Mehr Transparenz in der Erfüllung der postalischen Grundversorgung
- ShortId
-
16.3482
- Id
-
20163482
- Updated
-
14.11.2025 07:45
- Language
-
de
- Title
-
Mehr Transparenz in der Erfüllung der postalischen Grundversorgung
- AdditionalIndexing
-
34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Grundversorgungsbestimmungen sehen in Artikel 33 der Postverordnung vor, dass Poststellen und Postagenturen für 90 Prozent der Bevölkerung innert 20 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar sein müssen. Für die Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs gilt eine Erreichbarkeitsvorgabe von 30 Minuten (Art. 44 der Postverordnung). Die Postcom als Regulationsbehörde überprüft die Einhaltung dieser Vorgaben jährlich. Als einziger Indikator wird dabei der Prozentsatz der Bevölkerung publiziert. Da sich dieser Prozentsatz aber auf die gesamte schweizerische Bevölkerung bezieht, lassen sich keine Rückschlüsse über die effektive Erreichbarkeit des Netzes in den einzelnen Regionen ziehen. Auch die Informationen der Post lassen keine Rückschlüsse auf die physische Erreichbarkeit und den Prozentsatz der Bevölkerung zu. </p><p>Poststellenschliessungen führen in den betroffenen Gemeinden immer wieder zu heftigen, teils sehr emotionalen Diskussionen. Diese Diskussionen könnten durch mehr Transparenz in der Erreichbarkeit des Netzes versachlicht werden. Der Bundesrat sollte deshalb den nötigen Auftrag erteilen, um diese Transparenz herzustellen. Konkret könnte beispielsweise online eine laufend aktualisierte Karte vergleichbar mit dem Breitbandatlas erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden.</p>
- <p>Das Postgesetz verpflichtet die Schweizerische Post, ein Netz mit einer ausreichenden Anzahl von Zugangspunkten (Poststellen, Agenturen und öffentliche Briefeinwürfe) in allen Landesteilen zu betreiben, welche die Dienstleistungen der Grundversorgung anbieten. Die Post muss sicherstellen, dass die Dienstleistungen in allen Regionen in angemessener Distanz zugänglich sind. Als ausreichend gilt, wenn 90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln innert 20 Minuten eine Poststelle oder Agentur erreichen bzw. innert 30 Minuten Zahlungsverkehrsdienstleistungen nutzen können. Zusätzlich ist in der Postverordnung eine regionale Verteilung vorgegeben, indem pro Raumplanungsregion mindestens eine Poststelle geführt werden muss. Die Post ist jedoch nicht verpflichtet, die Erreichbarkeit für kleinere Gebietseinheiten auszuweisen. Die Einhaltung der Vorgaben wird jährlich von den zuständigen Aufsichtsbehörden (Postcom - Postdienste, Bakom - Zahlungsverkehr) geprüft, und die Ergebnisse werden veröffentlicht. Damit ist die Transparenz sichergestellt.</p><p>Auf die Vorgabe einer zahlenmässigen Mindestzahl von Zugangspunkten hat der Gesetzgeber bewusst verzichtet. Für die Festlegung der Erreichbarkeitsvorgaben sind für den Gesetzgeber vielmehr die Nutzungsbedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft ausschlaggebend. Dabei stellt er auch ökonomische Überlegungen an. So muss die Schweizerische Post die Grundversorgung eigenwirtschaftlich erbringen.</p><p>Das derzeitige Poststellen- und Agenturnetz inklusive Hausservice ist mit rund 3500 Zugangspunkten (Stand 31. Dezember 2015) in den letzten 10 Jahren konstant geblieben. Verändert haben sich indessen die Formate, indem Poststellen in Agenturen umgewandelt oder durch einen Hausservice ersetzt wurden. Durch die Umwandlung von Poststellen in Agenturen können in der Regel längere Öffnungszeiten angeboten werden. Im internationalen Vergleich zählt die Schweiz weiterhin zu den Ländern mit der höchsten Netzdichte.