bürgerinnen und Bürger der Türkei steht im Zusammenhang mit der Visumpolitik der Europäischen Union (EU). Im Hinblick auf eine Visaliberalisierung zwischen der EU und der Türkei findet seit Dezember 2013 ein Dialog statt. Bei einer Aufhebung der Visumpflicht für türkische Staatsangehörige durch die EU wäre die Schweiz verpflichtet, diese Liberalisierung zu übernehmen, da es sich um eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands handelt.</p><p>Schon zu Beginn des Dialogs zwischen der EU und der Türkei hat die Schweiz die Europäische Kommission über ihre Prioritäten in Bezug auf eine Visaliberalisierung informiert. Bei der Eröffnung des Dialogs hat die EU zuhanden der türkischen Behörden einen Fahrplan mit 72 Kriterien festgelegt, die für eine Visumbefreiung erfüllt sein müssen. Diese Kriterien betreffen insbesondere die Bereiche Dokumentensicherheit, Migrationssteuerung, öffentliche Ordnung und Sicherheit, Grundrechte und Rückübernahme irregulärer Migranten.</p><p>Sowohl die EU als auch die Schweiz verfolgen die jüngsten Entwicklungen in der Türkei aufmerksam. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die in der Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 ursprünglich für Juni 2016 vorgesehene Liberalisierung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wurde.</p><p>Im Rahmen der Beurteilung, wie weit die Erklärung EU-Türkei umgesetzt ist, hat die Europäische Kommission am 15. Juni 2016 darauf hingewiesen, dass sieben Kriterien des Fahrplans nach wie vor nicht erfüllt sind. Eines dieser Kriterien ist die Änderung der nationalen Gesetzgebung zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens und des Terrorismus, damit das Recht auf Freiheit und Sicherheit, auf ein faires Verfahren und auf freie Meinungsäusserung gewährleistet ist. Angesichts der jüngsten Ereignisse in der Türkei sind diese Kriterien heute von noch grösserer Bedeutung.</p><p>Vor dem Inkrafttreten muss der Vorschlag der Europäischen Kommission, die Visumpflicht für türkische Staatsangehörige aufzuheben, vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet werden. Der Rat der EU weigert sich, auf diesen Vorschlag einzutreten, solange nicht alle Kriterien für eine Liberalisierung erfüllt sind. Auch die Schweiz hat im Rahmen ihrer Mitspracherechte als an Schengen assoziierter Staat bereits mehrfach betont, dass vor einer Aufhebung der Visumpflicht für türkische Staatsangehörige alle Kriterien des Fahrplans vollumfänglich erfüllt sein müssen.</p><p>Schliesslich hält der Bundesrat fest, dass die Europäische Kommission parallel zur Visaliberalisierung für die Türkei auch vorschlägt, den bereits in der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 vorgesehenen Mechanismus zur Aufhebung der Visumfreiheit zu verstärken. Damit wäre das Verfahren zur Aufhebung der Visumfreiheit zugänglicher, sodass für türkische Staatsangehörige allenfalls wieder eine Visumpflicht eingeführt werden kann, falls die Kriterien für eine Liberalisierung nicht mehr erfüllt sein sollten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich der Lockerung der Visumbestimmungen für die Türkei so lange zu widersetzen, bis:</p><p>1. sicher ist, dass die Türkei jegliche, auch indirekte Zusammenarbeit mit der Gruppierung "Islamischer Staat" eingestellt hat;</p><p>2. die Türkei aufgehört hat, sich in die religiösen Angelegenheiten der türkischen Gemeinschaft in der Schweiz einzumischen;</p><p>3. die Türkei den internen bewaffneten Konflikt mit den Kurden beendet und die von der Regierung einseitig abgebrochenen Friedensgespräche wieder aufgenommen hat; </p><p>4. die Türkei in der Verfassung und im Gesetz die Definition des Terrorismus-Straftatbestands enger gefasst hat, analog der schweizerischen und der europäischen Gesetzgebung; </p><p>5. die Türkei bereit ist, auf das Gesetz zu verzichten, das die parlamentarische Immunität untergräbt und das hauptsächlich auf die oppositionellen Abgeordneten abzielt;</p><p>6. die Türkei die freie Meinungsäusserung ihrer Bürgerinnen und Bürger, die akademische Freiheit, die Pressefreiheit, die Minderheitenrechte und die Immunität der Abgeordneten gegen politische Anschuldigungen garantiert. </p>
  • Lockerung der Visumbestimmungen für die Türkei nur bei Einhaltung demokratischer Werte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Türkei übt Druck auf die EU und die Schweiz aus, um für ihre Bürgerinnen und Bürger bei den Schengen-Visa eine Lockerung zu erreichen. Die Schweiz muss gegenüber der EU klar zum Ausdruck bringen, dass sie eine Lockerung der Visumbestimmungen im Kontext der gegenwärtigen türkischen Innen- und Aussenpolitik nicht akzeptieren wird. Diese Motion erlaubt es, in dieser Debatte die Positionen zu klären und den Standpunkt der Schweiz gegenüber dem Druck aus der Türkei, aber auch aus der EU zu verteidigen, vor allem da diese zu jedem Kompromiss bereit ist, um den Flüchtlingsstrom zu unterbinden. </p><p>Die Schweiz darf der Türkei keinerlei Vorteile gewähren, solange dieses Land nicht all diejenigen politischen Aktivitäten einstellt, die in Europa zu Flüchtlingsbewegungen führen. Dazu gehören die militärischen Operationen gegen die Kurden im Südosten des Landes, die Verletzungen der Menschen- und der Minderheitenrechte sowie das undurchsichtige Treiben in Syrien, wo die Türkei direkt oder indirekt terroristische Gruppierungen unterstützt, die ebenfalls für die Flucht von Millionen von Menschen aus Syrien mitverantwortlich sind.</p>
