Öffentliche Beschaffungen. Dienstleistungen zu welchem Preis?

ShortId
16.3493
Id
20163493
Updated
28.07.2023 05:14
Language
de
Title
Öffentliche Beschaffungen. Dienstleistungen zu welchem Preis?
AdditionalIndexing
04;15;2846
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1./2. Erhebungen, welche die gestellten Fragen beantworten könnten, wurden in der Vergangenheit nicht gemacht. Daher wäre es auch sehr aufwendig, die entsprechenden Zahlen rückwirkend zu erheben. Natürlich könnten solche Statistiken inskünftig geführt werden. Der Bundesrat ist aber der Auffassung, dass die für rückwirkende oder künftige Erhebungen benötigten Ressourcen im Interesse der Planungsbranche besser eingesetzt werden können, und zwar für die Erarbeitung von Lösungen, welche sowohl den Planern wie auch den Beschaffungsstellen dienen.</p><p>Wie der Interpellant ausführt, soll auch im Markt für Dienstleistungen Wettbewerb herrschen. Die in diesem Wettbewerb offerierten Preise und Leistungen liegen zwar in der Verantwortung der Anbieter. Trotzdem ist der Bundesrat der Ansicht, dass es vorliegend auch im Interesse der öffentlichen Hand ist mitzuhelfen, eine Verbesserung der Situation im vom Interpellanten beschriebenen Bereich zu erreichen. Daher begrüsst der Bundesrat, dass die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) einen Prozess initiiert hat, um zusammen mit der Bauwirtschaft, insbesondere auch mit ihrer Dachorganisation Bauen Schweiz, Optimierungen in der Preis- und Qualitätsfrage von Vergaben anzustreben, beispielsweise durch die Entwicklung neuer Vergabemodelle.</p><p>3. Wie sich aus der Vernehmlassungsvorlage ergibt, wird im revidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen das Instrument des Dialogs vorgeschlagen. Der Dialog eignet sich besonders für intellektuelle Dienstleistungen, für innovative oder für komplexe Vorhaben. Der Gesetz- und der Verordnungsentwurf werden derzeit überarbeitet - auch mit Blick auf die Vergabe intellektueller Dienstleistungen.</p><p>Bezüglich der Bewertung der Angebote ist vorgesehen, dass der Auftraggeber wie bis anhin prüfen soll, welche Anbieterin die Zuschlagskriterien optimal erfüllt, indem er das Verhältnis von Qualität, allfälligen weiteren Kriterien und dem Preis einer Leistung berücksichtigt. Dabei werden tiefe Preis-Angebote nicht von vornherein als unzulässig erachtet. Eine Auftraggeberin wird aber bei einem Angebot, das ungewöhnlich niedriger ist als andere eingereichte Angebote, jeweils besonders detailliert nachprüfen, ob die Anbieterin die Teilnahmebedingungen erfüllt und in der Lage ist, auch die Auftragsmodalitäten zu erfüllen.</p><p>Mit den vorgesehenen gesetzlichen Vorgaben wird die geforderte Unterscheidung der Vergaben von intellektuellen Dienstleistungen und Gütern berücksichtigt. Weiterhin kann dem Preis im Vergleich zu den anderen Vergabekriterien eine sehr kleine Bedeutung beigemessen werden. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist der Preis aber mit mindestens 20 Prozent zu gewichten, ansonsten der Grundsatz, dass das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag erhalten soll, seines Gehalts entleert würde.</p><p>Im Übrigen ist der Bundesrat überzeugt, dass die in der Interpellation beschriebene Thematik vor allem den Vollzug des Beschaffungsrechts betrifft. Daher sind, wie auch oben ausgeführt, die öffentlichen Bauherren, vertreten durch die KBOB, bereits im Gespräch mit der Bauwirtschaft, um gemeinsam die qualitätsorientierten Beschaffungsverfahren - unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse der Vergabe intellektueller Dienstleistungen - weiter optimieren zu können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Als die Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen Anfang der Neunzigerjahre geschaffen wurde, hat man dem Gesetzgeber vorgeworfen, dem Markt für Dienstleistungen wenig Beachtung geschenkt zu haben. Heute ist zwar unbestritten, dass auch auf diesem Markt Wettbewerb herrschen soll, doch ist hier der Preis praktisch das einzige Kriterium. Die Planungsbranche versucht zwar, bei der Vergabe von Ingenieurleistungen gegen Dumpingpreise anzukämpfen, doch müssen wir feststellen, dass sich die Situation