</p><p>Auf die Erreichbarkeit hat diese Entwicklung nur geringfügigen Einfluss. Von 2014 bis 2015 hat sich die Erreichbarkeit von Post- und Bargelddienstleistungen leicht erhöht, weil der Anteil der in dichter besiedelten Gebieten lebenden Bevölkerung zugenommen hat. Zudem profitiert die Bevölkerung in gewissen Regionen von besseren Verbindungen des öffentlichen Verkehrs, was die Erreichbarkeit positiv beeinflussen kann.</p><p>Die Post unterhält bereits eine interaktive Übersicht (<a href="http://www.post.ch/standorte">www.post.ch/standorte</a>), welche auch Rückschlüsse über die jeweiligen Standorte wie Poststellen, Agenturen, Hausservice und Filialen der Postfinance ermöglicht sowie über neue Zugangsformate wie zum Beispiel My-Post-24-Automaten und PickPost-Stellen Auskunft gibt. Zusätzlich können Angaben zu Öffnungszeiten und angebotenen Dienstleistungen abgefragt werden. Das Einholen weiterer, darüber hinausgehender Informationen zur zeitlichen Erreichbarkeit kann über eine jederzeit abrufbare und aktualisierte Tür-zu-Tür-Abfrage via die Websites sbb.ch, search.ch oder via Google Maps erfolgen.</p><p>Zusammengefasst ist der Bundesrat der Ansicht, dass die geforderte Transparenz mit den bereits bestehenden Möglichkeiten ausreichend gewährleistet ist. Die Forderung nach einer zusätzlichen, online zugänglichen und laufend aktualisierten Übersicht wäre mit sehr hohem Aufwand und entsprechenden Kostenfolgen für die Post verbunden, ohne gleichzeitig einen entsprechenden Mehrwert zu schaffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für mehr Transparenz in der Einhaltung der Grundversorgungsbestimmungen bezüglich Erreichbarkeit des Poststellennetzes und Postagenturnetzes sowie der Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs zu sorgen.</p>
- Mehr Transparenz in der Erfüllung der postalischen Grundversorgung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Grundversorgungsbestimmungen sehen in Artikel 33 der Postverordnung vor, dass Poststellen und Postagenturen für 90 Prozent der Bevölkerung innert 20 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar sein müssen. Für die Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs gilt eine Erreichbarkeitsvorgabe von 30 Minuten (Art. 44 der Postverordnung). Die Postcom als Regulationsbehörde überprüft die Einhaltung dieser Vorgaben jährlich. Als einziger Indikator wird dabei der Prozentsatz der Bevölkerung publiziert. Da sich dieser Prozentsatz aber auf die gesamte schweizerische Bevölkerung bezieht, lassen sich keine Rückschlüsse über die effektive Erreichbarkeit des Netzes in den einzelnen Regionen ziehen. Auch die Informationen der Post lassen keine Rückschlüsse auf die physische Erreichbarkeit und den Prozentsatz der Bevölkerung zu. </p><p>Poststellenschliessungen führen in den betroffenen Gemeinden immer wieder zu heftigen, teils sehr emotionalen Diskussionen. Diese Diskussionen könnten durch mehr Transparenz in der Erreichbarkeit des Netzes versachlicht werden. Der Bundesrat sollte deshalb den nötigen Auftrag erteilen, um diese Transparenz herzustellen. Konkret könnte beispielsweise online eine laufend aktualisierte Karte vergleichbar mit dem Breitbandatlas erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden.</p>
