Anpassung der Generikapreise

ShortId
16.3461
Id
20163461
Updated
28.07.2023 05:05
Language
de
Title
Anpassung der Generikapreise
AdditionalIndexing
2841;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, zum Schutz der Schweizer Bürgerinnen und Bürger und der in der Schweiz ansässigen Personen und zum Schutz ihrer Interessen dafür zu sorgen, dass die Preise der Generika angemessen sind. Die Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Wettbewerbsfähigkeit müssen geschützt werden. Die Preisunterschiede zwischen den Generika, die im Ausland verkauft werden, und den in unserem Land verkauften Generika betragen bis zu 50 Prozent; das ist unangemessen und ungerechtfertigt. </p><p>Laut der Direktorin von Santésuisse, Verena Nold, könnte die Schweizer Bevölkerung beim Kauf von Generika jährlich bis zu einer Milliarde Franken einsparen. Es gibt jedoch keinerlei Anzeichen dafür, dass die Preise sinken, was allein den Interessen der Pharmaindustrie und der Ärzteschaft geschuldet sein soll. Die Interessen und die Gewinne, die auf dem Spiel stehen, sind einfach zu hoch.</p><p>Selbst in Norwegen, dem teuersten der Referenzländer, sind die Generika rund 30 Prozent günstiger. Berücksichtigt man ausserdem, dass ein Grossteil der Generika im Ausland hergestellt wird, so müssten die Preise aufgrund der Dollar- und Euroschwäche für die Schweizer Bevölkerung sinken - das jedoch ist noch nie passiert.</p><p>Die Preise für Generika werden anders festgelegt als die Preise für Originalpräparate. Sie hängen von den Gewinnen ab, die mit den Wirkstoffen der Originalpräparate erzielt werden. Die Generikapreise werden vom Bundesrat und von Swissmedic festgelegt, gestützt auf Kriterien, die überarbeitet werden müssen, da sie die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten sowie den Grundsatz, dass die Preise wettbewerbsfähig sein müssen, nicht berücksichtigen. </p><p>Die Schweizer Bevölkerung sieht sich ohnehin schon mit hohen und von Jahr zu Jahr steigenden Gesundheitskosten konfrontiert. Es ist nicht nachvollziehbar, warum sie auch für die Generika deutlich mehr bezahlen muss. In den Grenzregionen würde eine Anpassung der Generikapreise zudem die Wirtschaft und den lokalen Handel ankurbeln und so den Einkaufstourismus ins Ausland abschwächen.</p>
  • <p>In seinen gesundheitspolitischen Prioritäten Gesundheit 2020 hat der Bundesrat vorgesehen, dass das System der Preisfestsetzung für die Arzneimittel weiterentwickelt wird. Generika sollen gefördert und das Kostenwachstum im Medikamentenbereich soll stabilisiert werden. Im Jahr 2014 hat der Bundesrat entschieden, dass für den Bereich patentabgelaufener Arzneimittel ein Referenzpreissystem eingeführt werden soll, um in diesem Bereich weitere Einsparungen zu erzielen und die Preise der Generika in der Schweiz den Preisen der Referenzländer anzunähern. Die Einführung eines Referenzpreissystems ist entsprechend Teil der Legislaturziele des Bundesrates. Die Vernehmlassung über die dazu notwendige Anpassung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) soll noch dieses Jahr eröffnet werden.</p><p>Da mit der Einführung eines Referenzpreissystems nicht vor dem Jahr 2019 gerechnet werden kann, hat der Bundesrat entschieden, dass bereits ab dem Jahr 2017 die Regelungen zur Wirtschaftlichkeit von Generika in der Schweiz angepasst werden sollen. Der Bundesrat hat die vorgesehenen neuen Regelungen am 6. Juli 2016 in die Vernehmlassung gegeben. Vorgesehen ist einerseits, die Mindestabstände von Generika zu den Originalpräparaten im Rahmen der Neuaufnahme und der Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre zu erhöhen. Andererseits sollen auch Anpassungen im Bereich des differenzierten Selbstbehalts von patentabgelaufenen Arzneimitteln zu tieferen Preisen in diesem Bereich führen. Mit diesen Massnahmen sollen auch die Preisabstände zum Ausland verringert werden. Aufgrund von Schätzungen vonseiten der Pharmaindustrie rechnet der Bundesrat mit Einsparungen zugunsten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von bis zu 80 Millionen Franken ab dem Jahr 2020.</p><p>Die Zielsetzung der Motion, die Kostenunterschiede zum Ausland im Generikabereich zu verringern, entspricht den vom Bundesrat bereits vorgesehenen Massnahmen. Er beantragt darum die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Gesetzentwurf zu unterbreiten, mit dem die Preisunterschiede zwischen den Generika, die im Ausland verkauft werden, und den in der Schweiz verkauften Generika beseitigt werden sollen.</p>
