Chipkartensystem zur Erfassung und Kontrolle von Pestiziden?
- ShortId
-
16.3507
- Id
-
20163507
- Updated
-
28.07.2023 05:09
- Language
-
de
- Title
-
Chipkartensystem zur Erfassung und Kontrolle von Pestiziden?
- AdditionalIndexing
-
55;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die EU-Mitgliedstaaten müssen Fort- und Weiterbildungen zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie Regelungen zu ihrer Bescheinigung einführen. Ausserdem müssen sie die jährliche Menge der Verkäufe und der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu statistischen Zwecken melden. Einige europäische Länder nutzen hierfür Chipkartensysteme, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) zu verfolgen. Diese Systeme bezwecken eine Zentralisierung der Daten. Viele Länder verfügen über zwei Datenbanken: eine Datenbank mit allen Fachbewilligungen und eine zweite mit den Verkaufszahlen für PSM. Die Verwaltung dieser Datenbanken kann je nach Land variieren.</p><p>Die nationalen Datenbanken mit sämtlichen Fachbewilligungen oder Zertifikaten verfolgen zwei Ziele: die Überprüfung der Gültigkeit einer Fachbewilligung in Echtzeit in der Datenbank beim Kauf von PSM (die Bewilligungen werden für eine befristete Dauer ausgestellt, da sie nur nach Absolvieren einer Weiterbildung verlängert werden) und die gegenseitige Anerkennung der Fachbewilligungen unter den europäischen Ländern. So kann mit dem Chipkartensystem oder der Einführung einer Identifikationsnummer direkter Zugriff auf die Datenbank gewährt werden, um die Gültigkeit der Bewilligung beim Kauf von PSM zu bestätigen (Deutschland, Belgien, Frankreich). Da das Chipkartensystem für die Fachbewilligungen noch relativ neu ist (in Frankreich seit 2014 und in Belgien seit 2015 im Einsatz), gibt es erst wenig praktische Erfahrung. Der Schutz personenbezogener Daten stellt in einigen Ländern das grösste Hindernis für die Einführung eines solchen zentralisierten Systems dar. Manchmal braucht es, wie in Deutschland, eine Gesetzesänderung.</p><p>In Bezug auf die nationale Datenbank mit den jährlichen Verkäufen von PSM haben sich Frankreich, Belgien, Deutschland und Österreich für ein Modell entschieden, bei dem alle Verkäufe von Herstellern und Vertreibern - mit oder ohne Karte - online zu registrieren sind. In Frankreich müssen alle Käufe, die über eine Fachbewilligung in Kartenform getätigt werden, in der Datenbank erfasst werden. In Deutschland finden die Registrierungen kartenunabhängig statt.</p><p>2. In der Schweiz gibt es seit rund zwanzig Jahren Fachbewilligungen. Diese sind jedoch weder zeitlich befristet noch für den Kauf von PSM erforderlich. Es gibt keine nationale Datenbank mit sämtlichen Fachbewilligungen. Die Verkaufszahlen werden von den Herstellern und den Vertreibern ausschliesslich und direkt an das Bundesamt für Landwirtschaft gemeldet, in aggregierter Form und nicht nach Tätigkeitsbereichen aufgeschlüsselt. In der Schweiz liegen die Fachbewilligungen in Papierform vor, ohne Verbindung zu irgendeiner nationalen Datenbank. Bei diesem Format bestünde die einzig mögliche Art der Überprüfung darin, die Berechtigung für den Kauf von PSM für Profianwender ausschliesslich Inhabern einer Fachbewilligung zu erteilen.</p><p>Für die Schaffung einer zentralisierten Schweizer Datenbank für die Fachbewilligungen müsste folglich das Format der Bewilligungen geändert werden. Verschiedene Kartenformate kommen infrage und sind mit der Chipkarte technisch vergleichbar: Karte mit Identifikationsnummer, Strichcodekarte usw.</p><p>Die Einführung eines datenbankgebundenen Schweizer Systems mit Fachbewilligungen in Kartenform wird derzeit geprüft. Ein solches System würde insbesondere Folgendes erlauben:</p><p>- eine Überprüfung der Weiterbildungen mit der Einführung eines Ablaufdatums der Fachbewilligung;</p><p>- die Echtzeitüberprüfung der Bewilligungen beim Kauf von PSM für Profianwender, indem eine zentralisierte Datenbank mit allen Schweizer Fachbewilligungen angelegt wird;</p><p>- die Erstellung einer Datenbank mit genaueren Verkaufszahlen. Die Überprüfung einer Bewilligung beim Kauf könnte einen automatischen Versand von Daten betreffend den Kauf an eine zentralisierte Datenbank auslösen. Bei der Verbuchung könnten die Verkäufe nach Tätigkeitsbereichen aufgeschlüsselt werden, was gegenwärtig in der Schweiz nicht möglich ist: professionelle Gärtner, Biolandwirte, sonstige Landwirte usw. Alle anderen Verkäufe, die ohne Bewilligung getätigt werden, könnten folglich privaten Anwendern zugeordnet werden. Der Vorteil dieses Systems bestünde darin, dass Jahr für Jahr sehr genaue Informationen geliefert würden.