Wahrung der "Privatsphäre" unserer multinationalen Unternehmen. Die Schweiz muss sich verpflichten, die im Rahmen des Beps-Projektes erfassten Daten nicht zu veröffentlichen

ShortId
16.3468
Id
20163468
Updated
28.07.2023 05:22
Language
de
Title
Wahrung der "Privatsphäre" unserer multinationalen Unternehmen. Die Schweiz muss sich verpflichten, die im Rahmen des Beps-Projektes erfassten Daten nicht zu veröffentlichen
AdditionalIndexing
15;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Beps-Projekt betrifft multinationale Unternehmen, deren Umsatz 900 Millionen Franken übersteigt. Jedes Unternehmen müsste für jedes Land, in dem es tätig ist, folgende Daten offenlegen: Umsatz, entrichtete und geschuldete Steuern, ausgewiesenes Kapital, einbehaltener Gewinn, Beschäftigtenzahl und materielle Vermögenswerte. In der Schweiz müsste der erste länderbezogene Bericht 2018 erstellt werden; die erste Übermittlung an ausländische Steuerbehörden würde 2019 stattfinden.</p><p>Das würde etwa 200 Schweizer Unternehmen und alle in der Schweiz ansässigen Einheiten ausländischer multinationaler Konzerne betreffen.</p>
  • <p>Eines der Ziele des Beps-Projektes war die Verbesserung der Transparenz bei der Besteuerung multinationaler Unternehmen. Das Ergebnis von Massnahme 13 des Beps-Projektes verpflichtet die betroffenen multinationalen Gesellschaften zur Erstellung eines länderbezogenen Berichts. Durch den Austausch dieser länderbezogenen Berichte erhalten die Steuerbehörden Informationen für die Einschätzung von erheblichen Risiken im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen sowie mit der Gewinnverkürzung und -verlagerung. Es handelt sich um einen Mindeststandard, zu dessen Umsetzung sich alle OECD- und G-20-Mitgliedsstaaten politisch verpflichtet haben.</p><p>Die Vertraulichkeit der Daten der länderbezogenen Berichte war ein zentrales Thema bei der Ausarbeitung des Standards. Die Schweiz und mehrere andere Staaten haben sich in den Verhandlungen mit Nachdruck für die Wahrung der Vertraulichkeit eingesetzt. Die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte (Alba-Vereinbarung) sieht ausdrücklich vor, dass die Vertraulichkeit der Daten garantiert wird und die Daten bei den Steuerbehörden verbleiben. Die Veröffentlichung von auf der Grundlage der Alba-Vereinbarung ausgetauschten Daten der länderbezogenen Berichte stellt eine Verletzung der Vereinbarung dar.</p><p>Die Schweiz hat die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte am 27. Januar 2016 unterzeichnet. Der Ratifizierungsprozess läuft. Die Vereinbarung und der Entwurf des Umsetzungsgesetzes (Bundesgesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne) müssen der Bundesversammlung unterbreitet werden.</p><p>Gemäss dem am 12. April 2016 veröffentlichten Vorschlag der Europäischen Kommission sollen bestimmte Daten über multinationale Gesellschaften von diesen veröffentlicht werden. Verschiedene Informationen, die veröffentlicht werden sollen, sind identisch mit Informationen im länderbezogenen Bericht. Daten über Tochtergesellschaften in Drittstaaten von Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union sollen ebenfalls veröffentlicht werden, jedoch in aggregierter Form. Dieser Vorschlag zur öffentlichen Berichterstattung erscheint nicht unproblematisch. Aus diesem Grund hat die Schweiz den Diensten der Europäischen Kommission ihren Standpunkt mitgeteilt, dass sie eine Publikation der länderbezogenen Berichte als vom G-20-/OECD-Mindeststandard abweichend erachtet. Betreffend die in der Schweiz ansässigen Gesellschaften, die einen länderbezogenen Bericht erstellen müssen, hat der Bundesrat in der Vernehmlassung die Umsetzung des OECD-Standards ohne Publikation der Daten vorgeschlagen. Diese Haltung wurde in der am 13. Juli 2016 zu Ende gegangenen Vernehmlassung grösstenteils begrüsst, womit der Bundesrat keine Veranlassung hat, im Rahmen seiner Botschaft seinen Vorschlag zu revidieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich zu verpflichten, keine Informationen zu veröffentlichen, die im Rahmen des Beps-Projektes ("Base Erosion and Profit Shifting") erfasst wurden. Es handelt sich hierbei um strategische Informationen; ihre breite Veröffentlichung würde den Schweizer Unternehmen und den ausländischen multinationalen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz schaden.