in den letzten Jahren stark verschlechtert hat, vor allem im Bereich grosser Projekte im Hoch- und Tiefbau. Für die freihändige Vergabe von Ingenieurleistungen empfiehlt die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) einen Tarif von etwa 160 Franken pro Stunde. Es ist anerkannt, dass Stundenansätze unterhalb von 110 Franken, die bei öffentlichen Ausschreibungen angeboten werden, für Ingenieurbüros wirtschaftlich nicht verkraftbar sind und innerhalb der Branche zunehmend Probleme verursachen. Im Herbst 2015 hat das Astra die Sanierung der A13 im Misox zu einem Stundenansatz von 52 Franken vergeben (nachzulesen im "Blick" vom 14. Oktober 2015).</p><p>Es gibt Leute, die vermuten, dass die Bundesbetriebe intern mit einem Stundenansatz für Ingenieurleistungen rechnen, der deutlich über demjenigen der Privatwirtschaft liegt, was zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Diese Vermutung wird gestützt durch die Tatsache, dass immer mehr erfahrene Ingenieurinnen und Ingenieure den Privatsektor verlassen und sich von staatlichen Unternehmen anheuern lassen, in denen sie namentlich von höheren Löhnen und günstigeren Sozialleistungen profitieren. </p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Zu welchem Stundenansatz haben die Bundesstellen in den letzten zwei Jahren Ingenieur- und Planungsleistungen im offenen Ausschreibungsverfahren vergeben?</p><p>2. Zu welchem Stundenansatz haben die Unternehmen des Bundes in den letzten zwei Jahren ihre Ingenieur- und Planungsleistungen den Kantonen, Gemeinden und Dritten verrechnet, und nach welchen internen Stundenansätzen sind diese Dienstleistungen als effektive Kosten berechnet worden?</p><p>3. Demnächst ist die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen zu erwarten. Was unternimmt der Bundesrat, damit in diesem neuen Gesetz ein Unterschied gemacht wird zwischen der Beschaffung von intellektuellen Dienstleistungen und der Beschaffung von Gütern? Und was unternimmt er, damit künftig von Gesetzes wegen offenkundig zu tiefe Preisangebote für intellektuelle Dienstleistungen vom Vergabeprozess ausgeschlossen sind?</p>
  • Öffentliche Beschaffungen. Dienstleistungen zu welchem Preis?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Erhebungen, welche die gestellten Fragen beantworten könnten, wurden in der Vergangenheit nicht gemacht. Daher wäre es auch sehr aufwendig, die entsprechenden Zahlen rückwirkend zu erheben. Natürlich könnten solche Statistiken inskünftig geführt werden. Der Bundesrat ist aber der Auffassung, dass die für rückwirkende oder künftige Erhebungen benötigten Ressourcen im Interesse der Planungsbranche besser eingesetzt werden können, und zwar für die Erarbeitung von Lösungen, welche sowohl den Planern wie auch den Beschaffungsstellen dienen.</p><p>Wie der Interpellant ausführt, soll auch im Markt für Dienstleistungen Wettbewerb herrschen. Die in diesem Wettbewerb offerierten Preise und Leistungen liegen zwar in der Verantwortung der Anbieter. Trotzdem ist der Bundesrat der Ansicht, dass es vorliegend auch im Interesse der öffentlichen Hand ist mitzuhelfen, eine Verbesserung der Situation im vom Interpellanten beschriebenen Bereich zu erreichen. Daher begrüsst der Bundesrat, dass die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) einen Prozess initiiert hat, um zusammen mit der Bauwirtschaft, insbesondere auch mit ihrer Dachorganisation Bauen Schweiz, Optimierungen in der Preis- und Qualitätsfrage von Vergaben anzustreben, beispielsweise durch die Entwicklung neuer Vergabemodelle.</p><p>3. Wie sich aus der Vernehmlassungsvorlage ergibt, wird im revidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen das Instrument des Dialogs vorgeschlagen. Der Dialog eignet sich besonders für intellektuelle Dienstleistungen, für innovative oder für komplexe Vorhaben. Der Gesetz- und der Verordnungsentwurf werden derzeit überarbeitet - auch mit Blick auf die Vergabe intellektueller Dienstleistungen.