</p><p>Im Rahmen des Aktionsplans zur Risikominimierung bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (im Anschluss an das Postulat Moser 12.3299) werden Massnahmen geprüft, die den Kauf von PSM künftig nur noch für Profianwender (Inhaber einer Fachbewilligung) zulassen würden. Dasselbe gilt für die Einführung einer Schweizer Bewilligung in Form einer Chipkarte. Der Bundesrat wird sich am Ende der öffentlichen Vernehmlassung in Bezug auf diese Massnahmen festlegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Datenbasis bezüglich Art, Menge und Anwendung von Pestiziden ist in der Schweiz im Vergleich zu anderen europäischen Ländern besonders dürftig. Dies verhindert das Ergreifen von wirkungsvollen Massnahmen zur Verbesserung der Pestizidbelastung von Mensch und Umwelt. Zudem werden dadurch die Kontrolle und der Gesetzesvollzug im Bereich des Pestizideinsatzes stark erschwert. In einigen Ländern wird ein technisch und administrativ einfaches Chipkartensystem zur Erfassung der Pestizideinsätze angewendet. Die Chipkarten sind dabei Voraussetzung für den Bezug von Pestiziden. Die Daten können zentral verwaltet werden. Sogar die im Ausland bezogenen Pestizide werden über das Chipkartensystem erfasst.</p><p>Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Länder nutzen ein Chipkartensystem für Pestizide, und welche Erfahrungen werden damit gemacht?</p><p>2. Wie beurteilt er die Möglichkeit, ein Chipkartensystem für Pestizide auch in der Schweiz einzuführen? Falls er ein solches System ablehnt, welche alternativen Massnahmen schlägt er vor, um die derzeit äusserst dürftige Datenbasis zum Einsatz von Pestiziden in der Schweiz zu verbessern sowie um die Kontrolle und den Gesetzesvollzug massgeblich zu verbessern?</p>
- Chipkartensystem zur Erfassung und Kontrolle von Pestiziden?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die EU-Mitgliedstaaten müssen Fort- und Weiterbildungen zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie Regelungen zu ihrer Bescheinigung einführen. Ausserdem müssen sie die jährliche Menge der Verkäufe und der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu statistischen Zwecken melden. Einige europäische Länder nutzen hierfür Chipkartensysteme, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) zu verfolgen. Diese Systeme bezwecken eine Zentralisierung der Daten. Viele Länder verfügen über zwei Datenbanken: eine Datenbank mit allen Fachbewilligungen und eine zweite mit den Verkaufszahlen für PSM. Die Verwaltung dieser Datenbanken kann je nach Land variieren.</p><p>Die nationalen Datenbanken mit sämtlichen Fachbewilligungen oder Zertifikaten verfolgen zwei Ziele: die Überprüfung der Gültigkeit einer Fachbewilligung in Echtzeit in der Datenbank beim Kauf von PSM (die Bewilligungen werden für eine befristete Dauer ausgestellt, da sie nur nach Absolvieren einer Weiterbildung verlängert werden) und die gegenseitige Anerkennung der Fachbewilligungen unter den europäischen Ländern. So kann mit dem Chipkartensystem oder der Einführung einer Identifikationsnummer direkter Zugriff auf die Datenbank gewährt werden, um die Gültigkeit der Bewilligung beim Kauf von PSM zu bestätigen (Deutschland, Belgien, Frankreich). Da das Chipkartensystem für die Fachbewilligungen noch relativ neu ist (in Frankreich seit 2014 und in Belgien seit 2015 im Einsatz), gibt es erst wenig praktische Erfahrung. Der Schutz personenbezogener Daten stellt in einigen Ländern das grösste Hindernis für die Einführung eines solchen zentralisierten Systems dar. Manchmal braucht es, wie in Deutschland, eine Gesetzesänderung.