</p><p>Mit dem auf Initiative der G-20 und der OECD gestarteten Beps-Projekt sollen multinationale Unternehmen daran gehindert werden, ihre Gewinne von einem Land in ein anderes zu transferieren, um weniger Steuern zahlen zu müssen (Steueroptimierung). Aus diesem Grund soll das Ausmass der Geschäftsaktivitäten der Unternehmen in den einzelnen Ländern festgestellt und mit den Steuern verglichen werden, die sie dort zahlen. </p><p>Zurzeit erfüllt der Bundesrat nur die Minimalforderungen der OECD. Aber mehrere NGO und die europäische Kommission drängen auf weitergehende Massnahmen.</p><p>Diese Daten zu veröffentlichen, wäre aus folgenden Gründen problematisch:</p><p>1. Gewisse Informationen sind von strategischer Bedeutung. Es wäre beispielsweise für die Konkurrenz vorteilhaft, zu wissen, wie viel Gewinn ein Unternehmen in einem Land erwirtschaftet.</p><p>2. Nicht börsenkotierte Unternehmen haben ein Recht auf Vertraulichkeit. Diese wäre dann nicht mehr gegeben.</p><p>3. Die für das Beps-Projekt erforderlichen Informationen sind nicht deckungsgleich mit den Informationen, die für Anleger wesentlich sind. Dies würde zu einer Informationsverzerrung gegenüber den Anlegern führen.</p><p>Um für unsere Wirtschaft einen gesunden Wettbewerb und gute Rahmenbedingungen zu erhalten, muss man das, was man in gewisser Weise als "Privatsphäre" der Unternehmen bezeichnen könnte, schützen.</p><p>Ausserdem gilt es, Steuertransparenz nicht mit einer kompletten Entblössung zu verwechseln, denn das wäre ein Misstrauensvotum gegenüber unseren Politikern und der Verwaltung.</p>
  • Wahrung der "Privatsphäre" unserer multinationalen Unternehmen. Die Schweiz muss sich verpflichten, die im Rahmen des Beps-Projektes erfassten Daten nicht zu veröffentlichen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Beps-Projekt betrifft multinationale Unternehmen, deren Umsatz 900 Millionen Franken übersteigt. Jedes Unternehmen müsste für jedes Land, in dem es tätig ist, folgende Daten offenlegen: Umsatz, entrichtete und geschuldete Steuern, ausgewiesenes Kapital, einbehaltener Gewinn, Beschäftigtenzahl und materielle Vermögenswerte. In der Schweiz müsste der erste länderbezogene Bericht 2018 erstellt werden; die erste Übermittlung an ausländische Steuerbehörden würde 2019 stattfinden.</p><p>Das würde etwa 200 Schweizer Unternehmen und alle in der Schweiz ansässigen Einheiten ausländischer multinationaler Konzerne betreffen.</p>
    • <p>Eines der Ziele des Beps-Projektes war die Verbesserung der Transparenz bei der Besteuerung multinationaler Unternehmen. Das Ergebnis von Massnahme 13 des Beps-Projektes verpflichtet die betroffenen multinationalen Gesellschaften zur Erstellung eines länderbezogenen Berichts. Durch den Austausch dieser länderbezogenen Berichte erhalten die Steuerbehörden Informationen für die Einschätzung von erheblichen Risiken im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen sowie mit der Gewinnverkürzung und -verlagerung. Es handelt sich um einen Mindeststandard, zu dessen Umsetzung sich alle OECD- und G-20-Mitgliedsstaaten politisch verpflichtet haben.</p><p>Die Vertraulichkeit der Daten der länderbezogenen Berichte war ein zentrales Thema bei der Ausarbeitung des Standards. Die Schweiz und mehrere andere Staaten haben sich in den Verhandlungen mit Nachdruck für die Wahrung der Vertraulichkeit eingesetzt. Die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte (Alba-Vereinbarung) sieht ausdrücklich vor, dass die Vertraulichkeit der Daten garantiert wird und die Daten bei den Steuerbehörden verbleiben. Die Veröffentlichung von auf der Grundlage der Alba-Vereinbarung ausgetauschten Daten der länderbezogenen Berichte stellt eine Verletzung der Vereinbarung dar.