    • <p>Die Liberalisierung der Visumpflicht für Bürgerinnen und Bürger der Türkei steht im Zusammenhang mit der Visumpolitik der Europäischen Union (EU). Im Hinblick auf eine Visaliberalisierung zwischen der EU und der Türkei findet seit Dezember 2013 ein Dialog statt. Bei einer Aufhebung der Visumpflicht für türkische Staatsangehörige durch die EU wäre die Schweiz verpflichtet, diese Liberalisierung zu übernehmen, da es sich um eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands handelt.</p><p>Schon zu Beginn des Dialogs zwischen der EU und der Türkei hat die Schweiz die Europäische Kommission über ihre Prioritäten in Bezug auf eine Visaliberalisierung informiert. Bei der Eröffnung des Dialogs hat die EU zuhanden der türkischen Behörden einen Fahrplan mit 72 Kriterien festgelegt, die für eine Visumbefreiung erfüllt sein müssen. Diese Kriterien betreffen insbesondere die Bereiche Dokumentensicherheit, Migrationssteuerung, öffentliche Ordnung und Sicherheit, Grundrechte und Rückübernahme irregulärer Migranten.</p><p>Sowohl die EU als auch die Schweiz verfolgen die jüngsten Entwicklungen in der Türkei aufmerksam. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die in der Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 ursprünglich für Juni 2016 vorgesehene Liberalisierung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wurde.</p><p>Im Rahmen der Beurteilung, wie weit die Erklärung EU-Türkei umgesetzt ist, hat die Europäische Kommission am 15. Juni 2016 darauf hingewiesen, dass sieben Kriterien des Fahrplans nach wie vor nicht erfüllt sind. Eines dieser Kriterien ist die Änderung der nationalen Gesetzgebung zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens und des Terrorismus, damit das Recht auf Freiheit und Sicherheit, auf ein faires Verfahren und auf freie Meinungsäusserung gewährleistet ist. Angesichts der jüngsten Ereignisse in der Türkei sind diese Kriterien heute von noch grösserer Bedeutung.</p><p>Vor dem Inkrafttreten muss der Vorschlag der Europäischen Kommission, die Visumpflicht für türkische Staatsangehörige aufzuheben, vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet werden. Der Rat der EU weigert sich, auf diesen Vorschlag einzutreten, solange nicht alle Kriterien für eine Liberalisierung erfüllt sind. Auch die Schweiz hat im Rahmen ihrer Mitspracherechte als an Schengen assoziierter Staat bereits mehrfach betont, dass vor einer Aufhebung der Visumpflicht für türkische Staatsangehörige alle Kriterien des Fahrplans vollumfänglich erfüllt sein müssen.</p><p>Schliesslich hält der Bundesrat fest, dass die Europäische Kommission parallel zur Visaliberalisierung für die Türkei auch vorschlägt, den bereits in der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 vorgesehenen Mechanismus zur Aufhebung der Visumfreiheit zu verstärken. Damit wäre das Verfahren zur Aufhebung der Visumfreiheit zugänglicher, sodass für türkische Staatsangehörige allenfalls wieder eine Visumpflicht eingeführt werden kann, falls die Kriterien für eine Liberalisierung nicht mehr erfüllt sein sollten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich der Lockerung der Visumbestimmungen für die Türkei so lange zu widersetzen, bis:</p><p>1. sicher ist, dass die Türkei jegliche, auch indirekte Zusammenarbeit mit der Gruppierung "Islamischer Staat" eingestellt hat;</p><p>2. die Türkei aufgehört hat, sich in die religiösen Angelegenheiten der türkischen Gemeinschaft in der Schweiz einzumischen;</p><p>3. die Türkei den internen bewaffneten Konflikt mit den Kurden beendet und die von der Regierung einseitig abgebrochenen Friedensgespräche wieder aufgenommen hat; </p><p>4. die Türkei in der Verfassung und im Gesetz die Definition des Terrorismus-Straftatbestands enger gefasst hat, analog der schweizerischen und der europäischen Gesetzgebung; </p><p>5. die Türkei bereit ist, auf das Gesetz zu verzichten, das die parlamentarische Immunität untergräbt und das hauptsächlich auf die oppositionellen Abgeordneten abzielt;</p><p>6. die Türkei die freie Meinungsäusserung ihrer Bürgerinnen und Bürger, die akademische Freiheit, die Pressefreiheit, die Minderheitenrechte und die Immunität der Abgeordneten gegen politische Anschuldigungen garantiert. </p>
    • Lockerung der Visumbestimmungen für die Türkei nur bei Einhaltung demokratischer Werte

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