</p><p>In Bezug auf die nationale Datenbank mit den jährlichen Verkäufen von PSM haben sich Frankreich, Belgien, Deutschland und Österreich für ein Modell entschieden, bei dem alle Verkäufe von Herstellern und Vertreibern - mit oder ohne Karte - online zu registrieren sind. In Frankreich müssen alle Käufe, die über eine Fachbewilligung in Kartenform getätigt werden, in der Datenbank erfasst werden. In Deutschland finden die Registrierungen kartenunabhängig statt.</p><p>2. In der Schweiz gibt es seit rund zwanzig Jahren Fachbewilligungen. Diese sind jedoch weder zeitlich befristet noch für den Kauf von PSM erforderlich. Es gibt keine nationale Datenbank mit sämtlichen Fachbewilligungen. Die Verkaufszahlen werden von den Herstellern und den Vertreibern ausschliesslich und direkt an das Bundesamt für Landwirtschaft gemeldet, in aggregierter Form und nicht nach Tätigkeitsbereichen aufgeschlüsselt. In der Schweiz liegen die Fachbewilligungen in Papierform vor, ohne Verbindung zu irgendeiner nationalen Datenbank. Bei diesem Format bestünde die einzig mögliche Art der Überprüfung darin, die Berechtigung für den Kauf von PSM für Profianwender ausschliesslich Inhabern einer Fachbewilligung zu erteilen.</p><p>Für die Schaffung einer zentralisierten Schweizer Datenbank für die Fachbewilligungen müsste folglich das Format der Bewilligungen geändert werden. Verschiedene Kartenformate kommen infrage und sind mit der Chipkarte technisch vergleichbar: Karte mit Identifikationsnummer, Strichcodekarte usw.</p><p>Die Einführung eines datenbankgebundenen Schweizer Systems mit Fachbewilligungen in Kartenform wird derzeit geprüft. Ein solches System würde insbesondere Folgendes erlauben:</p><p>- eine Überprüfung der Weiterbildungen mit der Einführung eines Ablaufdatums der Fachbewilligung;</p><p>- die Echtzeitüberprüfung der Bewilligungen beim Kauf von PSM für Profianwender, indem eine zentralisierte Datenbank mit allen Schweizer Fachbewilligungen angelegt wird;</p><p>- die Erstellung einer Datenbank mit genaueren Verkaufszahlen. Die Überprüfung einer Bewilligung beim Kauf könnte einen automatischen Versand von Daten betreffend den Kauf an eine zentralisierte Datenbank auslösen. Bei der Verbuchung könnten die Verkäufe nach Tätigkeitsbereichen aufgeschlüsselt werden, was gegenwärtig in der Schweiz nicht möglich ist: professionelle Gärtner, Biolandwirte, sonstige Landwirte usw. Alle anderen Verkäufe, die ohne Bewilligung getätigt werden, könnten folglich privaten Anwendern zugeordnet werden. Der Vorteil dieses Systems bestünde darin, dass Jahr für Jahr sehr genaue Informationen geliefert würden.</p><p>Im Rahmen des Aktionsplans zur Risikominimierung bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (im Anschluss an das Postulat Moser 12.3299) werden Massnahmen geprüft, die den Kauf von PSM künftig nur noch für Profianwender (Inhaber einer Fachbewilligung) zulassen würden. Dasselbe gilt für die Einführung einer Schweizer Bewilligung in Form einer Chipkarte. Der Bundesrat wird sich am Ende der öffentlichen Vernehmlassung in Bezug auf diese Massnahmen festlegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Datenbasis bezüglich Art, Menge und Anwendung von Pestiziden ist in der Schweiz im Vergleich zu anderen europäischen Ländern besonders dürftig. Dies verhindert das Ergreifen von wirkungsvollen Massnahmen zur Verbesserung der Pestizidbelastung von Mensch und Umwelt. Zudem werden dadurch die Kontrolle und der Gesetzesvollzug im Bereich des Pestizideinsatzes stark erschwert. In einigen Ländern wird ein technisch und administrativ einfaches Chipkartensystem zur Erfassung der Pestizideinsätze angewendet. Die Chipkarten sind dabei Voraussetzung für den Bezug von Pestiziden. Die Daten können zentral verwaltet werden. Sogar die im Ausland bezogenen Pestizide werden über das Chipkartensystem erfasst.</p><p>Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Länder nutzen ein Chipkartensystem für Pestizide, und welche Erfahrungen werden damit gemacht?</p><p>2. Wie beurteilt er die Möglichkeit, ein Chipkartensystem für Pestizide auch in der Schweiz einzuführen? Falls er ein solches System ablehnt, welche alternativen Massnahmen schlägt er vor, um die derzeit äusserst dürftige Datenbasis zum Einsatz von Pestiziden in der Schweiz zu verbessern sowie um die Kontrolle und den Gesetzesvollzug massgeblich zu verbessern?</p>
- Chipkartensystem zur Erfassung und Kontrolle von Pestiziden?
Back to List