</p><p>Bezüglich der Bewertung der Angebote ist vorgesehen, dass der Auftraggeber wie bis anhin prüfen soll, welche Anbieterin die Zuschlagskriterien optimal erfüllt, indem er das Verhältnis von Qualität, allfälligen weiteren Kriterien und dem Preis einer Leistung berücksichtigt. Dabei werden tiefe Preis-Angebote nicht von vornherein als unzulässig erachtet. Eine Auftraggeberin wird aber bei einem Angebot, das ungewöhnlich niedriger ist als andere eingereichte Angebote, jeweils besonders detailliert nachprüfen, ob die Anbieterin die Teilnahmebedingungen erfüllt und in der Lage ist, auch die Auftragsmodalitäten zu erfüllen.</p><p>Mit den vorgesehenen gesetzlichen Vorgaben wird die geforderte Unterscheidung der Vergaben von intellektuellen Dienstleistungen und Gütern berücksichtigt. Weiterhin kann dem Preis im Vergleich zu den anderen Vergabekriterien eine sehr kleine Bedeutung beigemessen werden. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist der Preis aber mit mindestens 20 Prozent zu gewichten, ansonsten der Grundsatz, dass das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag erhalten soll, seines Gehalts entleert würde.</p><p>Im Übrigen ist der Bundesrat überzeugt, dass die in der Interpellation beschriebene Thematik vor allem den Vollzug des Beschaffungsrechts betrifft. Daher sind, wie auch oben ausgeführt, die öffentlichen Bauherren, vertreten durch die KBOB, bereits im Gespräch mit der Bauwirtschaft, um gemeinsam die qualitätsorientierten Beschaffungsverfahren - unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse der Vergabe intellektueller Dienstleistungen - weiter optimieren zu können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Als die Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen Anfang der Neunzigerjahre geschaffen wurde, hat man dem Gesetzgeber vorgeworfen, dem Markt für Dienstleistungen wenig Beachtung geschenkt zu haben. Heute ist zwar unbestritten, dass auch auf diesem Markt Wettbewerb herrschen soll, doch ist hier der Preis praktisch das einzige Kriterium. Die Planungsbranche versucht zwar, bei der Vergabe von Ingenieurleistungen gegen Dumpingpreise anzukämpfen, doch müssen wir feststellen, dass sich die Situation in den letzten Jahren stark verschlechtert hat, vor allem im Bereich grosser Projekte im Hoch- und Tiefbau. Für die freihändige Vergabe von Ingenieurleistungen empfiehlt die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) einen Tarif von etwa 160 Franken pro Stunde. Es ist anerkannt, dass Stundenansätze unterhalb von 110 Franken, die bei öffentlichen Ausschreibungen angeboten werden, für Ingenieurbüros wirtschaftlich nicht verkraftbar sind und innerhalb der Branche zunehmend Probleme verursachen. Im Herbst 2015 hat das Astra die Sanierung der A13 im Misox zu einem Stundenansatz von 52 Franken vergeben (nachzulesen im "Blick" vom 14. Oktober 2015).</p><p>Es gibt Leute, die vermuten, dass die Bundesbetriebe intern mit einem Stundenansatz für Ingenieurleistungen rechnen, der deutlich über demjenigen der Privatwirtschaft liegt, was zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Diese Vermutung wird gestützt durch die Tatsache, dass immer mehr erfahrene Ingenieurinnen und Ingenieure den Privatsektor verlassen und sich von staatlichen Unternehmen anheuern lassen, in denen sie namentlich von höheren Löhnen und günstigeren Sozialleistungen profitieren. </p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Zu welchem Stundenansatz haben die Bundesstellen in den letzten zwei Jahren Ingenieur- und Planungsleistungen im offenen Ausschreibungsverfahren vergeben?</p><p>2. Zu welchem Stundenansatz haben die Unternehmen des Bundes in den letzten zwei Jahren ihre Ingenieur- und Planungsleistungen den Kantonen, Gemeinden und Dritten verrechnet, und nach welchen internen Stundenansätzen sind diese Dienstleistungen als effektive Kosten berechnet worden?</p><p>3. Demnächst ist die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen zu erwarten. Was unternimmt der Bundesrat, damit in diesem neuen Gesetz ein Unterschied gemacht wird zwischen der Beschaffung von intellektuellen Dienstleistungen und der Beschaffung von Gütern? Und was unternimmt er, damit künftig von Gesetzes wegen offenkundig zu tiefe Preisangebote für intellektuelle Dienstleistungen vom Vergabeprozess ausgeschlossen sind?</p>
    • Öffentliche Beschaffungen. Dienstleistungen zu welchem Preis?

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