Evaluation der Bundeszentren für Asylsuchende

ShortId
16.3478
Id
20163478
Updated
24.06.2025 23:45
Language
de
Title
Evaluation der Bundeszentren für Asylsuchende
AdditionalIndexing
2811;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Änderung vom 25. September 2015 des Asylgesetzes sollen die meisten Asylverfahren in Bundeszentren abgeschlossen werden. Einer der Hauptvorteile der Bundeszentren wird sein, dass alle relevanten Akteure für die Verfahren unter einem Dach sind, so unter anderem auch der unentgeltliche Rechtsschutz. Mit der Asylgesetzrevision wurden effizientere Verfahren versprochen. Das Versuchszentrum hat bestätigt, dass dies möglich ist. Damit die Effizienz sichergestellt werden kann und damit die Verfahrensdauer nicht wieder ansteigt, müssen deshalb das Asylverfahren und speziell die Abläufe in den definitiven Bundeszentren regelmässig evaluiert werden. So können Massnahmen ergriffen werden, sollten die Fristen wieder länger werden.</p>
  • <p>Aktuell laufen unter Federführung des Staatssekretariats für Migration Vorbereitungsarbeiten zur Erstellung eines ersten Monitoring-Berichtes für das Erhebungsjahr 2016, welcher im Laufe des Jahres 2017 veröffentlicht werden soll. Anschliessend sollen Monitoring-Berichte im Jahresrhythmus erstellt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Bundesasylzentren regelmässig zu evaluieren. Die erste Evaluation soll dabei zwei Jahre nach Inkrafttreten der Änderung vom 25. September 2015 des Asylgesetzes stattfinden.</p>
  • Evaluation der Bundeszentren für Asylsuchende
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Änderung vom 25. September 2015 des Asylgesetzes sollen die meisten Asylverfahren in Bundeszentren abgeschlossen werden. Einer der Hauptvorteile der Bundeszentren wird sein, dass alle relevanten Akteure für die Verfahren unter einem Dach sind, so unter anderem auch der unentgeltliche Rechtsschutz. Mit der Asylgesetzrevision wurden effizientere Verfahren versprochen. Das Versuchszentrum hat bestätigt, dass dies möglich ist. Damit die Effizienz sichergestellt werden kann und damit die Verfahrensdauer nicht wieder ansteigt, müssen deshalb das Asylverfahren und speziell die Abläufe in den definitiven Bundeszentren regelmässig evaluiert werden. So können Massnahmen ergriffen werden, sollten die Fristen wieder länger werden.</p>
    • <p>Aktuell laufen unter Federführung des Staatssekretariats für Migration Vorbereitungsarbeiten zur Erstellung eines ersten Monitoring-Berichtes für das Erhebungsjahr 2016, welcher im Laufe des Jahres 2017 veröffentlicht werden soll. Anschliessend sollen Monitoring-Berichte im Jahresrhythmus erstellt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Bundesasylzentren regelmässig zu evaluieren. Die erste Evaluation soll dabei zwei Jahre nach Inkrafttreten der Änderung vom 25. September 2015 des Asylgesetzes stattfinden.</p>
    • Evaluation der Bundeszentren für Asylsuchende

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