Erasmus und Masseneinwanderungs-Initiative. Was sind die wirklichen Folgen?

ShortId
16.3477
Id
20163477
Updated
28.07.2023 05:20
Language
de
Title
Erasmus und Masseneinwanderungs-Initiative. Was sind die wirklichen Folgen?
AdditionalIndexing
10;32;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Für 2015 sind die Mobilitätsprojekte der Schweizer Übergangslösung Erasmus plus noch nicht vollständig abgerechnet. Verpflichtet wurden insgesamt 23 Millionen Franken. 17 Millionen Franken waren dabei für die Mobilität auf der Tertiärstufe vorgesehen. 2014 wurden insgesamt 20,87 Millionen Franken eingesetzt, 16,7 Millionen davon für Mobilitätsprojekte auf der Tertiärstufe.</p><p>2./6. Eine Vollassoziierung hätte nach damaligem Stand der Verhandlungen zu einer Erhöhung der erforderlichen Mittel geführt. Die EU-Kommission forderte einen Beitrag, der sich wie bei den EWR-Staaten am BIP-Anteil orientiert. Da nach der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 die Verhandlungen sistiert wurden, blieb letztlich ungeklärt, welchen Beitrag die Schweiz im Falle einer Assoziierung effektiv zu leisten hätte.</p><p>3. Der Bundesrat wird im Verlauf dieses Jahres darüber befinden, wie die Übergangslösung im Jahr 2017 fortgesetzt werden soll. Die zurzeit dafür vorgesehene Erhöhung der Beiträge bewegt sich im selben Rahmen wie in den Vorjahren. Die im Voranschlag 2017 vorgesehenen Beiträge für Teilnehmende sind um 2,4 Millionen Franken höher als im Jahr 2014. Der Bundesrat hält grundsätzlich daran fest, auch in der darauffolgenden Periode 2018-2020 die internationale Mobilität und Kooperation in der Bildung nachhaltig zu fördern.</p><p>4. Aufgrund der Nichtassoziierung der Schweiz an Erasmus plus haben es europäische Hochschulen zwischenzeitlich vereinzelt abgelehnt, weiterhin mit Schweizer Hochschulen Mobilitätskontingente zu vereinbaren. Eine vom Bund beauftragte Umfrage bei Schweizer Hochschulen im Sommer 2014 hat ergeben, dass die Auswirkungen insgesamt jedoch gering waren, da für die betroffenen Studierenden in den meisten Fällen eine Ausweichdestination gefunden werden konnte.</p><p>5. Im Drittlandstatus hat die Schweiz limitierte Beteiligungsmöglichkeiten. So haben Schweizer Institutionen beispielsweise keinen Zugang zu einigen Programmaktionen und können keine Projekte selbst lancieren und leiten. Die Beteiligung an solchen institutionellen Kooperationsprojekten bedingt zudem eine doppelte Bewilligungsprozedur - einerseits auf Schweizer Seite, anderseits auf europäischer Seite. Weiter basiert die Mobilität im Hochschulbereich auf Gegenseitigkeit. Das heisst, damit Schweizer Teilnehmende mobil sein können, hat der Bund den beteiligten Schweizer Institutionen Beiträge für die ausländischen Teilnehmenden gewährt. Zudem kann die Schweiz im Rahmen der Programmgremien nicht mehr Einfluss nehmen auf die strategische Ausrichtung von Erasmus plus.</p><p>7. Ein Grossteil der Mobilitätsteilnahmen im Rahmen der Übergangslösung seit 2014 ist noch nicht abgeschlossen. Als Zwischenstand kann festgehalten werden, dass es 2014 Einbussen in der Mobilitätsförderung gab und dass diese im Folgejahr dank der Übergangslösung weitgehend wieder aufgefangen werden konnten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Nachgang zur Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 über die Masseneinwanderungs-Initiative hat die EU-Kommission die Verhandlungen über die Beteiligung der Schweiz am neuen Programm Erasmus plus sistiert. Daraufhin musste der Bundesrat eine Übergangslösung beschliessen, um den Schweizer Teilnehmerinnen und Teilnehmern weiterhin die Mobilität zu gewährleisten. Es darf festgestellt werden, dass seither die Zahl der Studienaufenthalte zugenommen hat, sehr stark sogar im Jahr 2015.