</p><p>Die Schweiz hat die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte am 27. Januar 2016 unterzeichnet. Der Ratifizierungsprozess läuft. Die Vereinbarung und der Entwurf des Umsetzungsgesetzes (Bundesgesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne) müssen der Bundesversammlung unterbreitet werden.</p><p>Gemäss dem am 12. April 2016 veröffentlichten Vorschlag der Europäischen Kommission sollen bestimmte Daten über multinationale Gesellschaften von diesen veröffentlicht werden. Verschiedene Informationen, die veröffentlicht werden sollen, sind identisch mit Informationen im länderbezogenen Bericht. Daten über Tochtergesellschaften in Drittstaaten von Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union sollen ebenfalls veröffentlicht werden, jedoch in aggregierter Form. Dieser Vorschlag zur öffentlichen Berichterstattung erscheint nicht unproblematisch. Aus diesem Grund hat die Schweiz den Diensten der Europäischen Kommission ihren Standpunkt mitgeteilt, dass sie eine Publikation der länderbezogenen Berichte als vom G-20-/OECD-Mindeststandard abweichend erachtet. Betreffend die in der Schweiz ansässigen Gesellschaften, die einen länderbezogenen Bericht erstellen müssen, hat der Bundesrat in der Vernehmlassung die Umsetzung des OECD-Standards ohne Publikation der Daten vorgeschlagen. Diese Haltung wurde in der am 13. Juli 2016 zu Ende gegangenen Vernehmlassung grösstenteils begrüsst, womit der Bundesrat keine Veranlassung hat, im Rahmen seiner Botschaft seinen Vorschlag zu revidieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich zu verpflichten, keine Informationen zu veröffentlichen, die im Rahmen des Beps-Projektes ("Base Erosion and Profit Shifting") erfasst wurden. Es handelt sich hierbei um strategische Informationen; ihre breite Veröffentlichung würde den Schweizer Unternehmen und den ausländischen multinationalen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz schaden.</p><p>Mit dem auf Initiative der G-20 und der OECD gestarteten Beps-Projekt sollen multinationale Unternehmen daran gehindert werden, ihre Gewinne von einem Land in ein anderes zu transferieren, um weniger Steuern zahlen zu müssen (Steueroptimierung). Aus diesem Grund soll das Ausmass der Geschäftsaktivitäten der Unternehmen in den einzelnen Ländern festgestellt und mit den Steuern verglichen werden, die sie dort zahlen. </p><p>Zurzeit erfüllt der Bundesrat nur die Minimalforderungen der OECD. Aber mehrere NGO und die europäische Kommission drängen auf weitergehende Massnahmen.</p><p>Diese Daten zu veröffentlichen, wäre aus folgenden Gründen problematisch:</p><p>1. Gewisse Informationen sind von strategischer Bedeutung. Es wäre beispielsweise für die Konkurrenz vorteilhaft, zu wissen, wie viel Gewinn ein Unternehmen in einem Land erwirtschaftet.</p><p>2. Nicht börsenkotierte Unternehmen haben ein Recht auf Vertraulichkeit. Diese wäre dann nicht mehr gegeben.</p><p>3. Die für das Beps-Projekt erforderlichen Informationen sind nicht deckungsgleich mit den Informationen, die für Anleger wesentlich sind. Dies würde zu einer Informationsverzerrung gegenüber den Anlegern führen.</p><p>Um für unsere Wirtschaft einen gesunden Wettbewerb und gute Rahmenbedingungen zu erhalten, muss man das, was man in gewisser Weise als "Privatsphäre" der Unternehmen bezeichnen könnte, schützen.</p><p>Ausserdem gilt es, Steuertransparenz nicht mit einer kompletten Entblössung zu verwechseln, denn das wäre ein Misstrauensvotum gegenüber unseren Politikern und der Verwaltung.</p>
    • Wahrung der "Privatsphäre" unserer multinationalen Unternehmen. Die Schweiz muss sich verpflichten, die im Rahmen des Beps-Projektes erfassten Daten nicht zu veröffentlichen

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