- <p>Das Postgesetz verpflichtet die Schweizerische Post, ein Netz mit einer ausreichenden Anzahl von Zugangspunkten (Poststellen, Agenturen und öffentliche Briefeinwürfe) in allen Landesteilen zu betreiben, welche die Dienstleistungen der Grundversorgung anbieten. Die Post muss sicherstellen, dass die Dienstleistungen in allen Regionen in angemessener Distanz zugänglich sind. Als ausreichend gilt, wenn 90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln innert 20 Minuten eine Poststelle oder Agentur erreichen bzw. innert 30 Minuten Zahlungsverkehrsdienstleistungen nutzen können. Zusätzlich ist in der Postverordnung eine regionale Verteilung vorgegeben, indem pro Raumplanungsregion mindestens eine Poststelle geführt werden muss. Die Post ist jedoch nicht verpflichtet, die Erreichbarkeit für kleinere Gebietseinheiten auszuweisen. Die Einhaltung der Vorgaben wird jährlich von den zuständigen Aufsichtsbehörden (Postcom - Postdienste, Bakom - Zahlungsverkehr) geprüft, und die Ergebnisse werden veröffentlicht. Damit ist die Transparenz sichergestellt.</p><p>Auf die Vorgabe einer zahlenmässigen Mindestzahl von Zugangspunkten hat der Gesetzgeber bewusst verzichtet. Für die Festlegung der Erreichbarkeitsvorgaben sind für den Gesetzgeber vielmehr die Nutzungsbedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft ausschlaggebend. Dabei stellt er auch ökonomische Überlegungen an. So muss die Schweizerische Post die Grundversorgung eigenwirtschaftlich erbringen.</p><p>Das derzeitige Poststellen- und Agenturnetz inklusive Hausservice ist mit rund 3500 Zugangspunkten (Stand 31. Dezember 2015) in den letzten 10 Jahren konstant geblieben. Verändert haben sich indessen die Formate, indem Poststellen in Agenturen umgewandelt oder durch einen Hausservice ersetzt wurden. Durch die Umwandlung von Poststellen in Agenturen können in der Regel längere Öffnungszeiten angeboten werden. Im internationalen Vergleich zählt die Schweiz weiterhin zu den Ländern mit der höchsten Netzdichte.</p><p>Auf die Erreichbarkeit hat diese Entwicklung nur geringfügigen Einfluss. Von 2014 bis 2015 hat sich die Erreichbarkeit von Post- und Bargelddienstleistungen leicht erhöht, weil der Anteil der in dichter besiedelten Gebieten lebenden Bevölkerung zugenommen hat. Zudem profitiert die Bevölkerung in gewissen Regionen von besseren Verbindungen des öffentlichen Verkehrs, was die Erreichbarkeit positiv beeinflussen kann.</p><p>Die Post unterhält bereits eine interaktive Übersicht (<a href="http://www.post.ch/standorte">www.post.ch/standorte</a>), welche auch Rückschlüsse über die jeweiligen Standorte wie Poststellen, Agenturen, Hausservice und Filialen der Postfinance ermöglicht sowie über neue Zugangsformate wie zum Beispiel My-Post-24-Automaten und PickPost-Stellen Auskunft gibt. Zusätzlich können Angaben zu Öffnungszeiten und angebotenen Dienstleistungen abgefragt werden. Das Einholen weiterer, darüber hinausgehender Informationen zur zeitlichen Erreichbarkeit kann über eine jederzeit abrufbare und aktualisierte Tür-zu-Tür-Abfrage via die Websites sbb.ch, search.ch oder via Google Maps erfolgen.</p><p>Zusammengefasst ist der Bundesrat der Ansicht, dass die geforderte Transparenz mit den bereits bestehenden Möglichkeiten ausreichend gewährleistet ist. Die Forderung nach einer zusätzlichen, online zugänglichen und laufend aktualisierten Übersicht wäre mit sehr hohem Aufwand und entsprechenden Kostenfolgen für die Post verbunden, ohne gleichzeitig einen entsprechenden Mehrwert zu schaffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für mehr Transparenz in der Einhaltung der Grundversorgungsbestimmungen bezüglich Erreichbarkeit des Poststellennetzes und Postagenturnetzes sowie der Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs zu sorgen.</p>
- Mehr Transparenz in der Erfüllung der postalischen Grundversorgung
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