  • Anpassung der Generikapreise
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, zum Schutz der Schweizer Bürgerinnen und Bürger und der in der Schweiz ansässigen Personen und zum Schutz ihrer Interessen dafür zu sorgen, dass die Preise der Generika angemessen sind. Die Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Wettbewerbsfähigkeit müssen geschützt werden. Die Preisunterschiede zwischen den Generika, die im Ausland verkauft werden, und den in unserem Land verkauften Generika betragen bis zu 50 Prozent; das ist unangemessen und ungerechtfertigt. </p><p>Laut der Direktorin von Santésuisse, Verena Nold, könnte die Schweizer Bevölkerung beim Kauf von Generika jährlich bis zu einer Milliarde Franken einsparen. Es gibt jedoch keinerlei Anzeichen dafür, dass die Preise sinken, was allein den Interessen der Pharmaindustrie und der Ärzteschaft geschuldet sein soll. Die Interessen und die Gewinne, die auf dem Spiel stehen, sind einfach zu hoch.</p><p>Selbst in Norwegen, dem teuersten der Referenzländer, sind die Generika rund 30 Prozent günstiger. Berücksichtigt man ausserdem, dass ein Grossteil der Generika im Ausland hergestellt wird, so müssten die Preise aufgrund der Dollar- und Euroschwäche für die Schweizer Bevölkerung sinken - das jedoch ist noch nie passiert.</p><p>Die Preise für Generika werden anders festgelegt als die Preise für Originalpräparate. Sie hängen von den Gewinnen ab, die mit den Wirkstoffen der Originalpräparate erzielt werden. Die Generikapreise werden vom Bundesrat und von Swissmedic festgelegt, gestützt auf Kriterien, die überarbeitet werden müssen, da sie die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten sowie den Grundsatz, dass die Preise wettbewerbsfähig sein müssen, nicht berücksichtigen. </p><p>Die Schweizer Bevölkerung sieht sich ohnehin schon mit hohen und von Jahr zu Jahr steigenden Gesundheitskosten konfrontiert. Es ist nicht nachvollziehbar, warum sie auch für die Generika deutlich mehr bezahlen muss. In den Grenzregionen würde eine Anpassung der Generikapreise zudem die Wirtschaft und den lokalen Handel ankurbeln und so den Einkaufstourismus ins Ausland abschwächen.</p>
    • <p>In seinen gesundheitspolitischen Prioritäten Gesundheit 2020 hat der Bundesrat vorgesehen, dass das System der Preisfestsetzung für die Arzneimittel weiterentwickelt wird. Generika sollen gefördert und das Kostenwachstum im Medikamentenbereich soll stabilisiert werden. Im Jahr 2014 hat der Bundesrat entschieden, dass für den Bereich patentabgelaufener Arzneimittel ein Referenzpreissystem eingeführt werden soll, um in diesem Bereich weitere Einsparungen zu erzielen und die Preise der Generika in der Schweiz den Preisen der Referenzländer anzunähern. Die Einführung eines Referenzpreissystems ist entsprechend Teil der Legislaturziele des Bundesrates. Die Vernehmlassung über die dazu notwendige Anpassung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) soll noch dieses Jahr eröffnet werden.</p><p>Da mit der Einführung eines Referenzpreissystems nicht vor dem Jahr 2019 gerechnet werden kann, hat der Bundesrat entschieden, dass bereits ab dem Jahr 2017 die Regelungen zur Wirtschaftlichkeit von Generika in der Schweiz angepasst werden sollen. Der Bundesrat hat die vorgesehenen neuen Regelungen am 6. Juli 2016 in die Vernehmlassung gegeben. Vorgesehen ist einerseits, die Mindestabstände von Generika zu den Originalpräparaten im Rahmen der Neuaufnahme und der Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre zu erhöhen. Andererseits sollen auch Anpassungen im Bereich des differenzierten Selbstbehalts von patentabgelaufenen Arzneimitteln zu tieferen Preisen in diesem Bereich führen. Mit diesen Massnahmen sollen auch die Preisabstände zum Ausland verringert werden. Aufgrund von Schätzungen vonseiten der Pharmaindustrie rechnet der Bundesrat mit Einsparungen zugunsten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von bis zu 80 Millionen Franken ab dem Jahr 2020.</p><p>Die Zielsetzung der Motion, die Kostenunterschiede zum Ausland im Generikabereich zu verringern, entspricht den vom Bundesrat bereits vorgesehenen Massnahmen. Er beantragt darum die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Gesetzentwurf zu unterbreiten, mit dem die Preisunterschiede zwischen den Generika, die im Ausland verkauft werden, und den in der Schweiz verkauften Generika beseitigt werden sollen.</p>
    • Anpassung der Generikapreise

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