</p><p>Die Kosten wurden gedeckt mit den Geldern, die ursprünglich für die Beiträge der Schweiz an die EU-Kommission für die Assoziierung der Schweiz an Erasmus plus bestimmt waren.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie hoch ist der Betrag, der effektiv für die Studierendenmobilität seit dem 9. Februar 2014 aufgewendet wurde?</p><p>2. Wie hoch wäre der Betrag gewesen, den die Schweiz hätte aufwenden müssen, wenn sie an Erasmus plus voll assoziiert gewesen wäre (dabei sind die Reserven einzurechnen, die hätten eingestellt werden müssen für den Fall, dass die EU die Programmbeiträge erhöht)?</p><p>3. Wo werden wir - gemäss den aktuellen Kenntnissen und dem zum jetzigen Zeitpunkt zu Erwartenden - Ende 2017 stehen? </p><p>4. Wie viele Austauschgesuche von Schweizer Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurden von europäischen Hochschulen im Nachgang zum 9. Februar 2014 abgewiesen? Und wie viele Studierende haben demzufolge darauf verzichtet, im Ausland zu studieren?</p><p>5. In welchem Ausmass wurden Schweizer Teilnehmerinnen und Teilnehmern gewisse Dienstleistungen des Erasmus-plus-Programms vorenthalten?</p><p>6. War im Rahmen der Verhandlungen über die Assoziierung der Schweiz an Erasmus plus eine Erhöhung des Schweizer Beitrags in den nächsten Jahren ein Thema? Falls ja: Welche Zahlen wurde dabei genannt?</p><p>7. Welches Fazit zieht der Bundesrat über diese Periode des Ausschlusses der Schweiz vom Programm Erasmus plus?</p>
  • Erasmus und Masseneinwanderungs-Initiative. Was sind die wirklichen Folgen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Für 2015 sind die Mobilitätsprojekte der Schweizer Übergangslösung Erasmus plus noch nicht vollständig abgerechnet. Verpflichtet wurden insgesamt 23 Millionen Franken. 17 Millionen Franken waren dabei für die Mobilität auf der Tertiärstufe vorgesehen. 2014 wurden insgesamt 20,87 Millionen Franken eingesetzt, 16,7 Millionen davon für Mobilitätsprojekte auf der Tertiärstufe.</p><p>2./6. Eine Vollassoziierung hätte nach damaligem Stand der Verhandlungen zu einer Erhöhung der erforderlichen Mittel geführt. Die EU-Kommission forderte einen Beitrag, der sich wie bei den EWR-Staaten am BIP-Anteil orientiert. Da nach der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 die Verhandlungen sistiert wurden, blieb letztlich ungeklärt, welchen Beitrag die Schweiz im Falle einer Assoziierung effektiv zu leisten hätte.</p><p>3. Der Bundesrat wird im Verlauf dieses Jahres darüber befinden, wie die Übergangslösung im Jahr 2017 fortgesetzt werden soll. Die zurzeit dafür vorgesehene Erhöhung der Beiträge bewegt sich im selben Rahmen wie in den Vorjahren. Die im Voranschlag 2017 vorgesehenen Beiträge für Teilnehmende sind um 2,4 Millionen Franken höher als im Jahr 2014. Der Bundesrat hält grundsätzlich daran fest, auch in der darauffolgenden Periode 2018-2020 die internationale Mobilität und Kooperation in der Bildung nachhaltig zu fördern.</p><p>4. Aufgrund der Nichtassoziierung der Schweiz an Erasmus plus haben es europäische Hochschulen zwischenzeitlich vereinzelt abgelehnt, weiterhin mit Schweizer Hochschulen Mobilitätskontingente zu vereinbaren. Eine vom Bund beauftragte Umfrage bei Schweizer Hochschulen im Sommer 2014 hat ergeben, dass die Auswirkungen insgesamt jedoch gering waren, da für die betroffenen Studierenden in den meisten Fällen eine Ausweichdestination gefunden werden konnte.</p><p>5. Im Drittlandstatus hat die Schweiz limitierte Beteiligungsmöglichkeiten. So haben Schweizer Institutionen beispielsweise keinen Zugang zu einigen Programmaktionen und können keine Projekte selbst lancieren und leiten. Die Beteiligung an solchen institutionellen Kooperationsprojekten bedingt zudem eine doppelte Bewilligungsprozedur - einerseits auf Schweizer Seite, anderseits auf europäischer Seite. Weiter basiert die Mobilität im Hochschulbereich auf Gegenseitigkeit. Das heisst, damit Schweizer Teilnehmende mobil sein können, hat der Bund den beteiligten Schweizer Institutionen Beiträge für die ausländischen Teilnehmenden gewährt. Zudem kann die Schweiz im Rahmen der Programmgremien nicht mehr Einfluss nehmen auf die strategische Ausrichtung von Erasmus plus.</p><p>7. Ein Grossteil der Mobilitätsteilnahmen im Rahmen der Übergangslösung seit 2014 ist noch nicht abgeschlossen. Als Zwischenstand kann festgehalten werden, dass es 2014 Einbussen in der Mobilitätsförderung gab und dass diese im Folgejahr dank der Übergangslösung weitgehend wieder aufgefangen werden konnten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Nachgang zur Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 über die Masseneinwanderungs-Initiative hat die EU-Kommission die Verhandlungen über die Beteiligung der Schweiz am neuen Programm Erasmus plus sistiert. Daraufhin musste der Bundesrat eine Übergangslösung beschliessen, um den Schweizer Teilnehmerinnen und Teilnehmern weiterhin die Mobilität zu gewährleisten. Es darf festgestellt werden, dass seither die Zahl der Studienaufenthalte zugenommen hat, sehr stark sogar im Jahr 2015.</p><p>Die Kosten wurden gedeckt mit den Geldern, die ursprünglich für die Beiträge der Schweiz an die EU-Kommission für die Assoziierung der Schweiz an Erasmus plus bestimmt waren.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie hoch ist der Betrag, der effektiv für die Studierendenmobilität seit dem 9. Februar 2014 aufgewendet wurde?</p><p>2. Wie hoch wäre der Betrag gewesen, den die Schweiz hätte aufwenden müssen, wenn sie an Erasmus plus voll assoziiert gewesen wäre (dabei sind die Reserven einzurechnen, die hätten eingestellt werden müssen für den Fall, dass die EU die Programmbeiträge erhöht)?</p><p>3. Wo werden wir - gemäss den aktuellen Kenntnissen und dem zum jetzigen Zeitpunkt zu Erwartenden - Ende 2017 stehen? </p><p>4. Wie viele Austauschgesuche von Schweizer Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurden von europäischen Hochschulen im Nachgang zum 9. Februar 2014 abgewiesen? Und wie viele Studierende haben demzufolge darauf verzichtet, im Ausland zu studieren?</p><p>5. In welchem Ausmass wurden Schweizer Teilnehmerinnen und Teilnehmern gewisse Dienstleistungen des Erasmus-plus-Programms vorenthalten?</p><p>6. War im Rahmen der Verhandlungen über die Assoziierung der Schweiz an Erasmus plus eine Erhöhung des Schweizer Beitrags in den nächsten Jahren ein Thema? Falls ja: Welche Zahlen wurde dabei genannt?</p><p>7. Welches Fazit zieht der Bundesrat über diese Periode des Ausschlusses der Schweiz vom Programm Erasmus plus?</p>
    • Erasmus und Masseneinwanderungs-Initiative. Was sind die wirklichen Folgen?

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